Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.4 Umfang der erstattungspflichtigen Aufwendungen

Rz. 6 Der Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach § 89f. Die Bagatellgrenze des § 89f Abs. 2 von 1.000,00 EUR gilt für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht. Allerdings ist präzise abzuwägen, ob der erforderliche Verwaltungsaufwand zur Feststellung des zuständigen Jugendhilfeträgers in Relation zu den zu erwartenden Einnahmen...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.2 Berücksichtigung von gesetzlichen Abzügen und vergleichbaren Aufwendungen (Abs. 2)

Rz. 7 Vom Einkommen abzusetzen sind die Steuern (Nr. 1), die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung (Nr. 2) sowie Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen zur Absicherung der Risiken Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit, soweit diese Beiträge entweder gesetzlich vorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.11 Einnahmen und Ausgaben nach Nr. 12

Rz. 35 Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe sind ebenfalls nach Nr. 12 statistisch zu erfassen. Rz. 36 Die Erhebungsmerkmale finden sich in § 99 Abs. 10.mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.10 Erhebungsmerkmale Ausgaben und Einnahmen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 12 nach Abs. 10

Rz. 45 Schließlich werden nach Maßgabe von Abs. 10 die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe erfasst. (Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen vgl. § 7 und die Kommentierung dazu.)mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.2 Regelungsgegenstände – Errichtung, Mitglieder, Aufwandsentschädigung, Kosten, Rechtsaufsicht

Rz. 39a Die Regelungsgegenstände der Rechtsverordnungen sind abschließend in Abs. 4 geregelt; danach erstreckt sich die Verordnungsermächtigung auf folgende Regelungsgegenstände: Errichtung der Schiedsstellen, Mitglieder: Anzahl, Bestellung, Amtsdauer und Amtsführung, Aufwandsentschädigung, Kosten des Schiedsverfahrens, Rechtsaufsicht. Rz. 39b Einzelfälle: Betrifft ein Antragsschr...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89b regelt in seinem Abs. 1 die Kostenerstattungspflicht des örtlichen Trägers, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) nach § 86 begründet wird. Soweit die Zuständigkeit an den g.A. nicht angeknüpft werden kann und (hilfsweise) nur der tatsächliche Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen in Betracht kommt, trifft die Erstattungspflicht den über...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.2 Anknüpfung der Erstattungspflicht an den Geburtsort im Inland (Abs. 2)

Rz. 9 Sofern der junge Mensch oder der Leistungsberechtigte nach § 19 im Inland geboren ist, trifft die Erstattungspflicht nach Abs. 2 das Land, in dessen Bereich der Geburtsort dieser Person liegt.mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 3 Literatur

Rz. 7 DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2006, J 3.315 Sch, JAmt 2006 S. 79; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.11.2005, J 3.317 Sch, JAmt 2006 S. 32; Herigslack, Örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung und Heranziehung nach dem KJHG unter Berücksichtigung des 1. Änderungsgesetzes zum SGB VIII, ZfF 1993 S. 49; Mielitz, Die anonyme Kindesabgabe im Kinder- und Jugendhilferecht, JAmt 2006 S. 120.mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung durch den örtlichen Träger am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (Abs. 1) Rz. 3 § 87 knüpft die Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) an den tatsächlichen Aufenthalt des Minderjährigen vor Beginn der Leistung an, um den am "Ort des Geschehens" vorhandenen Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.1 Grundsätze der Heranziehung, Reihenfolge der Kostenbeitragspflichtigen

Rz. 3 Nach Abs. 1 sind die Kostenbeitragspflichtigen in angemessenem Umfang zu den Kosten heranzuziehen. Die Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Die Höhe der Kostenbeiträge ist begrenzt durch die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, dieser allgemeine Grundsatz ist dem Beitragsrecht entnommen. Rz. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 3 Literatur

Rz. 16 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007 S. 19, ZfF 2006 S. 163; Bundesfachverband UMF eV (B-UMF), Stellungnahme zu den Gesetzesvorhaben zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (BR-Drucks. 443/14 und 444/14) vom 9.10.2014, JAmt 2014 S. 507; Deutsches Institut f...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.4 Leistungsunterbrechung (Abs. 4)

Rz. 11 Soweit für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3 Monaten keine Jugendhilfe (Leistungen und andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3) gewährt wird, entbindet diese Unterbrechung den bisher erstattungspflichtigen Träger nicht von seiner Kostenerstattungspflicht. Dem Wortlaut der Bestimmung des Abs. 4 nach kann es sich unter Umständen auch um mehrere Unterbrechu...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.2 Kostenerstattung durch den überörtlichen Träger (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Fall, dass ein kostenerstattungspflichtiger Träger nicht vorhanden sein sollte, weil die Zuständigkeit nach der Grundregel des § 86 nicht an den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft werden kann, sondern hilfsweise auf dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen beruht, trifft die Erstattungspflicht den überörtlichen Träger, zu dessen Bereich der ört...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferech...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch den örtlichen Träger am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (Abs. 1)

Rz. 3 § 87 knüpft die Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) an den tatsächlichen Aufenthalt des Minderjährigen vor Beginn der Leistung an, um den am "Ort des Geschehens" vorhandenen Träger im Falle von Kriseninterventionen zeitnah und ohne jegliche (ggf. schwierige) Zuständigkeitsb...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.3 Fortgesetzte Kostenerstattungspflicht für Asylsuchende (Abs. 3)

Rz. 5 Erfordern die vorläufigen Maßnahmen nach § 42 die Gewährung einer daran anschließenden Leistung i. S. d. § 2 Abs. 2, so bleibt hierfür gemäß § 86 Abs. 7 Satz 1 HS 2 i. d. F. des 2. SGB VIII-ÄndG der zuvor nach § 87 örtlich zuständige Träger weiterhin zuständig. Ein Zuständigkeitswechsel findet insofern nicht statt. Dementsprechend sorgt die Regelung des Abs. 3 auch hie...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89d i. d. F. bis 30.6.1998 bestimmte in Abs. 1 neben der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers bereits die örtliche Zuständigkeit für den Fall, dass die einreisende Person im Inland geboren ist. § 89 d in der Neufassung (ab 1.7.1998) normiert in Abs. 1 lediglich die sachliche Zuständigkeit der Länder für die Kostenerstattungspflicht. Die örtliche Zuständ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 14 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.2 Rechtsform

Rz. 11 Da Aufgaben der Jugendhilfe hoheitliche Aufgaben sind, handelt es sich bei Vereinbarungen über die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 76 Rz. 5, Stand: 2009; Münder, in: Münder u. a., FK-SGB VIII, § 76 Rz. 3; Schellhorn, SGB VIII/KJHG, § 76 Rz. 8). Strei...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.2 Grenzen des Überleitungsanspruchs

Rz. 8 Die Überleitung eines Anspruchs ist zunächst durch die Höhe der Aufwendungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begrenzt. Sie ist nach Abs. 2 ausgeschlossen, wenn zum einen auch bei rechtzeitiger Leistung des Dritten Jugendhilfe gewährt werden müsste und zum anderen der Leistungsempfänger einen Kostenbeitrag zu leisten hätte. Ob und in welcher Höhe ein Kostenbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt als Einweisungsnorm den Regelungsinhalt des Neunten Kapitels – Kinder- und Jugendhilfestatistik. Sie ordnet die regelmäßige Durchführung einer Bundesstatistik an. In der Methodik weist die Vorschrift deutliche Parallelen zur Sozialhilfestatistik (§§ 121 bis 129 SGB XII) auf. Rz. 3 Zur Entwicklung der statistischen Datenerbhebung im Jugendhilfer...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 22 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.4 Vergütungsanspruch nach Satz 3

Rz. 12 Satz 3 regelt den generellen Anspruch der Mitglieder der Schiedsstelle auf Entschädigung des Zeitaufwandes. Auch bare Auslagen sind zu erstatten. Die näheren Einzelheiten müssen die Schiedsstellenverordnungen der Länder regeln.mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.10 Fehlende Vereinbarung nach Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 21 Nur unter den engen Voraussetzungen des Abs. 3 kann für die Übernahme des Entgelts vom Bestehen einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgesehen werden. Nach Sinn und Zweck ist diese Bestimmung dabei eng auszulegen, damit sie nicht zum "Schlupfloch" für Träger von Einrichtungen wird, die sich einem Abschluss von Vereinbarungen entziehen wolle...mehr

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Gleich lautende Ländererlas... / 2. Anforderung an das Sachverständigengutachten (zu Rz. 7)

Gutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung des FA und ggf. des Gerichts (u.a. BFH v. 10.11.2004 – II R 69/01, BStBl. II 2005, 259 unter II.2.b] = ErbStB 2005, 63 [Halaczinsky]; BFH v. 5.12.2019 – II R 9/18, BStBl. II 2021, 135 LS 3 und Rz. 13 = ErbStB 2020, 209 [Marfels]). Der Nachweis durch Gutachten ist (regelmäßig) erbracht, wenn das FA und ggf. das Gericht dem Gutac...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Damit ist ausschließlich das jeweilige Einkommen beider Elternteile für die Berechnung des zusätzlichen Kostenbeitrages, der ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 3.1 Muster – Schiedsstellenvereinbarung

Rz. 40b Schiedsstellenvereinbarung zwischen (1) Zwischen den Vertragsschließenden bestehen Meinungsverschiedenheiten über (genaue Bezeichnung der Streitigkeiten): ... (2) Die in Abs. 1 bezeichnete Streitigkeit sol...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem zum 1.1.2023 neu gefassten Abs. 1 werden lediglich noch Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der §§ 93 und 94 herangezogen. Soweit die Elternteile mit dem jungen Menschen zusammenleben, werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Abs. 2 genannten Leistungen herangezogen. Ande...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.2 Umfang der Erhebung – Allgemeines nach Abs. 1

Rz. 8 Die Nr. 1 bis 13 enthalten die abschließende Aufzählung der einzelnen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in denen die Erhebung durchgeführt wird. Diese Bereiche werden teils durch die Art der jeweiligen Maßnahmen, teils durch die Benennung der anspruchsberechtigten Personen gekennzeichnet. Die Aufzählung ist abschließend; dies wird (nunmehr) insbesondere durch das a...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.3 Bereithalten/Anlage von Mündelgeld

Rz. 5 Gemäß Abs. 3 Satz 1 kann der Amtsvormund/-pfleger das Mündelgeld mit Genehmigung des Familiengerichts auf Sammelkonten des Jugendamtes bereithalten und anlegen, soweit eine Trennbarkeit und Rechnungslegung des Geldes einschließlich der Zinsen jederzeit gewährleistet ist. Die Genehmigung steht im Ermessen des Familiengerichts. Dabei hat es darauf zu achten, dass das Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 47 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020, Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 48 Bay. Landesjugendamt, Jugendhilfestatistik, im Internet unter www.blja.bayern.de – zuletzt abgerufen am 31.3.2023; Myers/Pothmann, Kinderschutz kommunal – Empir...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.2 Zusammensetzung der Schiedsstelle nach Satz 2

Rz. 6 Die Bildung der Schiedsstelle auf Landesebene erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung (Abs. 4). Die Schiedsstelle ist nach Abs. 1 Satz 2 mit einem unparteiischen Vorsitzenden, im Übrigen paritätisch mit Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe sowie Vertretern der Einrichtungen zu besetzen. Rz. 7 Sinn der paritätischen Besetzung der Schiedsstellen nach § 78g A...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.1 Kreis der Kostenpflichtigen und Zuordnung zu den Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 3 Zu den Kosten der Jugendhilfe sind nach Abs. 1 seit dem 1.1.2023 nur noch Elternteile aus ihrem Einkommen heranzuziehen. Abs. 1a sieht eine Heranziehung der bislang in Abs. 1 a. F. genannten Kostenpflichtigen nur noch nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 3 (zweckidentische Leistungen) sowie § 94 Abs. 3 (Kindergeld) vor nach Nr. 1: Kinder und Jugendliche zu den in § 91 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 3 Literatur

Rz. 11 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.9.2004, J 3.110 Sch; dass ., Opferentschädigungsrecht – Zur Heranziehung von Waisenrente nach dem OEG für die Kosten der Jugendhilfe, DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.8.2000, J 3-317 We; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen , Anrechnung von BAföG-Leistungen und Kindergeld, DIV-Gutachten v. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, DIJuF-Rechtsgutachten v. 17.9.2003, J 3.316 Kü, JAmt 2004 S. 30; dass., DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.2.2004, U 1.2000 DI, JAmt 2004 S. 138; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, Heranziehung für Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch Kostenbeitrag im Verhältnis zur Unterhaltsfreistellungsvereinbarung u...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.4 Einschränkungen und Absehen von der Kostenerhebung

Rz. 12 § 92 Abs. 4 Satz 1 schränkt das Recht zur Kostenerhebung ein ("Ein Kostenbeitrag kann nur erhoben werden, soweit ...") für den Fall, dass Unterhaltsansprüche vorrangig oder gleichrangiger Berechtigter nicht geschmälert werden, und regelt damit das Verhältnis des Kostenrechts zum Unterhaltsrecht. Mit dieser Regelung will das Gesetz sicherstellen, dass eine Kostenerhebu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78d Verein... / 2.3 Neuverhandlungen – Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Abs. 3

Rz. 13 Als Ausnahme sieht Abs. 3 vor, dass bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Entgeltvereinbarung zugrunde lagen, die Entgelte im laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln sind. Durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "unvertretbar" und "wesentlich" ist diese Ausnahme jedoch als Abweichung vom Grundsatz eng begrenzt. Die normierten Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 92 a. F. war bisher die Regelung zur Kostentragung und die Verteilung der Kosten zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe einerseits und dem Leistungsempfänger andererseits verankert, die auf § 85 JWG zurückging. Der darin vorgesehene Grundsatz der "erweiterten Hilfe" ist nunmehr einheitlich in § 91 Abs. 5 geregelt (vgl. Komm. zu § 91). § 92 nahm die bishe...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 94 a. F. sah eine Sonderregelung für die Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe vor. Mit der Neufassung durch Art. 1 Nr. 49 KICK wurde das Verfahren der Heranziehung hinsichtlich der Bestimmung des Umfangs, der Reihenfolge der verpflichteten Kostenbeitragsschuldner sowie der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrags vereinfacht. Das frühere Recht (§§ 81 f....mehr