Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 05/2023, Zeitschriften aktuell

Prof. Dr. Matthias Kilian, Die Erhöhung der RVG-Gebühren – Alternativen zum Bittstellertum?, AnwBl. 2023, 168 Aufgrund der inflationsbedingt stark gestiegenen Kosten in den Anwaltskanzleien und den zunehmenden Aufwendungen beim Personal wird in der Praxis nur rund zwei Jahre nach der letzten Anhebung der Anwaltsgebühren und -auslagen eine erneute Anhebung der Anwaltsvergütung...mehr

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AGS 05/2023, Beauftragung e... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Notwendiger Anwaltswechsel Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der seit längerem ganz herrschenden Rspr. Die Begründung erscheint etwas "schief". Nach Auffassung des OLG Brandenburg war hier der Anwaltswechsel nicht notwendig. Soweit sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt entnehmen lässt, hatte jedoch der Beklagte zuerst seinen eigenen Prozessbevollmächtigten be...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch und widerspricht dem Gesetzeswortlaut. 1. Richtige Anrechnungsregelung Die von der UdG der Geschäftsstelle und dem folgend auch vom VG Leipzig herangezogene Anrechnungsregelung in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV war hier nicht einschlägig. Diese betrifft den Fall, dass dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr ange...mehr

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AGS 05/2023, Beauftragung e... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterlegene Partei – das war hier der Kläger – die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner – das war hier der Beklagte – erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Gem. § 91 Abs. 2 S.1 ZPO sind die gesetzlichen Ge...mehr

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AGS 05/2023, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war seit jeher umstritten. 1. Rechtslage bis zum 31.7.2013 Nach der Fassung des RVG vor Inkrafttreten der Neufassung durch das 2. KostRMoG bestimmte Vorbem. 3 Abs. 3 HS 2 VV, dass die Terminsgebühr für die Mitwirkung...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / Leitsatz

1. Stellt das Familiengericht im Versorgungsausgleichsverfahren fest, dass ein im Wege der internen Teilung zu übertragendes Anrecht durch Begründung eines erstrangigen Pfandrechts an Ansprüchen des Versorgungsträgers gegenüber einer Rückdeckungsversicherung zu sichern ist, so stellt dies keinen Titel gegenüber dem Versorgungsträger dar. Der Anwalt verletzt seine anwaltliche...mehr

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AGS 05/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldsachen (S. 193 ff.). Ein weiterer Beitrag findet sich von Wolf zur Abrechnung und Kostenerstattung bei Einschaltung eines Terminsvertreters im Namen der Partei (S. 196 ff.). Mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem verkehrsstrafrechtlichen Verfahren h...mehr

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FF 05/2023, Aktuelle Rechts... / VIII. Sonstiges

Mit einer Entscheidung vom 25.1.2023[63] führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung fort, wonach die Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung nur dann für das Kindeswohl erforderlich ist, wenn gewichtige, über die mit der Einbeziehung des Kindes in die Stieffamilie verbundene typische Interessenlage hinausgehende Gründe hierfür vorliegen.[64] Hingegen gibt der BGH se...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 3. Gebühren in den jeweiligen Instanzenzügen

Weiterhin sind die etwaigen Erhöhungen der Gebühren in den verschiedenen Instanzenzügen zu beachten. So würde beispielhaft im Revisionsverfahren eine 1,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV (Prozessbevollmächtigter) entstehen. Insbesondere die Verfahrensgebühren sollten bezüglich Erhöhungen beachtet werden – diese erhöhen sich ab zweiter Instanz auf einen Wert von 1,6 und ...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 1 Der Fall

Geltendmachung von Schmerzensgeld als Inkassodienstleistung Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus abgetretenem Recht die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nach der Regulierung eines Unfallereignisses. Die Klägerin verfügt über eine Registrierung gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG für den Bereich der Inkassodienstleistungen. Sie betreibt eine Verbraucherpla...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / II. Verhinderung eines Sonderopfers des Pflichtverteidigers

Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschvergütung sei, so das OLG, nach dem Gesetzeswortlaut, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar seien. Damit solle verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger ein Sonderopfer erbringt. Zur Stellung des Pflichtverteidigers verweist das OLG auf und zitiert aus dem BVerfG, Beschl. v. 6.11.1984 (2 BvL 16/83 u.a., NJW 1985, 727). D...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Rechtsprechung zur weiten Auslegung der Inkassodienstleistung Jeweils frei von Rechtsfehlern hat das LG seiner Entscheidung zugrunde gelegt, dass dem Geschädigten gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 600 EUR zuzüglich Kostenpauschale zustand und dass der Geschädigte grundsätzlich Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in entspre...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / IV. Fazit

Die Handhabung des § 1577 BGB wird beeinflusst vom jeweiligen Wandel der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten. Dementsprechend fordert sie Gerichten, Anwälten und Notaren ein hohes Maß an Einsicht in diese besonderen Verhältnisse und ein Gespür dafür ab, wie sie mit der jeweiligen individuellen Situation der Parteien und deren gegenläufigen Interessen ...mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten vor dem LG Cottbus auf Zahlung in Anspruch genommen. Kurz vor Zustellung der Klageschrift verstarb der Beklagte. In dem Rechtsstreit meldeten sich für ihn seine Prozessbevollmächtigten. In der Klageerwiderung machten die Anwälte allein die Nichtexistenz des Beklagten unter Beifügung der Sterbeurkunde geltend. Ferner beantragten sie die Abweisun...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Kläger K hat vor dem LG Hamburg gegen den Beklagten E Klage auf Zahlung von 25.000,00 EUR erhoben. Nach Zustellung der Klageschrift beauftragt E in einem kurzen Informationsgespräch den Rechtsanwalt B, ihn in dem vor dem LG Hamburg anhängigen Rechtsstreit als Prozessbevollmächtigten zu vertreten und die Klageabweisung zu beantragen. Bevor es zur Durchführung des für einige T...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten war unter dem Aktenzeichen 22 Js 281/17 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs u.a. bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ferner wurden gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren verschiedenster Polizeibehörden geführt, die in der Folgezeit durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügungen vom 8.8., 28.9., 212.12.2017 und vo...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Am 15.6.2022 wurde der Angeklagte, der aufgrund eines Haftbefehls des AG Tübingen vorläufig festgenommen worden war, dem Ermittlungsrichter des AG Dresden vorgeführt. In diesem Termin beantragte der Rechtsanwalt R 1 aus Dresden, dem früheren Angeklagten "für den heutigen Tag beigeordnet zu werden." Sodann wurde mit Verfügung des Vorsitzenden "für den heutigen Tag der Beschwe...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / III. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Grundsätze Diese Anrechnung ist nach Auffassung des VG Leipzig nicht zu beanstanden. Das VG hat auf die Regelung in § 15a Abs. 1 RVG verwiesen, wonach in den Fällen, in denen die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vorgesehen ist, der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern könne, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beide...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 2. Die Terminsgebühren des Terminsvertreters

Durch die Teilnahme an einem der zuvor genannten Termine durch den Terminsvertreter entsteht die Terminsgebühr gem. Nr. 3402 VV i.H.v. 1,2 im erstinstanzlichen Verfahren. Sollte der Terminsvertreter lediglich Erledigungs- oder Vermeidungsgespräche führen, so verdient er dennoch die "volle" Terminsgebühr. Die Terminsgebühr für den Terminsvertreter gem. Nr. 3402 VV verhält sic...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt K hat für den Kläger bei dem zuständigen AG Potsdam Zahlungsklage über 2.500,00 EUR wegen restlicher Werklohnforderung erhoben. Für den Beklagten hat Rechtsanwalt B die Abweisung der Klage damit begründet, der Kläger habe die Arbeiten zum Teil nicht fertiggestellt, teilweise seien auch noch Mängel vorhanden. Der Amtsrichter ruft zunächst den Klägervertreter an u...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / II. Zeitlich beschränkte Beiordnung

Das LG verweist zunächst darauf, dass Rechtsanwalt R 2 auf seinen eigenen Antrag dem früheren Angeklagten für den Termin zur mündlichen Verhandlung und Haftbefehlsverkündung an diesem Tage als Pflichtverteidiger beigeordnet worden sei. Zwar sei die auf diesen Termin beschränkte Beiordnung – nach dem seit 13.12.2019 geltenden Recht – rechtswidrig, weil § 140 Abs. 1 Nr. 4 i.V....mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / IV. Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Zitat § 2 BerHG – Gegenstand der Beratungshilfe Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist erforderlich, wenn Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung, die die Rechtsangelegenheit für sie hat, ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können. Weitere Voraussetzung für das Ents...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / III. Einziehung

Nach Auffassung des LG hat das AG zu Recht die Festsetzung der geltend gemachten Gebühr nach Nr. 4142 VV abgelehnt. Bei der Gebühr nach Nr. 4142 VV handele es sich um eine besondere, als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr. Sie entstehe (zusätzlich) für Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bei Einziehung oder verwandten Maßnahmen, hier also solchen nach §§ 73 ff. StGB. Die G...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / II. Terminsgebühr

Rechtsanwalt K hat zwar keinen Verhandlungstermin wahrgenommen, was nach Vorbem. 3 S. 1 VV eine Terminsgebühr ausgelöst hätte. Gleichwohl ist ihm nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV angefallen. Rechtsanwalt K hat nämlich – wenn auch einseitige – Telefongespräche mit dem Amtsrichter geführt, die auf die Erledigung des Verfahrens gerichte...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / I. Sachverhalt

Dem Beteiligten Ziff. 1 wurde mit Beratungshilfeschein vom 10.4.2017 durch das AG Aalen für die Angelegenheit "Widerspruch gegen Bescheid des Jobcenters vom 10.3.2017 (Anrechnung von nicht vorhandenem Einkommen)" bewilligt. Der Beteiligte Ziff. 2 wurde als Rechtsanwalt in der Angelegenheit tätig und hat den Widerspruch gegenüber dem Jobcenter begründet. Das AG Aalen hat im Ver...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / III. Voller Gebührenanspruch

Dies ändere jedoch nichts daran, dass Rechtsanwalt R 2 die Gebühren eines notwendigen Verteidigers vollumfänglich geltend machen könne. Denn auch der notwendige Verteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt sei, sei für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen B...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab: Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. Beschl. v. 9.2.2023 – 2 Ws 13/23, AGS 2023, 164). Zu Recht erteilt das LG der abweichenden Auffassung des OLG Celle (a.a.O.) eine Absage (wegen der Einzelheiten s. die Anmerkung zu OLG Karlsruhe, a.a.O.). 2. Allerdings ist auf Folgendes hinzuweisen: a) Die Ausführungen des LG unter ...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Gebührenbemessung anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG ist nicht einfach. Das beweist der vorliegende Beschluss, zu dem Folgendes anzumerken ist. 1. Zutreffend ist der Ansatz der AG, dass der Rechtsanwalt die "richtige" Gebührenhöhe grds. selbst ermittelt und bestimmt. An seine Bestimmung ist ein Dritter, wozu auch die Staatskasse gehört, gebunden, wenn die Besti...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 3 Der Praxistipp

Geschäftsmodell der Inkassodienstleister durch BGH bestätigt Es gehört zu dem Kernbereich der Geschäftsmodelle von Inkassodienstleistern, dass sie dem Mandanten im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten das Liquiditätsrisiko des Schuldners abnehmen. Die Methode dazu ist statt der "Barzahlung" des Vergütungsanspruchs (§ 362 BGB) die Abtretung des diesbezüglichen Erstattungsa...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. a) Zu den mit der Erstreckung zusammenhängenden Fragen erübrigen sich m.E. weitere Ausführungen. Denn der vom LG richtig erkannte Streit um die Reichweite des § 48 Abs. 6 Abs. 1 und 3 RVG hat sich durch die Änderungen durch das KostRÄG 2021 ab 1.1.2021 erledigt. Die mit dem früheren Streit zusammenhängenden Fragen können also nur noch in sog. Altfällen Bedeutung erlangen ...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / II. Begriff der Vernehmung in Nr. 4102 VV

Nach Auffassung des LG Leipzig ist für die Teilnahme des Rechtsanwalts an dem Termin am 7.11.2019 dem Grunde nach eine Gebühr gem. Nr. 4102 Nr. 2 VV entstanden. Nach dieser Vorschrift entstehe eine Terminsgebühr – i.H.v. 44,00 EUR bis 330,00 EUR – für die Teilnahme des Wahlverteidigers an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde. Nac...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, Leitung und Beschlussfassung

Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (GV). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter. Die Gesellschaftereigenschaft richtet sich dabei nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Mangels abweichender Satzungs- oder GV-Bestimmungen können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Die Gesellschafter als Vertreter ihrer GmbH (§ 35 GmbH...mehr

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AGS 05/2023, Beauftragung e... / Leitsatz

Ein Anwaltswechsel ist dann nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten von ihrem Recht nach Ziffer E 1.2.4 AKB 2015 Gebrauch gemacht hat, die Führung des Rechtsstreits für den Beklagten als ihren Versicherungsnehmer zu übernehmen und einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat. In diesem Fall sind nur die Kosten eines Rechts...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / II. (Nur) Terminsvertreter = nur Grundgebühr

Das AG verweist darauf, dass seit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 die Vorführung des Beschuldigten nach §§ 115, 115a StPO zur Entscheidung über Haft ein Fall der notwendigen Verteidigung sei. Mithin sei die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend. Eine in diesem Rahmen erfolgende Beiordnung als Pflichtverteidiger sei grds. ein...mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Beschuldigten, der sich ab dem 29.10.2022 nicht auf freien Fuß befunden hat, am 30.10.2022 als Pflichtverteidiger in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags beigeordnet worden. Der Rechtsanwalt hat als Pflichtverteidiger an zwei Haftterminen am 30.10.2022 und am 11.11.2022 teilgenommen. Für diese Teilnahmen hat er zwei Vernehmungsterminsgebühren ...mehr

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AGS 05/2023, Beauftragung e... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten wegen eines Schadens aufgrund eines Kfz-Verkehrsunfalls vor dem LG Frankfurt (Oder) auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Ob der Kläger im Wege des Direktanspruchs auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten mit verklagt hat, lässt sich dem mitgeteilten Sachverhalt nicht entnehmen. Jedenfalls hat der Beklagte mit der Vertretung in dem...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Der mittlerweile verurteilte Angeklagte wurde am 22.12.2021 vorläufig festgenommen und am 23.12.2021 dem Haftrichter des AG vorgeführt, der Haftbefehl gegen den diesen erlassen hat. Laut Protokoll des AG war Rechtsanwältin RA 1 "als Vertreterin für Rechtsanwalt RA 2" anwesend. Der damals Beschuldigte erklärte im Termin laut Protokoll: Zitat "Ich möchte, dass mir Rechtsanwältin...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / III. Einigungsgebühr

Rechtsanwalt K hat ferner beim Abschluss des Einigungsvertrags (Vergleich) mitgewirkt, durch den der Streit über die Werklohnforderung des Klägers beseitigt worden ist. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts liegt einmal in den über den Amtsrichter geführten Vergleichsverhandlungen, zum zweiten auch in der Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlags. Hierdurch ist die 1,0-Einig...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / II. Entstandene Kosten

Rechtsanwalt B ist für die Entgegennahme der Information im ersten kurzen Informationsgespräch nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr entstanden. In seinem Schriftsatz hat Rechtsanwalt B allein auf den Tod des E hingewiesen und deshalb die Abweisung der Klage als unzulässig beantragt. Das Einreichen dieses Schriftsatzes beim LG, der sowohl Sachvortrag als auch einen S...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / II. Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr entsteht nach den Ausführungen des LG Frankenthal – so die Vorbem. 4 Abs. 2 VV – für das Betreiben eines Geschäfts einschließlich der Information. Nach Nr. 4104 VV könne diese Verfahrensgebühr auch schon im vorbereitenden Verfahren, d.h. im Zeitraum bis zum Eingang der Anklageschrift, entstehen. Die Verfahrensgebühr gelte grds. die gesamte Tätigkeit des ...mehr

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AGS 05/2023, Fischer, StGB mit Nebengesetzen - Kommentar

Von Prof. Dr. Thomas Fischer. 70. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.838 S., 105 EUR Zuverlässig, umfassend und pragmatisch, so ist der Klassiker des materiellen Strafrechts. Das StGB enthält aktuell 515 Paragraphen. Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Rspr. und Gesetzgebung bis Oktober 2022 sowie bereits den am 20.10.2022 vom Bundestag beschlossenen neuen § ...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist sowohl zutreffend hinsichtlich der Anwendung von Teil 4 Abschnitt 1 VV (vgl. dazu die Nachw. in der Anm. zu AG Ludwigshafen AGS 2023, 217, in diesem Heft) also auch hinsichtlich des Verhältnisses von Grundgebühr und Verfahrensgebühr (auch dazu AGS 2023, 219, in diesem Heft). Dem ist jeweils nichts hinzuzufügen. 2. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt aber...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / II. 20-%-Grenze

Das AG hat die Verfahrensgebühr lediglich i.H.d. um 15 % erhöhten Mittelgebühr als erstattungsfähig angesehen. Zwar bestimme grds. der Rechtsanwalt selbst die Höhe der Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen. Die Bestimmung sei allerdings dann nicht verbindlich, wenn sie nach Ansicht des zahlungspflichtigen Dritten hier d...mehr

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FF 05/2023, Gesetzliche Vertretung im BGBVormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht

Horn (Hrsg.)2022, Nomos Verlag, 394 SeitenISBN 978-3-8487-7662-7, 59 EUR Wie wir alle wissen, gibt es seit Januar 2023 eine umfassende Reform des Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechtes. Rechtzeitig dazu ist das Buch über die neue gesetzliche Vertretung im BGB erschienen. Das Buch befasst sich sehr eingehend mit folgenden Themen:mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte seinen Mandanten, den späteren Kläger, zunächst im Widerspruchsverfahren und sodann vor dem VG Leipzig im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten. In seiner Kostenentscheidung hat das VG Leipzig angeordnet, dass die Beklagte dem Kläger seine notwendigen Aufwendungen zu erstatten hat einschließlich seiner Kosten für die anwaltliche Tätigkeit...mehr

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AGS 05/2023, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen für die Mitwirkung des Rechtsanwalts an Besprechunge...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / II. Erstattung außergerichtlicher Kosten

1. Gesetzliche Grundlagen Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören gem. § 162 Abs. 1 VwGO die Gerichtskosten sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Sowei...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Der in Augsburg ansässige Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren beim LG Limburg u.a. wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften tätig, in dem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Der Rechtsanwalt, dessen gese...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / III. Höhe der Gebühr

Nach Auffassung des LG war allerdings der vom Rechtsanwalt insoweit geltend gemacht gemachte Betrag von 245,00 EUR unbillig hoch und damit nicht verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Insoweit schließt sich das LG der überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. an, wonach von der Unbilligkeit der Gebührenbestimmung durch einen Rechtsanwalt dann auszugehen sei, wenn die geltend g...mehr