Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 17 Feststellung des berei... / III. Berufsbedingte Aufwendungen

Rz. 19 Berufsbedingte Aufwendungen[29] sind grundsätzlich nur bei Arbeitnehmern abzugsfähig, nicht bei Selbstständigen, Rentnern usw. Dabei werden von einigen Obergerichten Pauschalbeträge von 5 % angesetzt, während andere Oberlandesgerichte die konkrete Darlegung des berufsbedingten Aufwands verlangen. Für Lehrlinge gelten nach den Unterhaltstabellen feste Pauschbeträge (90 E...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Kosten des Kindergartens

Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / III. Angemessenheit des zusätzlichen Bedarfes (Höhe der Kosten)

Rz. 87 Ist die Notwendigkeit des konkret geltend gemachten Bedarfes gegeben, muss weiter geprüft werden, ob die dafür aufgewandten Kosten angemessen sind. So kann bei Kosten für medizinische Behandlungen auch hinsichtlich der Höhe und Angemessenheit der Kosten auf die Bewertung durch die Krankenkasse abgestellt werden. Denkbar ist, aufgrund der Nichtanerkennung eines Teiles d...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / i) Kosten des Umgangsrechts

aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / h) Kosten der Kinderbetreuung

aa) Kosten des Kindergartens Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der besonderen Kosten des Umgangsrechts

Rz. 63 Die unterhaltsrechtliche Behandlung der Kosten des Umgangsrechts ist noch nicht abschließend geklärt.[89] Rz. 64 Den Abzug dieser Kosten vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen [90] hat der BGH eingeschränkt, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nach Abzug der Umgangskosten noch über ausreichendes Einkommen verfügt.[91] Rz. 65 Nach der Rspr. des BGH ist der S...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Abziehbarkeit von sonstigen Kosten

Rz. 103 Bei der Bemessung des Wohnvorteils geht die Rechtsprechung im Ansatz davon aus, dass der Eigentümer wegen der ersparten Miete billiger lebt als ein Mieter. Kosten die mit dem Eigentum verbunden sind, mindern folglich diesen Wohnvorteil, wenn nicht auch ein Mieter solche Kosten zahlen müsste. Rz. 104 Bei den Nebenkosten hat der BGH früher[107] verbrauchsunabhängige Neb...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 13. Kosten des Umgangsrechts

Rz. 64 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 I BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil. Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen Elternteil abzuholen und w...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Unabhängig vom Zeitpunkt abziehbare Kosten

Rz. 101 Unabhängig vom Zeitpunkt abgezogen und damit unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden Abgestellt wird dabei vom BGH auf tatsächlich geleistete Zahlungen.[105]mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VI. Unterhalt beim lediglich erweiterten Umgang

Rz. 69 Findet lediglich erweiterter Umgang statt und entsprechen die Betreuungsanteile der Eltern noch nicht dem Wechselmodell, bleibt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB anzuwenden mit der Folge, dass lediglich der das Kind mehr betreuende Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch Betreuungsleistungen nachkommt, während der andere Elternteil Barunterhalt zu leisten hat, der sich allei...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Andere Kinderbetreuungskosten

Rz. 55 Andere Kosten der Kindesbetreuung (z.B. Tagesmütter, Kinderfrau, nachmittägliche Schulbetreuung, Kindertagesstätte, Tagespflegestätte, Hort) werden als berufsbedingter Aufwand eingestuft und deshalb vom Einkommen des unterhaltsberechtigten kinderbetreuenden Elternteils abgezogen. Jedoch müssen die Kosten konkret dargelegt werden; die pauschale Anrechnung eines Betreuu...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Kommentar Der BFH hat in mehreren Urteilen zu Fragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entschieden. Diese Rechtsprechung ist Anlass dafür, dass nun die gleichlautenden Ländererlasse zu Anwendungsfragen bei der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG geändert werden. Die Änderungen betreffen insbesondere die folgenden zwei Punkte: Keine Hinzurechnung b...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Zusätzliche Altersvorsorge

Rz. 16 Der Unterhaltspflichtige darf von seinen Einkünften neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Elternunterhalt bis zu 5 % des Bruttoeinkommens[23] und im Übrigen bis zu 4 % des Bruttoeinkommens [24] betragen kann. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung...mehr

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Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / F. Sonderbedarf/Mehrbedarf

Rz. 76 Sonderbedarf und Mehrbedarf sind zwei Formen eines Bedarfes, der nicht in den Unterhaltstabellensätzen des Kindesunterhaltes und dem Quotenunterhalt des Ehegattenunterhaltes enthalten ist.[108] In der Praxis geht es hier um folgende Fragenkomplexe:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / V. Abgrenzung Wechselmodell und Residenzmodell

Rz. 62 Die Rspr. geht allerdings nur dann von einer solchen Haftungsverteilung aus, wenn tatsächlich ein echtes paritätisches Wechselmodell vorliegt, also bei vollständig gleichwertigen Betreuungsanteilen der Eltern.[83] Rz. 63 Ein Residenzmodell liegt solange vor, wie das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei einem Elternteil liegt. Anders ist die Lage nur dann, wenn die ...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 6. Verfahrensbeistand

Rz. 86 Das FamFG hat die Bedeutung des Verfahrensbeistandes gestärkt und in § 158 FamFG die Voraussetzungen für eine Bestellung umfassend geregelt.[132] Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Auskunft zum Einkommen

Rz. 42 Der Auskunftspflichtige hat nach § 259 BGB und § 260 BGB – wie bei einer Rechnungslegung – eine geordnete, systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben (Einnahmen und Ausgaben) zu erstellen. Die Bezeichnung der einzelnen in der Auskunft enthaltenen Positionen muss so eindeutig sein, dass sie dem Auskunftsberechtigten ermöglicht, hieraus die unterhaltsrec...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Notwendigkeit des zusätzlichen Bedarfes

Rz. 82 Es müssen wichtige Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die Mehrkosten zu Lasten des Unterhaltspflichtigen anzuerkennen. Ein wichtiger Grund kann sich auch aus der ursprünglich gemeinsamen Entscheidung der Eltern ergeben, eine Mehrkosten auslösende Maßnahme zu ermöglichen (im Fall ein Hobby Reiten).[112] Für die Erforderlichkeit der Zusatzleistungen ist zu prüfen, o...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bemessung des Nutzungsvorteils

Rz. 12 Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.[15] Entsprechendes kann aus der Zustimmung zum Scheidungsantrag des Gegners hergeleitet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist dann nicht mehr nur der (niedrige) angemessene Wohnwert, sondern die objektiv erzielbare Miete für d...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Ehemann verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / bb) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit angemessenem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Äußerer Rahmen der Auskunftsverpflichtung

Rz. 108 Das Gericht kann nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft über die Einkünfte, das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen, "soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist ". Der äußeren Rahmen für den zulässigen Umfang der gerichtlichen Auskunftsauflage ist damit mindestens so weit zu ziehen wie bei der aus § 1605 BGB ges...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 6. Unberechtigt ausgegebenes Vermögen

Rz. 38 BGH v. 20.6.2018 – XII ZB 636/17 [39] Zitat Sind Rechtsverfolgungskosten absehbar, darf vorhandenes Vermögen (Unterhaltsnachzahlungen) nicht mehr leichtfertig für nicht unbedingt notwendige Zwecke ausgegeben werden. Andernfalls muss sich der Antragsteller die ausgegebene Summe als fiktives Vermögen anrechnen lassen und kann sich insoweit auch nicht mehr auf den Schonbetra...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Definition des Familieneinkommens

Rz. 18 Weiter hat der BGH klargestellt, dass als Familieneinkommen in diesem Sinn dabei das Einkommen anzusehen ist, das für Konsumzwecke der beiden Eheleute zur Verfügung steht und damit unterhaltsrelevant ist.[19] Zur Beurteilung, ob die Grenze für die tatsächliche Verbrauchsvermutung überschritten ist, sind daher die Einkünfte der Eheleute vorab zu bereinigen um vorrangig...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 3. Erzielbares Einkommen

Rz. 32 Kann der Unterhaltspflichtige diesen Nachweis nicht erbringen, dann wird er so behandelt, als erziele er weiterhin das Einkommen der letzten Arbeitsstelle,[51] wobei dann auch – fiktiv – die üblichen Abzüge (berufsbedingten Aufwendungen, Erwerbstätigenbonus usw.) zu berücksichtigen sind.[52] Rz. 33 Nach langer Arbeitslosigkeit kommt es verstärkt auf die persönlichen As...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / VI. Freistellungsvereinbarungen beim zukünftigen Kindesunterhalt

Rz. 22 Eltern können im Verhältnis zueinander die von ihnen zu leistenden Unterhaltsbeiträge regeln und sind dabei nicht gehindert, einen von ihnen von einer Unterhaltsleistung vollständig freizustellen.[30] Bei einer Freistellungsvereinbarung handelt es sich hierbei um eine Erfüllungsübernahme i.S.d. § 329 BGB.[31] Der in Anspruch genommene Elternteil kann von dem anderen F...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Volljähriges Kind mit Ausbildungsvergütung (Werte 2021)

Rz. 89 Rechenbeispiel: Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / I. Gesetzliche Abgaben und Krankenversicherungsbeiträge

Rz. 15 Abzuziehen sind daher die gesetzlichen Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, soweit Kirchensteuerpflicht besteht), der Solidaritätszuschlag und die gesetzlichen Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) abzuziehen. Beim Minderjährigenunterhalt sind Aufwendungen für die private Krankenzusatzversicherung jedenfalls dann nicht anzu...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Voraussetzungen für die rückwirkende Durchsetzung von Unterhalt

Rz. 7 Unterhalt kann rückwirkend seit einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit nur dann durchgesetzt werden, wenn entwedermehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Entscheidung des BGH v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16

Rz. 101 Die Entscheidung des BGH v. 18.1.2017[128] befasst sich auf den ersten Blick nur mit der Frage von Tilgungsleistungen und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beim Elternunterhalt. Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten: Zitat a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuzie...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Belastungen mindern den Wohnwert

Rz. 97 Der in die Unterhaltsberechnung einzustellende Wohnwert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzurechnenden Nutzungsvorteil der Immobilie und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung, die der in der Wohnung verbliebene Ehegatte trägt. Rz. 98 Übersteigen die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Kosten den Wohnwert, ist beim angemessen...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Welche Belastungen sind anzurechnen?

Rz. 100 Die Kosten der Immobilie sind im Grundsatz nur insoweit gegenzurechnen, als sie solche Positionen betreffen, die von einem Mieter nicht verlangt werden können. Alle verbrauchsbedingten Kosten sowie alle nicht verbrauchsbedingten Kosten, die auch ein Mieter zahlen müsste, hat der in der Ehewohnung verbliebene Ehepartner zu tragen, ohne dass er diese Kosten dem Wohnvor...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Freiwillige Zahlung und Aufforderung zur Titulierung

Rz. 78 Der Unterhaltspflichtige zahlt freiwillig den gewünschten Unterhalt in voller Höhe, die Unterhaltsberechtigte möchte jedoch zur Absicherung für die Zukunft einen vollstreckbaren Titel. Auch bei regelmäßiger und pünktlicher freiwilliger Zahlung des geforderten Unterhaltes in voller Höhe besteht grundsätzlich ein Titulierungsinteresse [77] auch dann, wenn keine Befürchtun...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 3. Kostenentscheidungen in Sorgerechtsverfahren

Rz. 175 Auch in Sorgerechtsverfahren ist wie in Umgangsverfahren über die Kosten nach den §§ 80 ff. FamFG zu entscheiden, siehe oben Rdn 94. Dabei besteht in aller Regel keine Möglichkeit, gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG die Kosten des Verfahrens wegen dessen grob schuldhafter Veranlassung einem Elternteil aufzuerlegen, sodass regelmäßig beide Eltern mit Kosten belastet werden.mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VII. Wohnwertberechnung während der Trennungszeit

Rz. 82 Die ehelichen Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für das Wohnen bestimmt. Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die anzuerkennenden Kosten der Immob...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / IV. Speziell berufsbedingte Fahrtkosten

Rz. 20 Bei der konkreten Berechnung von notwendigen berufsbedingten Fahrtkosten wird bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges bislang üblicherweise von den Gerichten in Anlehnung an die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 des JVEG ein Satz 0,35 EUR pro tatsächlich gefahrenem km angesetzt, mit dem aber sämtliche Kosten des Fahrzeuges einschließlich der Anschaffungskosten und evtl....mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 2. Taktische Überlegungen für das Scheidungsverfahren

Rz. 12 Nicht selten wollen Eheleute im Überschwang der Gefühle zu Beginn eines Versöhnungsversuches sogleich ihre ernsten Absichten durch Rücknahme des Scheidungsantrags und Beendigung des Scheidungsverfahrens unterstreichen. Zu bedenken ist aber, dass wegen der oben beschriebenen Stichtagsregelungen auf diese Weise bestimmte Rechtspositionen im Versorgungsausgleich und Zuge...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Kostenrisiko des Antragstellers

Rz. 202 Die gerichtliche Entscheidung ergeht mit einer eigenständigen Kostenentscheidung für dieses Verfahren (§ 51 Abs. 4 FamFG). Praxistipp: Dies bedeutet ein erhebliches Risiko für den Antragsteller des Verfahrens im Falle seines Unterliegens! Denn der Antragsteller trägt die Kosten dieses Verfahrens!mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 10. Einstweilige Anordnung und Hauptsacheverfahren zum Unterhalt??

Rz. 218 Noch nicht abschließend geklärt ist die für die anwaltliche Praxis sehr relevante Frage, ob neben einer erlangten einstweiligen Anordnung über Unterhalt Damit verbunden ist viel...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Kostenentscheidung in Unterhaltsverfahren § 243 FamFG

Rz. 159 Die Kostenentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, für die § 243 FamFG einige Vorgaben macht. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die unter § 243 Nr. 1–4 aufgeführten Gesichtspunkte nicht abschließend sind, sondern auch noch weitere Überlegungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können.[155] Rz. 160 So kann z.B. in der Rechtsmittelin...mehr