Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung; sachlicher u zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird nach Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1986 (durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 278) auf zu einem BV gehörigen Grund u Boden eine neue (vollständig abgeschlossene) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bzw zu Wohnzwecken des Altenteilers errichtet, gehört diese von vornherein zum PV mit der Folge, dass es dadurch zu ...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 2. Gründe für einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag

Rz. 24 Das Arbeitsverhältnis ist auf Antrag des Arbeitgebers durch das Gericht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG). Voraussetzung ist die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnis...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Entlassung

Rz. 12 Anzuzeigen sind nach dem Wortlaut des Gesetzes "Entlassungen". Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war "Entlassung" i.S.d. §§ 17, 18 KSchG nicht schon die Kündigung, sondern die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Maßgeblich für die Anzeigepflicht war deshalb nicht der Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs, sondern der Zeitpunkt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung der Ansprüche

Rn. 243 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Jeder einzelne Zahlungsanspruch stellt für sich gesehen ein immaterielles, abnutzbares WG des AV dar, das allerdings nur aktivierungsfähig ist, soweit es entgeltlich angeschafft worden ist. Die erstmalige Zuteilung der Zahlungsansprüche führt dagegen mangels entgeltlichem Erwerb gemäß § 5 Abs 2 EStG nicht zu einer Bilanzierungsfähigkeit. Di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Kompakt-ABC

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgelder vgl. Rz. 33. Aufnahmegebühren vgl. Rz. 33. Ausfertigungsgebühren für einen Versicherungsschein oder das Ausstellen einer Ersatzurkunde sowie Entgelte für das Fertigen sonstiger besonderer Abschriften: vgl. Rz. 33. Bauherrenmodelle Ein Versicherungsverhältnis kann auch der Mietgarantie bei Bauherrenmodellen zugrunde liegen. Keine Mietgarant...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / C. Vertragliche Kündigungsbeschränkungen

Rz. 28 Ungeachtet der gesetzlich sowie nach der Rechtsprechung geltenden Kündigungseinschränkungen können die Parteien vertragliche Regelungen treffen, die die Kündigungen erschweren oder gar ausschließen. Zu differenzieren ist nach den den Arbeitnehmer und den den Arbeitgeber treffenden Bestimmungen. Rz. 29 Soweit es den Arbeitnehmer angeht, stehen § 622 Abs. 6 und § 624 BGB...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Absch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weinbau

Verwaltungsanweisungen: BMF v 19.10.2017, BStBl I 2017, 1431 (Abgrenzung der LuF vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus, ertragsteuerliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt- und Nebenbetrieben). Rn. 12 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Weinbau ist die auf planmäßige Gewinnung und Verwertung von Weinreben gerichtete Tätigkeit. Der Weinbau besteht danach nicht nur in der...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rz. 3 Das PflegeZG definiert den Begriff des Arbeitnehmers nicht, es setzt ihn voraus. Arbeitnehmer ist nach der einheitlichen arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen gegen Entgelt zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB). [1] Um welch...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 10 Pflegezeit als Befristungsgrund

Rz. 59 Die Vertretung eines Beschäftigten in Pflegezeit gilt nach § 6 PflegeZG als Sachgrund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses mit einer Ersatzkraft. Der Sachgrund erstreckt sich dabei über die bloße Dauer der Pflegezeit hinaus auch auf eine eventuell notwendige zusätzliche Einarbeitungszeit. Rz. 60 Endet die Pflegezeit vorzeitig (s. hierzu oben Rz. 41 ff.), kann d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 16 Der Urlaubsanspruch der Heimarbeiter ist, auch wenn nach § 12 BUrlG die § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nicht zur Anwendung kommen, befristet. Urlaubsjahr ist der 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres. Der nicht geltend gemachte Urlaubsanspruch verfällt, es sei denn, der in Heimarbeit Beschäftigte war aus von seinem Willen unabhängigen Gründen, insbesondere einer nachgewiesenen A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Bedingung und Befristung (§§ 4–8 BewG)

2.4.1 Überblick Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsver...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.6 Befristungen (§ 8 BewG)

Rz. 51 Nach § 8 BewG gelten die §§ 4–7 BewG auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist. Die Vorschrift bezieht sich auf Fälle, in denen die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen Ereignis abhängig ist, bei dem der Eintritt als solcher gewiss und nur ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.5 Auflösend bedingte Lasten (§ 7 BewG)

Rz. 50 Lasten, deren Fortdauer auflösend bedingt ist, werden nach § 7 Abs. 1 BewG wie unbedingte abgezogen, soweit nicht ihr Kapitalwert nach § 13 Abs. 2 und 3, § 14 und § 15 Abs. 3 BewG zu berechnen ist. Auflösend bedingte Lasten, die wiederkehrende Leistungen von unbestimmter Dauer zum Gegenstand haben, sind daher mit den sich aus diesen Vorschriften ergebenden Werten anzu...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.3 Besonderheiten bei wiederholtem Tagesarbeitsverhältnis

Rz. 24 Wird ein Arbeitnehmer immer wieder zu kurzfristigen Arbeitsverhältnissen herangezogen, z. B. als studentische Aushilfe oder Sitzwache, stellt sich die Frage, ob hier die Wartezeit spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach dem ersten Einsatz erfüllt ist. Die Frage ist aber nicht aus dem Urlaubsrecht zu beantworten, sondern nach allgemeinem Vertragsrecht und Befristungs...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 Aufschiebend bedingter Erwerb (§ 4 BewG)

Rz. 33 Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Unter einer aufschiebenden Bedingung erworbene Wirtschaftsgüter gelten daher bis zum Bedingungseintritt als nicht erworben. Im Erbschaftsteuerrecht sind aber vorrangig die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B. Rentenverpflichtungen.[1] Auch Sach- und Dienstleistungspflichten sind Lasten i. S. d. § 6 BewG. Von den aufschiebend bedingten Lasten ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.2 Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind

Rz. 135 Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen oder Leistungen liegen vor, wenn der Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist oder von einem sicher eintretenden Ereignis abhängt, dessen Zeitpunkt sich am Bewertungsstichtag bestimmen lässt.[1] Nach § 13 Abs. 1 S. 1 BewG ist der Kapitalwert mit dem aus Anlage 9a zum BewG zu entnehmenden Vervielfältiger des Jahreswerts anzusetz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KSchG soll den häufig nicht rechtskundigen Arbeitnehmer schützen, der rechtzeitig Klage gegen eine Kündigung erhebt.[1] Im Einzelnen ist jedoch vieles streitig. Hat der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend gemacht, kann er sich auch nach Ablauf dieser Frist bis zum Schluss der mündliche...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 KSchG fingiert rückwirkend die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG) Arbeitgeberkündigung, die der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage[1] angreift; die Norm entfaltet also materiell-rechtliche Wirkung.[2] Dementsprechend ist eine verspätete Klage gegen die Kündigung als unbegründet abzuweis...mehr

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Probezeit / 5.1 Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Probezeit auch durch ein sog. Probearbeitsverhältnis näher auszugestalten.[1] In § 14 Abs. 1 Ziff. 5 TzBfG ist bestimmt, dass ein sachlicher Grund insbesondere auch dann vorliegt, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt. Neben dem sachlichen Grund für die Befristung überhaupt, muss jedoch auch die Dauer der Befristung sachlich gerec...mehr

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Probezeit / 5.3 Beendigung von Befristungen zum Zweck der Erprobung

Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem TzBfG bzw. § 30 TVöD enden automatisch mit der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist oder Beendigung der Maßnahme, für die das Arbeitsverhältnis begründet wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht somit weder ein Anspruch auf Übernahme noch kommen die kündigungsrechtlichen Schutzbestimmungen zur Anwendung. Nach der Rechtsprechu...mehr

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Probezeit / 5.2 Befristetes Arbeitsverhältnis nach § 30 TVöD

Nach § 30 Abs. 1 TVöD sind befristete Arbeitsverhältnisse nach Maßgabe des TzBfG sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig. Die Erprobung ist ein sachlicher Grund (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG).[1] In Entscheidungen des BAG wurde allerdings offen gelassen, ob § 2 Abs. 4 TVöD (früher § 5 BAT) hinsichtlich der Dauer eines befr...mehr

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Probezeit / 7 Beispiele aus der Rechtsprechung

Der Arbeitgeber kann innerhalb der ersten 6 Monate ohne soziale Rechtfertigung (leistungsbedingt) kündigen, sofern die Gründe nicht unsachlich sind. Die subjektive Sichtweise des Arbeitgebers ist ausreichend.[1] Eine wegen nicht zufrieden stellender Leistungen während der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil dem Arbeitnehm...mehr

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Probezeit / 4.3 Ordentliche Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit zeichnet sich neben der kürzeren Kündigungsfrist dadurch aus, dass erleichterte Kündigungsmöglichkeiten bestehen.[1] Solange insbesondere eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht als willkürlich angesehen werden kann oder die Kündigung nach § 134 BGB wegen Verletzung gesetzlicher Verbotsbestimmungen unwirksam ist, ist nahezu jede ordentliche Kündigung in der ...mehr

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Probezeit / 1 Einleitung

Die Probezeit[1] dient dem Arbeitgeber der Erprobung des Beschäftigten über eine gewisse Zeitdauer im Hinblick darauf, ob der Beschäftigte in der Lage ist, den Arbeitsplatz den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie soll auch die Möglichkeit schaffen, das Arbeitsverhältnis oder das Ausbildungsverhältnis unter erleichterten Bedingungen erforderlichenfalls zu lösen. Aber ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.1 Beteiligungspflichtige Kündigungen

Rz. 3 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung, der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung anzuhören.[1] Die Anhörungspflicht besteht auch bei Änderungskündigungen. [2] Rz. 4 Der Betriebsrat ist auch anzuhören, wenn das KSchG keine Anwendung findet, d. h. auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses [3], sowie bei einer Kündigung vor Vertragsantritt [4]. Rz. 5 K...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG Kündigu... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v....mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3.2 Unbefristeter oder auf mehr als 48 Monate befristeter Überlassungsvertrag

Nach den allgemein für die betriebliche Einrichtung eines Dritten geltenden Voraussetzungen, damit diese zur ersten Tätigkeitsstätte werden kann, liegt ein dauerhafter Einsatz des Leiharbeitnehmers an einer ortsfesten Betriebsstätte der Entleiherfirma auch dann vor, wenn der zwischen Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag keine Befr...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3.1 Zeitarbeitsvertrag umfasst einen Entleihereinsatz

Unabhängig davon, ob ein befristeter oder unbefristeter Zeitarbeitsvertrag geschlossen wird, ist von einer dauerhaften Auswärtstätigkeit im Sinne der ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen während seines Zeitarbeitsverhältnisses nur an ein Unternehmen überlassen werden kann und damit für die ges...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.3 Befristung/auflösende Bedingung

Rz. 55 Ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Daher findet § 17 Abs. 1 auf die Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse keine Anwendung, sodass sich eine schwangere Arbeitnehmerin nicht auf das Kündigungsverbot des Abs. 1 berufen und die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses verlangen kann....mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf andere Weise

Rz. 50 Das Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 erfasst zwar alle Kündigungen des Arbeitgebers, es wirkt sich aber nicht auf andere Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses aus. Dem Arbeitgeber wird hierdurch die Berufung auf ein nichtiges Arbeitsverhältnis, eine Beendigung durch Ablauf einer wirksamen Befristung oder durch formgültigen Aufhebungsvertrag nicht verwehrt. Auch ei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.2 Anfechtung

Rz. 52 Wird ein Arbeitsverhältnis von einer Vertragspartei rechtswirksam angefochten, so ist § 17 Abs. 1 nicht anwendbar. Dies ist vorstellbar, wenn eine Arbeitnehmerin in den Einstellungsgesprächen eine für die Tätigkeit vom Arbeitgeber verlangte Qualifikation behauptet, diese aber tatsächlich nicht vorliegt. In diesem Fall ist eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses mit e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.3 Ermessen, Nebenbestimmungen

Rz. 83 Auch bei Vorliegen beider Voraussetzungen ist die Behörde nicht verpflichtet, die Kündigung für zulässig zu erklären. Die Zulässigkeitserklärung steht vielmehr in ihrem pflichtgemäßen Ermessen nach § 40 VwVfG . Allerdings ist das Ermessen durch das Wort "ausnahmsweise" in Abs. 2 Satz 1 eingeschränkt. Hierin wird die Anweisung des Gesetzgebers gesehen, grds. zugunsten d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Zulässige Dauer der Befristung

Das TzBfG kennt keine generelle Höchstdauer für Befristungen. Der 2-Jahres-Zeitraum des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bzw. der 4-Jahres-Zeitraum des § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG gilt nur für den Fall der erleichterten Befristung ohne Sachgrund, nicht für Sachgrundbefristungen. Gleichwohl ergibt sich im Einzelfall aus dem Sachgrund, der die Befristung rechtfertigt, zugleich eine Eingre...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.1 Kalendermäßige Befristung (Abs. 1)

Rz. 12 Das wirksam kalendermäßig befristete Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt (Zeitablauf). Dieser muss nicht zwingend als Datum aufgenommen gewesen sein.[1] Bei einer vereinbarten Befristung wie "Für die Dauer der Frankfurter Buchmesse" endet das befristete Arbeitsverhältnis mit dem letzten Tag der Buchmesse. Das Arbeitsverhältnis kan...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Damit gilt für Befristungsabreden ein formelles gesetzliches Schriftformerfordernis. Wie das BAG klargestellt hat, wird dieses Schriftformerfordernis nicht allein durch die Unterzeichnung der vom Arbeitnehmer bereits unterschriebenen Vertragsurkunde vor Vertragsbeginn gewahrt. Da es sich bei...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.1 Zeitbefristung

Bei einer Zeitbefristung muss der Befristungsgrund weder ausdrücklich noch schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden noch bedarf es eines entsprechenden Hinweises auf den konkreten Grund bei Abschluss des Arbeitsvertrags. Das TzBfG enthält für die Zeitbefristung kein förmliches Zitiergebot. D. h. das Gesetz verlangt zwar die Schriftform für die Befristungsa...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Beschränkungen oder Erleichterungen durch Tarifvertrag

Tarifverträge können Befristungsregelungen ausschließen oder beschränken, sie können im Einzelfall auch Erleichterungen enthalten. Die Tarifvertragsparteien nutzen die ihnen zustehenden Gestaltungsspielräume durchaus. In vielen Tarifverträgen (zumeist Mantel- oder Rahmentarifverträgen) finden sich die unterschiedlichsten Regelungen in Zusammenhang mit Befristungen. Es sollte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 3 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

Rz. 38a Für befristete Arbeitsverhältnisse sieht seit 1.8.2022 § 15 Abs. 3 TzBfG in Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2019/1152 nunmehr vor, dass in einem befristeten Arbeitsverhältnis eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zu der erwartenden Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss. Hinweis § 15 Abs. 3 TzBfG gilt nicht für befristete ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Anschluss an die gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen in § 14 TzBfG regelt § 15 TzBfG die Rechtsfolgen wirksamer Befristungen, gefolgt von den Regelungen in § 16 TzBfG zu den Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen. § 15 TzBfG hat dabei verschiedene gesetzliche Regelungen ersetzt und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kodifiziert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 6.6 Doppelbefristung und § 15 Abs. 6 TzBfG

Rz. 89 Von entscheidender Bedeutung für die Kombination von Zweck- und Zeitbefristung (Doppelbefristung) ist, ob bei Fortsetzung über den 1. Beendigungstatbestand das Arbeitsverhältnis mit der 2. vereinbarten Befristung endet. Praxis-Beispiel Es wird mit B vereinbart: "Das Arbeitsverhältnis endet mit der Rückkehr des erkrankten Arbeitnehmers F, spätestens jedoch am 31.10." F ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 4.1 Überblick

Rz. 39 Nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist im wirksam befristeten Arbeitsverhältnis die ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies vereinbart wurde. Diese Regelung entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 620 Abs. 2 BGB. [1] Rz. 40 Die Bestimmung gilt auch für Verträge mit Altersgrenze, da es sich bei einer Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung eines be...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Beteiligung des Betriebsrats beim Abschluss befristeter Verträge

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung , Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplan...mehr