Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterzustimmung zur Ver... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.[1] Der Verwalter wird gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit bestellt. Die Fes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalterzustimmung zur Ver... / 1.3 Beschluss

Durch einfachen Mehrheitsbeschluss kann eine Veräußerungsbeschränkung nicht geschaffen werden. Es bedarf vielmehr zwingend einer Vereinbarung. Anders aber dann, wenn die Gemeinschaftsordnung eine Öffnungsklausel enthält, nach der die Gemeinschaftsordnung selbst oder das Wohnungseigentumsgesetz in seinen abdingbaren Regelungsbereichen geändert werden kann. Enthält die Gemeins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 5 Feststellung nur bei Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 3)

Rz. 49 Die gesonderten Feststellungen nach § 219 Abs. 1 und 2 BewG (Rz. 12) erfolgen gem. § 219 Abs. 3 BewG nur, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die Bedeutung der Feststellungen für Zwecke der Grundsteuer entscheidet sich wiederum grundsätzlich an der Frage der Grundsteuerpflicht. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag / 6 Mängel des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag kann von Anfang an nichtig sein. Neben den allgemeinen Nichtigkeitsgründen kommen vor allem spezielle Beschäftigungsverbote[1] sowie Verstöße gegen zwingendes Gesetzesrecht[2] in Betracht. Ohne eine solche ausdrückliche gesetzliche Anordnung folgt aus der Umgehung zwingender arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften (z. B. KSchG, EFZG, BUrlG) jedoch keine Nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 470 Nach § 22 VVG bleibt die Arglistanfechtung i.S.d. § 123 BGB – neben den Rechten aus § 19 VVG – unberührt. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat in der Praxis eine große Bedeutung, da sie unabhängig von den Fristen des § 21 VVG ausgeübt werden kann und auch bei einer fehlerhaften Belehrung über die Rechte aus § 19 VVG möglich ist.[1169] Es gelten für die Anfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 4. Anfechtung durch Versicherungsnehmer

Rz. 327 Eine Anfechtung der auf Abschluss der Lebensversicherung gerichteten Erklärung des Versicherungsnehmers ist dem Versicherungsnehmer im Rahmen der §§ 119 ff. BGB unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Besonderheiten für die Lebensversicherung ergeben sich nicht. Rz. 328 Rechtsfolge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages von Anfang an. Im Falle eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / d) Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 468 Die wirksame Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Lebensversicherungsvertrages von Anfang an (vgl. § 142 BGB); sie wirkt gegenüber jedermann. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln entsprechend den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zurückzugeben. Leistungen des Versicherers wegen zwischenzeitlich eingetretener Versic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 7. Anfechtung durch den Versicherer

a) Allgemeines Rz. 453 Gemäß § 22 VVG hat der Versicherer das Recht, seine auf Abschluss des Lebensversicherungsvertrages gerichtete Erklärung nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten. Daneben hat der Versicherer das Recht, seine Vertragserklärung wegen Drohung oder Irrtum anzufechten. § 22 VVG lässt die Anfechtung wegen Drohung und Irrtum un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / c) Erklärung der Anfechtung

Rz. 464 Die Erklärung der Anfechtung durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung muss nicht mit einer Begründung versehen werden.[797] Die Bestimmung in § 21 Abs. 1 S. 2 VVG, nach der der Versicherer bei der Ausübung der Rechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG die Umstände anzugeben hat, auf die er seine Erklärung stützt, findet auf die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Rz. 95 Versicherer und Versicherungsnehmer können gleichermaßen einen Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten. Ein im Voraus vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts gem. § 123 BGB ist unwirksam.[89] Rz. 96 Für den Versicherer bestimmt § 22 VVG, dass er bei allen denkbaren Täuschungshandlungen anfechten kann.[90] Es gilt die Jahresfrist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Rücktritt und Anfechtung, §§ 19 ff. VVG

Rz. 127 Hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss erhebliche Gefahrenumstände verschwiegen oder schuldhaft unrichtige Angaben gemacht (§ 19 Abs. 1 VVG), kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei Falschangaben bezüglich der Bonität seiner Kunden, um Versicherungsschutz zu erlangen. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Anfechtung

Rz. 93 Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages und die in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen können wegen Irrtums ( § 119 BGB) und wegen arglistiger Täuschung ( § 123 BGB) angefochten werden. Auf das Anfechtungsrecht wegen Irrtums wird in § 5 Abs. 4 VVG ausdrücklich hingewiesen. 1. Irrtumsanfechtung Rz. 94 Die Irrtumsanfechtung gem. § 119 Abs. 1 BGB ist in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Voraussetzungen der Anfechtung

Rz. 455 Voraussetzung für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung ist, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Umstände kennt, sie dem Versicherer wissentlich verschweigt und dabei billigend in Kauf nimmt, dass der Versicherer sich eine unzutreffende Vorstellung über das Risiko bildet und dadurch in seiner Entscheidung über den Abschluss des Versicherungsvertrags bee...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Insolvenz des Verkäufers / I. Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter

Rz. 11 Bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners vor der Insolvenzeröffnung können die Gläubiger des insolventen Schuldners benachteiligen, sodass der Insolvenzverwalter die Möglichkeit gem. § 129 Abs. 1 InsO hat, nach Maßgabe der §§ 130–146 InsO anzufechten. Veräußertes Vermögen des Schuldners muss ggf. in die Insolvenzmasse überführt werden (§ 143 Abs. 2 S. 1 InsO).[8]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 1 Rechtsmittel, Allgemeines [Rdn 2661]

Rdn 2662 Literaturhinweise: Arnemann, Freispruch unter Vorbehalt? Zur Ausweitung der Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen mit § 362 Nr. 5 StPO, StraFo 2021, 442 Burhoff, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 223 ders., Wiederaufnahme im Straf- oder Bußgeldverfahren, F. 22, S. 1065 Cierniak, Beschwerde gegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Irrtumsanfechtung

Rz. 94 Die Irrtumsanfechtung gem. § 119 Abs. 1 BGB ist in beiden Alternativen (Erklärungsirrtum oder Inhaltsirrtum) möglich. Die Anfechtung nach § 119 BGB muss unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden (§ 121 BGB). Bei wirksamer und fristgerechter Anfechtung ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nichtig (§ 142 BGB). Bei Nichtigkeit des Vertrages du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 2. Divergierende Anfechtungsverzichtsklauseln in D&O-Versicherungsverträgen

Rz. 189 Im Markt finden sich Klauseln dahingehend, dass etwa für "(…) arglistig täuschende, versicherte Personen oder auch solche, die von Täuschungen Kenntnis hatten, kein Versicherungsschutz besteht, (…)" im Übrigen aber der Versicherer "(…) auf das Recht der Anfechtung verzichtet (…)". Oder es werden beispielsweise zunächst alle Ansprüche aus Versicherungsfällen ausgeschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 453 Gemäß § 22 VVG hat der Versicherer das Recht, seine auf Abschluss des Lebensversicherungsvertrages gerichtete Erklärung nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten. Daneben hat der Versicherer das Recht, seine Vertragserklärung wegen Drohung oder Irrtum anzufechten. § 22 VVG lässt die Anfechtung wegen Drohung und Irrtum unberührt, weil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungsfall, Einbezug der VHB in den Vertrag

Rz. 8 Die Beschreibung des versicherten Risikos in der Hausratversicherung ist komplex. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern der Hausrat als Sachinbegriff. Versicherungsfall ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Hausrat oder ihm bedingungsgemäß gleichgestellter Gegenstände, sofern dies während der (materiellen) Versicherungsdauer, durch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 480 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1190] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 3 Rechtsmittel, unbestimmtes [Rdn 2686]

Rdn 2687 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2661, und bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742. Rdn 2688 1.a) Nach § 335 Abs. 1 kann ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, auch mit der Revision angefochten werden. Da die Entscheidung über das "richtige" Rechtsmittel i.d.R. erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 507 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / aa) Mögliche Rechtsfolgen

Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn 4 ff.), besteht ein unei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 39 Aussagegenehmigung [Rdn 510]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Überblick

Rz. 91 Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf oder Wagniswegfall. Wenn mehrere Beendigungsgründe zusammentreffen, ist die für den Versicherungsnehmer günstigste Lösungsmöglichkeit wahrzunehmen, insbesondere dann, wenn eine rückwirkende Auflösung des Vertrages (ex tunc) sinn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Nachschieben von Gründen

Rz. 511 Das Gesetz geht in § 21 Abs. 1 S. 3 VVG davon aus, dass der Versicherer nachträglich weitere Umstände zur Begründung der Erklärung bezüglich seiner Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG angeben darf, wenn für diese weiteren Umstände die Monatsfrist ab Kenntnis noch nicht verstrichen ist. § 6 Abs. 15 der MB BUV gibt diese Regelung nahezu wörtlich wieder. Rz. 512 Die Einzelheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Täuschungshandlung

Rz. 472 Die arglistige Täuschung setzt zunächst objektiv eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Die Täuschungshandlung verlangt einerseits, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der irreführenden Angaben kennt und den Willen hat, durch seine Erklärungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 536 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Vertrauensschadenversi... / a) Identifizierte Vertrauensperson

Rz. 46 Gelingt es dem versicherten Unternehmen, die für den Schaden verantwortliche Vertrauensperson zu identifizieren, ist ein schriftliches Schuldanerkenntnis grundsätzlich geeignet, eine mit dem Schaden deckungsgleiche Erklärung über die Verantwortlichkeit der Schadenverursachung darzustellen. Zu beachten sind die Grenzen, die die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Sit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / aa) Rücktrittsrecht

Rz. 433 Die Ausübung des Rücktrittsrechts erfordert eine entsprechende Erklärung des Versicherers; es handelt sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Gem. § 21 Abs. 1 S. 3 VVG muss der Rücktritt begründet werden. Rz. 434 Die Erklärung des Versicherers muss unzweideutig als Rücktritt zu verstehen sein (zur Möglichkeit der Umdeutung einer Anfechtungserkläru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / e) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 471 Das Anfechtungsrecht des Versicherers kann vor allem bei einem Verzicht des Versicherers entfallen. Ein solcher braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. An die Feststellung eines konkludent geäußerten Verzichts sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Tritt der Versicherer in Kenntnis des Anfechtungsgrundes zurück, weil er davon ausgeht, durch den Rücktritt le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / VII. Abweichender Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 114 Ist der Vertrag zustande gekommen, kann sich weiter die Frage nach dessen Inhalt stellen. Grundsätzlich bestimmt sich der Inhalt des Vertrages nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien. Eine Annahmeerklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Rz. 115 I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / 3. Ausgewählte Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 190 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 20 Berufung, Verwerfung durch das Amtsgericht wegen Verspätung [Rdn 880]

Rdn 881 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 882 1.a) Nach § 319 Abs. 1 muss das Gericht des ersten Rechtszuges, also das AG, die Berufung, wenn sie verspätet eingelegt worden ist, als unzulässig verwerfen. Die Vorschrift, die dem für die Revision geltenden § 346 entspricht, will Rechtmittel, deren Unzulässigkeit leicht festgestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 2 Rechtsmittelbelehrung [Rdn 2680]

Rdn 2681 Literaturhinweise: Heldmann, Ausländer und Strafjustiz, StV 1981, 252 Kotz, Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren, StV 2012, 626 s.a. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2661, und bei → Zuziehung eines Dolmetschers, Teil Z Rdn 4429. Rdn 2682 1.a) Gem. § 35a muss nach der → Urt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 76 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 3. Aufgaben des Obmanns

Rz. 256 Kommen die Sachverständigen ganz oder teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen, müssen die Auffassungen zur endgültigen Entscheidung dem Obmann vorgelegt werden. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Fragen innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien. Nach dem Zugang des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Teilprämie (§ 39 VVG)

Rz. 128 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer die Prämie nur für den Zeitraum zu, "in dem Versicherungsschutz bestanden hat" (§ 39 Abs. 1 S. 1 VVG). Bei Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigeobliegenheit (§ 19 Abs. 2 VVG) oder bei Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 338 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung oder Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsbereich des Versicherers eintreten. Rz. 339 Die Beendigung des Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 186 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren,...mehr