Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1.2 Ermessensausschluss des Arbeitgebers

In allen übrigen Fällen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gesamtschuldner der Lohnsteuer, d. h., dass das Finanzamt im Rahmen seines Ermessens zu entscheiden hat, welcher der beiden für die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer in Anspruch zu nehmen ist. Die Ermessungsgründe sind spätestens im Klageverfahren vorzubringen. Eine Heilung von Ermessensfehlern im Revisionsverfahren is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 2 Beitragsnachforderungen

Werden privatrechtliche Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, sind Nachberechnungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht ausgeschlossen. Mit der Regelung des § 32 SGB I wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: Sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Arbeitnehmerinteressen und Abwehr möglic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.1 Außenprüfung bei jedem Stpfl.

Rz. 1321 Durch den mit dem ATADUmsG eingefügten § 18 Abs. 5 AStG wird klargestellt, dass eine Außenprüfung bei jedem Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG durchgeführt werden kann.[1] Rz. 1322 Aufgrund der systematischen Stellung des Abs. 5 gilt dieser auch für die Feststellungsbeteiligten nach § 18 Abs. 4 AStG entsprechend.[2] Dies entspricht dem Sinn und Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.3 Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung

Rz. 1356 Das Feststellungs-FA nach § 18 Abs. 2 AStG ist gem. § 195 S. 1 AO als für die Besteuerung zuständiges FA auch für die Durchführung der Außenprüfung zuständig.[1] Rz. 1357 V.a. in Konzernfällen oder bei verbundenen Unternehmen kann es zweckmäßig sein, dass abweichend hiervon durch das Feststellungs-FA ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung beauftragt wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5 Zulässigkeit der Durchführung einer Außenprüfung (Abs. 5)

2.5.1 Außenprüfung bei jedem Stpfl. Rz. 1321 Durch den mit dem ATADUmsG eingefügten § 18 Abs. 5 AStG wird klargestellt, dass eine Außenprüfung bei jedem Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG durchgeführt werden kann.[1] Rz. 1322 Aufgrund der systematischen Stellung des Abs. 5 gilt dieser auch für die Feststellungsbeteiligten nach § 18 Abs. 4 AStG entsprechend.[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.2 Entsprechende Anwendung der §§ 193 ff. AO

Rz. 1338 Für die Durchführung der Außenprüfung gelten die Grundsätze der §§ 196 ff. AO.[1] Lediglich § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO wird durch § 18 Abs. 5 AStG als lex specialis verdrängt, d. h. eine Außenprüfung bei dem Beteiligten ist auch dann statthaft, wenn die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht vorliegen.[2] Rz. 1339 Die Prüfungsanordnung ist gem. § 196 i. V. m. § 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Literaturverzeichnis Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78, S. 132; Behrens, BFH: Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG – verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel, RdF 2024, 72; Binn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Betriebsprüfungskosten

Rn. 1037 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Großbetrieben iSv § 3 BpO sind für die Kosten der zukünftigen Mitwirkung bei Außenprüfungen gem § 200 AO Rückstellungen zu bilden. Dies gilt für die am jeweiligen Bilanzstichtag abgelaufenen Wj. Die Wahrscheinlichkeit der Durchführung einer Außenprüfung sieht der BFH nach § 4 Abs 2 BpO als gegeben an (BFH v 06.06.2012, I R 99/10, BStBl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Sie müssen vollst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.5 § 162 Abs. 4 AO

Rz. 425 Gem. § 162 Abs. 4 S. 1 und 2 AO ist ferner ein Zuschlag von mindestens 5 % des Mehrbetrags der Einkünfte für jedes Veranlagungsjahr festzusetzen, wenn ein Steuerpflichtiger über einen Geschäftsvorfall keine Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 AO vorlegt oder die über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind. Dabei best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.3 Erhöhte Mitwirkungspflichten im Auslandsfall (§ 90 Abs. 2 AO)

Rz. 361 Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 1 AO ist es erforderlich, dass die betroffenen Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts bei Auslandsbezug beitragen und entsprechende Beweismittel "beschaffen" (erhöhte Mitwirkungspflichten). Rz. 362 Wenn also die Klärung und steuerrechtliche Bewertung eines Sachverhalts erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.2.2 Anpassungen in § 18 AStG

Rz. 18 § 18 AStG wurde dem neuen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend dahingehend angepasst, dass nunmehr durch die Streichung des Zusatzes "unbeschränkt" in Abs. 1–3 auch beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG von § 18 AStG erfasst werden.[1] Zudem wurde in den Abs. 1–3 die Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung auf mittelbar beteiligte S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7.3 Sanktionen

Rz. 51 Bei Nichtvorlage der verlangten Auskünfte kann die FinVerw zu Sanktionsmaßnahmen greifen. Die Zwangsmaßnahmen der §§ 328 ff. AO finden Anwendung, sodass mittels Anordnung eines Zwangsgeldes bis hin zur Zwangshaft die Auskunft erzwungen werden kann.[1] Bei der Nichtvorlage verlangter Auskünfte im Rahmen einer Außenprüfung und mehrmaliger Anmahnung besteht für die FinBe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.4 Verhältnis zu §§ 193 ff. AO

Rz. 125 § 18 AStG ist als Spezialvorschrift vorrangig vor § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO anzuwenden.[1] Ansonsten gelten für die Durchführung einer Außenprüfung die §§ 193 ff. AO entsprechend (s. dazu Rz. 1321 ff.).[2] Rz. 126–135 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 60 § 18 AStG normiert die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7 – 13 und 15 AStG durch die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Rz. 61 In den Fällen der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG erfolgt die Feststellung der hiernach dem unbeschränkt Stpfl. hinzuzurechnenden Besteuerungsgrundlagen ebenfalls nach § 18 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 18 Abs. 1–3 AStG regeln die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG. § 18 Abs. 1 AStG normiert die verfahrensrechtliche Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Abs. 2 enthält eine Sonderregelung für die örtliche Zuständigkeit. Die Erklärungs- und Anzeigepflichten des Stpfl. werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens

Rz. 100 Gem. § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechende Anwendung. Der Verweis ist umfassend und nicht auf einzelne Absätze des § 18 AStG beschränkt. Gleichwohl kann nach hier vertretener Auffassung § 18 Abs. 4 AStG im Anwendungsbereich des § 5 AStG keine Wirkung entfalten, denn dort wird die entsprechende Anwendung des § 18 AStG i. R.d. § 15 AStG angeordnet. § 5 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.3 Zweck

Rz. 36 § 18 Abs. 1–4 AStG bezweckt die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7–13 und 15 AStG sowie über den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auch des § 5 AStG.[1] Dieses selbstständige Verfahren für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung sowie für die Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Familienstiftungen dient der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.4 § 90 Abs. 4 AO

Rz. 401 Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 ist gemäß § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO die vollständige Vorlage aller Verrechnungspreisdokumentationen innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorgesehen. Diese Neuregelung ist Teil der Reformen des sog. DAC-7-Gesetzes [1], durch das eine Modernisierung (insbes. Beschleunigung) der deutschen Betriebsprüfungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Immer wieder: ... / I. Sachverhalt

Gegen die Beschuldigte war als Gesellschafterin einer GbR nach einer Steuerprüfung vom 12.3.2019 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung für die Jahre 2015–2017 ein Strafverfahren durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen eingeleitet und am 13.3.2019 die Bekanntgabe hierüber angeordnet worden. Die Beschuldigte wurde mit Schreiben vom 21.2.2020, ihr zugestellt am 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.4 Mehr- bzw Minderabführung mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit

Tz. 975 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen des Begriffs der Mehr- bzw Minderabführung s Tz 905ff. Wegen des Begriffs der organschaftlichen Zeit s Tz 931ff. Bezogen auf den Anwendungsbereich des § 14 Abs 3 KStG ergibt sich uE eine Mehr- bzw Minderabführung insoweit, als durch eine zulässige Bilanzierung in der vororganschaftlichen Zeit Aufwendungen bzw Erträge lt H-Bil für stlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Einfluss des Funktions- und Risikoprofils

a) Grundlagen Rz. 661 [Autor/Stand] Konsistenz zwischen Unternehmenstyp und Ergebniserwirtschaftung. Sind ausgeübte Funktionen, übernommene Risiken sowie eingesetzte (materielle und immaterielle) Wirtschaftsgüter identifiziert und lokalisiert worden, so lassen sich darauf aufbauend bestimmte Unternehmenstypen ausmachen. Hintergrund dieser Klassifizierung in sog. Unternehmenst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.4 Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber und weiteres Hinausschieben der Besteuerung (§ 19a Absatz 4a EStG)

Rz. 51.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Besteuerung aufgrund der Tatbestände "Ablauf von 15 Jahren" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 EStG) ist nicht vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, dass er für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet (§ 19a Absatz 4a Satz 1 EStG). In diesen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.1 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6e S 1 bis 4 KStG)

Tz. 51 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6e S 1 KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6b S 1 idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6d S 1 geworden ist) i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Bsp: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungsbetrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 951 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG ist in § 14 KStG ein Abs 3 angefügt worden. § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995. Nach der verworfenen Richtlinienpassage sind Mehrabführungen, deren Verursachung in der vororganschaftlichen Zeit liegt, für stliche Zwecke als G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Aufschub des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 15 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 R 55 Abs 3 KStR 1990 sah die Möglichkeit vor, in dem GAV zu vereinbaren, dass er erst in Kraft treten soll, wenn ein vorhandener abzb Verlust iSd § 10d EStG der OG bei ihrer KSt-Veranlagung für spätere Jahre voll berücksichtigt ist. Die H-Reg-Eintragung solcher unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossener Verträge wird von den Regist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stichtagsprinzip, Wertaufhellung, Wertbegründung

Rn. 486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung und ihre möglicherweise später anstehende Rückgängigmachung durch Zuschreibung ist in besonderem Maße der Problematik des Spannungsverhältnisses zwischen Stichtagsprinzip und dem Wertaufhellungsgedanken ausgeliefert (s §§ 4,5 Rn 21ff (Briesemeister)). Es gilt, dass werterhellende Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.7 Verpflichtung zur Bilanzkorrektur nach Beanstandung

Tz. 528 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG setzt die Fiktion der ordnungsmäßigen Durchführung des GAV voraus, dass der von der Fin-Verw beanstandete Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT (dh der erste noch nicht aufgestellte Jahresabschluss; nicht:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Fehlende gesetzliche Definition der Verursachung und ihres Zeitpunkts

Tz. 931 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG regelt in § 14 Abs 3 und 4 sowie in § 27 Abs 6 KStG unterschiedliche Rechtsfolgen für eine in organschaftlicher Zeit oder in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführung. Die Anwendung dieser Vorschriften wird nicht nur durch die Frage erschwert, ob die in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltene Legaldefinition der Mehr-/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk...mehr