Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Getrennte Beurteilung der Fortschreibungsgründe

Rz. 245 [Autor/Stand] Die Regelungen in §§ 22 Abs. 4 und 22 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BewG haben zur Folge, dass je nach Grund, Art und Auswirkung der Fortschreibung unterschiedliche Fortschreibungszeitpunkte gelten. Wählt das Finanzamt einen unzutreffenden Zeitpunkt, so ist der Bescheid fehlerhaft und auf Anfechtung hin aufzuheben. Eine Abänderung dahin, dass die Stelle, die übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 4/2016, Ausschlagung e... / 6

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine gGmbH einen Prokuristen wirksam bestellen kann. Ob die mit der Prokura einhergehende Vertretungsmacht die Ausschlagung einer der gGmbH angefallenen Erbschaft abdeckt, ist in Rechtsprechung und Literatur nicht geklärt, richtigerweise aber zu bejahen. Problematisch ist indes die explizite Formvorgabe des § 1945 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis der Fortschreibungsarten zueinander

Rz. 164 [Autor/Stand] Ein Fortschreibungsbescheid über den Wert, die Art und die Zurechnung einer wirtschaftlichen Einheit ist eine Zusammenfassung von mehreren Verwaltungsakten, die selbständig anfechtbar sind und selbständig bestandskräftig werden können.[2] Das gilt auch für fehlerbeseitigende Fortschreibungen.[3] Da bei Fortschreibungen anders als bei einer Hauptfeststel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 2.2 Wahlanfechtung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 4 Die Wahl kann durch Klage angefochten werden. Bei dieser Klage handelt es sich nicht um eine der im Sozialgerichtsprozess bekannten Klagen (Feststellungs-, Anfechtungs-, Leistungs- und Gestaltungsklage). Sie enthält vielmehr Elemente mehrerer Klagarten und ist als eine Klage besonderer Art zu qualifizieren (BSGE 23 S. 92; 51 S. 21). Beklagter ist der jeweilige Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 57 Rechtsb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die möglichen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (Abs. 1), die Anfechtung der Wahl durch Klage (Abs. 2 bis 4), die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes während des Wahlverfahrens und bezüglich der personellen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 5 und 6) sowie die Wi...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bemessung der Beschwer

Leitsatz Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu. Normenkette § 49a GKG; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Wohnungseigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Amtsniederlegung

Rz. 5 Das Amt als Gesamtbetriebsratsmitglied endet ferner durch Amtsniederlegung (§ 49 Alt. 2 BetrVG). Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats kann sein Amt jederzeit formlos niederlegen. Die Erklärung muss aber eindeutig sein, insbesondere muss aus ihr erkennbar sein, ob nur das Amt als Gesamtbetriebsrat oder auch das Amt als Betriebsrat im entsendenden Betrieb aufgegeben wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Abberufung durch entsendenden Betriebsrat

Rz. 7 Das Amt als Gesamtbetriebsrat erlischt schließlich mit Abberufung durch das Entsendungsorgan (§ 49 Alt. 4 BetrVG). Ein Mitglied des Gesamtbetriebsrats kann jederzeit und ohne Grund durch den entsendenden Betriebsrat bzw. die entsendenden Betriebsräte (vgl. § 47 Abs. 4 und 5 BetrVG) abberufen werden.[1] Der Betriebsrat entscheidet über die Abberufung durch Geschäftsführ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.6 Sonstige Zuständigkeiten

Rz. 50 Schließlich bestehen insbesondere noch folgende sonstige Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats: Der Gesamtbetriebsrat ist für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 4 und 5 BetrVG bezüglich der Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats zuständig.[1] Der Gesamtbetriebsrat bestellt den Wahlvorstand bei Fehlen eines Betriebsrat im betriebsratsfähigen Betrieb ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / § 20 SchVG Anfechtung von Beschlüssen

(1) 1Ein Beschluss der Gläubiger kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen durch Klage angefochten werden. 2Wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen kann ein Beschluss der Gläubiger nur angefochten werden, wenn ein objektiv urteilender Gläubiger die Erteilung der Information als wesentliche Voraussetzung für sein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO, SchVG § 20 Anfechtung von Beschlüssen

§ 20 SchVG Anfechtung von Beschlüssen (1) 1Ein Beschluss der Gläubiger kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen durch Klage angefochten werden. 2Wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen kann ein Beschluss der Gläubiger nur angefochten werden, wenn ein objektiv urteilender Gläubiger die Erteilung der Information al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Austausch der Begründung der Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Leitsatz Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft bedarf in formeller Hinsicht einer notariell beglaubigten Anfechtungserklärung. Ein Nachschieben einer anderweitigen Begründung der Anfechtung bedarf wiederum der notariellen Beglaubigung; ein formlos vorgetragener, abweichender Anfechtungsgrund ist insoweit unbeachtlich. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2015 – I-15 W 329/14 Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Austausch der ... / Leitsatz

Die Anfechtung der Annahme der Erbschaft bedarf in formeller Hinsicht einer notariell beglaubigten Anfechtungserklärung. Ein Nachschieben einer anderweitigen Begründung der Anfechtung bedarf wiederum der notariellen Beglaubigung; ein formlos vorgetragener, abweichender Anfechtungsgrund ist insoweit unbeachtlich. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2015 – I-15 W 329/14mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Anfechtungsgründe

Rn 4 Zur Anfechtung von Beschlüssen der Gläubiger berechtigt die Verletzung eines Gesetzes oder der Anleihebedingungen (§ 20 Abs. 1 Satz 1). 2.1 Grundsätze Rn 5 Gesetz im Sinn von § 20 ist jede Rechtsnorm. Es gilt der materielle Gesetzesbegriff von Art. 2 EGBGB.[4] Ein Verstoß gegen Soll-Vorschriften begründet in der Regel ebenfalls eine Gesetzesverletzung.[5] Rn 6 Ein Verstoß ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.1 Der teilnehmende Anleihegläubiger

Rn 14 Ein Gläubiger, der an der Abstimmung teilgenommen und gegen den Beschluss fristgerecht Widerspruch erklärt hat, ist zur Anfechtung befugt, sofern er die Schuldverschreibung vor der Bekanntmachung der Einberufung der Gläubigerversammlung oder vor der Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung erworben hatte (§ 20 Abs. 2 Nr. 1). Rn 15 Der vom Gläubi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Anfechtungsbefugnis

Rn 11 § 20 Abs. 2 regelt, wer zur Erhebung der Anfechtungsklage befugt ist. Damit soll einer-seits der Kreis der anfechtungsbefugten Personen eingegrenzt, andererseits aber auch bestimmten Personen ein subjektives Klagerecht gewährt werden. Rn 12 Zur Anfechtung befugt sind nur Anleihegläubiger, wobei das Gesetz zwischen dem an der Abstimmung teilnehmenden (§ 20 Abs. 2 Nr. 1) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6. Besonderheiten in der Insolvenz

Rn 27 Die vorstehenden Ausführungen gelten auch, wenn sich der Emittent in Insolvenz befindet. Es ist also gegen Beschlüsse der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger Anfechtungsklage nach dem SchVG zu erheben und nicht ein Rechtsbehelf nach der InsO einzulegen.[37] Diese Auffassung ist jedoch nicht unumstritten. Zum Teil wird eine Beschlusskontrolle nach den insolven...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.1 Anfechtungsfrist

Rn 19 Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 ist Anfechtungsklage binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Beschlusses (§ 17) zu erheben.[22] Bei der Klagefrist handelt sich um keine Verjährungs-, sondern um eine Ausschlussfrist, die einer Hemmung nicht zugänglich ist.[23]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Verfahrensrechtliche Regelungen

Rn 18 § 20 Abs. 3 enthält verfahrensrechtliche Vorgaben für die Einleitung der Anfechtungsklage sowie ihren Wirkungen. 4.1 Anfechtungsfrist Rn 19 Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 ist Anfechtungsklage binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Beschlusses (§ 17) zu erheben.[22] Bei der Klagefrist handelt sich um keine Verjährungs-, sondern um eine Ausschlussfrist, die einer Hemmung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Austausch der ... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist der Beteiligte zu 2) als Testamentsvollstrecker beschwerdebefugt (vgl. Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 352 Rn 151). Entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts ist die Testamentsvollstreckung nicht deshalb beendet, weil der erkennbare Erblasserwille, die Vermächtnisnehmerin zu schützen, infolge des Rechtsstreits dersel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Nichtigkeitsgründe

Rn 23 Das SchVG kennt keine § 241 AktG vergleichbare Vorschrift. Nach der aktienrechtlichen Norm sind Beschlüsse der Hauptversammlung, denen offensichtliche bzw. besonders schwere Gesetzesverstöße innewohnen, nichtig, ohne dass es der Erhebung einer Anfechtungsklage bedarf. Rn 24 Vor dem Hintergrund, dass das SchVG keine Parallelvorschrift zu § 241 AktG kennt, stellt sich dam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.2 Anfechtungsgegner

Rn 20 Die Klage, mit der Beschlüsse der Schuldverschreibungsgläubiger angefochten werden, ist gegen den Schuldner zu richten (§ 20 Abs. 3 Satz 2). Das ist geboten, weil die Gläubiger keine rechtsfähige Gemeinschaft bilden; sie sind also nicht beklagtenfähig.[24] Die Passivlegitimation des Schuldners ist letztlich auch deshalb gerechtfertigt, weil die Beschlüsse der Gläubiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.4 Vollziehungssperre und Freigabeverfahren

Rn 22 Solange das Prozessgericht über die Anfechtungsklage keine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat, darf der angefochtene Beschluss nicht vollzogen werden (Vollziehungssperre), es sei denn, es wird gerichtlicherseits auf Antrag des Schuldners von der Freigabe entsprechend § 20 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 246a AktG Gebrauch gemacht. Nach der Ursprungsfassung des SchVG 20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2 Einzelfälle

Rn 7 Mögliche Anwendungsbereiche für Gesetzesverletzungen bzw. Verletzungen der Anleihebedingungen sind vielschichtig.[7] Es kommen sowohl Verstöße gegen verfahrensrechtliche als auch gegen materiellrechtliche Vorgaben in Betracht.[8] Insoweit kann auf die zu § 243 AktG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden. Ein Verstoß gegen das Gesetz oder die Anleihebedingungen i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.4 Insbesondere: Technische Störungen

Rn 9 Die Anfechtungsklage kann auch nicht auf die durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die nach § 18 auf elektronischem Wege wahrgenommen worden sind, gestützt werden, es sei denn, dem Schuldner ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen (§ 20 Abs. 1 Satz 3). Die Norm findet eine Parallele in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2 Der nicht teilnehmende Anleihegläubiger

Rn 17 Ein Gläubiger, der nicht an der Abstimmung teilgenommen hat, ist nur anfechtungsbefugt, wenn er zu Unrecht von der Abstimmung ausgeschlossen wurde oder bestimmte, im Gesetz abschließend[20] aufgezählte formale Fehler begangen wurden. Als solche Fehler kommen nur in Betracht die nicht ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung, die nicht ordnungsgemäße Aufforderung zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.3 Zuständigkeit

Rn 21 Die örtliche und die sachliche Zuständigkeit für die Anfechtungsklage regelt § 20 Abs. 3 Satz 3. Danach sind sachlich für derartige Anfechtungsklagen die Landgerichte zuständig. Örtlich ist bei einem Schuldner mit Sitz im Inland das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz hat, zuständig;[26] bei fehlendem Inlandssitz das Landgericht Frankfurt/Main.[27] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.1 Grundsätze

Rn 5 Gesetz im Sinn von § 20 ist jede Rechtsnorm. Es gilt der materielle Gesetzesbegriff von Art. 2 EGBGB.[4] Ein Verstoß gegen Soll-Vorschriften begründet in der Regel ebenfalls eine Gesetzesverletzung.[5] Rn 6 Ein Verstoß gegen die Anleihebedingungen stellt grundsätzlich ebenfalls einen Anfechtungsgrund dar. Eine Ausnahme ist – vergleichbar wie bei § 243 AktG im Falle von S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen von der Versammlung der Anleihegläubiger gefasste Beschlüsse. Sie schafft für die Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Rn 2 Die Norm verfolgt zwei Ziele: zum einen möchte sie nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (d. h. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.3 Insbesondere: Informationsmängel

Rn 8 Ein Beschluss der Gläubiger kann wegen unzureichender Informationserteilung nach § 20 Abs. 1 Satz 2 nur angefochten werden, wenn ein objektiv urteilender Gläubiger die Erteilung der Information als wesentliche Voraussetzung für sein Abstimmungsverhalten angesehen hätte. Mit dieser Bestimmung wird an die Parallelvorschrift § 243 Abs. 4 Satz 1 AktG angeknüpft, so dass an ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.5 Kausalitätserfordernis bei Verfahrensfehlern?

Rn 10 Nach dem Wortlaut von § 20 stellt jeder Verfahrensfehler einen Anfechtungsgrund dar. Ein derartiges Verständnis der Norm ginge jedoch zu weit. Die Vorschrift ist daher in jedem Falle dahingehend einschränkend auszulegen, dass Verfahrensfehler, die sich nicht auf das Ergebnis der Beschlussfassung auswirken, unberücksichtigt zu bleiben haben. Darüber hinaus ist bei Verfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Austausch der ... / Sachverhalt

Der Erblasser war geschieden. Er hatte einen Sohn V, der mit der Beteiligten zu 1) verheiratet war und vorverstorben ist. Aus der Ehe des Sohnes mit der Beteiligten zu 1) ist ein Kind hervorgegangen, der am 28.9.19## geborene Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 2) ist nach dem Testamentsvollstreckerzeugnis des Amtsgerichts vom 5.4.2013 Testamentsvollstrecker über den Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht kein Anspruch gegen den Bekl. auf Zahlung einer Vergütung für die Reparaturarbeiten an dessen Kfz zu." 1. Mit dem LG kann aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon ausgegangen werden, dass ein vertraglicher Werklohnanspruch der Kl. gem. § 631 Abs. 1 BGB für den Austausch des Motors besteht. Insoweit hat der Bekl. weder schriftlich noch mündlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Treuwidrige Ve... / Leitsatz

Die Rücksendung einer Terminsladung in einem ungeöffneten Umschlag stellt eine treuwidrige Verweigerung der Kenntnisnahme eines anberaumten Termins dar und berechtigt nicht zur Anfechtung des Bestätigungsbeschlusses des Notars im Vermittlungsverfahren zur Erbauseinandersetzung nach §§ 363 ff FamFG. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. November 2015 – 8 W 9/15mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2016, Gläubigerbenac... / 1 Der Praxistipp

Zahlung aus dem Dispo ist nicht insolvenzfest Die Überweisung des Schuldners aus einem ihm eingeräumten Kontokorrentkredit führte nach dem BGH zu einer Gläubigerbenachteiligung, weil die von einem Gläubiger erwirkte Kontopfändung kein insolvenzfestes Absonderungsrecht begründet, wenn der Schuldner aus dem abgerufenen Dispositionskredit leistet. Mit Abruf sind Kreditmittel pfän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Anfechtbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht hält die sofortige Beschwerde der Beklagten nach § 99 Abs. 2 ZPO für statthaft. Das LG habe in der Sache aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden. Dass es sich nicht um ein Anerkenntnisurteil im technischen Sinne handele, stehe der Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO nicht entgegen. Sie sei vielmehr geboten, weil die Beklagte das Urteil mangels Beschwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 24 Der Stpfl. hat verschiedene verfahrensrechtliche Möglichkeiten, gegen die in der Steueranmeldung liegende Steuerfestsetzung vorzugehen. Er kann eine berichtigte Steueranmeldung abgeben, die im Rahmen des § 164 Abs. 2 AO nach Zustimmung durch die Finanzbehörde die erste Steueranmeldung verdrängt. Er kann einen isolierten Antrag auf Änderung der Steuerfestsetzung durch ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anfechtung eines KSt-Bescheids zur Feststellung eines höheren Verlustes

Leitsatz Auch wenn ein Körperschaftsteuerbescheid auf 0 Euro lautet, ist (nur) dieser mit Einspruch anzufechten, wenn die Feststellung eines höheren Verlustes begehrt wird. Sachverhalt Die M-GmbH hat ihre Entwicklungsabteilung auf die neu entstehende G-GmbH ausgegliedert. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen eines Teilbetriebs nicht vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, FF 2/2016 / Erbrecht

a) Auch bei einer mit einem Erbverzicht verbundenen Zuwendung ist für deren Qualifikation als Schenkung maßgeblich, ob sich die Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind. b) Ob eine unentgeltliche Zuwendung gewollt war, ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Maßgebliche Bedeutung kann hierbei neben dem Wortlaut des Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Zur Wirksamkeit ... / 1. Vaterschaftsanerkennung

Es besteht jedoch die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung nach §§ 1594, 1592 Nr. 2 BGB. Die Anerkennung der Vaterschaft kommt auch in Betracht, wenn der anerkennende Vater als biologischer Erzeuger sicher ausscheidet.[3] Deswegen kann durch die Vaterschaftsanerkennung auch im Fall der heterologen Insemination eine verbindliche verwandtschaftliche Beziehung im familienrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2016, Alleinige Maßge... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… I. Das BG hat die Arglistanfechtung für wirksam und die Bekl. deshalb nicht zur Beitragsfreistellung verpflichtet angesehen. Der Ehemann der Kl. habe aus Anlass der Risikoprüfung bei Übertragung des Lebensversicherungsvertrages und dessen Erweiterung um die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung seine Anzeigenobliegenheit aus § 16 Abs. 1 S. 1, 3 VVG a.F. arglistig verle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Die Einwilligung... / 1. Konsequenzen für die Praxis

Die Entscheidung des BGH bringt ein gutes Stück Rechtsklarheit und gibt den Gerichten und der Rechtsberatung praktische Vorgaben in Adoptionsfällen an die Hand, bei denen es sich um ein Kind aus einer Samenspende handelt. In der Sache ist der Entscheidung weitgehend zuzustimmen. Dem BGH ist es offensichtlich ein Anliegen, das Recht des genetischen Vaters auf Zugang zur recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2016, Streitwertfests... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Sie wurde form- und fristgerecht erhoben, § 197a SGG i.V.m. § 68 GKG. Der Wert des Beschwerdegegenstands übersteigt auch 200,00 EUR, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG. Das SG hat der Beschwerde nicht abgeholfen, § 68 Abs. 1 S. 5, § 66 Abs. 3 S. 1 GKG. Am Beschwerdegericht entscheidet der zuständige Berichterstatter, weil die angefochtene Entscheidung von eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Die Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit auf die Lösungsmöglichkeiten vom gemeinschaftlichen Testament und vom Erbvertrag

Clemens Jestaedt zerb verlag, 1. Auflage 2015, 204 Seiten, broschiert, 49,– EUR ISBN 978-3-95661-023-3 Unsere Rechtsordnung betrachtet die Testierfreiheit, verstanden als das Recht, noch auf dem Sterbebett selbstbestimmt über das Schicksal des eigenen Nachlasses entscheiden zu können, als hohes Gut. Diese Freiheit kann zum einen durch den Entschluss eines Erblassers, sich im Ra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Das streitige ... / (2) Auswirkungen auf die Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit des Erblassers – Symptom- und Verhaltensebene

Die genannten Zustände oder Krankheiten führen nicht per se zu Testierunfähigkeit. Vielmehr muss durch Gericht und Sachverständige im Einzelfall untersucht werden, ob sie die Einsichts- und Handlungsfähigkeit des Erblassers ausgeschlossen haben.[93] Entscheidend ist die Fähigkeit, im Zeitpunkt der Testamentserrichtung einen freien Willen zu bilden.[94] Hierzu gehören[95]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2016, Dieselbe Angele... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend sind die Instanzgerichte davon ausgegangen, dass es sich bei der anwaltlichen Vertretung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten um dieselbe Angelegenheit im Sinne der § 7 Abs. 1, § 15 Abs. 2 RVG handelt. 1) Ob von einer oder mehreren Angelegenheiten auszugehen ist, lässt sich nicht allgemein, sondern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2 Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 3 ist es dem Stpfl. schriftlich mitzuteilen, wenn die Prüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, also auch kein Prüfungsbericht erstellt wird. Hat die Außenprüfung nur zu Änderungen bei einzelnen der geprüften Steuerarten oder Besteuerungszeiträume geführt, liegt eine dem § 202 Abs. 1 S. 3 AO entsprechende Mitteilung in der im Pr...mehr