Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Rechtsschutz

Rz. 7 Die Mitteilung nach § 116 AO ist als behördeninterne Mitteilung ohne Regelungswirkung kein Verwaltungsakt.[1] Daher ist eine Anfechtung grundsätzlich nicht möglich. Zudem soll der Betroffene über die Mitteilung der verpflichteten Institution an die Finanzbehörde nicht informiert werden.[2] Eine gerichtliche Überprüfung kommt allerdings durch eine Anfechtung der Maßnahm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 3 Für die Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Amtshilfeersuchen gilt Folgendes: Soll der Rechtsbehelf sich gegen einzelne Maßnahmen der Durchführung der Amtshilfe durch die ersuchte Behörde wenden, so ist er gegen die ersuchte Behörde und ihren Verwaltungsakt zu richten. Gegen einen Verwaltungsakt der ersuchten Behörde ist der Einspruch gegeben. Will sich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7 Rechtsschutz

Rz. 13 Das Amts- und Rechtshilfeverfahren ist ein verwaltungsinternes Verfahren und entfaltet damit keine nach außen gerichtete Regelungswirkung.[1] Daher sind weder die Entscheidung über die Gewährung der Amtshilfe, noch deren Durchführung Verwaltungsakte. Eine Anfechtung kommt folglich nicht in Betracht.[2] Sofern ein Betroffener im Vorwege Kenntnisse von einer geplanten Am...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Erforderliche Amtshilfe

Rz. 5 Die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe ist zu leisten. Amtshilfe kann nur dann erforderlich sein, wenn sie der Erfüllung der Aufgaben der ersuchenden Behörde dienlich und damit für die Durchführung der Besteuerung relevant ist.[1] Umgekehrt darf die Erfüllung der ersuchten Aufgabe nicht im Zuständigkeitsbereich der ersuchten Behörde liegen.[2] Ohne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.7 Verfahrensfragen

Rz. 44 Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist das FA zuständig, das auch für die Verwaltung der zu verwirklichenden Ansprüche nach §§ 16ff. zuständig ist.[1] Für den Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO über eine Rückforderung ist das FA zuständig, das den Bescheid erlassen hat, aufgrund dessen die Erstattung geschehen ist. Es findet kein Wechsel der Zuständigkeit durch eine...mehr

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Die Meisterprüfung im Handwerk / 3.8 Verfahren nach dem letzten Prüfungsabschnitt

Die Beschlüsse über die Noten sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen des jeweiligen Teils der Meisterprüfung und der Meisterprüfung insgesamt werden vom Meisterprüfungsausschuss gefasst auf der Grundlage der abschließenden Bewertungen der Prüfungs-Kommissionen.[1] Die jeweils getroffene Entscheidung des Meisterprüfungsausschusses ist ein Verwaltungsakt. Deshalb muss er mi...mehr

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Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Weitere Besonderheiten von § 15b InsO/§ 64 GmbHG

Anfechtbarkeit/Anrechnung: Die bloße Anfechtbarkeit der betroffenen Zahlungen führt nicht zum Entfallen des Anspruchs nach § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F.[16]. Ist nach Anfechtung eine Zahlung zurückerstattet worden, ist diese allerdings auf den Anspruch gem. § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F. anzurechnen[17]. Im Detail ist die Haftung nach § 15b InsO/§ 64 GmbHG a.F. komplex. Es existiere...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 27 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 7 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen

In einer Gesellschafterversammlung können grundsätzlich nur dann wirksame Beschlüsse gefasst werden, wenn die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.[1] Ferner können das Fehlen einer notwendigen notariellen Beurkundung, Sittenwidrigkeit (z. B. Beschlüsse, die dazu dienen, einem Gesellschafter zu schaden), Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Verstöße gegen...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenzverwalter kann - vielleicht - auch noch 22 Jahre nach einer Zahlung mit einer Anfechtung kommen …

I. Das Problem der Leserin Insolvenzanfechtung von Zahlung aus 2001 Der gewerbliche Schuldner – ein Gastronom – ist mit Mietzahlungen gegenüber der Gläubigerin in Rückstand geraten, die die Forderung deshalb an uns übergab. Bei einer monatlichen Miete von 2.363,00 DM waren bis Februar 2001 Rückstände von 30.719,00 DM aufgelaufen. Da der Schuldner die Forderung zunächst nicht a...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Die rechtlichen Voraussetzungen Eine Rechtshandlung ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar, wenn sie einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat und sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Weiter ist erforderlich, dass der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte....mehr

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FoVo 06/2022, Was soll man schreiben, wenn der Insolvenzverwalter nach Jahrzehnten anficht?

Wir haben in diesem Heft (FoVo 2022, 101) dargestellt, dass gem. § 130 InsO in Kombination mit der Rechtsprechung des BGH Zahlungen nach einem (ersten) Eröffnungsantrag auch noch nach Jahrzehnten angefochten werden können. Anfechtungsvoraussetzungen fokussieren Zugleich wurde aufgezeigt, dass die Anfechtungsvoraussetzungen präzise zu prüfen sind. Selten zeigen die Anfechtungss...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einspruch

Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Wird von einem Verband/Verein gegen den durch die Finanzbehörde bekannt gegebenen Verwaltungsakt der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs eingelegt, ist die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt (Steuerbescheid) erlassen hat, verpflichtet, diesen in vollem Umfang zu überprüfen. Sie entscheidet über den eingelegten Rechtsbehelf durch ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.1 Einführung und Übersicht (letztwillige Verfügungen)

Rz. 104 Das BGB, das bekanntlich dem Grundsatz der Privatautonomie folgt, behandelt auch im Erbrecht persönliche Willensäußerungen (hier: letztwillige Verfügungen) als gegenüber dem gesetzlichen Erbrecht vorrangig (s. §§ 1939, 1941, 1953, 2088 und 2104 BGB). Danach geht eine wirksame letztwillige Verfügung dem gesetzlichen Erbrecht stets vor. Der testierende Erblasser ist je...mehr

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ZErb 06/2022, Die Befreiung... / III. Voraussetzung der Unverzüglichkeit der’Selbstnutzung

Dies gilt auch für die Voraussetzung der unverzüglichen Selbstnutzung. Für die Definition der "Unverzüglichkeit" wird dabei auf die Regelung des § 121 Abs. 1 BGB verwiesen. Diese Vorschrift regelt die Anfechtungsfrist. Hierzu heißt es: Zitat "Die Anfechtung muss … ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, …" Die "unverzügliche Selbstnutzung" für das Vorliegen der Steuer...mehr

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / I. Sachverhalt

In dem vor dem OVG Lüneburg geführten Rechtsstreit ging es um die Anfechtung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Vor Durchführung der mündlichen Verhandlung erfragte der Senat von den Beteiligten die Anzahl der Teilnehmer an der Verhandlung. Inklusive der Beteiligten selbst nebst den Sachverständigen und den Sachbeiständen ergab sich eine Gesamtpersonenz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Problemfälle

Rz. 222 Für den Fall einer fehlenden letztwilligen Berücksichtigung führt z. B. die erbrechtliche Gleichstellung eines nichtehelichen Kindes (K) mit z. B. zwei ehelichen Kindern (Tochter (T) und Sohn (S)) eines Erblassers dazu, dass T, S und K nach dem Tode des Erblassers eine Miterbengemeinschaft nach den §§ 1922 Abs. 1, 2032 ff. BGB begründen und in dieser Eigenschaft die ...mehr

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ZErb 06/2022, Die Immobilie... / c) Pflichtteilsverzicht

Aus dem Genannten folgt, dass ein möglicher Pflichtteilsverzicht insbesondere wegen der hohen Werte bei Immobilien von besonderer Bedeutung ist, um so auch langfristig ggf. die Vermögenszuordnungen sicherzustellen. Der Pflichtteilsverzicht erfordert stets einen Vertrag zwischen dem Verzichtenden und dem Erblasser. Formulierungsbeispiel Pflichtteilsverzicht: Zitat … Der Verzicht...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.2.2 Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 55 Der Gesetzgeber versteht das (lebzeitige) Stiftungsgeschäft als verbindliche Erklärung des Stifters (§ 80 Abs. 1 Satz 2 BGB), ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm nach Maßgabe des § 80 Abs. 2 BGB benannten Zweckes hinzugeben (s. BT-Drs. 14/8765, 9). Der notwendige Inhalt des Stiftungsgeschäfts besteht gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 BGB aus der Erklärung des Stifters, ein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Gesonderte Feststellung des nachversteuerungspflichtigen Betrages (§ 34a Abs 9 u Abs 11 EStG)

Rn. 208 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zuständig für den Erlass der Feststellungsbescheide über den nachversteuerungspflichtigen Betrag iSd § 34a Abs 3 S 2 EStG ist gemäß § 34a Abs 9 S 1 EStG das für die Einkommensbesteuerung des Einzelunternehmers bzw des jeweiligen Mitunternehmers gemäß § 19 AO zuständige Wohnsitz-FA. Der nachversteuerungspflichtige Betrag ist gemäß § 34a Abs ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.2 Bereicherung des Bedachten

Rz. 251 Die Vermögensmehrung (Bereicherung) stellt im gewissen Sinne ein Spiegelbild zur Entreicherung dar. Zwar muss keine wertmäßige oder gegenständliche Identität gegeben sein, erforderlich ist allerdings, dass ebenso, wie es beim Zuwendenden zu einem Vermögensabfluss kommt, beim Bedachten eine Vermögensmehrung entsteht, die – im Regelfall – im Zugang des zugewendeten Geg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.6.1 Die Ausschlagung

Rz. 210 Nach § 1922 Abs. 1 BGB tritt der Erbe unmittelbar die Vermögensnachfolge des Erblassers an. Trotz des "Vonselbsterwerbs" im deutschen Erbrecht wird – etwa bei einem überschuldeten Nachlass – dem gesetzlichen wie dem gewillkürten Erben zugestanden, die Erbschaft auszuschlagen (s. §§ 1942ff. BGB). Insoweit besteht bis zum Ablauf der (grundsätzlich sechswöchigen) Aussch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.1 Erbfälle

Rz. 27 Bei Todeserklärungen ist eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses zu übersenden und spätere Anfechtungen oder Aufhebungen sind mitzuteilen (ausgenommen Kriegsgefangene/NS-Opfer und Todeszeitpunkt vor dem 01.01.1946). In Erbfällen sind beglaubigte Abschriften verschiedener Verfügungen und Schriftstücke (z. B. eröffnete Testamente, Erbscheine, Europäische Nachlasszeugn...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! K fehle es nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis. Zwar sei § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG am 1.12.2020 gestrichen worden. Im Schrifttum werde daher die Auffassung vertreten, dass Vergemeinschaftungsbeschlüsse ihre Wirkung im Außenverhältnis verloren hätten (Hinweis auf Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 251). Dieser Ansatz erscheine allerdings "pro...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert sei nach § 49 Satz 2 GKG auf die 7,5-fachen Kosten des K und damit auf 27.246 EUR (Kosten des Gesamtjahres 3.632,80 EUR x 7,5) festzusetzen. Zwar werde vertreten, es seien die Beträge der Nachforderungen und die Beträge der Anpassungen für das Gesamtinteresse zu addieren, wobei die Parteien zur Vorlage entsprechender Aufstellungen aufzufor...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebührenstreitwert für eine Beschlussklage, mit der ein Wohnungseigentümer gegen die Nachschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgeht (eine Klage nur gegen den Nachschuss, den ein Wohnungseigentümer zahlen soll, wäre nicht möglich). Dieser ist nach § 49 GKG zu bestimmen. Der Gebührenstreitwert ist danach auf das Interesse aller Wohnungse...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Ablauf des Dienstverhältnisses

Rz. 3 § 625 BGB setzt den Ablauf des Dienstverhältnisses voraus, wobei die Art des Beendigungstatbestands unerheblich ist. Aufgrund von § 15 Abs. 5 TzBfG, der den Anwendungsbereich des § 625 BGB im Fall der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, sowie nach Zweckerreichung oder nach Eintritt einer auflösenden Bedingung einschr...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Einreichung einer Gesellschafterliste

Zusammenfassung Die Einreichung einer neuen Gesellschafterliste nach der Einziehung seiner Geschäftsanteile kann ein GmbH-Gesellschafter im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verhindern. Mit seinem Antrag bei Gericht sollte er aber nicht zu lange warten – daran erinnerte kürzlich das OLG München. Sachverhalt In dem vom OLG München entschiedenen Fall wehrte sich ein GmbH-Gesells...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.2 Anfechtung von Einheitswertfeststellungen

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können (§ 351 Abs. 2 AO). Hat demnach z. B. das Lagefinanzamt mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich bind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.4 Entscheidung über Steuerpflicht im Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid?

§ 184 AO stellt mit der Regelung zur Festsetzung u. a. des Grundsteuermessbetrags neben § 179 AO eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einen unselbständigen, mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids bildet (vgl. unter 2.1). Die Vorschrift bestimmt nämlich, dass Steuermessbeträge durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.4 Einheitswertfeststellung trotz Ablaufs der Feststellungsfrist möglich?

Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 1 AO sind eine gesonderte Feststellung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig, wenn die Feststellungsfrist abgelaufen ist. Hiervon abweichend kann nach § 181 Abs. 5 AO eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO). Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungsw...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.6 Kreditaufnahme

Als weitere Finanzierungsform kann auch eine Kreditaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH hatte insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Kredits durchaus auch unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Kreditaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Erklärung nach Abs. 1 Nr. 2, 3

Rz. 18 Nach den Nrn. 2, 3 muss der Drittschuldner mitteilen, ob und welche Ansprüche anderer Personen an die Forderung bestehen bzw. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung für andere Gläubiger gepfändet ist. Hinsichtlich dieser Angaben hat der Drittschuldner daher sämtliche Abtretungen, Vor- und Verpfändung, Übergänge kraft Gesetzes sowie Namen und Anschriften der Zess...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt

Rz. 2 M ist seinem Kind K zum Unterhalt verpflichtet. § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Maßgebend für die Stellung als Kind ist die rechtliche Abstammung, nicht die leibliche. BGH, Beschl. v. 29.1.2020 – XII ZB 580/18 Bei der Konkurrenz gleichrangiger Ansprüche auf Kindesunterhalt kommt es allein auf die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Wirkungen der Überweisung zur Einziehung

Rz. 6 Die Überweisung zur Einziehung stellt die reguläre, weil in den meisten Fällen für den Gläubiger weniger risikoreiche, Form der Verwertung nach § 835 ZPO dar und ist daher im Zweifelsfall als die vom Gläubiger gewählte Form anzunehmen, zumal die Überweisung an Zahlungs statt gewöhnlich nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers erfolgt (LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2019,...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Einreichung der Anfechtung einer Erbausschlagung über das besondere elektronische Anwaltspostfach

Leitsatz 1. Die formgerechte Anfechtungserklärung bezüglich einer vorausgegangenen Erbausschlagung erfordert bei Abgabe der Erklärung in öffentlich beglaubigter Form den Eingang der Originalurkunde beim Nachlassgericht. 2. Die Übermittlung der als Papierurkunde erstellten notariell beglaubigten Anfechtungserklärung in Gestalt einer pdf-Datei über das besondere elektronische An...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Einreichu... / Leitsatz

1. Die formgerechte Anfechtungserklärung bezüglich einer vorausgegangenen Erbausschlagung erfordert bei Abgabe der Erklärung in öffentlich beglaubigter Form den Eingang der Originalurkunde beim Nachlassgericht. 2. Die Übermittlung der als Papierurkunde erstellten notariell beglaubigten Anfechtungserklärung in Gestalt einer pdf-Datei über das besondere elektronische Anwaltspos...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Einreichu... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Antrag eines Gläubigers auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft, welcher vom Nachlassgericht zurückgewiesen worden ist. Am … 2019 ist der Erblasser A ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben. Seine Eltern waren bereits vorverstorben. Die Beteiligten X und Y sind seine Geschwister. Diese hatten die Erbschaft mit Erklärungen v...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 10. Verfahren auf Ebene der Gemeinde

a) Vorbemerkungen Rz. 404 [Autor/Stand] Die Landesfinanzbehörden setzen im Wege der Veranlagung mit dem Steuermessbetrag die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer fest (§ 2 Abs. 5, §§ 8 ff. HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 AO, vgl. Rz. 476). Die Bemessungsgrundlage gilt auch für die Grundsteuer C, denn bei ihr handelt es sich letztlich (nur) um einen gesonderten Hebesatz, der bei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Außergerichtliche Verfahren (GrSt-Messbescheid)

a) Einspruchsverfahren (Finanzamt) Rz. 490 [Autor/Stand] Gegen einen GrSt-Messbesch. ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch statthaft. Die im GrSt-Messbesch. (Grundlagenbescheid, Rz. 463) getroffenen Entscheidungen können nach § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfech...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Widerspruchsverfahren (Grundsteuerbescheid)

Rz. 500 [Autor/Stand] In Hessen ist für den Rechtsschutz gegen den GrSt-Bescheid der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Das abgabenrechtliche Einspruchsverfahren ist indes nicht anwendbar (vgl. § 1 Abs. 2 AO: danach gelten für Realsteuern nur § 351 (Rz. 503) und § 361 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 AO; die übrigen Vorschriften des Einspruchsverfahren nach §§ 347 ff. AO werden nicht für a...mehr

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AGS 05/2022, Kosten-/Auslag... / Leitsatz

Nach § 464 Abs. 3 S. 1 2. HS StPO ist eine (sofortige) Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen nur unzulässig, wenn eine Anfechtung der Hauptentscheidung durch den Beschwerdeführer schlechthin nicht angefochten werden kann oder der Beschwerdeführer grundsätzlich zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Hauptentscheidung nicht befugt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fehlen des Hinweises

Rz. 65 [Autor/Stand] Fehlt der Hinweis oder ist er nicht eindeutig genug, ist der Fortschreibungs- oder Nachfeststellungsbescheid rechtswidrig. Auf Anfechtung hin ist er aufzuheben mit der Folge, dass regelmäßig zwischenzeitlich die Folgesteuer verjährt sein wird und das Finanzamt die Fortschreibung erst auf einen späteren Stichtag wiederholen darf. Rz. 66 [Autor/Stand] Wird ...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / IV. Die angenommene Erbschaft

Keine hohen Anforderungen an die Annahme Wurde die Erbschaft im Zeitpunkt der beabsichtigten Vollstreckung bereits angenommen, so stehen auch die Erben fest. Der Titel muss jetzt auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Schuldners nach § 727 ZPO umgeschrieben werden, wenn kein Fall des § 779 ZPO vorliegt. Der Erbe hat die Erbschaft angenommen, wenn er die Annahme...mehr