Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Erste und weitere Beratung eines Verbrauchers

Rz. 84 § 34 Abs. 1 S. 3 BGB schränkt den Vergütungsanspruch des Anwalts sogar noch weiter ein, wenn der Auftraggeber Verbraucher (siehe dazu § 13 BGB) ist und es sich um ein erstes Beratungsgespräch oder eine mehrfache Beratung handelte. Für das erste Beratungsgespräch beträgt die Vergütung bei einem Verbraucher maximal 190,00 EUR und für sonstige Beratungen (schriftlich und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / V. Auszubildende

Rz. 79 Wichtige Mitarbeiter in Kanzleien sind häufig auch Auszubildende. Meistens sind in den Kanzleien ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirte für das Anlernen der Auszubildenden verantwortlich. Es gibt jedoch auch nicht wenige Rechtsanwälte, die alleine mit Auszubildenden arbeiten, vor allem, wenn sie sich in der Gründungsphase befinden. Hiergegen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Auftrag ist entscheidend

Rz. 54 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei unbedingtem Klageauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Rz. 55 Bitte beachten Sie: Zum 1.8.2013 hat der Gesetzgeber durch das 2. K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Allgemeine Vorschriften / 2. Wirkung des Anwaltszwangs

Rz. 43 Der Anwaltszwang bewirkt, dass von den Parteien selbst vorgenommene Prozesshandlungen unwirksam sind. Zu beachten ist aber, dass Handlungen, die neben der prozessualen Wirkung auch eine materiell-rechtliche Bedeutung haben, hinsichtlich ihrer materiell-rechtlichen Bedeutung wirksam sind. Beispiel: A wird in einem Prozess vor dem LG Mainz, den er gegen B führt und in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Klageerhebung / 2. Büromäßige Behandlung

Rz. 63 Es ist Sache des Anwalts zu entscheiden, ob er den Kostenvorschuss selbst aus eigenem Geld dem Mandanten vorstrecken will, oder ob er sich zunächst das Geld vom Mandanten geben lässt, bevor er Klage erhebt. Aus Gründen guter Serviceleistung empfiehlt es sich bei Dauermandanten, deren (gute) Zahlungsfähigkeit der Anwalt kennt, den Kostenvorschuss aus eigener Tasche vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / VIII. Weitere Postbehandlung

Rz. 211 Sobald der Anwalt seine Verfügungen hinsichtlich der weiteren Postbehandlung getroffen hat, müssen diese ausgeführt werden. Dabei ist den vom Anwalt als dringlich gekennzeichneten Verfügungen (z.B. "bitte vorziehen") ein absoluter Vorrang zu geben. Diese müssen sofort erledigt werden. Ist dies wegen einer anderweitigen dringenden Sache nicht möglich, muss der Anwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / V. Telefonmitteilungen

Rz. 289 Teilt ein Mandant telefonisch zu einem Mandat etwas mit, muss gewährleistet sein, dass diese Mitteilung den Anwalt auch erreicht. Der das Telefonat annehmende Mitarbeiter muss folglich einen kurzen Vermerk anfertigen , aus dem sich Datum und Zeit des Telefonats , der Anrufer und die Sache , in der angerufen worden ist sowie das Begehren des Anrufenden ergeben. Der Verme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / II. Grundsätze für einen zeit- und geldsparenden Aktenumlauf

Rz. 161 Der Aktenumlauf ergibt sich zum einen durch Posteingänge und Anrufe in den verschiedenen Angelegenheiten, zum anderen aus der Bearbeitung von Fristen und Terminen und letztlich durch die einfache, bürointerne Wiedervorlage. Rz. 162 Grundsätzlich gilt, dass eine Akte so lange wie möglich an dem für sie vorgesehenen Platz bleiben sollte. Ist eine Bearbeitung der Akte du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / III. Regelmäßige Kalenderüberwachung

Rz. 45 Der Fristen- und Terminkalender macht nur dann Sinn, wenn er zuverlässig und regelmäßig eingesehen und beachtet wird. Hierfür müssen die Mitarbeiter des Anwalts eine feste Routine einplanen, d.h. einen festen Zeitpunkt im Arbeitsablauf, zu dem der Fristen- und Terminkalender eingesehen, die notwendigen Akten gezogen und dem Anwalt vorgelegt werden. Dieser Zeitpunkt so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Vergleich / V. Büromäßige Behandlung

Rz. 20 Der Vergleich mit Vollstreckbarerklärung ist ein vollwertiger Vollstreckungstitel außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Auch er muss in vollstreckbarer Form von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / VI. Büromäßige Behandlung

Rz. 91 Die einfache Wiedervorlage lässt sich, wenn die Wiedervorlagelisten durch Computer geführt werden, dadurch einfacher und kostengünstiger gestalten, dass dem Anwalt nur eine Wiedervorlagenliste vorgelegt wird. Der Anwalt kann dann, sofern er sich sicher an die jeweilige Angelegenheit erinnert, anhand der Liste entscheiden, ob er wirklich die Akte benötigt oder ob die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 8. Büromäßige Behandlung

Rz. 55 Erscheint ein Mandant, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist, hat der Anwalt die für die Erhebung der Kündigungsschutzklage geltende Ausschlussfrist zu beachten. Diese beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Die Frist ist sofort im Fristenkalender zu notieren. Bevor der Anwalt eine Klage erhebt, sollte er umgehend versuchen, eine Einigung mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Vergleich / IV. Büromäßige Behandlung

Rz. 12 Eine etwaige Widerrufsfrist ist unverzüglich im Fristenkalender mit Vorfrist zu notieren. Sobald der Vergleich in vollstreckbarer Form vorliegt, sollte er dem Gegner von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, damit die Vollstreckung eingeleitet werden kann, sofern der Gegner nicht die im Vergleich vereinbarte Leistung freiwillig erbringt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 4. Inkasso/Forderungseinzug

Rz. 71 Ob und inwieweit einer/einem Rechtsanwaltsfachangestellten das vorprozessuale Inkasso (Forderungseinzug) von Forderungen übertragen werden kann, hängt allein von den Fähigkeiten und der Sachkunde der Rechtsanwaltsfachangestellten ab. Es besteht die Gefahr, dass Forderungen geltend gemacht werden, die nicht oder nicht so bestehen, wie sie in dem vorprozessualen Schreib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Terminsgebühr für Vernehmungen, u.a.

Rz. 239 Für den Anwalt besteht die Möglichkeit, eine Terminsgebühr für bestimmte Vernehmungen abzurechnen. Nach Nr. 4102 VV RVG erhält der RA die Terminsgebühr für die Teilnahme anmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / II. Elektronische Akte (E-Akte)

Rz. 97 Das papierlose Büro hält unaufhörlich Einzug auch in Anwaltskanzleien. Die elektronische Akte hat Vorteile, aber auch einige Nachteile. Unter elektronischer Akte ist eine Datenbank zu verstehen, in der sämtliche Unterlagen und Dokumente zu einem Fall elektronisch erfasst sind. Was bisher in Papierform in der Akte vorhanden war (Schriftsätze, Korrespondenz mit dem Mand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / a) Gerichtsteil

Rz. 125 Der Gerichtsteil einer Akte bildet das Spiegelbild der Akte, die das Gericht über das Verfahren führt . In ihn werden sämtliche Schriftstücke eingeheftet, die das gerichtliche Verfahren betreffen. Rz. 126 Es sind dies z.B.: Rz. 127 Im Zivil- und Arbeitsrechtsverfahren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gutachten

Rz. 86 Erstellt der RA ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft (nicht gemeint ist also ein anderes Gutachten z.B. über eine andere Rechtsfrage, das unter § 34 RVG fällt), so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3; bei Betragsrahmengebühren eine solche nach Nr. 2103 in Höhe von 50,00 bis 550,00 EUR. Wie sich aus de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Allgemeine Vorschriften / 6. Verhältnis von Vollmacht und Auftrag

Rz. 51 Während der Umfang der Prozessvollmacht sich aus dem Gesetz ergibt, können im Verhältnis zwischen Partei und Anwalt Beschränkungen bestehen. Die Vollmacht beschreibt folglich nur das Außenverhältnis , d.h. das Verhältnis des Prozessbevollmächtigten (= Vertreters) zu Dritten, während der Auftrag das Innenverhältnis bestimmt. Der Anwalt ist gut beraten, wenn er Einschrän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Systematik der Wertberechnung

Rz. 319 Es bleibt bei der bisher bekannten Systematik der Streitwertberechnung von Anwaltsgebühren. Findet sich im RVG keine spezielle Wertvorschrift für die Berechnung der Anwaltsgebühren, so gilt über § 23 Abs. 1 RVG, dass zur Wertberechnung die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften heranzuziehen sind, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts gerichtlich ist oder sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verfahren durch das Ge... / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 62 Die Beweislastregeln erfordern von dem Rechtsanwalt besondere Vorsicht. An ihnen wird deutlich, dass der Rechtsanwalt sich nicht darauf beschränken kann, bei der Bearbeitung eines Zivilrechtsfalles ausschließlich den Sachverhalt vorzutragen. Wenn der Rechtsanwalt nicht die maßgeblichen Rechtsnormen prüft, weiß er gar nicht, welche Tatsachen er überhaupt dem Gericht no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Klageerhebung / V. Anspruchsbegründung

Rz. 51 Die Klageschrift soll weiterhin den Grund des Anspruchs enthalten. Gemeint ist, dass bereits in der Klageschrift alle Tatsachen unter Angabe der Beweismittel aufgeführt werden müssen, die den Klageanspruch stützen sollen. Rechtsdarlegungen sind hingegen zwar grundsätzlich entbehrlich. In der Praxis ist es allerdings bei etwas anspruchsvolleren Angelegenheiten als dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 1 A

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Zustellung und Empfang... / II. Zustellung an Prozessbevollmächtigte, § 172 ZPO

Rz. 12 Innerhalb eines Prozesses hat die Zustellung an den Prozessbevollmächtigten zu erfolgen, sprich an den Anwalt, der sich für die betreffende Partei bestellt hat, § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO. Wird ein Rechtsmittel, also bspw. die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil eingelegt (gem. § 519 Abs. 1 ZPO beim Berufungsgericht einzulegen!), wird das dem Rechtsanwalt der ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Herkömmliche Ausgangspost

Rz. 213 Bevor die ausgehende Post kuvertiert wird, müssen die zu versendenden Schriftstücke daraufhin überprüft werden, ob alle Poststücke vom Anwalt unterschrieben sind. Ist dies nicht der Fall, darf das jeweilige Schriftstück nicht versandt werden, sondern muss dem Anwalt erneut – und unverzüglich – zur Unterschrift vorgelegt werden. Bei Schriftsätzen muss geprüft werden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / 1. Gerichtstermine

Rz. 32 Ein Papierkalender enthält die Möglichkeit, Gerichtstermine einzutragen. Dabei müssen die Sache, Ort, Zeit, Aktenzeichen und Raum des Termins vermerkt werden. Sofern mehrere Anwälte in einer Kanzlei tätig sind, wird auch noch vermerkt, wer Sachbearbeiter der terminierten Sache ist. Normalerweise nimmt dieser Anwalt den Termin wahr. Rz. 33 Dem Sachbearbeitervermerk dien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Klageerhebung / J. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / 2. Richterliche Fristen

Rz. 14 Richterliche Fristen beginnen gem. § 221 ZPO, sofern nicht bei ihrer Festsetzung ein anderes vom Gericht bestimmt wurde, mit der Zustellung des Schriftstücks, in dem die Frist festgesetzt ist, und, wenn es einer solchen Zustellung nicht bedarf, mit der Verkündung der Frist. Für die Fristberechnung und deren Ende gelten dann die gleichen Grundsätze wie bei gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Ziele

Rz. 121 Zentrales Ziel des Aktenaufbaus muss es sein, den Anwalt in jeder Phase des Verfahrens, insbesondere jedoch bei den Verhandlungen vor Gericht, in die Lage zu versetzen, sich ein umfassendes Bild von dem bei Gericht vorgetragenen Streitstoff zu verschaffen. Daneben soll sich der Anwalt jederzeit über den Stand der Angelegenheit auch im Hinblick auf die mit dem Mandant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 1. Klageschrift

Rz. 20 Die Klageschrift entspricht der im Zivilverfahren, allerdings braucht die Klage nicht unbedingt begründet zu werden, da das Gericht verpflichtet ist, die notwendigen Tatsachen selbst zu ermitteln. Außerdem erhält der Anwalt häufig erst im Klageverfahren Einsicht in die Verwaltungsakten . Andererseits kann ein Mandant jedoch mit Fug und Recht erwarten, dass ein Rechtsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Allgemeine Vorschriften / 2. Bedeutung der Zulassung

Rz. 47 Wie zuvor bereits dargelegt, hat die Bedeutung der Anwaltszulassung an einem bestimmten Gericht seit 1999 relevant abgenommen, da anders als früher die bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Anwälte bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten in Zivilsachen auftreten können und seit dem Jahr 2007 auch vor allen Oberlandesgerichten. In Verwaltungs-, Sozial-, Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / III. Rechtsfachwirte/Bürovorsteher

Rz. 60 Zu vielen Mitarbeiterteams einer Anwaltskanzlei gehört auch eine Bürovorsteherin bzw. ein Bürovorsteher. Hier handelt es sich oft um langjährige Mitarbeiter, die den Überblick über die gesamten Kanzleiabläufe haben. Bürovorsteher verfügen meist über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfen bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte mit einem Zusatzabschluss . Dieser Zusatzabsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verfahren durch das Ge... / V. Büromäßige Behandlung

Rz. 21 Die Rechtsanwaltsfachangestellten haben alle gerichtlich gesetzten Fristen genauestens zu notieren. Sofern Fristen EDV-mäßig notiert werden, wie heute regelmäßig, ist dringend zu empfehlen, die Fristen zusätzlich schriftlich zu notieren, um für den Fall von EDV-Problemen gewappnet zu sein. Ferner muss, je nach Büroorganisation, mit den für die betreffende Akte federfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Strafrecht / I. Die Vertretung des Geschädigten

Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder auch den Strafvorschriften zum Schutz gewerblicher Rechte wie den Delikten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder bei Urheberrechtsverletzungen usw. Der Rechtsanwalt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / G. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 19 S

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Rahmengebühren

Rz. 51 Bei Rahmengebühren muss der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen selbst bestimmen. Man unterscheidet Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren . Betragsrahmengebühren finden sich zum Beispiel bei den Straf- und Bußgeldsachen, so z.B. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Mitwirken an Besprechungen

Rz. 162 Für das Mitwirken an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (sog. "Erledigungsbesprechungen"), erhält der Rechtsanwalt ebenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG, und zwar auch dann, wenn derartige Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts erfolgen. Eine Terminsgebühr kann aber ausdrücklich nicht für Besprechungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Fälligkeit, Hemmung der Verjährung

Rz. 25 Man muss zwischen Entstehung und Fälligkeit der Vergütung unterscheiden. So entsteht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bereits mit vertragsgemäßer Vornahme seiner Tätigkeit ("Betreiben des Geschäfts") bzw. mit Erteilung der Information durch den Auftraggeber. In Rechnung stellen darf der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch aber erst, wenn er "fällig" ist (Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Beratung

Rz. 81 Gem. § 34 RVG soll der Rechtsanwalt für die hier in Absatz 1 aufgelisteten Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung treffen. Diese Tätigkeiten sind: Rz. 82 Wenn der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen hat, wozu ihn der Gesetzgeber in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ausdrücklich auffordert, kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 18 R

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 9. Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 175 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Beschränkt sich danach der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbemerkung 3 Abs. 3, erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht nach Nr. 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Fristenkontrolle / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess

Rz. 64 Durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können die Rechtsnachteile, die mit der Fristversäumung einer Prozesshandlung verbunden sind, beseitigt werden. Die Wiedereinsetzung gem. § 233 ZPO erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Rz. 65 Es muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden; dabei ist Wiedereinsetzung nur möglich bei der Versä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verfahren durch das Ge... / II. Wirkungen

Rz. 39 Verstößt eine Partei gegen die ihr so obliegende allgemeine Prozessförderungspflicht , kann das Gericht den Vortrag gem. § 296 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückweisen, d.h. als unbeachtlich behandeln, wenn es durch die Verspätung zu einer Verfahrensverzögerung kommen würde. Weist das Gericht den Vortrag als verspätet zurück , braucht es diesen verspäteten Vortrag nicht zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Sozietät – "GbR"

Rz. 31 Die Sozietät ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr Zusammenschluss ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Sie kann mit den in § 59a BRAO näher bezeichneten Berufsgruppen gebildet werden, so z.B. neben Rechtsanwälten unter anderem auch mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Die Sozietät ist die wohl häufigste Gesellschaftsform im Anwaltsbereich. Sie ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 8. Interdisziplinäre Kanzleien möglich?

Rz. 47 Interessant ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.1.2016. Denn nach dieser Entscheidung dürfte es in Zukunft auch Zusammenschlüsse von Anwälten mit anderen Berufsträgern wie z.B. Ärzten oder Apothekern, aber auch Architekten geben. Solche Kombinationen können in bestimmten Rechtsgebieten reizvoll und für den Mandanten Gewinn bringend sein. Rz. 48 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Berechnung

Rz. 30 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm (und nicht seinen Mitarbeitern) unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern (§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig (§ 10 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 31 In die Berechnung ist Folgendes aufzunehmen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung und Verwirkung / VI. Haftungsrechtliche Fragen

Rz. 11 Aufgabe einer Rechtsanwaltskanzlei ist vor allem auch die Überwachung der Verjährung der Ansprüche, mit deren Geltendmachung oder Betreuung der Mandant die Kanzlei beauftragt hat. Versäumt der Rechtsanwalt etwas gegen die Verjährung der Ansprüche zu unternehmen oder ordnungsgemäß darauf hinzuweisen, dann kann man ihn in Haftung nehmen. Ebenso ist der Anwalt gehalten, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / II. Vertretung

Rz. 7 Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang , jedoch kann sich eine Partei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn sie dies wünscht. Auch kann einer Partei auf ihren Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie selbst zu dessen Bezahlung außerstande ist und der Prozessgegner ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Für die Beiordnung gelten die Vorschrifte...mehr