Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wechsel des Arbeitgebers

Rz. 26 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wechselt der ArbN zu einem neuen ArbG unter Mitnahme des Wertguthabens (> Rz 6), stellt dies keinen Zufluss von Arbeitslohn dar, wenn der neue ArbG dem zustimmt und mit dem ArbN ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung abschließt (BFH/NV 2020, 85, Vorinstanz EFG 2017, 1585 = DStRE 2018, 776; vgl auch FinMin NW vom 22.08.2001 – S-2332 – 75-V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren Zeitpunkt lautet (EFG 2002, 245). Die Grun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2004 können alleinstehende Stpfl (> Rz 9 ff) einen Entlastungsbetrag – iHv mittlerweile mindestens 4 260 EUR im Kalenderjahr (> Rz 16 ff) – von der Summe der Einkünfte (> Rz 20) abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht (> Rz 5) und das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 159 wurde ursprünglich durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 144 in das SGB III eingefügt und ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dort wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Abs. 1 Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch Art. 3 Nr. 31 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Abs. 1 Nr. 2 wurde neu gefasst, Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 1 mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) und Abs. 2 mit dem Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787). Abs. 4 wurde mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (2. ModDienstG) v. 23....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.3 Vorschriften nach HGB

Rz. 3 Die Haftungsverhältnisse sind unter der Bilanz zu vermerken; die Regelung ist gemäß § 298 Abs. 1 HGB auch auf den Konzernabschluss anzuwenden. Ergänzende Anforderungen für KapG/GmbH & Co. KG sind in § 268 Abs. 7 HGB geregelt. § 251 HGB regelt abschließend die 4 Tatbestände, für die eine Vermerkpflicht besteht. Die Haftungsverhältnisse sind unter der Bilanz zu vermerken;...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.5 Ergänzende Verpflichtungen bei Kapitalgesellschaften und der GmbH & Co. KG – Angaben im Anhang

Rz. 30 § 268 Abs. 7 HGB fordert[1] für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG's im Anhang die Angabe des Gesamtbetrags etwaiger außerbilanzieller finanzieller Verpflichtungen, Garantien oder Eventualverbindlichkeiten sowie Angaben zu Wesen und Form der gewährten dinglichen Sicherheiten; Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff "Arbeitsentgelt" ist in Abs. 1 der Vorschrift definiert. Er umfasst alle denkbaren Einnahmearten bzw. Vermögenswerte, die im Rahmen einer Beschäftigung für die geleistete Arbeit gewährt werden. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um Geld- oder Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile, wie z. B. Rabatte, handelt. Zum Arbeitsentgelt gehört folglich nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.11 Zusätzliche Altersvorsorge

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist zum 1.1.2001 grundlegend reformiert worden, und zwar für die Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied sind, durch den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.4 Abruf der digitalen Rentenübersicht (Abs. 4b)

Rz. 7c Das Rentenübersichtsgesetz [1] verfolgt das Ziel, den Kenntnisstand der Bevölkerung über die eigene Altersvorsorge zu verbessern. Hierzu sind die angebundenen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen berechtigt, die Identifikationsnummern bei ihren Kundinnen und Kunden zu erheben.[2] Nur die angebundenen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicheru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2.1 Untersagung von Abtretungsverboten

Mit Wirkung seit dem 1.10.2021 hat § 308 BGB eine neue Nr. 9, die als "Abtretungsausschluss" überschrieben ist. Danach sind AGB-Klauseln unwirksam, die die Abtretung von Geldansprüchen von Verbrauchern untersagen oder auch nur beschränken. Das gilt darüber hinaus für andere Ansprüche und Rechte, wenn der Unternehmer kein schützenswertes Interesse hat oder das berechtigte Int...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 6 Betriebliche Altersversorgung

Geht es um die betriebliche Altersversorgung, so sind die Regelungen des BetrAVG für die Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu beachten. Liegt noch keine unverfallbare Anwartschaft vor, geht der Arbeitnehmer grundsätzlich leer aus; eine anderweitige Vereinbarung (Abfindung) ist aber möglich. Zu beachten ist, dass trotz generellen Abfindungsverbots ein Tat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Energetische Modernisierung... / 3 Ausnahme: § 554 BGB

Eine Ausnahme der vorstehenden Grundsätze ergibt sich aus § 554 BGB. Gemäß § 554 Abs. 1 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge[1] oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung auch u...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungen zur Altersversorgung

Rz. 10 Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Altersversorgung ist u.a. regelmäßig das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, i.d.R. analog zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinsichtlich der Festlegung dieser Altersgrenze steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zu. Der insoweit zur Anwendung kommende Grundsatz der ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 22. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 646 Nach heute gefestigter Rspr. haben auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Arbeitsentgeltcharakter (vgl. u.a. BAG v. 19.4.2016 – 3 AZR 526/14, NZA 2016, 820) und entlohnen bereits erbrachte und zukünftige Betriebstreue). Insofern gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge das AGG trotz der in § 2 Abs. 2 S. 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsre...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung

Rz. 506 Das BAG hat im Rahmen seiner Entscheidung v. 11.12.2007 (3 AZR 249/06, NZA 2008, 532–537 = BB 2008, 766–768) erstmals seit Inkrafttreten des AGG höchstrichterlich zu der Frage Stellung bezogen, ob die Regelungen des AGG auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Anwendung finden. Rz. 507 Diese Frage wurde in der Literatur bisher kontrovers diskutiert (vgl. u.a...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / B. Begriff und Rechtsnatur der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 2 Nach der gesetzlichen Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG wird betriebliche Altersversorgung als Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung definiert, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind. Rz. 3 Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffes der betrieblichen Altersversorgung ist abschließend und ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung (§ 1 Abs. 1 BetrAVG)

Rz. 67 § 1 Abs. 1 BetrAVG regelt neben der gesetzlichen Definition des Begriffes der betrieblichen Altersversorgung den sog. "arbeitsrechtlichen Verschaffungsanspruch". Danach haftet der Arbeitgeber immer, d.h. auch dann, wenn er die betriebliche Altersversorgung über einen mittelbaren Versorgungsträger (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicheru...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / VIII. Altersversorgung und Tarifvertrag

Rz. 403 Die besondere Bedeutung tarifvertraglich normierter betrieblicher Versorgungssysteme wird künftig dadurch herausgestellt, dass hierfür durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Wirkung ab dem 1.1.2018 mit den §§ 19 ff. BetrAVG ein neuer, eigener Abschnitt "Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag" eingeführt worden ist, in den die bislang in § 17 Abs. 3 BetrA...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / VII. Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst (§ 18 BetrAVG)

Rz. 401 Die Altersversorgung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erfolgt über Zusatzversorgungskassen, die regelmäßig als Pensionskassen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und zum anderen um eine Vielzahl kommunaler Zusatzversorgungskassen (Z...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (§§ 1–4 BetrAVG)

1. Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung (§ 1 Abs. 1 BetrAVG) Rz. 67 § 1 Abs. 1 BetrAVG regelt neben der gesetzlichen Definition des Begriffes der betrieblichen Altersversorgung den sog. "arbeitsrechtlichen Verschaffungsanspruch". Danach haftet der Arbeitgeber immer, d.h. auch dann, wenn er die betriebliche Altersversorgung über einen mittelbaren Versorgun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / IV. Betriebliche Altersversorgung beim Betriebsübergang, Unternehmensverkauf und im Fall der Unternehmensumwandlung

1. Rechtsfolgen des § 613a BGB Rz. 642 Gem. § 613a Abs. 1 BGB liegt ein Betriebsübergang vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht, d.h. wenn die Befugnis, den Betrieb im eigenen Namen zu leiten, hinsichtlich des ganzen Betriebes oder eines bestimmten, selbstständigen Betriebsteiles auf einen Rechtsnachfolger überwechselt ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / C. Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 26 Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen stehen nach der gesetzlichen Definition in § 1 BetrAVG insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege/Gestaltungsoptionen zur Verfügung, und zwar diemehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Altersversorgung

Rz. 446 Versorgungsansprüche gegen den Arbeitgeber, d.h. Ansprüche auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen können sich unabhängig vom Bestehen einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Anspruchsgrundlagen auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz/Grundsatz der Lohngleichheit ergeben. Dies hat der Gesetzgeber bei der Einführung des BetrAVG mit ein...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Altersversorgung und Überbrückungsgelder

Rz. 643 Ein wesentlicher Teil der Gesamtbezüge betrifft die betriebliche Altersversorgung/Pensionsregelung des Vorstandsmitgliedes (vgl. Spindler/Stilz/Fleischer, § 84 AktG Rn 53 ff.; Schmidt/Lutter/Seibt, § 84 Rn 32, 34). Die Altersversorgung hat sowohl Entgelt- als auch Fürsorgecharakter für die Dienste des Vorstandsmitgliedes (vgl. MüKo-AktG/Spindler, § 84 Rn 213). Ein An...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 1781 Im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsvertrages kann dem Arbeitnehmer-Ehegatten auch eine Zusage auf Gewährung von betrieblichen Versorgungsleistungen erteilt werden (BVerfG v. 22.7.1970, BStBl II 1970, 652). In arbeitsrechtlicher Hinsicht gelten hierfür die durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG/Betriebsr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Sozialpartnermodell

Rz. 408 Arbeitgeber haben nach §§ 21 ff. BetrAVG nunmehr auch die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese sog. Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers allein in der Beitragszahlung besteht ("pay and forget"), ist allerdings nur m...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG)

Rz. 77 § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG enthält eine sog. "Legaldefinition" des Begriffs der Entgeltumwandlung, die für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gilt. aa) Arbeitsrechtliche Voraussetzungen der Entgeltumwandlung Rz. 78 Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG setzt eine rechtlich zulässige Entgeltumwandlung voraus, dass "künftige Ent...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersversorgung

A. Entwicklung und Bedeutung betrieblicher Versorgungsleistungen[Autor] Rz. 1 Betriebliche Leistungen zur Alterssicherung sind grds. freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber. Ihre Existenz ist älter als das System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Bereits rund 40 Jahre bevor 1891 die gesetzliche Invalidenversicherung eingeführt wurde, hatten Großunterneh...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungsformen (§ 1 Abs. 2 BetrAVG)

Rz. 69 § 1 Abs. 2 BetrAVG regelt zum einen drei weitere Gestaltungsformen, die neben der in § 1 Abs. 1 BetrAVG geregelten Leistungszusage des Arbeitgebers ebenfalls den Begriff der betrieblichen Altersversorgung erfüllen. Hierbei handelt es sich um die beitragsorientierte Leistungszusage, die Beitragszusage mit Mindestleistung sowie die reine Beitragszusage. Darüber hinaus e...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / IV. Rechtsnatur betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 25 Es war lange Zeit streitig, ob den Leistungen der betriebliche Altersversorgung Entgeltcharakter, Fürsorgecharakter oder Versorgungscharakter beizumessen sei. Die Rspr. des BAG hat diese Frage lange Zeit offengelassen und später zunächst die These vom Doppelcharakter der betrieblichen Altersversorgung vertreten, wonach betriebliche Versorgungsleistungen sowohl unter F...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Kennzeichnende Merkmale

Rz. 4 Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören somit das Versprechen einer Leistung zum Zweck der Versorgung, ein das Versprechen auslösendes biologisches Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 26.4.1988 – 3 AZR 411/86, DB 1988, 1019 = NZA 1989, 1...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Fallgestaltungen

a) Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten Rz. 466 Eine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer allein wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung ist – unabhängig von einem Verstoß gegen sonstige Rechtsnormen – bereits nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässig (zu § 2 Abs. 1 BeschFG vgl. BAG v. 29.8.1989 – 3 AZR 370/88, DB 1989, 2338; BAG v. 28.7.1992, NZA 1993, 215 = ZAP 1993, F. 17...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Tarifvertrag und Entgeltumwandlung

Rz. 406 § 20 Abs. 1 BetrAVG sieht zudem vor, dass für Tariflohn nur dann eine Entgeltumwandlung vereinbart werden kann, soweit dies durch einen Tarifvertrag vorgesehen (tarifvertraglicher Anspruch auf Entgeltumwandlung) oder durch Tarifvertrag zugelassen (sog. "Öffnungsklausel") ist.mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Abfindungsverbot (§ 3 BetrAVG)

Rz. 162 Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften können nach § 3 BetrAVG, der grundsätzlich als Verbotsnorm ausgestaltet ist, nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen abgefunden werden. a) Abfindbarkeit sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen Rz. 163 Eine zulässige Möglichkeit der Abfindung ist die Abfindung sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen. Eine abfindbare Ba...mehr