Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 11 Mahnverfahren / c) Verfahrensgebühr und Einigungsgebühr

Rz. 120 Anfallen kann auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Beispiel 76: Mahnverfahren mit Einigung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners unterbreitet dem Antragsteller einen schriftlichen Vergleichsvorschlag, den dieser annimmt. Neben der 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV kommt jetzt noch e...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Überblick

Rz. 35 Neben der Verfahrensgebühr kann der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV verdienen. Das Gesetz unterscheidet jetzt zwischenmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Quotale Kostenlast des Gegners

a) Festsetzung Rz. 39 Sind die Kosten nach Quoten verteilt, kann der Anwalt den Gegner auf die Quote in Anspruch nehmen, die dieser zu tragen hat. Allerdings kann der Gegner jetzt mit seinem Kostenerstattungsanspruch auch gegenüber dem beigeordneten Anwalt aufrechnen (§ 126 Abs. 2 S. 2 ZPO). Für die Abrechnung ist danach zu differenzieren, ob zuvor schon mit der Landeskasse a...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XI. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 136 Wird der Anwalt beauftragt, über die Erfolgsaussichten einer Revision oder einer Nichtzulassungsbeschwerde zu beraten, ohne dass ihm bereits der Auftrag zur Revision erteilt worden ist, erhält er wiederum die Gebühr nach Nr. 2100 VV und im Falle des Gutachtens nach Nr. 2101 VV. Zu Einzelheiten siehe § 7.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / dd) Ausnahme vorherige Bestellung oder Beiordnung

Rz. 16 Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war.mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / d) Anfechtung einer Einigung

Rz. 208 Wird eine Einigung im Nachhinein angefochten, so gilt sie damit nach § 142 BGB als von Anfang an nichtig. Diese Rechtsfolge ist auch für das Gebührenrecht beachtlich, sodass eine Einigungsgebühr nicht anfällt.[94] Die Gegenauffassung[95] vermag nicht zu überzeugen. Ist die Einigung nach materiellem Recht nichtig, so haben es die Anwälte gerade nicht erreicht, eine ei...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Die Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden

Rz. 59 Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Verbindung ausgelöst worden, ist der Anwalt frei, zu wählen, ob er seine Gebühren aus den Einzelwerten vor Verbindung oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung berechnet.[13] In aller Regel ist es dabei aufgrund der Gebührendegression für den Anwalt günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. Beispiel 32: Verb...mehr

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§ 35 Strafsachen / (9) Einigungsgebühr im Privatklageverfahren

Rz. 132 In Privatklageverfahren kann es auch im Strafprozess zu einer Einigung kommen. Hier kann die Einigungsgebühr in Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG zweimal entstehen, nämlich:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXIII. Prozesskostenhilfe

Rz. 222 Nach § 166 VwGO gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe entsprechend. Insoweit gelten hier keine Besonderheiten. Der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt kann hier mit der Staatskasse abrechnen ebenso wie in Zivilsachen (siehe zu Einzelheiten § 3).mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Beschuldigter befindet sich auf freiem Fuß

(1) Verfahrensgebühr Rz. 85 Befindet sich der Beschuldigte auf freiem Fuß, entstehen die Gebühren ohne Zuschlag. Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich nach der Ordnung des Gerichts, vor dem die Anklage erhoben worden ist, bzw., vor dem der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden ist. Beispiel 34: Geric...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Die Verfahrensgebühr

Rz. 49 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Zwangsvollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr, die sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV erhöhen kann (siehe hierzu Rdn 58 ff.). Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. aa) Einfache Vollstreckung ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / V. Antrag auf Kostenentscheidung nach Rücknahme der Klage vor Anspruchsbegründung

Rz. 155 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so entsteht dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV gem. Nr. 3101 Nr. 1 VV nur in Höhe von 0,8. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, so entsteht zus...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / hh) Zusätzliche Gebühr nach durchgeführter Hauptverhandlung

Rz. 131 Eine Zusätzliche Gebühr kann auch noch nach einer Hauptverhandlung anfallen (zur vergleichbaren Rechtslage in Strafsachen siehe Beispiel § 35 Rdn 117 ff.). Voraussetzung ist, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt worden ist.[42] Bei einer bloßen Vertagung kommt eine Zusätzliche Gebühr dagegen nicht in Betracht.[43] Beispiel 59: Einstellung nach Aussetzung des Verfahre...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Beschwerde

Rz. 272 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im Verfahren über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nrn. 3501 ff. VV (siehe Rdn 299 ff.). Es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV die Gebühren nach den ...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VI. Vorschuss

Rz. 58 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 RVG nicht. Der Vorschuss kann vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden.[41] Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Erst nach Fälligkeit der Vergütung ist der Anwalt verpflichtet, eine Abrechnung zu erteilen. Diese muss dan...mehr

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§ 28 Familiensachen / kk) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 249 Soweit Teil oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht im Übrigen ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Beis...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Beschuldigter befindet sich auf freiem Fuß

(1) Verfahrensgebühr Rz. 162 Die Verfahrensgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Berufungsverfahren nach Einlegung der Berufung, die für den bereits vorinstanzlichen Anwalt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zur Vorinstanz zählt. Beispiel 94: Bloße Berufungseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Berufung beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das M...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 8 In erstinstanzlichen Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrest- oder Verfügungsverfahren vor dem Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV). Rz. 9 Ebenso wie im Erkenntnisverfahren erhält der Anwalt auc...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / d) Anrechnung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 41 Nach der Rspr. des BGH[17] soll eine Anrechnung auch noch in der Kostenfestsetzung für das Rechtsmittelverfahren möglich sein, wenn die Anrechnung in erstinstanzlichen Verfahren übersehen worden ist. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Eine Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen und nicht auf die ein...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Tätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 36 Sofern für den Verfahrensbevollmächtigten mehrere Angelegenheiten ausgelöst werden, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 37 Wird der Verkehrsanwalt in mehreren Instanzen beauftragt, gilt auch für ihn § 17 Nr. 1 RVG. Der Verkehrsanwalt erhält seine Vergütung in jeder Angelegenheit gesondert. Beispiel 14: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufun...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 1. Überblick

Rz. 74 In einigen Verfahrensordnungen ist anstelle der Erinnerung der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegeben. Wie die Tätigkeit des Anwalts in diesen Verfahren zu vergüten ist, regelt nur Vorbem. 5 Abs. 4 VV. Es dürften wohl auch im Übrigen die Nrn. 3500, 3513 VV entsprechend anzuwenden sein, soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 51 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, sind die dort angefallenen Gebühren – vorbehaltlich einer Begrenzung – hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV, § 35 Abs. 2 RVG).mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Zurückverweisung durch Rechtsmittelgericht (Vertikalverweisung)

Rz. 76 Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor.[20] Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen können. Lediglich hinsichtlich der Verfahrensgebühr ist eine Anrechn...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (9) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 41 Der Verkehrsanwalt kann auch – ebenso wie der Verfahrensbevollmächtigte – zusätzlich mit nicht anhängigen Gegenständen beauftragt werden. Dann entsteht auch für ihn aus dem Mehrwert eine zusätzliche 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV. Beispiel 18: Verkehrsanwaltstätigkeit mit teilweiser vorzeitiger Erledigung nicht anhängiger Gegenstände In einem Rechtsstreit...mehr

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§ 1 Einleitung / IV. Das Vorgehen bei Erstellung einer Kostenrechnung

Rz. 14 Wer eine zutreffende Kostenrechnung erstellen will, muss die nachfolgenden Schritte beachten. Wer diese einzelnen Schritte nicht beachtet oder einzelne Schritte überspringt, wird im Zweifel zu einer unzutreffenden Abrechnung kommen und Gebühren verschenken. Der Anwalt sollte sich daher die nachfolgenden Schritte einprägen und stets – auch in scheinbar einfachen Fällen...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / IV. Verfahren über einen Antrag auf Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 149 Wird der Mahnantrag zurückgenommen, muss auf Antrag eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO getroffen werden. Die Vorschrift ist im Mahnverfahren auf die Rücknahme des Mahnantrags entsprechend anwendbar, und zwar sowohl § 269 Abs. 3 S. 1 als auch S. 2 oder S. 3 ZPO.[59] Dahingehende Tätigkeiten des Anwalts gehören nicht mehr zum Mahnverfahren. 1. Verfahren über ...mehr

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§ 1 Einleitung / f) Haftpflichtversicherungsprämie

Rz. 148 Soweit der Gegenstandswert nach § 22 Abs. 2 RVG oder § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG oder § 33 Abs. 2 FamGKG begrenzt ist, kann der Anwalt auch anteiligen Ersatz seiner Haftpflichtversicherungsprämie verlangen (Nr. 7007 VV) (siehe hierzu § 38 Rdn 106 ff.).mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / a) Gebühren

Rz. 59 Vertritt der Anwalt einen Bieter, der nicht auch zugleich Beteiligter ist, gelten grundsätzlich dieselben Gebührentatbestände wie bei Vertretung eines Gläubigers, sodass auf die dortigen Ausführungen (siehe Rdn 15 ff.) verwiesen werden kann. Allerdings kommt bei Vertretung des Bieters, der nicht Beteiligter ist, weder eine Vertretung im Verfahren auf Eintragung der Si...mehr

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§ 35 Strafsachen / (10) Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 136 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber nach der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Rz. 137 Auf die Vergütung im vorbereitenden Verfahren hat die Verbindung im gerichtlichen Verf...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 121 Im Berufungsverfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 2 VV. Rz. 122 Ist ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet, z.B. nach § 124a Abs. 4 VwGO, zählt dies mit zur Instanz (§ 16 Nr. 11 RVG).mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / III. Selbstständiges Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 63 Auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Kommt es nachfolgend zum Hauptsacheverfahren, erstreckt sich der Ausschluss der Kostenerstattung nach § 12a ArbGG auch auf das vorangegangene Beweisverfahren.mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Überblick

Rz. 91 Wird gegen einen im Beschlussweg ergangenen Arrest oder eine im Beschlussweg ergangene einstweilige Verfügung nur zum Teil Widerspruch eingelegt, entstehen nach Widerspruch die Gebühren nur aus dem geringeren Wert des Abänderungsantrags. Die zuvor aus dem höheren Wert verdienten Gebühren bleiben dagegen erhalten. Hier kann es zu Stufenwerten kommen. Rz. 92 Für die Abre...mehr

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§ 1 Einleitung / d) Bußgeldsachen

Rz. 126 Bußgeldverfahren sind unabhängig von den Strafsachen in Teil 5 VV geregelt. Auch in Bußgeldverfahren ist wieder danach zu unterscheiden, ob der Anwalt Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV oder ob er nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden war. aa) Einzeltätigkeiten Rz. 127 Für bloße Einzeltätigkeiten gilt Nr. 5300 VV. bb) Verteidig...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt

Rz. 85 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt, sieht das Gesetz Betragsrahmengebühren vor. Hier ist also nicht nach dem Gegenstandswert abzurechnen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG); die Höhe der Gebühr im Einzelfall bestimmt der Anwalt vielmehr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. aa) Betriebsgebühr Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betri...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 5. Vollziehung

Rz. 18 Die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests richtet sich gem. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Konsequenterweise erhält der Anwalt daher auch die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV (Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 4 VV).mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / dd) Erledigungsgebühr

Rz. 53 Soweit der Anwalt in einem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren vor dem VG tätig wird, kann anstelle der Einigungsgebühr auch eine Erledigungsgebühr (Nrn. 1002, 1003 VV) anfallen. Abzurechnen ist dann ebenso wie bei einer Einigung.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / dd) Auslagen

Rz. 284 Da es sich bei den einstweiligen Anordnungsverfahren um eigene Gebührenangelegenheiten handelt, entstehen auch die Auslagen gesondert. Insbesondere erhält der Anwalt eine eigene Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV.mehr

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§ 1 Einleitung / c) Dokumentenpauschalen

Rz. 145 Für Ablichtungen, die der Anwalt fertigt, erhält er Dokumentenpauschalen nach Nr. 7000 VV (siehe im Einzelnen § 38 Rdn 11 ff.).mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Wahlrecht bei unterschiedlichen Quoten

Rz. 66 Zu beachten ist, dass sich die Frage, welche Gebühr auf welche anzurechnen ist, im Rahmen der Kostenerstattung unterschiedlich auswirken kann, nämlich dann, wenn für die verschiedenen Gebühren unterschiedliche Erstattungsquoten gelten. Jede Partei kann sich dann auf die ihr günstigste Anrechnung berufen. Beispiel 38: Anrechnung bei unterschiedlichen Erstattungsquoten ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Berufung

Rz. 16 Im Verfahren über die Berufung gegen den Erlass oder die Zurückweisung eines Arrest- oder Verfügungsantrags erhält der Anwalt die höheren Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV (Nrn. 3200 ff. VV). Insoweit gelten keine Besonderheiten, sodass auf § 15 verwiesen werden kann.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / dd) Teileinigung oder -erledigung

Rz. 82 Lediglich dann, wenn die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der zugrunde liegenden Gegenstände betrifft, versagt die Anknüpfung an die Geschäftsgebühr. Bei Abrechnung nach Wertgebühren würde eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr dann nur aus dem betreffenden Teilwert anfallen. Da in Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, wertunabhängig abgerechnet ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 326 Soweit Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Familiensachen betreffend den Hauptgegenstand des Verfahrens erhoben werden, gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind also die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten (siehe § 15). Rz. 327 Beschwerde...mehr

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§ 35 Strafsachen / (d) Übergang in das Strafbefehlsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens

Rz. 94 Erreicht es der Verteidiger nach Zulassung der Anklage, der an sich zwingend die Durchführung der Hauptverhandlung zu folgen hat, dass doch noch im Strafbefehlsverfahren entschieden wird (§ 408a StPO), steht ihm analog Nr. 4141 VV ebenfalls eine Zusätzliche Gebühr zu.[50] Beispiel 40: Übergang in das Strafbefehlsverfahren nach Anklageerhebung Nach Anklageerhebung verha...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 7 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Beschwerde prüfen, gelten die Nrn. 2100, 2101 VV, da die StBVV insoweit keine Tatbestände enthält, auf die § 35 RVG verweist. Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid fällt nicht unter Nrn. 2100, 2101 VV, da der Ein...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / bb) Absolute Begrenzung

Rz. 26 Wenn die vorgenannten Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind, ist die Höhe des Gebührensatzes absolut begrenzt auf maximal 1,3 (Anm. Abs. 2 S. 3 zu Nr. 2300 VV). Beispiel 11: Außergerichtliche Inkassotätigkeit bei unstreitiger Forderung – besonders schwierig Der Anwalt wird mit dem Inkasso einer unstreitigen Forderung in Höhe von 5.000,00 EUR beauftragt. Die Sache ist...mehr

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§ 35 Strafsachen / (k) Zusätzliche Gebühr nach Zusätzlicher Gebühr im vorbereitenden Verfahren

Rz. 104 Die Zusätzliche Gebühr kann im gerichtlichen Verfahren in allen Varianten auch dann anfallen, wenn bereits im vorbereitenden Verfahren die Zusätzliche Gebühr angefallen ist. Die Gebühr kann in jedem Rechtszug erneut entstehen (§ 17 Nr. 1 RVG).[56] Beispiel 50: Einstellung im vorbereitenden Verfahren, Wiederaufnahme und erneute Einstellung im gerichtlichen Verfahren Im...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 73. Zulassung eines Rechtsmittels

Rz. 152 Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich.[45] Anders verhält es sich bei einer Nichtzulassungs...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / cc) Terminsgebühr

Rz. 46 Auch die Terminsgebühr fällt nunmehr höher aus. Sie bestimmt sich gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV nach Nr. 3202 VV und beläuft sich auf 1,2. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV ist nicht möglich, da in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Versäumnisentscheidung nicht vorgesehen ist. Rz. 47 Beispiel 21: Beschwerdeverfahren mit mündlicher Verhandlung Über d...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / XI. Vollstreckungsmaßnahmen aus Entscheidungen über die Erstattung von Kosten

Rz. 235 Maßnahme der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über die Erstattung von Kosten ergangen sind, gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG als eigene Angelegenheiten. Die Gebühren richten sich wiederum nach Teil 3 VV, und zwar nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Beispiel 129: Anzeige der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbescheid Nachdem die Verwaltungsbehörde di...mehr