Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Steuerliche Flankierung der Portabilität

Rz. 208 Durch entsprechende Regelungen in § 3 Nr. 55 EStG wird unter den dort genannten Voraussetzungen sichergestellt, dass die Zahlung des Übertragungswerts nach § 4 Abs. 5 EStG lohnsteuerfrei erfolgt.mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Bestimmung des Übertragungswerts

Rz. 202 Der zentrale Begriff i.R.d. Portabilität ist der sog. Übertragungswert. Dieser ist in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Dabei wird zwischen den Durchführungswegen unmittelbare Versorgungszusage und Unterstützungskasse einerseits und Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds andererseits unterschieden. aa) Unmittelbare Versorgungszusage und Unterstützungskasse Rz...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Unverfallbarkeit (§ 1b BetrAVG)

Rz. 106 Im Zeitraum zwischen der Erteilung der Versorgungszusage und dem Eintritt eines der durch die Versorgungszusage abgesicherten Versorgungsfalles besteht eine sog. "Versorgungsanwartschaft". Sie ist ein aufschiebend bedingter Versorgungsanspruch, der mit Eintritt des Versorgungsfalles zum Vollrecht erstarkt. Diese Versorgungsanwartschaft genießt unter bestimmten Voraus...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Gewährung von Witwen- und Witwerrenten

Rz. 474 Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber, beim Tode einer weiblichen Arbeitnehmerin dem überlebenden Ehegatten eine Witwerrente zu zahlen, wenn die betriebliche Versorgungsregelung im umgekehrten Fall eine Witwenrente vorsieht (BAG v. 5.9.1989 – 3 AZR 575/88, NZA 1990, 271).mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Anspruchs- und Vermögensübergang

Rz. 318 Gem. § 9 Abs. 2 BetrAVG gehen die Ansprüche und Anwartschaften der Versorgungsberechtigten gegen den Arbeitgeber auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die einen Anspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung begründen, im Insolvenzfalle auf den PSV über. Dieser gesetzliche Forderungsübergang hat zur Konsequenz, dass alle im Insolvenzverfahren noch verw...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Gläubigerschutz und Haftungsfragen im Umwandlungsrecht

Rz. 668 Dem Gläubigerschutz kommt im Umwandlungsrecht eine zentrale Rolle zu (vgl. hierzu die ausführlichen Darstellungen bei K. Schmidt, ZGR 1993, 366 ff.; Heiss, DZWIR 1993, 12). a) Allgemeine Regeln zum Gläubigerschutz Rz. 669 Das UmwG enthält ein eigenständiges Haftungskonzept für grds. alle Gläubigergruppen (§§ 22, 133 UmwG), das der speziellen arbeitsrechtlichen Haftung ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Arbeitsrechtliche Voraussetzungen der Entgeltumwandlung

Rz. 78 Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG setzt eine rechtlich zulässige Entgeltumwandlung voraus, dass "künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden". (1) Das Merkmal der Wertgleichheit Rz. 79 I.R.d. Aspekts "Wertgleichheit" richten sich die Fragen in der Praxis in aller Regel nach der anzuwe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Vorzeitiger Bezug von Altersleistungen (§ 6 BetrAVG)

Rz. 238 Gem. § 6 S. 1 BetrAVG sind einem Arbeitnehmer, der die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor Vollendung des 65. Lebensjahres in voller Höhe in Anspruch nimmt, auf sein Verlangen nach Erfüllung der Wartezeit und sonstiger Leistungsvoraussetzungen auch die zugesagten Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. 1. Leistungsvoraussetzu...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen

Rz. 107 Seit dem 1.1.2001 gibt es nur noch eine vom Bestand der Zusage, d.h. von der Zusagedauer abhängige Unverfallbarkeitsfrist. Zu unterscheiden ist allerdings die Unverfallbarkeit bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen und bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen. aa) Arbeitgeberfinanzierte Zusagen Rz. 108 Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung ist die Unv...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (1) Vollendung des 21. Lebensjahres

Rz. 112 Unabhängig von der Dauer der tatsächlich zurückgelegten Dienstzeit, scheidet eine Unverfallbarkeit nach § 1 BetrAVG dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters vor Vollendung des 21. Lebensjahres beendet wird.mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

Rz. 205 Gem. § 4 Abs. 5 S. 2 BetrAVG entspricht der Übertragungswert in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds dem gebildeten Kapital im Zeitpunkt der Übertragung. Rz. 206 Nach der Gesetzesbegründung werden die erworbenen Anwartschaften i.R.d. kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung somit ebenso behandelt wie die Beiträge zur privat...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Abgrenzung zu anderen Arbeitgeberleistungen

Rz. 23 Leistungen, die generell nur in Notfällen gewährt werden sollen (Notfallleistungen) dienen i.d.R. nicht der Versorgung und sind nicht von einem biologischen Ereignis, sondern einer finanziellen Notlage abhängig. Sie dienen damit nicht der Versorgung des Arbeitnehmers und werden nicht von § 1 BetrAVG erfasst (BAG v. 25.10.1994 – 3 AZR 279/94, BB 1995, 573 = NZA 1995, 3...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / V. Pensionsfonds

Rz. 40 Mit der BetrAVG-Novelle 2001 ist in § 1b Abs. 3 BetrAVG der Pensionsfonds als 5. Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung installiert worden. Der Pensionsfonds ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt. Der Pensionsfonds findet seine Ausp...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Arbeitgeberfinanzierte Zusagen

Rz. 108 Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung ist die Unverfallbarkeitsfrist durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinien mit Wirkung zum 1.1.2018 nochmals von zuletzt fünf Jahren Zusagedauer auf nunmehr drei Jahre Zusagedauer verkürzt und gleichzeitig die ebenfalls maßgebliche Altersgrenze von bislang 25 Jahren auf 21 Jahre herabgeset...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / k) Gleichbehandlung bei tarifvertraglich geregelten Versorgungsleistungen

Rz. 495 Nicht tarifgebundene Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Verschaffung einer tariflichen Altersversorgung, wenn sie es ablehnen, die übrigen tariflichen Bedingungen für ihr Arbeitsverhältnis zu übernehmen und auf einer außertariflichen Vergütung bestehen (BAG v. 25.2.1999 – 3 AZR 113/97, NZA 1999, 986). Rz. 496 Demnach ist die Geltung eines Tarifvertrages ein die Un...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Sonderregelungen bei der Entgeltumwandlung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen

Rz. 154 Wird die Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung finanziert oder liegt ihr eine beitragsorientierte Leistungszusage zugrunde, so gilt für die Durchführungswege der unmittelbaren Versorgungszusage, des Pensionsfonds und der Unterstützungskasse die Sonderregelung des § 2 Abs. 5 BetrAVG, der insoweit das Quotierungsverfahren verdrängt und als Sonderrecht ("lex spe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Reine Beitragszusagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG)

Rz. 75 Seit dem 1.1.2018 können auch reine Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erteilt werden. Damit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung ohne eigene Subsidiärhaftung und damit ohne einen entsprechenden Verschaffungsanspruch der Mitarbeiter anzubieten. Diese Beitragszusage, bei der die Verpflichtung des Arbeitgebers...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 94 Zunächst einmal muss die Entgeltumwandlung die allgemeinen, an die steuerliche Anerkennung einer betrieblichen Altersversorgung zu stellenden Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören insb. die Beachtung des Mindestalters von 62 Jahren für den Bezug der Altersrente sowie das Verbot der Vererbbarkeit und den insoweit steuerrechtlich geltenden eingeschränkten Hinterblieben...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Systematische Unterschiede zwischen Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz

Rz. 511 Im Unterschied zu den bislang in der betrieblichen Altersversorgung diskutierten und von den Gerichten entschiedenen Gleichbehandlungsthemen hat der europarechtliche Antidiskriminierungsschutz eine neue, andere und vor allem weiter gehende inhaltliche Qualität. Rz. 512 Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nämlich gerade nicht die Begünstigung einzelner Arbeitnehme...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Eigenbeiträge (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG)

Rz. 96 § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG definiert zudem, dass eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (= Eigenbeiträge) leistet und der Arbeitgeber mit seiner Versorgungszusa...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Rz. 97 Durch die Vorschrift des § 1a BetrAVG wird ein einklagbarer Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung begründet. Rz. 98 Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durc...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Auskunftsansprüche des Versorgungsberechtigten (§ 4a BetrAVG)

Rz. 215 Ursprünglich bestand gem. § 2 Abs. 6 BetrAVG für den ausscheidenden Arbeitnehmer lediglich ein auf die Mitteilung beschränktes Auskunftsrecht, ob und ggf. in welcher Höhe für ihn eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft existiert. Dieser Auskunftsanspruch richtete sich also neben der Feststellung des Erreichens bzw. Nicht-Erreichens der Unverfallbarkeitsfrist nur a...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Datenschutz

Rz. 439 I.R.d. administrativen Abwicklung betrieblicher Versorgungswerke ist vielfach ein Datentransfer aus dem Unternehmen heraus an dritte Stellen zwingend erforderlich. So sind z.B. Versorgungsverpflichtungen bilanziell zu erfassen, was je nach Durchführungsweg unterschiedliche versicherungsmathematische Bewertungsansätze erfordert. Diese Bilanzwerte sind im Regelfall dur...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Rz. 118 Für Entgeltumwandlungsmodelle ist in § 1b Abs. 5 BetrAVG die gesetzliche Unverfallbarkeit ab Beginn normiert. Diese sofortige Unverfallbarkeit erstreckt sich auch auf den aus einem Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG finanzierten Teil der Versorgungsleistungen. Rz. 119 Für aus Entgeltumwandlung finanzierte Altzusagen gilt die gleiche Übergangsregelung wie fü...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / X. Sonstige allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 415 Das BetrAVG wurde mit dem gesetzgeberischen Willen installiert, "durch gesetzliche Mindestnormen den Inhalt der betrieblichen Altersversorgung berechtigten sozialpolitischen Forderungen" anzupassen (BT-Drucks 7/1281, 19; vgl. auch BAG v. 30.11.1982 – 3 AZR 1266/79, AuR 1983, 91 unter B II 2c der Gründe). Neben diesen spezialgesetzlichen Rahmenbedingungen wird die bet...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Rechtsprechung des BAG zu § 77 Abs. 6 BetrVG

Rz. 556 Kommt es zu keiner Ablösung der bestehenden Betriebsvereinbarung, bleibt dem Arbeitgeber nach § 77 Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit der Kündigung der bisherigen Regelung (BAG v. 10.3.1992 – 3 ABR 54/91, NZA 1993, 234), wobei diese Kündigung ohne Angabe von Kündigungsgründen erfolgen kann (vgl. Blomeyer, DB 1985, 2506 ff. und DB 1990, 173) und keiner inhaltlichen Kontrol...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Besitzstandswahrung

Rz. 587 Das BAG (v. 17.4.1985 – 3 AZR 72/83, NZA 1986, 57; BAG v. 22.5.1990 – 3 AZR 128/89, NZA 1990, 813; BAG v. 17.11.1992 – 3 AZR 76/92, NZA 1993, 939; BAG v. 18.3.2003 – 3 AZR 101/02, BB 2004, 948) hat in diesem Zusammenhang abstufende Kriterien (Drei-Stufen-Theorie) für den Eingriff in ein bestehendes betriebliches Versorgungswerk aufgestellt. Je nach Stärke des Besitzs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Rz. 683 Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGF) im Alter, bei Invalidität und für seine Hinterbliebenen könnten sich wie folgt zusammensetzen: Rz. 684 Dieses sog. "Drei-Säulen-Konzept", das grds. für Arbeitnehmer gilt, ist auch...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Leistungshöchstgrenze

Rz. 288 Gem. § 7 Abs. 3 S. 1 BetrAVG ist die Einstandspflicht des PSV begrenzt auf einen Höchstbetrag. Danach beträgt der Maximalanspruch gegen den PSV das Dreifache der im Zeitpunkt der ersten Rentenfälligkeit geltenden monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV . Bei einer für 2022 festgelegten Bezugsgröße von monatlich 3.290 EUR (alte Bundesländer) bzw. 3.115 EUR (neue Bunde...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Beitragsorientierte Leistungszusagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG)

Rz. 70 Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG wird auch eine beitragsorientierte Leistungszusage, d.h. eine Zusage, bei der sich die Höhe der Versorgungsleistungen aus einem zuvor definierten Versorgungsbeitrag ableitet, als betriebliche Altersversorgung ausdrücklich anerkannt. Hinsichtlich ihrer vertraglichen Ausgestaltung ist nach einer Entscheidung des BAG v. 30.8.2016 (3 AZR 361/1...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Unmittelbare Versorgungszusage und Unterstützungskasse

Rz. 203 Gem. § 4 Abs. 5 S. 1 BetrAVG entspricht der Übertragungswert bei einer unmittelbar über den Arbeitgeber oder über eine Unterstützungskasse durchgeführten betrieblichen Altersversorgung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung; bei der Berechnung des Barwertes sind die Rechnungsgrundlagen sowie die anerkann...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / h) Gleichbehandlung von Innendienst- und Außendienstmitarbeitern

Rz. 483 Das BAG hat in seiner bisherigen Rspr. zu Fragen der Gleichbehandlung bei Mitarbeitern des Innen- bzw. des Außendienstes, die unterschiedliche Art der Arbeitsleistung und -vergütung ausdrücklich als sachlich rechtfertigendes Abgrenzungskriterium anerkennt. Das BAG hat in diesem Zusammenhang stets darauf verwiesen, dass eine unterschiedliche Behandlung bei der Gewähru...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Rechtsfolgen bei Verletzung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte

Rz. 640 Wird das gesetzlich zwingende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 10 BetrVG vom Arbeitgeber nicht beachtet, so kann der Betriebsrat aufgrund seines Initiativrechtes gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG seine Rechte im Beschlussverfahren vor dem zuständigen ArbG geltend machen. Rz. 641 In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der Verstoß gegen das zwingende Mitbestimm...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Freiwillige Portabilität

Rz. 188 § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG regelt zunächst den Grundsatz der freiwilligen, d.h. einvernehmlich im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages zwischen altem Arbeitgeber, neuen Arbeitgeber und Versorgungsberechtigten vereinbarten Portabilität. Danach ist arbeitsrechtlich die Portabilität zwischen allen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung vereinbar, d.h. d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (3) Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Rz. 93 Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist durch eine entsprechende Ergänzung in § 1a BetrAVG ein gesetzliches Obligatorium zur Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses eingeführt worden (ausführlich: Langohr-Plato, BetrAV 2017, 465 ff.). Arbeitgeber müssen gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG für neue, ab dem 1.1.2019 vereinbarte Entgeltumwandlungen zusätzlich zum umgewandelten Entg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Besonderheiten bei Pensions- und Unterstützungskassen

Rz. 124 Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse abgewickelt, ist der Arbeitnehmer stets selbst Bezugsberechtigter der in der Pensionskasse versicherten Versorgungsleistungen. Nach § 1b Abs. 3 BetrAVG gelten für das Entstehen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft die Voraussetzungen von § 1b Abs. 1 BetrAVG entsprechend. Zu beachten ist allerdings...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Konsequenzen eines Unternehmensverkaufs

Rz. 666 Ein Unternehmensverkauf ("share deal") ist rechtlich als sog. Gesamtrechtsnachfolge zu qualifizieren, d.h. der Unternehmenskäufer tritt voll und ganz in sämtliche beim gekauften Unternehmen bestehenden Versorgungsverpflichtungen ein. Im Gegensatz zum Betriebsübergang nach § 613a BGB, der nur den Übergang der im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Veränderungssperre

Rz. 152 Gem. § 2a Abs. 1 BetrAVG bleiben bei der Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft Veränderungen der Versorgungsregelung und der Bemessungsgrundlagen für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie nach dem Ausscheiden eintreten, außer Betracht. Dies gilt auch für die Bemessungsgrundlagen anderer Versorgungsbezüge, die bei der Berechnung...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Einbeziehung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 478 Geringfügige Beschäftigung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 des SGB IV fällt gem. § 2 Abs. 2 TzBfG unter den Begriff der Teilzeitbeschäftigung und damit in den Anwendungsbereich des TzBfG. Von daher ist auch im Fall eines lediglich geringfügig beschäftigten Mitarbeiters das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG zwingend zu beachten (Langohr-Plato, NZA 2016, 1054). Der A...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Kollektivrechtliche Zusagen

Rz. 553 Die Änderung tarifvertraglich geregelter, arbeitgeberfinanzierter Versorgungsleistungen ist eher theoretischer Natur (Griebeling, ZIP 1993, 1059), da insb. Firmentarifverträge, d.h. solche Tarifverträge, die die betriebliche Altersversorgung für nur ein Unternehmen regeln – im Gegensatz zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung – nicht praktiziert werd...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Konkrete Fallgestaltungen

Rz. 515 Die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ggf. diskriminierenden Fallgestaltungen können heute noch nicht abschließend benannt und eingeschätzt werden. Zu hinterfragen sind u.a.:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Unterschiedliche Altersgrenzen

Rz. 475 In seiner für die Altersgrenzenproblematik grundsätzlichen Entscheidung im "Barber-Case" (EuGH v. 17.5.1990 – C 262/88, NZA 1990, 775) hat der EuGH zunächst nochmals ausdrücklich bestätigt, dass jegliche Diskriminierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes unzulässig ist. Rz. 476 Dies gilt auch für unterschiedliche Bezugszeitpunkte für betrieb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / D. Anspruchsgrundlagen

Rz. 44 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen bedarf stets einer besonderen Rechts-/Anspruchsgrundlage, dem Versorgungsversprechen. Rz. 45 Das Wesen der betrieblichen Altersversorgung als "freiwillige Sozialleistung" wird auch nicht durch das BetrAVG eingeschränkt. Der Arbeitgeber ist nach wie vor nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Schadensersatz

Rz. 437 Schadensersatzansprüche im Bereich der betrieblichen Altersversorgung kommen insb. bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten in Betracht. Dies gilt insb. dann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht oder nicht ausreichend über die Möglichkeit einer ggf. auch rückwirkenden Teilnahme an einem betrieblichen Versorgungswerk informiert hat und deshalb eine An...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Abfindungsverbot

Rz. 178 Eine gegen § 3 BetrAVG verstoßende Abfindung betrieblicher Versorgungsanwartschaften ist nach § 134 BGB nichtig (BAG v. 22.3.1983 – 3 AZR 499/80, NJW 1984, 1783; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 3 Rn 40 ff.; Kemper, Die Unverfallbarkeit betrieblicher Versorgungsanwartschaften von Arbeitnehmern, S. 131). Dies hat zur Konsequenz, dass mit der Abfindungszahlung die Verso...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / VII. Allgemeine arbeitsrechtliche Rechtsgrundsätze

1. Betriebliche Übung Rz. 60 Vertragliche Ansprüche individualrechtlicher Natur liegen auch dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer zur Begründung seines Versorgungsanspruches auf eine betriebliche Übung berufen kann. Hierbei handelt es sich nach allgemeiner Ansicht in Rspr. (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82, BB 1987, 265 = DB 1987, 383 = NZA 1987, 168) und Literatur (Blomeyer/Rolfs/O...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Insolvenzsicherung

aa) Gesetzlicher Insolvenzschutz Rz. 710 Betriebliche Versorgungsmaßnahmen sind nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen (Mindestalter 25 Jahre, Zusagedauer fünf Jahre) für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert (und zwar i.H.d. unverfallbaren Anwartschaften). Grundlage für die Einbeziehung bzw. den Ausschluss der Altersversorgung eines GGF in die Insolvenzsiche...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / F. Spezialfragen

I. Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Altersversorgung Rz. 446 Versorgungsansprüche gegen den Arbeitgeber, d.h. Ansprüche auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen können sich unabhängig vom Bestehen einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Anspruchsgrundlagen auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz/Grundsatz der Lohngleichheit ergeben. ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / VI. Versorgung besonderer Personenkreise

1. Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz. 683 Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGF) im Alter, bei Invalidität und für seine Hinterbliebenen könnten sich wie folgt zusammensetzen: Rz. 684 Dieses sog. "Drei...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / j) Unterschiedliche Höchsteintritts- bzw. Aufnahmealter

Rz. 492 Eine Versorgungsordnung, die eine Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen davon abhängig macht, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein bestimmtes Höchsteintrittsalter noch nicht überschritten war, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG v. 14.1.1986 – 3 AZR 456/84, NZA 1987, 23; Doetsch, BetrAV 1997, 28). Unzulässig ist dagegen eine Verso...mehr