Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.3 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Abs. 3 C. 3.)

Rz. 151 Eine Anzahlung liegt vor, wenn ein Dritter aufgrund eines abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrags eine Zahlung tätigt, für die die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist. Ein Vertrag muss dabei nicht zwingend vorliegen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind bereits auszuweisen, wenn Zahlungen getätigt wurden und ein Vorvertrag abgeschlossen o...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Grundlagen

Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den nächsten fünf Jah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.9 Verrechnung mit Forderungen des Mandanten

Bei Forderungsrückständen durch Unternehmer-Mandanten sollte der Berater prüfen, inwieweit er das Dienstleistungsangebot des Mandanten aktuell für seine eigene Kanzlei benötigen kann (Reparaturdienste für den betrieblichen Pkw, Renovierungsarbeiten im Büro etc.). In solchen Fällen kann er nach Erledigung der Arbeiten durch den Mandanten mit seinen eigenen Honoraransprüchen g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 2 Lohnabzug einer Vertragsstrafe

Wird der Arbeitslohn durch eine vom Arbeitgeber verhängte Vertragsstrafe im Wege der Aufrechnung gemindert, ist der Strafbetrag bei der Beitragsbemessung nicht abzugsfähig. In einem solchen Fall gilt der volle Entgeltbetrag als zugeflossen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind aus dem vollen Entgelt zu berechnen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.4 Altersversorgungsverpflichtungen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Alt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9.4 Altersversorgungsverpflichtungen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod i. S. d. § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersv...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.5 Schulden

In die Zeile 90 sind die Schulden einzutragen, jedoch ohne Altersversorgungsverpflichtungen. In die Zeile 91 gehören zusätzlich verrechenbare Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (Zeile 71). Die verbleibenden Schulden (nach Verrechnung mit Altersversorgungsvermögen) sind in die Zeile 92 einzutragen. Nicht verrechenbare Schulden (§ 13b Abs. 8 Satz 2 ErbStG) Es bestehen a...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9.5 Schulden

In die Zeile 104 sind die Schulden einzutragen, jedoch ohne Altersversorgungsverpflichtungen. In die Zeile 105 gehören zusätzlich verrechenbare Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen. Die verbleibenden Schulden (nach Verrechnung mit Altersversorgungsvermögen) sind in die Zeile 106 einzutragen. Nicht verrechenbare Schulden (§ 13b Abs. 8 Satz 2 ErbStG) Es bestehen aus Verei...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.4 Kürzung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen im Gesamthandsvermögen

Betriebliche Altersversorgungsansprüche und -verpflichtungen liegen vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrAVG oder in anderer Weise zusagt. Verwaltungsvermögen und Finanzmittel, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Alt...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.5 Schulden im Gesamthandsvermögen

In die Zeile 122 sind die Schulden einzutragen, jedoch ohne Altersversorgungsverpflichtungen. In die Zeile 123 gehören zusätzlich verrechenbare Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen (aus Zeile 103). Die verbleibenden Schulden (nach Verrechnung mit Altersversorgungsvermögen) sind in die Zeile 124 einzutragen. Nicht verrechenbare Schulden (§ 13b Abs. 8 Satz 2 ErbStG) Es be...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5.2 Anwendungsbeispiel

Rz. 56 Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Ko...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nur Führungskräften gewährte typisch stille Beteiligung

Eine typische stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers führt nach dem maßgeblichen Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalls nicht zu Kapitaleinkünften, sondern zu Arbeitslohn, wenn u.a. die stille Beteiligung nur Führungskräften angeboten wird und nur solange Bestand haben soll, als das Angestelltenverhältnis andauert, die Leistung der stillen Einlage durch Verrechn...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4 Zufluss der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 5

Rz. 300 Für die Besteuerung der Gesellschafter ist von zentraler Bedeutung, wann diese steuerpflichtige Einnahmen aus ihrer Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erzielen. Die Attraktivität der Ausübung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft besteht maßgeblich darin, durch Thesaurierung der von der optierenden Gesellschaft erzielten Gewinne eine gering...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erwerb von Waren

Rz. 6 Die Aufzeichnungspflicht besteht nur für Waren, die der Unternehmer im Rahmen seines Gewerbebetriebs erworben hat. Entscheidend ist insoweit die Zuführung der Ware aus der Sphäre einer anderen Person[1] in die Sphäre des Unternehmers, sodass dieser sie verarbeiten, verbrauchen oder veräußern kann.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob der Lieferer seinerseits Unternehmer o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Voraussetzungen der Aufbewahrungspflicht

Rz. 3 Aufbewahrungspflichtig sind nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO nur diejenigen Stpfl., die Überschusseinkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG haben, also: Nr. 4 – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG Nr. 5 – Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG Nr. 6 – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG oder Nr. 7 – sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. Ob...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.2 Ermittlung des Wertansatzes der Beteiligung nach HGB

Rz. 15 Nach HGB wird das assoziierte Unternehmen mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen, wobei der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge gem. § 312 Abs. 3 HGB auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen wurde (i. d. R. der Erwerb der Anteile), ermittelt werden (DRS 26.39). Al...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 3 Verkäufe über eBay und andere Online-Handelsplattformen

Unternehmer, die Waren über eine Online-Handelsplattform veräußern, sollten sich unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Handelsplattform genau ansehen. Bei der Abwicklung von Verkäufen gibt es unterschiedliche Varianten. Die Online-Handelsplattformen berechnen entweder Gebühren oder vereinbaren eine Rabattregelung, wonach der Unternehmer seine Waren mit ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Aufrechnung

Rz. 988 § 393 BGB – Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig. Rz. 989 § 35 VVG – Aufrechnung durch den Versicherer Der Versicherer kann eine fällige Prämienforderung oder eine andere ihm aus dem Vertrag zustehende fällige Forderung gegen eine Forderu...mehr

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§ 5 Verjährung / f) Aufrechnung

Rz. 550 Die Erklärung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung enthielt bereits kein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis i.S.v. § 208 BGB a.F.[544] Die Aufrechnung wird erklärtermaßen nicht in die gesetzliche Aufzählung übernommen, weil mit der Aufrechnung i.d.R. eben kein Anerkenntnis abgegeben, sondern im Gegenteil der Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 3. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Rz. 130 Hinweis Zur Prozessaufrechnung Rdn 798 ff. Rz. 131 § 215 BGB – Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte. Rz. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.5 Aufrechnungsmöglichkeiten

Der Arbeitgeber kann dem Neugläubiger nach § 404 BGB auch entgegenhalten, dass der Anspruch bereits durch Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer[1] vor der Abtretung erloschen ist. Gleichermaßen muss der Zessionar auch eine nach der Abtretung erfolgte Aufrechnung mit einer Forderung an den Arbeitnehmer gegen sich gelten lassen, wenn der Arbeitgeber bei der Aufre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.12 Verrechnung laufender Abschlagszahlungen

Wird Akkordarbeit geleistet und werden darauf zunächst nur Abschlagszahlungen vorgenommen, so muss der sich bei der jeweiligen Endabrechnung (Abschlusszahlung) ergebende Einkommensbetrag auf diejenigen Zahlungsabschnitte, während deren der Akkordlohn verdient wurde, umgelegt und sodann für jeden dieser Abschnitte die Pfändungsgrenze berechnet werden. Überschreiten die Abschl...mehr

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§ 5 Verjährung / f) Prozessaufrechnung (§ 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB)

Rz. 798 Hinweis Zur Aufrechnung auch Rdn 130 ff. Rz. 799 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Rz. 800 Die Verjährung wird gehemmt durch die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozess (§ 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB, § 322 Abs. 2 ZPO). Mit Ausnahme der Um...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Schädiger

Rz. 990 Unzulässig ist die Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (§ 393 BGB).[1064] Rz. 991 Zu bedenken ist auch die Möglichkeit der Aufrechnung durch den Schädiger (versicherte Person des Haftpflichtversicherers) selbst, z.B. bei Mithaftung des anderen Unfallbeteiligten und fehlender Durchsetzbarkeit der Ansprüche.[1065] Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.9 Rechtslage bei Darlehensgewährung

Eine Vorauszahlung auf künftiges Einkommen kann statt in Vorschussform auch in Gestalt eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Darlehens erfolgen. Es bedarf hierzu aber dann einer besonderen Vereinbarung dahingehend, dass die Zahlung des Arbeitgebers ein Darlehen sein soll. Zumindest muss sich diese Tatsache aus den Umständen einwandfrei ergeben, z. B. aus der Höhe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / II. Verrechnung/Tilgungsbestimmung (§ 366 BGB)

Rz. 30 § 366 BGB – Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.4 Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber

Ist die dem Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer zustehende Gegenforderung vor der Pfändung (wirksam gewordenen Vorpfändung) fällig geworden, so kann er dem Gläubiger die Aufrechnung gegenüber dem pfändbaren Einkommensteil auch noch nach dessen Pfändung wirksam erklären. Die Aufrechnungserklärung liegt im Zweifel in der Erhebung des Aufrechnungseinwands gegenüber dem Gläubiger...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge sind für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlen.[1] Ist der Versicherte an der Aufbringung der Beiträge beteiligt, wird der Beitragsanteil des Versicherten ausgehend vom Zahlbetrag des Krankengeldes gesondert ermittelt. Unter Zahlbetrag ist der unter Anwendung aller Ruhens-, Versagens- und Kürzungsvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Beträg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Umfang, Beginn und Ende der Zinspflicht

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist der ausgesetzte Betrag. [1] Die Zinspflicht reicht also nur so weit, wie die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt war. Bei Teilaussetzungen und weitergehendem endgültigem Misserfolg kann auch nur im Umfang der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rz. 20) eine Zinspflicht entstehen. Zinsen sind nach Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / G. Prozessvergleich

Rz. 243 § 794 ZPO – Weitere Vollstreckungstitelmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Versicherer

Rz. 994 Auch der Haftpflichtversicherer kann unter Beachtung von § 242 BGB (Treu und Glauben) mit fälligen Versicherungsprämienforderungen aufrechnen (siehe auch §§ 35, 121 VVG). Rz. 995 Es darf auch an eine andere Konzerngesellschaft der Anspruch frühzeitig abgetreten und von dieser (z.B. im Wege der Pfändung und Überweisung) dann gegen die den Abfindungsbetrag schuldenden K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / j) Sozialversicherter Verletzter

Rz. 849 Hinweis Siehe auch Rdn 1163, 1260 ff. Rz. 850 § 32 SGB I – Verbot nachteiliger Vereinbarungen Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. § 46 SGB I – Verzichtmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mandant

Rz. 1517 Dem Anwalt schuldet sein Mandant aus dem Mandatsvertrag die gesetzlichen (auf Grundlage von RVG zu berechnenden) oder wirksam vereinbarten Gebühren. Rz. 1518 § 11 RVG gibt dem im gerichtlichen Verfahren tätig gewordenen Anwalt eine Möglichkeit, seine gesetzliche Vergütung gegen den eigenen Mandanten festsetzen zu lassen (Vergütungsfestsetzung) und auf diesem Weg einf...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 5. Fordern

Die Neuregelung "fordern" statt einfordern dient nur der sprachlichen Kosmetik. Inhaltlich sind damit keine Änderungen verbunden. Die Vergütung kann ohne Mitteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung nicht eingeklagt werden Der Mandant braucht trotz Aufforderung die Vergütung nicht zu bezahlen und kann nicht in Zahlungsverzug geraten; eine Verzinsung kann nicht eintreten. Nach A...mehr

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§ 5 Verjährung / (1) § 204 Abs. 2 S. 1 BGB

Rz. 682 Gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB dauert die Hemmung auch über die Erledigung des Verfahrens hinaus noch an und endet erst sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Erledigung des eingeleiteten Verfahrens. Rz. 683 Diese Nachfrist ist Folge der Umstellung auf die Hemmungswirkung. Gerade bei Verfahren, die nicht mit einer Sachentscheidung enden,[69...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Hemmung statt Unterbrechung

Rz. 696 Die Klageerhebung ist seit 1.1.2002 als Hemmungsgrund ausgestaltet, während § 209 Abs. 1 BGB a.F. eine Unterbrechung vorsah. Die Begründung[712] hebt hervor, dass schon das frühere Recht der Sache nach bereits einer Hemmung sehr nahe kam (vgl. § 211 Abs. 1, § 212a S. 1, § 213 S. 1, § 214 Abs. 1, § 215 Abs. 1 BGB a.F.). Abgesehen von der Zuweisung zur Hemmung entspric...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.8 Rechtslage bei Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Einkommensvorschüsse und Lohnabschlagszahlungen sollen bei nachfolgender Pfändung nach weit verbreiteter Ansicht auf den pfändungsfreien Betrag des später fällig werdenden oder abzurechnenden Arbeitseinkommens anzurechnen sein. Dieser Meinung ist auch das Bundesarbeitsgericht gefolgt.[1] Einkommensvorschüsse sind Vorauszahlungen auf noch nicht erarbeitetes...mehr

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FoVo 07/2024, Die Zurückweisung einer Monierung zu nicht mitgeteilten Teilzahlungen des Schuldners

Anmerkung Immer wieder monieren Vollstreckungsorgane – Gerichtsvollzieher wie Vollstreckungsgerichte –, dass nur Resthauptforderungen und/oder auch Restnebenforderungen in Form von Vollstreckungskosten geltend gemacht werden, ohne einen umfassenden Verlauf der Forderungseinziehung mit allen Kosten und allen Teilzahlungen vorzulegen. Gläubiger verzichten auf diese Angaben nicht...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Köln, der zuzustimmen ist, gibt Anlass zur Erörterung, was im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG zu prüfen ist. Zweck des Vergütungsfestsetzungsverfahrens Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG dient der schnellen, einfachen und kostengünstigen Titulierung des Vergütungsanspruchs des als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten t...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Hemmung durch rechtsverfolgende Maßnahmen (§ 204 BGB)

Rz. 670 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgungmehr

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FoVo 07/2024, Das (unzuläss... / II. Die Lösung

FoVo hat schon berichtet Viele Leser plagen sich mit diesem Problem, sodass wir es in der Vergangenheit schon häufiger aufgegriffen haben. Zuletzt hatten wir einen Beitrag zu der Frage "Wie weit reicht die Prüfungskompetenz des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf die Zahlungsverrechnung?" in Fovo 2022, 221 veröffentlicht. Bei der Frage des Lesers geht es nun um die Monierung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.2 Zusammentreffen der Pfändungen eines nicht bevorrechtigten und eines bevorrechtigten Gläubigers

Trifft die Einkommenspfändung eines nicht bevorrechtigten Gläubigers mit der eines bevorrechtigten Gläubigers zusammen, so ist die Rechtslage verschieden, je nachdem, welcher Gläubiger zuerst gepfändet hat, d. h., welche Pfändung zuerst wirksam geworden ist.[1] Ist die wirksame Erstpfändung durch einen bevorrechtigten Gläubiger erfolgt, so sind auf dessen bevorrechtigte Unte...mehr

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FoVo 07/2024, Das (unzuläss... / I. Das Problem

Darstellung einer zu vollstreckenden Resthauptforderung Wir ziehen für einen Gläubiger eine titulierte Forderung von 1.000 EUR ein. Zwischen der Titulierung und einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat der Schuldner eine Teilzahlung geleistet, die auf Kosten und Zinsen und zu einem kleinen Teil auf die Hauptforderung verrechnet wurde. Es verbli...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenersatz

Rz. 63 Grundsätzlich kann ein Geschädigter vom Ersatzpflichtigen die für die Wiederherstellung des vor dem Schadenereignis bestehenden Zustandes aufzuwendenden Kosten ersetzt verlangen. Ob nach § 249 BGB auch ein Anspruch auf MwSt-Erstattung besteht, richtet sich danach, ob Geschädigter neben dem Netto-Aufwand zur Schadenbehebung zusätzlich MwSt aufwenden muss.[69] Kann der ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr