Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Reisekostenrecht – Neuregelung seit 2014

Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der steuerliche Reisekostenrecht umfasst Regelungen zu Aufwendungen und deren Erstattung, die Steuerpflichtigen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Darunter fallen: Fahrtkosten Kosten für Verpflegung Übernachtungskosten Reisenebenkosten Für die steuerliche Behandlung gilt bei Arbeitnehmern: Aufwendungen können durch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Definition der Reisekosten

Tz. 4 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (s. R9.4 Abs. 1 LStR 2015). Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zu vergleichende Personengruppen

Rn. 88 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gefordert werden größere Aufwendungen als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer StPfl. Dieses Merkmal erfordert daher einen Vergleich des StPfl mit der Gruppe der Unbelasteten und nicht mit der Gruppe der Belasteten. ArbN, die keine Wohnung haben, sind nicht mit wohnungssuchenden ArbN, sondern mit den anderen ArbN zu vergleichen (FG ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Fahrtkosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Ausnahmeregelung (§ 4k Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 91 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 2 S 3 EStG setzt Art 9 ATAD iVm Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst b ATAD um und normiert eine Ausnahme von der restriktiven Rechtsfolge in Form des BA-Abzugsverbots nach § 4k Abs 2 S 1 EStG. Ausweislich des Wortlautes gilt diese Ausnahme lediglich für die Fallkonstellationen iSd § 4k Abs 2 S 1 EStG. Die Ausnahmeregelung kommt grds dann ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Präferenzregelung

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der sachliche Anwendungsbereich der Lizenzschranke erfordert ferner, dass die Aufwendungen für die Rechteüberlassung auf Ebene des Vergütungsgläubigers von einer "Präferenzregelung" profitieren. Die in § 4j Abs 1 S 1 EStG enthaltene Legaldefinition dieses Rechtsbegriffs nimmt Bezug auf "Einnahmen", die Zitat "einer von der Regelbesteuerung abwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzliche Begriffsumschreibung

Rn. 60 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 33 Abs 1 S 1 EStG wird die ESt auf Antrag ermäßigt, wenn einem StPfl zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (ag Belastung) erwachsen. Die Aufwendungen müssen den Umständen nach notwendig und der Höhe nach angemes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundgedanke der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Grundgedanke des § 33 EStG ist es, die subjektive Leistungsfähigkeit des StPfl zu beachten. Zwar betrifft § 33 EStG nicht die Einkünfteerzielung, sondern die private Einkünfteverwendung, die im Allgemeinen wegen § 12 Nr 1 EStG steuerlich unbeachtlich ist. Das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Folgen des Rspr-Wandels

Rn. 100b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die neue Rspr hat in Zukunft zur Folge, dass zumindest bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen einer Baumaßnahme diese als ag Belastungen geltend gemacht werden können (bestätigt durch BFH BFH/NV 2011, 1691; dies gilt jedoch nicht für den Erwerb eines Baugrundstücks, das mit einem behinderungsgerechten Bungalow bebaut werden soll, BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausnahme bei Dual Inclusion Income gemäß § 4k Abs 4 S 3 EStG

Rn. 116 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 4 S 3 EStG setzt Art 9 Abs 1 Unterabs 2 ATAD iVm Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst b ATAD um und stellt eine Ausnahmeregelung vom BA-Abzugsverbot nach § 4k Abs 4 S 1 EStG dar. Die Vorschrift iSd § 4k Abs 4 S 3 EStG regelt, dass nach § 4k Abs 4 S 1 EStG vom BA-Abzug ausgeschlossene doppelt berücksichtigte Aufwendungen für steuerliche Zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle zur Verursachung durch den StPfl

Rn. 137 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ebenso kann die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angenommen werden, obwohl sie freiwillig eingegangen wurde. Allein das Zusammenleben und gemeinsame Wirtschaften reicht jedoch nicht aus. Hinzukommen muss, dass die Bedürftigkeit gemeinschaftsbedingt ist (zB wenn gemeinsame Kinder betreut werden mü...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte unter den Aktenzeichen Az. 1 und Az. 2 zwei Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten des Rechtsanwalts. Im Ermittlungsverfahren Az. 1 hatte sich der Rechtsanwalt bereits mit Schriftsatz vom 25.11.2019 bei der Polizei als Verteidiger angezeigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte in diesem Verfahren einen Strafbefehl, den das AG am 23.3.2020 erließ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Prozesskosten als unausweichlicher Aufwand (Rspr-Wandel des BFH)

Rn. 136a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 An dieser Rechtsauffassung hielt der BFH im Zeitraum 2011 bis 2015 nicht länger fest (BFH BStBl II 2011, 1015). Entgegen der bisherigen Rspr sei für die Frage der Zwangsläufigkeit von Prozesskosten nicht auf die Unausweichlichkeit des der streitgegenständlichen Zahlungsverpflichtung oder dem strittigen Zahlungsanspruch zugrunde liegenden E...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 20 Einem Nutzungsberechtigten sind bei Vermietung des Grundstücks die Einkünfte i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet. Erzielt der Nießbraucher demnach Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist bei der Ermittlung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolge

Rn. 7 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Lizenzschranke ordnet rechtsfolgenseitig an, dass der BA-Abzug für Lizenzaufwendungen nur nach Maßgabe des § 4j Abs 3 EStG möglich ist. Über § 7 S 1 GewStG wirkt sich dies auch auf die GewSt aus (s Rn 3). Demnach führt die Lizenzschranke zu einer (teilweisen) Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Lizenzaufwendungen; der nicht abz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzurechnungen

Rz. 10 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: A) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a BewG: Bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts sind nur die normalen Absetzungen für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Sonderabschreibungen dürfen sich nicht auf den vereinfachten Ertragswert auswirken. Hiervon betroffen sind beispielsweise auch die Sonderabschreibungen für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verursachung durch den StPfl

Rn. 135 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zweifelhaft ist die Zwangsläufigkeit einer rechtlichen Verpflichtung, wenn der StPfl diese durch sein Verhalten ausgelöst hat, ohne dazu durch außerhalb seiner freien Willensbestimmung liegende Umstände veranlasst oder gezwungen zu sein (s Rn 130). Hier wird man Zwangsläufigkeit jedenfalls dann nicht mehr annehmen können, wenn das Verhalten...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse

Rz. 19 Aus dem Bewertungsverfahren resultiert bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur das Erfordernis, auf jeder Ebene und für jede noch so geringwertige Beteiligung eine separate Bewertung vorzunehmen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die gestaffelte Bewertung stets durchzuführen. Es ist immer auf der untersten Ebene mit der Bewertung anzufangen. Rz. 20 Die Wert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachweisregelung in § 33 Abs 4 EStG/§ 64 Abs 1 EStDV

Rn. 36 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In Reaktion auf diese neue Rspr wurde § 33 EStG geändert. § 33 EStG erhielt mit dem StVereinfG v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) einen neuen Abs 4, der die Bundesregierung ermächtigte, durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Nachweises ag und zwangsläufiger Aufwendungen zu bestimmen. In Erfüllung dieser Ermächtigun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Beteiligungen

Rz. 16 Nach § 200 Abs. 3 BewG sind Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG, die ein zu bewertendes Unternehmen hält, neben dem Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert anzusetzen. Die Berücksichtigung nach § 200 Abs. 3 BewG kommt nur in Betracht, wenn die Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG nicht bereits zum nicht betriebsnotwendigem Vermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 105 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aus der reichhaltigen Rspr zu diesem in Einzelheiten noch klärungsbedürftigen Fragenkreis: BFH DB 1958, 595 betreffend die Tilgung von Schulden im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung zwischen geschiedenen Ehegatten; BFH BStBl III 1958, 290 betreffend die Bezahlung von Schulden, die den Erben als solchen treffen; BFH HFR 1961, 148; BFH BSt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Reisenebenkosten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Behandlung von Prozesskosten nach früherer Rspr des BFH

Rn. 136 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Derjenige, der sich bewusst in eine bestimmte Situation begibt und die damit verbundenen Folgen in Kauf nimmt, kann sich – man denke an den Fall der Tilgung von freiwillig eingegangenen Schulden – dann nicht auf deren Zwangsläufigkeit berufen. Allerdings galt für unvermeidliche und unmittelbare Ehescheidungskosten (wozu auch die Kosten eines...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 230 Mit der Möglichkeit, bestimmte Kosten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzuziehen, wird das Stichtagsprinzip partiell zugunsten des Bereicherungsprinzips durchbrochen, da diese Kosten teilweise erst nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung entstehen. Durch die Beschränkung auf Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen, wird diese Abweichung begrenzt. N...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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AGS 06/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der (Vernehmungs-)Terminsgebühr der Nrn. 4102, 4103 VV und stellt die jüngste Rspr. ausführlich dar (S. 241). Videoverhandlungen nehmen seit der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang zu. Das LSG Essen (S. 251) hat jetzt entschieden, dass der Vorbereitungsaufwand solcher Termine gebührenerhöhend berücksichtigt werden kann. Der erhöhte Um...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch laufenden Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit ab März 2021 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist Vater seines am 29.1.2004 geborenen Sohnes T. und seiner am 27.3.2006 geborenen Tochter L., die aus der geschiedenen Ehe mit de...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenerstattung bei Anwaltswechsel Ob die – höheren – Gebühren und ggfs. auch Auslagen eines Rechtsanwalts dann erstattungsfähig sind, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Rechtsanwalt nach neuem Vergütungsrecht abrechnen kann, ist umstritten. Nach einer Auffassung können die – höheren – Kosten des neuen Rechtsanwalts unter Anwendung des neuen Gebührenre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. KapVerm iSd § 4k Abs 1 S 1 EStG

Rn. 46 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ausweislich des Wortlauts von § 4k Abs 1 S 1 EStG wird die Abzugsfähigkeit für steuerliche Zwecke von "Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von KapVerm […]" insoweit versagt. Der Begriff "Kapitalvermögen" wird jedoch von § 4k EStG nicht weiter definiert. Aufgrund einer fehlenden spezialgesetzlichen Definition ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Originärer Bewertungsmaßstab (§ 9 Abs. 1 BewG)

Rz. 9 Als Regelfall der Bewertung nennt § 9 Abs. 1 BewG den gemeinen Wert (originärer Bewertungsmaßstab). Dieser ist mit dem Verkehrswert (Marktwert; vgl. auch § 198 BewG i. V. m. § 199 BauGB) gleichzusetzen (vgl. z. B. BFH vom 24.11.2005, BFH/NV 2006, 744), also mit dem Wert, den ein Vermögenswert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen könnte. Rz. 10 § 9 BewG ist nicht nu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine oder niedrige Besteuerung

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ausweislich der Gesetzesmaterialien ist für den Umfang der Nicht- bzw vergünstigten Besteuerung und damit der Besteuerungsinkongruenz die Besteuerung der Erträge maßgeblich, welche sich im Staat des Vergütungsgläubigers bei einer dem deutschen Recht entsprechenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung ergeben würde. Bei einer Steuerverg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 150 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Tatsächliche Gründe, die die ag Aufwendungen als zwangsläufig erscheinen lassen, sind ebenfalls nur solche, die den StPfl zu diesen Aufwendungen zwingen, insbesondere Krankheitskosten (BFH BFH/NV 2009, 149 mwN). Es gehören alle für den StPfl unabwendbaren Ereignisse hierher, wie zB Katastrophen durch Brand, Unwetter, Krieg, auch strafbare H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abweichende steuerliche Behandlung des StPfl oder der schuldrechtlichen Beziehungen (§ 4k Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Mit § 4k Abs 2 S 1 EStG wird eine weitere Fallkonstellation einer D/NI-Inkongruenz erfasst und somit Art 9 Abs 2 Buchst a ATAD iVm Art 2 Abs 9 Unterabs 1 Buchst e und f ATAD umgesetzt. Rn. 78 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des BA-Abzugs nach § 4k Abs 1 EStG vorliegen, sind Aufwendungen au...mehr

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / III. Bedeutung für die Praxis

Gerade in Verwaltungsstreitsachen mit relativ vielen Beteiligten können mündliche Verhandlungen dann nicht in den im Gerichtsgebäude befindlichen Sitzungssälen durchgeführt werden, wenn deren Kapazität coronabedingt eingeschränkt ist. Mit klaren Worten hat das OVG Lüneburg darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall die von der Gerichtsverwaltung für die Anmietung von Räu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sonderausgaben-Pauschbetrag

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Nach § 10c Satz 1 EStG beträgt der Sonderausgaben-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung 36 EUR und bei Zusammenveranlagung 72 EUR (s. § 10c Satz 2 EStG). Er wird für Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a und § 10b EStG (Spenden/Mitgliedsbeiträge, Anhang 10) gewährt, wenn nicht höhere Aufwendungen geltend gemacht werden. I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 35a EStG

Rn. 28 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen, die durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs 3 EStG nicht als ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, sind nicht iSv § 35a Abs 5 EStG als ag Belastungen berücksichtigt worden. Für diese Aufwendungen ist eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG mithin zulässig (BFH BStBl II 2021, 476). Rn. 29 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Keine Vermögensbelastung

Rn. 83 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr des BFH und die hM erkannten früher grds nur solche Aufwendungen als ag Belastung an, die üblicherweise aus dem Einkommen, nicht aus dem Vermögen gezahlt wurden (vgl BFH BStBl III 1959, 383; BStBl II 1984, 106). Ob sie tatsächlich aus dem Einkommen finanziert wurden, war dagegen nach Auffassung des BFH unerheblich, BFH BStBl III 196...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 200 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ESt wird beim Vorliegen einer ag Belastung dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem StPfl zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte (bis 1974 Einkommen) abgezogen wird, § 33 Abs 1 EStG aE. Rn. 201 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung unterstreicht nach Auffassung des BFH den Billigkeitscharakt...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 6.1.1 Einkünftequalifikation

Rz. 117 Die rechtsfähige Stiftung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (und die nicht rechtsfähige Stiftung nach Nr. 5) erfüllen im Gegensatz zu den KapG nicht ausschließlich den Tatbestand der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Fiktion aller Einkünfte als gewerbliche Einkünfte, die § 8 Abs. 2 KStG für Körperschaften vorsieht, findet auf Stiftungen keine Anwendung (vgl. Demuth, KÖSDI 2...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Für die Entscheidung über die – nach § 149 Abs. 2 Satz 1 FGO statthafte – Erinnerung ist der Senat zuständig. [6] 1. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters ist nicht gegeben. Gemäß § 149 Abs. 4 FGO entscheidet über die Erinnerung das Gericht. Dies ist der Senat, gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 FGO in der Besetzung von drei Richtern. § 149 FGO enthält keine Regelung, die d...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.3.2 Ermittlung der anrechenbaren Steuer (§ 6 Abs. 3 Satz 2 ErbStG)

Rz. 65 Ausgangsgröße für die Ermittlung der anrechenbaren Steuer ist die gegen den Vorerben festgesetzte Steuer. Diese ist um die auf die tatsächliche Bereicherung des Vorerben entfallende Steuer zu kürzen. Die tatsächliche Bereicherung des Vorerben besteht in den gezogenen Nutzungen sowie – im Fall des befreiten Vorerben – in der von ihm entnommenen bzw. der ihm verbleibend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Spätere und frühere Erstattungen

Rn. 123 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da es auf die tatsächliche und endgültige Belastung ankommt, sind auch Erstattungen anzurechnen, die in einem früheren oder erst in einem späteren VZ geleistet wurden bzw werden. § 33 EStG fordert eine endgültige Belastung, sodass eine vorübergehende Belastung ausscheidet (BFH BStBl II 1999, 766; BFH/NV 2009, 568; Brockmeyer, DStZ 1998, 216...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nahestehende Vergütungsgläubiger und -schuldner

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Weitere Tatbestandsvoraussetzung der Lizenzschranke ist, dass der Zitat "Gläubiger eine dem Schuldner nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes" ist (§ 4j Abs 1 S 1 EStG). Nicht erfasst werden somit insb Aufwendungen für Rechteüberlassungen von fremden Dritten. Im Fokus der Lizenzschranke stehen vielmehr ausschließlic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.9 Abzugsverbot für Auflagen (Abs. 9)

Rz. 290 Grds. sind Auflagen als Erbfallschulden gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abzugsfähig. Abs. 9 macht hierfür eine Ausnahme für Schulden, die dem Beschwerten selbst zugutekommen. Dies ist dann der Fall, wenn die Auflage Maßnahmen betrifft, die der Erhaltung oder Verbesserung des vererbten, vermachten oder geschenkten Gegenstands dienen (s. BFH vom 28.06.1995, BStBl II 1995...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 130 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen erwachsen dem StPfl zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann oder soweit sie den Umständen nach zwangsläufig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen, § 33 Abs 2 S 1 EStG. Im Allgemeinen muss der StPfl aufgrund gewichtiger objektiver Umstände zu den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verlorener Aufwand

Rn. 104 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Trotz der Erlangung eines Gegenwerts findet § 33 EStG auf solche Aufwendungen Anwendung, die der Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand dienen (sog verlorener Aufwand), sofern der Vermögensgegenstand lebensnotwendig ist und die Aufwendungen angemessen sind. Der BFH hat diese Einschränkung befürwortet (vgl BFH BStBl II 1995, 10...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Allgemeines

Rz. 141 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der sog. Universalsukzession. Der Erbe setzt die Rechts- und Pflichtverhältnisse des Erblassers grundsätzlich mit demselben rechtlichen Inhalt fort, er tritt voll an die Stelle des Erblassers (s. Marotzke in Staudinger, § 1922 BGB Rn. 45). Insoweit ist die Formulierung in § 1967 Abs. 1 BGB, dass der Erbe (nur) für die Nachlass...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Kostenüberschuss

Rz. 39 Die weitere Voraussetzung des Überschusses der Kosten über die Einnahmen bedeutet eine dauerhafte Unrentabilität, wobei ein einmaliger Einnahmenüberschuss unschädlich ist. Zu den Einnahmen zählen bspw. Miet- oder Pachtzahlungen, der Mietwert der eigenen Wohnung, Eintrittsgelder oder sonstige tatsächlich erzielte Entgelte. Kosten sind bspw. Aufwendungen zur Instandhaltu...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Klageverfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Aufhebungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II). Die Streitsache wurde im Verfahren per Videoverhandlung erörtert, nachdem ein früher terminierter Erörterungstermin zuvor aufgehoben worden war. Die...mehr