Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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§ 35 Betriebliche Altersver... / l) Leistungs- und/oder Beitragsidentität ("Unisex-Tarife")

Rz. 497 Die bei der Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber zu berücksichtigende Gleichbehandlung erstreckt sich nur auf die zugesagte Versorgungsverpflichtung. Hat also der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bestimmte Versorgungsleistung versprochen, muss diese Leistung dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen. Wie der Arbeitgeber diese Leistung ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Unverfallbarkeitsfrist und Altersdiskriminierung

Rz. 516 Hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit des Mindestalters in der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist hat das BAG mit Urt. v. 18.10.2005 (3 AZR 506/04, DB 2006, 1014) entschieden, dass die seinerzeit in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a.F. normierte Mindestaltersgrenze von 35 Jahren keine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellt, da allein auf das Alter bei Aussche...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 561 Das BAG unterscheidet allerdings zwischen der Kündbarkeit einer Betriebsvereinbarung und den Rechtsfolgen einer Kündigung (BAG v. 10.3.1992 – ABR 54/91, NZA 1993, 234; BAG v. 11.5.1999 – 3 AZR 21/98, BB 2000, 517). Rz. 562 Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich nämlich von den Betriebsvereinbarungen über andere fre...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Ausschluss von befristet Beschäftigten

Rz. 479 Gem. § 4 Abs. 2 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechtergestellt werden wie ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (Langohr-Plato, NZA 2016, 1054). Rz. 480 Insoweit ist das BAG bislang davon ausgegangen, dass der Ausschluss nur vorübergehen...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Übernahme von Versorgungsanwartschaften

Rz. 657 Sowohl die vom Bestand der Zusage als auch die vom Beginn der Betriebszugehörigkeit abhängigen Unverfallbarkeitsfristen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB durch den Betriebsübergang nicht unterbrochen. Diese Rechtsfolge gilt für alle Durchführungswege (Pensionszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensi...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungsumfang

Rz. 242 § 6 BetrAVG regelt einen Versorgungsfall kraft Gesetzes. Dabei beschränkt sich die gesetzliche Bestimmung allerdings auf Regelung des Anspruchs dem Grunde nach. Über die Höhe des Anspruches auf vorzeitige betriebliche Altersversorgung hat der Gesetzgeber bewusst keine Regelungen getroffen, sondern dies grds. der Disposition der Vertragsparteien überlassen. Rz. 243 Sow...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Betriebliche Übung

Rz. 60 Vertragliche Ansprüche individualrechtlicher Natur liegen auch dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer zur Begründung seines Versorgungsanspruches auf eine betriebliche Übung berufen kann. Hierbei handelt es sich nach allgemeiner Ansicht in Rspr. (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82, BB 1987, 265 = DB 1987, 383 = NZA 1987, 168) und Literatur (Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, Anh. § ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 743 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber-Ehegatte kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten inklusive der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Eingriffsgrund

Rz. 592 Auch die Gründe, die Veranlassung geben, ein bestehendes Versorgungswerk zum Nachteil der Arbeitnehmer einzuschränken, können von ganz unterschiedlichem Gewicht sein. Ein Arbeitgeber kann vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen, er kann aber auch "bloß" unternehmenspolitische Ziele verfolgen. Akzeptiert man, dass es sowohl Besitzstände als auch Eingriffsgründe von unter...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / (1) Das Merkmal der Wertgleichheit

Rz. 79 I.R.d. Aspekts "Wertgleichheit" richten sich die Fragen in der Praxis in aller Regel nach der anzuwendenden Berechnungsmethode und der Einbeziehung von Kosten. Da betriebliche Altersversorgung sehr stark von versicherungsmathematischen Rahmenbedingungen geprägt ist, liegt es nahe, auch im Bereich der Entgeltumwandlung von einer versicherungsmathematischen Äquivalenz a...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Besonderheiten bei der Direktversicherung

Rz. 120 Hat ein Arbeitnehmer, dem eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung zugesagt worden ist, die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt, hat dies nach § 1 Abs. 2 BetrAVG folgende Konsequenzen: Rz. 121 Die Bezugsberechtigung des Direktversicherungsvertrages darf gem. § 1 Abs. 2 S. 1 BetrAVG vom Arbeitgeber arbeitsvertraglich nicht mehr wide...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Tarifvertragliche Sonderrechte

Rz. 404 Gem. § 19 Abs. 1 BetrAVG kann von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1a, 2, 2a Abs. 1, 3 und 4, 3 (mit Einschränkungen), 4, 5, 16, 18a S. 1, 27 und 28 BetrAVG, d.h. insb. den gesetzlichen Regelungen zur Unverfallbarkeit, zum Auszehrungsverbot und zur Anpassungsprüfungspflicht nur in Tarifverträgen abgewichen werden. I.Ü., d.h. durch Individual- oder Betriebsvereinbar...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze nach früherem Recht

Rz. 676 Nach der früheren, vor Verabschiedung des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes geltenden Rechtslage war die "Nachhaftung" eines ausgeschiedenen, persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht ausdrücklich geregelt. Haftungsmaßstab waren ausschließlich die im HGB normierten Verjährungsbestimmungen. Rz. 677 Unter Abwägung der Interessen aller an der be...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Öffentlicher Dienst

Rz. 399 Gem. § 17 Abs. 2 BetrAVG gelten die in den §§ 7 bis 15 BetrAVG geregelten Bestimmungen zum gesetzlichen Insolvenzschutz nicht für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, soweit sie bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer und Gemeinden) oder einer Körperschaft, Stiftung bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts, bei der eine Insolvenz nicht zulässig ist, anges...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Betriebsvereinbarung

Rz. 49 In der Praxis häufiger vorzufinden sind dagegen Versorgungsregelungen, die auf einer Betriebsvereinbarung basieren. Auf den Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat allerdings keinen Rechtsanspruch, soweit es um die grundsätzliche Frage der Einführung betrieblicher Versorgungsleistungen geht. Die Einführung von Leistungen der betrieblichen Alte...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Ratierliches Berechnungsverfahren/Quotierungsprinzip

Rz. 132 Gem. § 2 Abs. 1 BetrAVG hat im Fall einer als Leistungszusage erfolgten arbeitgeberfinanzierten Pensionszusage der mit einer gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedene Mitarbeiter einen zukünftig fällig werdenden Versorgungsanspruch i.H.e. ratierlich zu berechnenden Anteils der ihm ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Versorgungsleistung. ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Aufrechnung

Rz. 429 Soweit die betrieblichen Versorgungsleistungen nicht der Pfändung unterliegen, ist nach § 394 S. 1 BGB auch eine Aufrechnung des Arbeitgebers nicht zulässig (vgl. Schaub, NWB 1989, F. 26, S. 2161). Dies gilt grds. auch bei der Aufrechnung mit Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers aufgrund eines vorsätzlichen deliktischen Handels des Arbeitnehmers. Die betrieblic...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Berechnungsbeispiele:

Rz. 139 Den nachfolgenden Beispielen liegt folgende einheitliche Ausgangssituation zugrunde: Arbeitnehmer A ist im Alter von 25 Jahren in das Unternehmen eingetreten. Die Versorgungsordnung sieht als feste Altersgrenze die Vollendung des 65. Lebensjahres vor. Die Beendigung seiner Tätigkeit erfolgt im 47. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt betrug sein monatliches Gehalt 5.000 EU...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Anwartschaftsdynamisierung (§ 2a BetrAVG)

Rz. 160 Im Rahmen der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie durch das entsprechende Umsetzungsgesetz vom 21.12.2015 (BGBl I, 2553) wird erstmals für Zeiten ab dem 1.1.2018 in dem neu eingefügten § 2a BetrAVG eine Anwartschaftsdynamik gesetzlich verpflichtend, mit der eine Gleichbehandlung zwischen ausgeschiedenen und weiterhin aktiven Mitarbeitern hinsichtlich der Berechnun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Tarifvertrag

Rz. 47 Grds. ist ein Tarifvertrag geeignet, Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen zu begründen. Für diese Tarifverträge gilt das allgemeine Tarifvertragsrecht, d.h. insb. das TVG. Danach haben Tarifverträge normative Wirkung, wirken also unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifvertragsparteien (§ 4 TVG), ohne jedoch Inhalt des individuellen Arbeitsvertrages zu ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Einbeziehung von (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern in eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung

Rz. 528 Das BAG hat sich mit seiner Entscheidung v. 14.1.2009 – 3 AZR 20/07, NZA 2009, 490–495 = BB 2009, 954–959 = DB 2009, 15451548) – obwohl es im konkreten Fall im Ergebnis einen Anspruch des Klägers verneint hat – vor dem Hintergrund der Maruko-Entscheidung des EuGH (v. 1.4.2008, BetrAV 2008, 305) gegen die bisherige Rspr. (vgl. u.a. BAG v. 26.10.2006, AP BGB § 611 Kirc...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Besonderheiten bei der Direktversicherung

Rz. 280 Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung, d.h. einen externen Lebensversicherer durchgeführt, so ist dieser infolge der Regelungen im Deckungsverhältnis nur verpflichtet, dem Versorgungsberechtigten diejenige Versorgungsleistung zu gewähren, die nach dem Versicherungsvertrag geschuldet wird. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber auch d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Sonderregelung für Beitragszusagen mit Mindestleistung

Rz. 157 Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung trägt im Wesentlichen der Arbeitnehmer das Kapitalanlagerisiko; eine Mindestleistung erhält er jedoch in jedem Fall. Dies gilt ebenso für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft. Für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung enthält § 2 Abs. 6 BetrAVG eine alle anderen Berechnun...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Abfindung bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der EU

Rz. 166 Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie zum 1.1.2018 durch das entsprechende Umsetzungsgesetz vom 21.12.2015 (BGBl I, 2553) sieht § 3 BetrAVG für Abfindungen ab dem 1.1.2018 unabhängig von ihrer Höhe vor, dass die Abfindung grundsätzlich immer nur mit Zustimmung des Versorgungsberechtigten erfolgen darf, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter ein ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Beitragszusage mit Mindestleistung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG)

Rz. 71 Für die Durchführungswege, in denen eine tatsächliche Beitragszahlung erfolgt (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds), ist auch eine Beitragszusage mit Mindestleistung gestaltbar. Hierbei steht dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall das ihm aufgrund der Beitragszusage planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital, mindestens aber die Summe der zugesagten Beiträge...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Finanzierung der Insolvenzsicherung

Rz. 319 Die Finanzierung der Insolvenzsicherung erfolgt nach § 10 BetrAVG ausschließlich durch Beitragszahlungen der Arbeitgeber als Solidargemeinschaft, und zwar nur derjenigen Arbeitgeber, die selbst eine insolvenzsicherungspflichtige betriebliche Altersversorgung in ihrem Unternehmen installiert haben. Sie ist als gesetzliche Pflichtversicherung ausgestaltet. Die Beitrags...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Rechtsfolgen des § 613a BGB

Rz. 642 Gem. § 613a Abs. 1 BGB liegt ein Betriebsübergang vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht, d.h. wenn die Befugnis, den Betrieb im eigenen Namen zu leiten, hinsichtlich des ganzen Betriebes oder eines bestimmten, selbstständigen Betriebsteiles auf einen Rechtsnachfolger überwechselt (sog. Einzelrechtsnachfolge/Si...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Pensionskassen

Rz. 33 Der Arbeitgeber kann auch eine Pensionskasse als rechtlich selbstständige Versicherungseinrichtung – meist in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gem. § 7 VAG – gründen oder sich einer überbetrieblichen Pensionskasse anschließen. Durch Erwerb der Mitgliedschaft in einer Pensionskasse erlangt der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Leistungen ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonderfall: Unterstützungskasse

Rz. 654 Sollten die Versorgungsleistungen ursprünglich von einer Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers erbracht werden, wird diese aber nicht zusammen mit dem Betrieb veräußert (ein automatischer Übergang z.B. kraft Gesetzes erfolgt nicht), so wird die Unterstützungskasse zur gleichen Zeit und im gleichen Umfang von der Haftung frei wie ihr Trägerunternehmen als Betrie...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Übertragungsverbot

Rz. 214 Verstößt die Übertragungsvereinbarung gegen § 4 BetrAVG ist sie in vollem Umfang nach § 134 BGB nichtig (Höfer, BetrAVG, Bd. I – ArbR, § 4 Rn. 30). Bei Eintritt des Versorgungsfalles kann der Versorgungsberechtigte daher den ursprünglichen Schuldner, d.h. seinen früheren Arbeitgeber bzgl. seiner Versorgungsansprüche in Anspruch nehmen.mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

Rz. 482 Eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten allein wegen deren Zugehörigkeit zu einer dieser Mitarbeitergruppen ist im Hinblick auf die Tatsache, dass auch in anderen Rechtsfragen (Urlaub, Kündigungsfristen, Gratifikationen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) diese beiden Gruppen gleichbehandelt werden müssen (grundlegend hierzu BVerfG v. 16.11.1982 – 1 Bv...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Unmittelbare Versorgungszusagen

Rz. 28 Am weitesten verbreitet ist die unmittelbare Versorgungszusage (Industrie, Banken, Versicherungen, Gesellschafter-Geschäftsführer), auch Direktzusage oder Pensionszusage genannt, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der zugesagten Versorgungsleistungen einräumt. Mit Erteilung der Pensionszusage übernimmt der Arbeitg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Nachhaftung des Betriebsveräußerers

Rz. 660 In haftungsrechtlicher Hinsicht hat das BAG in seinem Urt. v. 22.6.1978 (3 AZR 832/76, BB 1978, 1418 = DB 1978, 1795; BAG v. 15.3.1979 – 3 AZR 859/77, NJW 1979, 2533) ausdrücklich klargestellt, dass der Betriebsveräußerer nur noch in den engen Grenzen des § 613a Abs. 2 BGB neben dem Erwerber in Anspruch genommen werden kann. Demnach haftet der Veräußerer nur noch für...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Allgemeine Regeln zum Gläubigerschutz

Rz. 669 Das UmwG enthält ein eigenständiges Haftungskonzept für grds. alle Gläubigergruppen (§§ 22, 133 UmwG), das der speziellen arbeitsrechtlichen Haftung nach § 613a Abs. 2 BGB als Sonderrecht vorgeht. Dies ist zwar nicht ausdrücklich so im Gesetz geregelt, ergibt sich aber mittelbar aus den §§ 324 und 133 UmwG, nach denen nur die Abs. 1 und 4 von § 613a BGB bzw. die §§ 2...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 5. Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (§ 2 BetrAVG)

Rz. 131 Arbeitnehmer, die vor Eintritt eines durch ihre Versorgungszusage abgesicherten Versorgungsfalles aus dem Unternehmen ausscheiden, haben aufgrund dieses vorzeitigen Ausscheidens konsequenterweise auch keinen Anspruch auf eine Versorgungsleistung in voller Höhe. Vielmehr steht den Versorgungsberechtigten in einem solchen Fall nur eine Teilleistung zu, deren Höhe sich ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Schließung eines betrieblichen Versorgungswerkes

Rz. 534 Der einfachste Eingriff in ein betriebliches Versorgungswerk ist dessen Schließung. Konsequenz hieraus ist, dass neu eintretende Mitarbeiter keinerlei Versorgungsansprüche mehr erwerben können. Dagegen bleibt die Versorgungsordnung für bereits vor der Schließung eingestellte Mitarbeiter in vollem Umfang bestehen. Rz. 535 Eine stichtagsbezogene Schließung und der darau...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Optionssysteme

Rz. 407 § 20 Abs. 2 BetrAVG ermöglicht eine obligatorische Verpflichtung der Mitarbeiter zur Entgeltumwandlung (sog. Opting-Out) und zwar bei allen betrieblichen Versorgungssystemen. Das heißt, dass der Mitarbeiter tarifvertraglich "gezwungen" werden kann, die Entgeltumwandlung zu nutzen, ohne dass es dafür einer gesonderten Entgeltumwandlungsvereinbarung bedarf. Voraussetzu...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Sprecherausschussgesetz

Rz. 50 Seit dem 1.1.1989 regelt das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) die kollektivrechtliche Interessenvertretung derjenigen leitenden Angestellten, die nach § 5 Abs. 3 BetrVG von der Vertretung durch den Betriebsrat ausgeschlossen sind. Die Wahrnehmung eigener Interessen durch den einzelnen leitenden Angestellten selbst wird durch diese gesetzliche Interessenvertretung alle...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Ausschließliche Versorgung leitender Mitarbeiter

Rz. 481 Eine Versorgungsordnung, die ausschließlich für Mitarbeiter in leitender Position gilt, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie verletzt weder das verfassungsrechtliche Gleichberechtigungsprinzip noch das europarechtliche Lohngleichheitsgebot aus Art. 141 EGV. Dies gilt auch dann, wenn sie unverhältnismäßig mehr Männer als Frauen begünstigt, weil Fra...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Einbeziehung laufender Renten in das Abfindungsverbot

Rz. 167 Nach Eintritt des Versorgungsfalles war bis Ende 2004 eine Abfindung stets zulässig. Rz. 168 Die aktuellen Rahmenbedingungen für die Abfindbarkeit von Versorgungsanwartschaften gelten gem. §§ 3 Abs. 1, 30g Abs. 2 BetrAVG entsprechend für die Abfindbarkeit laufender Leistungen, die erstmals nach dem 31.12.2004 zur Auszahlung gelangt sind. Damit erfasst das Abfindungsve...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Abfindbarkeit sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen

Rz. 163 Eine zulässige Möglichkeit der Abfindung ist die Abfindung sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen. Eine abfindbare Bagatellanwartschaft liegt insoweit nur dann vor, wenn die beim Erreichen der vereinbarten Altersgrenze zu zahlende monatliche Altersrente 1 % bzw. bei Kapitalleistungen 120 % der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV nicht überschreitet. Ausgehe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Berechnung des Abfindungsbetrags

Rz. 176 Für Abfindungen, die seit dem 31.12.2004 gezahlt werden, verweist § 3 Abs. 5 BetrAVG auf § 4 Abs. 5 BetrAVG. Für die Berechnung künftiger Abfindungen gelten danach die Regelungen zur Ermittlung des "Übertragungswerts" im Fall der Übertragung einer Versorgungsanwartschaft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Portabilität) gem. § 4 Abs. 5 BetrAVG entsprechend. Rz. ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Mitbestimmungsfragen

Rz. 618 Nach einhelliger Auffassung des BAG ist die Beachtung zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für eine im individuellen Arbeitsverhältnis nachteilig wirkende Neuregelung (grundlegend hierzu BAG v. 26.4.1988 – 3 AZR 168/86, NZA 1989, 219). Lediglich die Schließung oder die Teilschließung des betrieblichen Versorgungswerkes ist mitbes...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Inhaltliche Besonderheiten bei den Diskriminierungstatbeständen

Rz. 514 Hinsichtlich der einzelnen Diskriminierungstatbestände sind zudem folgende relevante inhaltliche Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Übertragung unverfallbarer Anwartschaften (§ 4 BetrAVG)

Rz. 179 § 4 BetrAVG erlaubt nur unter sehr engen Voraussetzungen eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf einen neuen Versorgungsschuldner, wobei der Begriff der Übertragung sowohl die haftungsbefreiende Übernahme (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG) als auch die Kapitalisierung der Versorgungsverpflichtung und Übertragung eines entsprechende Übertragungswertes (Portabilitä...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Gesetzliche Mitbestimmungstatbestände

Rz. 621 Betriebliche Versorgungsleistungen sind zusätzliches Entgelt für eine vom Arbeitnehmer bereits erbrachte Betriebstreue und unterliegen als solches grds. der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Dies gilt insb. für unmittelbare Pensionszusagen, Direktversicherungen und Pensionsfondszusagen. Rz. 622 Soweit die betriebliche Altersversorgung über eine betrieblich...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Ausgestaltung betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 7 Für die Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen gilt grds. der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das BetrAVG enthält als Arbeitnehmerschutzgesetz zwar einige einschränkende Regelungen (z.B. Unverfallbarkeit, Auszehrungs-, Anrechnungs- und Abfindungsverbot, Anpassungsprüfung), die der Arbeitgeber als gesetzlichen Mindeststandard zwingend beachten muss, wenn er sich ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / A. Entwicklung und Bedeutung betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 1 Betriebliche Leistungen zur Alterssicherung sind grds. freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber. Ihre Existenz ist älter als das System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Bereits rund 40 Jahre bevor 1891 die gesetzliche Invalidenversicherung eingeführt wurde, hatten Großunternehmen wie z.B. die Gutehoffnungshütte (1850), Krupp/F. Henschel (1858), S...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Portabilität (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG)

Rz. 184 Im Mittelpunkt von § 4 BetrAVG steht die sog. "Portabilität" i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG. Damit wird das Ziel verfolgt, die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern und die Ansprüche der Versorgungsberechtigten möglichst auf nur einen Versorgungsträger zu konzentrieren (Blumenstein, BetrAV 2004, 237; Höfer, DB 2004, 1427; Förster/Cisch, BB 2004, 2126). Rz. 185 Im Geg...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Leistungen für den Fall der Invalidität

Rz. 13 Das Arbeitsrecht kennt keinen eigenständigen Begriff der Invalidität. Daher wird dieser Begriff auch im Arbeitsrecht regelmäßig i.S.d. sozialversicherungsrechtlichen Definition verstanden und angewandt (BAG v. 19.4.1983 – 3 AZR 4/81, BetrAV 1984, 44 = DB 1983, 2255 = NJW 1983, 2959; BAG v. 24.6.1998 – 3 AZR 288/97, DB 1998, 1969; Reinecke, DB 2010, 2167). Soweit eine ...mehr