Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist die individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die die wechselseitigen Rechte und Pflichten konkretisiert werden.
Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Zustandekommen setzt eine Übereinkunft der Parteien über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus (welche Arbeitsleistung für welches Entgelt). Man unterscheidet zwischen unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag. Eine gesetzliche Schriftform ist grundsätzlich nicht einzuhalten. Da ein Arbeitsvertrag in der Regel durch den Arbeitgeber vorformuliert wird, handelt es sich um dessen "Allgemeine Geschäftsbedingungen", die der gesetzlichen Kontrolle unterliegen.