Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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zfs 04/2008, Abfindung oder... / IV. Gefahren des Abfindungsvergleiches

Neben der ganz gravierenden Gefahr der Festlegung eines falschen Zinssatzes und der nicht ausführlichen Aufklärung gegenüber dem Mandanten verweise ich z.T. auf die vorherigen Ausführungen. Es ist auch notwendig, dass der Anwalt sich jede Seite des Aufklärungsschreibens von dem Mandanten gegenzeichnen lässt oder die Seiten miteinander fest veröst, damit auch der Nachweis erbr...mehr

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AGS 10/2011, Terminsgebühr bei vorbereitetem Scheidungsfolgenvergleich?

Im Scheidungsverfahren (Wert Ehesache 10.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 4.000,00 EUR) korrespondieren die Rechtsanwälte der Eheleute zum Zwecke des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Zugewinn (Wert: 20.000,00 EUR). Nach mehreren gewechselten Schriftsätzen steht die Endfassung des Vergleichs fest, mit der beide Eheleute einverstanden sind. Diese Fassung...mehr

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AGS 05/2011, Bundesrechtsanwaltsordnung. Kommentar. Herausgegeben von Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting. 3. Aufl. 2010. Verlag C. H. Beck, München. XXXII. 2010 S.

Im Berufsrecht der Anwälte haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen ergeben, die von der Kommentierung sämtlich berücksichtigt werden. Neben der ausführlichen Erläuterung der BRAO wird das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), die Eignungsprüfungsverordnung, Berufs- und Fachanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, P...mehr

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zfs 07/2009, Schadenfix – der erste Schritt ist gemacht!

RA Dr. Frank Häcker Der Fokus der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht als Gegenpol zum aktiven Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft liegt zur Zeit in dem Projekt schadenfix.de. Der Geschädigte soll über diese Plattform in Zukunft dazu bewegt werden, den Schaden von einem Anwalt, dessen Interesse die vollumfängliche Regulierung des Unfallschadens ist, a...mehr

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zfs 02/2011, Anspruch des i... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zwar anwaltsfreundlich, mich überzeugt jedoch deren Begründung nicht. Bereits der amtliche LS der Entscheidung des BGH geht zu Unrecht davon aus, dass dem in eigener Sache tätigen Rechtsanwalt eine "Rechtsanwaltsvergütung … entsteht". Dies ist jedoch bei Selbstvertretung eines Anwalts in einem Zivilprozess gerade nicht der Fall. Dem obsiegenden Anwalt ste...mehr

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AGS 07/2011, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat der Rechtspfleger die Kostenfestsetzung auf der Grundlage der BRAGO vorgenommen. 1. Nach einhelliger Ansicht in Rspr. (BGH AGS 2006, 323 = NJW 2006, 1525 = Rpfleger 2006, 437; s. a. LG Berlin JurBüro 1988, 601) und Lit. (Mayer, in: Gerold/Schmidt u.a., RVG, 19. Aufl., § 60 Rn 23; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., § 61 Rn 97; ders., AGS 2004, 221...mehr

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zfs 06/2008, Personenschade... / b) Anforderungen an Qualifikation und Engagement

Mit den aus Sicht des Geschädigten formulierten Anforderungen an die Transparenz des Reha-Verfahrens und dort insbesondere der Einbindung des Rechtsanwalts in sämtliche Informations- und Entscheidungsprozesse stellt sich fast zwangsläufig die (selbstkritische) Frage nach den vom Rechtsanwalt selbst zu erfüllenden Anforderungen hinsichtlich Qualifikation und Engagement. Eine ...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / 3. Kündigung durch den Mandanten

Volle Gebühren bei vertragsgemäßem Verhalten des Anwalts Spricht der Mandant die Kündigung aus, weil sich der Anwalt vertragswidrig verhält (z.B. unzureichende Aufklärung über einen drohenden Interessenkonflikt, unberechtigte Honorarforderung, grobe Pflichtverletzung), erlischt der Vergütungsanspruch des Anwalts, soweit seine Leistung für den Mandanten nicht mehr von Interess...mehr

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AGS 05/2009, Beratung im Re... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Unstreitig war der Prozessbevollmächtigte der Vorinstanzen im Revisionsverfahren tätig. Folglich muss er dort auch eine Vergütung erhalten. Angefallen ist eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 3206, 3208 VV, die allerdings wegen vorzeitiger Beendigung nach Nr. 3509 VV auf 1,8 zu ermäßigen war. Der Anwalt hatte seine Partei im Revisionsverfahren vert...mehr

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zfs 04/2008, Abfindung oder... / III. Festlegung des Zinssatzes

Vorweg lässt sich festhalten, dass der Anwalt bei der Regulierung mit dem Versicherer hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes am meisten beachten muss. Bei den einzelnen Schadenspositionen kann notfalls geringfügig nachgegeben werden. Beim Zinssatz sollte jedoch versucht werden, diesen so niedrig wie möglich festzusetzen, da dies für den Mandanten die größte Auswirkung hat. Im E...mehr

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FF 06/2011, Anwaltsvergütun... / 2. Verfahrensgebühr

Im Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich grundsätzlich nach Nr. 3200 VV RVG (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV RVG) und beläuft sich auf 1,6. Unter den Voraussetzungen der Nr. 3201 VV RVG ermäßigt sich die 1,6-Verfahrensgebühr der Nr. 3...mehr

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AGS 03/2009, Erstattung von... / 2 Anmerkung

Der Anwalt ist in der Wahl des Verkehrsmittels, mit dem er eine Terminsreise antritt, grundsätzlich frei. Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit dieser Kosten durch den unterlegenen Gegner ist aber zu beachten, dass ihn die Obliegenheit trifft, unter mehreren Verkehrsmitteln das kostengünstigere auszuwählen.[1] Insofern sind die Kosten für eine Flugreise des Anwalts oder der ...mehr

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AGkompakt 06/2011, Erstreck... / II. Vergütung

Anwalt erhält Vergütung nach Nrn. 3309 ff. VV aus der Landeskasse Der Anwalt erhält in diesen Fällen aus der Landeskasse die gesetzliche Vergütung aus Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV (Nrn. 3309 ff. VV), allerdings nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG. Praxis-Beispiel Der Anwalt beantragt für den Mieter den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Wiederinbetriebnahme ...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / 4. Unmöglichkeit

Wird die Vertragserfüllung unmöglich (z.B. Tod des Anwalts, Verlust der Zulassung), erlischt der Erfüllungsanspruch des Mandanten nach § 275 Abs. 1 BGB. Ob der Anwalt seinen Anspruch auf die Gegenleistung (Vergütung) behält, richtet sich gemäß § 326 BGB danach, welche Partei die Unmöglichkeit zu vertreten hat: Unmöglichkeit von keiner Partei zu vertreten Hat keine der Parteien...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des f... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Scheidungs- und Folgesachen nach § 16 Nr. 4 RVG als eine Angelegenheit gelten. Des Weiteren handelt es sich bei dem Verfahren auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und dem zugehörigen Verfahren, für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, ebenfalls um dieselbe Angele...mehr

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AGS 09/2009, Vergütung für ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig; in der Begründung ist sie unzutreffend. Zu unterscheiden sind folgende zwei Fallkonstellationen: Der Anwalt ist bereits im Vollstreckungsverfahren tätig gewesen und wird sodann im Verfahren über eine Erinnerung nach § 766 ZPO tätig (unabhängig davon, ob der Anwalt den Gläubiger oder den Schuldner vertritt). In diesem Fall hat der Anw...mehr

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AGS 03/2011, Mitwirkung dur... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Rat des Anwalts an den Mandanten, keine Angaben zu machen, und die Mitteilung dieser Entscheidung an die Verwaltungsbehörde seien grundsätzlich als Mitwirkungshandlung i.S.d. Nr. 5115 VV geeigne...mehr

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AGS 06/2011, Materiell-rech... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat von der Darstellung eines Tatbestandes abgesehen. Zu dem Anspruch auf Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat es die Auffassung vertreten, dem nach der Geschäftsgebühr berechneten Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Verzugs des Beklagten stehe nicht entgegen, dass sein Anwalt ihn möglicherweise nicht auf die Möglichkeit der Ber...mehr

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zfs 07/2011, Anfall der Ein... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. I. Einigungsgebühr neben Beratungsgebühr Dem mitgeteilten Sachverhalt ist leider nicht zu entnehmen, in welcher Weise die Anwälte der Kl. am Abschluss des Einigungsvertrages mitgewirkt haben. Für den Anfall der Einigungsgebühr genügt es jedoch, wenn die Anwälte der Kl. geraten hatten, einen von ihrem Vertragspartner vorgeschlagenen Vergleichsv...mehr

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AGS 06/2009, Keine automati... / 2 Aus den Gründen

Nach Auffassung des OLG ist jedenfalls für den ersten Rechtszug in einfach gelagerten Umgangsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Zwar werde in der Rspr. der Oberlandesgerichte vielfach die Auffassung vertreten, bei einer Entscheidung über das Umgangsrecht handele es sich im Allgemeinen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Verfahren, das d...mehr

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AGS 09/2011, Anspruch auf F... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht ist der Auffassung, der Kläger könne – solange sein Anwalt den Vergütungsanspruch noch nicht in Rechnung gestellt habe – diesen Anspruch nicht im Wege einer Zahlungsklage, sondern im Hinblick auf § 10 Abs. 1 S. 1 RVG lediglich im Wege einer Freistellungsklage geltend machen. Was die Berechnung der Anwaltsgebühren anbelangt, hat das Berufungsgericht da...mehr

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zfs 10/2009, Schadensersatz... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zu Unrecht einen in Form von Anwaltskosten entstandenen Schaden der Klägerin verneint. Bei jeder der vom OLG angenommenen Varianten wären der Klägerin Anwaltskosten entstanden. I. Hinweispflicht des Rechtsanwalts Dem OLG ist zunächst insoweit zuzustimmen, dass der Rechtsanwalt verpflichtet ist, den Mandanten bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratung...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient II. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger. Übungshandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XI, 210 S. 29,00 EUR

Das Handbuch ist die praxisorientierte Ergänzung zu RVG effizient I. Es richtet sich zwar in erster Linie an diejenigen, denen die Prüfung zum Rechtsfachwirt unmittelbar bevorsteht, und streitet deshalb für effiziente Prüfungsvorbereitung. Der Titel sollte aber auch alle anderen nicht vom Kauf abhalten, die sich mit anwaltlichen Gebühren befassen. Wer in der Lage ist, die vo...mehr

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AGS 06/2009, Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG. Loseblattwerk. Praxishandbuch zum RVG mit CD-ROM. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz, Augsburg. Bearbeitet von Dr. Peter Kotz, Curt Engels, Dr. Dirk Hermann, Andreas Jelinsky, Dr. Hans Kaiser, Lambert Krause und Lukas Weitbrecht. 15. und 16. Ergänzungslieferung.

Zwischenzeitlich liegen zu dem Loseblattwerk zwei weitere 111 bzw. 113 Seiten starke Nachlieferungen vor. Schwerpunkt der 15. Ergänzungslieferung war die Neuregelung der Vorschriften zum Recht der Vergütungsvereinbarungen. Der frühere § 4 RVG ist aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2006 aufgehoben worden. Im RVG finden sich jetzt die Vorschriften der §§ 3a bis 4b R...mehr

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AGS 11/2011, RVG. Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsanwältin Dr. Carmen Silvia Hergenröder und Rechtsanwalt und FAArbR Peter Houben. 15. überarbeitete und erweiterte Aufl. 2011. ZAP-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXVIII, 1066 S. 68,00 EUR.

Das aus dem ursprünglichen RA-Micro-Kommentar hervorgegangene Werk hat über den ZAP-Verlag bei Lexis Nexis jetzt durch die Verlagsübernahme seine Heimat bei Wolters Kluwer gefunden. Es hat im Umfang nochmals deutlich zugelegt. Es befindet sich auf dem Stand April 2011, wobei allerdings auch schon die letzten Gesetzesänderungen aus Juni 2011 (Wegfall der Anrechnung der Beratu...mehr

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AGS 02/2009, Elektronisches Mahnverfahren. Online-Mahnverfahren - EGVP - Barcode - Elektronischer Rechtsverkehr. Von Rechtsanwalt Peter König. Deutscher Reno-Verlag (Lexis Nexis). Münster 2009. XXIV, 99 S. 19,80 EUR.

Zum 1.12.2008 ist das elektronische Mahnverfahren eingeführt worden, das zu erheblichen Umstellungen in der anwaltlichen Praxis geführt hat. Pünktlich hierzu hat der Verfasser eine umfangreiche und ausführliche Anleitung zum Umgang mit dem neuen Verfahren geliefert. Der Autor liefert eine ausführliche Darstellung, die äußerst praxisbezogen ist und die gesamten Verfahren erlä...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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AGS 11/2009, Schmerzensgeldbeträge. Herausgegeben von Rechtsanwältin Amelie Ring und Rechtsanwalt Peter Böhm (mitbegründet von Rechtsanwältin Susanne Hacks †). 28. Aufl. 2010. Deutscher Anwaltverlag in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. 659 S. mit CD-ROM plus Online-Zugang. 89,00 EUR.

In der 28. Aufl. werden insgesamt 3.054 Entscheidungen deutscher Gerichte zur Höhe des Schmerzensgeldes nachgewiesen. In der beigefügten CD-ROM finden sich noch weitere Entscheidungen, insgesamt ca. 4.300. Seit der letzten Auflage sind fast 200 neue Entscheidungen hinzugekommen. In bewährter Weise sind die Urteile nach den jeweiligen Verletzungsfolgen katalogisiert und von d...mehr

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AGS 11/2011, Glaubhaftmachu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Da – wie der BGH und die Vorinstanz zutreffend ausführen – die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten sowohl im Namen der Partei als auch im Namen des Anwalts erfolgen kann, ergibt sich aus dem Tätigwerden des Unterbevollmächtigten nicht zwangsläufig, welche Kosten bei diesem angefallen sind.[1]mehr

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zfs 08/2009, Der Spuk ist v... / Einführung

In seinem Beschl. v. 22.1.2008[1] hatte der VIII. ZS des BGH die Auffassung vertreten, die Verfahrensgebühr entstehe wegen der in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe. Folglich sei diese Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren unabhängig davon zu berücksichti...mehr

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AGS 08/2011, Einschränkung ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 569 ZPO zulässig; die Verfahrensbevollmächtigte ist auch selbst beschwert und beschwerdebefugt (vgl. Zöller/Geimer, ZPO, § 127 Rn 19 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.9.2010 – 18 WF 72/10; OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.3.2009 – 19 W 14/09, AGS 2010, 33 f....mehr

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zfs 06/2011, Einschränkung ... / 2 Aus den Gründen:

„ … II. 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2, 569 ZPO zulässig; die Verfahrensbevollmächtigte ist auch selbst beschwert und beschwerdebefugt (vgl. Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 127 Rn 19 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.9.2010 – 18 WF 72/10 – juris; OLG Frankfurt AGS 2010, 33 f.). Ein – ...mehr

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zfs 04/2011, Zustellungen i... / 3 Anmerkung:

Das BAG (RVGreport 2007, 354 (Hansens) = NZA 2006, 1128) hatte die verfahrensgegenständliche Streitfrage bereits für die Arbeitsgerichtsbarkeit geklärt. Nunmehr hat der BGH die Frage im Rahmen der Zivilgerichtsbarkeit ebenso wie das BAG entschieden. Die Entscheidungen dieser beiden Bundesgerichte haben ganz erhebliche Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis. Im Prozesskosten...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / C. Folgen eines Verstoßes

Die Folgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen treffen sowohl den Anwalt als auch die Mandanten. Der Anwalt setzt sich berufsrechtlicher und sogar strafrechtlicher Sanktionierung aus. Er ist gem. § 3 Abs. 4 BORA verpflichtet, sämtliche betroffenen Mandate (also nicht etwa nur das zuletzt angenommene) niederzulegen. Die Mandanten sind dam...mehr

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zfs 08/2008, Der ungewöhnliche Prozess

RAuN a.D. Ulrich Ziegert "Jemand musste Josef K verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet." Dieser erste Satz des Romans "Der Prozess" von Franz Kafka – die vermutlich berühmteste Exposition eines modernen deutschsprachigen Romans (Alt) – enthält bereits essenziell das Thema des Romans. Es bleibt dunkel, warum K verhaftet wi...mehr

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zfs 06/2011, Einschränkung ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung über den familiengerichtlichen Bereich hinaus, auch wenn derartige Fallgestaltungen in der Praxis dort häufig vorkommen. Zunächst hat das OLG zutreffend darauf hingewiesen, dass dem beigeordneten Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten ein eigenes Beschwerderecht zusteht, wenn seine Beiordnung – wie hier – eingeschränkt erfolgt. Ferne...mehr

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AGS 11/2011, Nichtige Verei... / 3 Anmerkung

Der Anwalt verliert – immer? Für das Spielcasino gilt der Grundsatz: Die Bank gewinnt immer! Was dies für den Spieler und Casinobesucher bedeutet, muss nicht näher ausgeführt werden. Als Casinobesucher und Spieler gerieren sich eine nicht unerhebliche Anzahl von Rechtsanwälten, die es offensichtlich nach wie vor ablehnen, sich mit dem geltenden Berufsrecht und ihrem eigenen Ve...mehr

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AGS 07/2011, Eine Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht legt die "Beschwerde" so aus, dass nicht Erinnerung gem. § 6 Abs. 2 BerHG gegen die Versagung eines zweiten Beratungshilfescheins namens und in Vollmacht des rechtsuchenden Bürgers eingelegt werden soll. Vielmehr ist die Erinnerung so auszulegen, dass der Rechtsanwalt im eigenen Namen Erinnerung gegen die teilweise Zurückweisung seines Vergütungsfestsetzungsantra...mehr

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AGS 04/2009, Keine Erledigu... / 2 Aus den Gründen

Die vom Senat zugelassene Berufung der Beklagten ist begründet. Die Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1005 VV ist nicht angefallen. Das erstinstanzliche Urteil war daher aufzuheben und die Klage abzuweisen. Zwischen den Beteiligten steht nicht im Streit, dass der Prozessbevollmächtigten der Klägerin die Verfahrensgebühr nach Nr. 2400 VV, die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV...mehr

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AGS 01/2009, Unzulässigkeit... / Anmerkung

Nach Abschluss des Verfahrens setzt das Gericht – soweit wertabhängige Gebühren entstehen – nach § 63 Abs. 2 GKG den endgültigen Streitwert fest. Dieser Wert ist allerdings nicht nur für die Berechnung der Gerichtsgebühren relevant, sondern nach ihm werden gem. § 32 Abs. 1 RVG auch die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmt. Aus diesem Grunde kann nicht nur die Partei nach § 68...mehr

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AGS 10/2009, Arbeitsplatz ReFA: Familienrecht, Taktik - Arbeitshilfen – Organisation. Von Rechtsanwältin Ute Brensing und Rechtsanwältin Susanne Kollbach-Mathar. Reno-Verlag (LexisNexis), Münster. 1. Aufl. 2009. 220 S., broschiert. 34,00 EUR

Um wirtschaftlich arbeiten und sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können, muss der Anwalt mehr denn je delegieren. Gerade in den Rechtsgebieten, die große praktische Bedeutung haben, lässt sich die Mandatsbearbeitung durch standardisierte Arbeitsläufe effektiv gestalten. Hierzu benötigt der Anwalt geschultes Personal. An diesem Punkt und bezogen auf das Familienrecht ...mehr

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AGS 09/2009, Neue Angelegen... / 3 Anmerkung

An dieser Entscheidung ist fast alles falsch. 1. Kein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG Der Wortlaut des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist eindeutig: "Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit ..." Voraussetzung ist also, dass der ursprüngliche Auftrag erledigt sein muss. Das OLG Brandenburg setzt die Erledigung mi...mehr

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zfs 06/2011, Schadensersatz... / 3 Anmerkung

Einwand der Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe Der Entscheidung ist zuzustimmen. Wäre der Anwalt des Gläubigers im Rahmen der Beratungshilfe tätig geworden, so würde der Gläubiger diesem nur die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG in Höhe von 10 EUR schulden (siehe § 44 S. 2 RVG). Zutreffend weist der BGH darauf hin, dass der Schuldner gleichwohl einem Schadensersatz...mehr

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AGS 09/2009, Neue Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist zulässig; sie hat in der Sache überwiegend Erfolg. Im Übrigen ist sie unbegründet. 1. Es sind weitere erstattungsfähige Kosten zulasten der Klägerin festzusetzen, nämlich eine Verfahrensgebühr und eine 0,5-Terminsgebühr, beide ausgelöst nach den Vorschriften des RVG. Der Beklagte hat seine Prozessbevollmächtigte spätestens Anfang 200...mehr

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zfs 01/2008, Beweislast bei... / Aus den Gründen

“… [6] 1. Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass § 49b Abs. 5 BRAO auch zivilrechtliche Bedeutung aufweist. Dies steht im Einklang mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Senatsentscheidung vom 24.5.2007. Danach ist der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigke...mehr

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AGS 08/2011, Entstehung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Verfahrensgebühr, die dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung aus der Staatskasse zusteht. Der Beschwerdeführer erhob für seine Mandantin am 8.8.2008 Klage zum SG gegen Bescheide der Arbeitsagentur mit dem Ziel der Nichtanrechnung von Unterhaltsleistungen auf den Bedarf der Kinder und der Gewähr...mehr

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AGkompakt 01/2009, Abtretun... / III. Der Praxistipp

Ob es tatsächlich überraschend ist, dass sich ein Strafverteidiger den Kostenerstattungsanspruch seines Mandanten abtreten lässt, erscheint zweifelhaft. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Abtretung nur zur Sicherheit erfolgt, also nur zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Verteidigers. Dass ein Verteidiger für seine Tätigkeit aber eine Vergütun...mehr

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AGS 11/2009, Beigeordneter ... / 2 Anmerkung

Die Argumentation des OLG enthält einen Rechenfehler. Das Gericht geht davon aus, dass bei Werten von über 30.000,00 EUR die Gebühren des PKH-Anwalts nicht mehr steigen. Dies ist unzutreffend. Die Gebührentabelle des § 49 RVG endet nicht bei 30.000,00 EUR, sondern bei der Wertstufe von "über 30.000,00 EUR". Diese Wertstufe entspricht der Wertstufe des Wahlanwalts von 30.000,...mehr

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AGS 08/2011, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

… a) Die von den Parteien vereinbarte Zeittaktklausel ist in der vorliegenden Form mit § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB zu vereinbaren. aa) Der Senat hat sich bereits mehrfach mit der Zulässigkeit von Zeittaktklauseln befasst und dabei Klauseln, welche die Abrechnung jeder angefangenen Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes vorsehen, wegen Verstoßes gegen § 307 A...mehr

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AGkompakt 11/2011, Volle Ve... / 1 Der Praxistipp

Beide Entscheidungen sind zutreffend. Der Anwalt erhält in sozialgerichtlichen Verfahren erster Instanz eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Auch im Eilverfahren entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Soweit der Anwalt bereits im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren in derselben Sache vorbefasst war, ermäßigt sich allerdings der Rahmen der Verfahrensgebühr nach...mehr