Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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AGS 01/2021, Verzögerungsge... / Leitsatz

Eine beabsichtigte Klageerweiterung rechtfertigt es nicht ohne Weiteres, einen anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung zu versäumen (entgegen LAG Köln v. 20.7.2018 – 11 Ta 252/17). LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.11.2020 – 17 Ta 1414/20mehr

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§ 3 Prozessrecht / g) Zwangsvollstreckung

Rz. 714 In der Praxis bedarf die einstweilige Verfügung häufig keiner Zwangsvollstreckung. Der Wahlvorstand hält sich von sich aus daran. Aber darauf sollte man sich als Anwalt des Antragstellers nicht verlassen, vor allem nicht in einem Fall wie dem Beispielsfall. Daher sind die folgenden Erwägungen zu berücksichtigen: Die einstweilige Verfügung wird im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 509 Praktikantenverhältnisse bieten Berufseinsteigern häufig eine sehr gute Chance, Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu erwerben, aber auch den betrieblichen Alltag und Berufsfelder kennenzulernen. Die Bedeutung von Praktika für Berufseinsteiger mit und ohne Ausbildung ist deshalb sehr groß.[1086] Der Rechtsstatus der Praktikanten ist weitgehend ungeklärt.[1087] Nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Gerichtliche Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 808 Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann im Urteilsverfahren mittels Klage oder im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (Muster hierzu siehe unten § 3 Rdn 617). Beantragt der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG im Wege der einstweiligen Verfügung die Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht, ist stets das Arbeitsgericht zuständig, auch wenn d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erfüllung der Wartezeit

Rz. 1614 Auf die Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zurückgelegt werden, wobei nicht erforderlich ist, dass das Arbeitsverhältnis durchgehend deutschem Recht ­unterfallen ist.[3561] Zeiten, in denen der Arbeitnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Organvertreter,[3562] als freier Mitarbeiter, als Praktikant,[3563] als L...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigungsgrundvereinbarung als antizipierte Abmahnung

Rz. 1030 Die Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe muss dennoch kündigungsrechtlich nicht ohne jede Auswirkung bleiben. Mit Blick auf den Umstand, dass bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen in aller ­Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich ist,[2305] ist es insbesondere denkbar, in einem vereinbarten Kündigungsgrund eine Form der antizipierten Abmahnung [2306] zu se...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Leistungsort

Rz. 273 Das Arbeitszeugnis ist am Ende eines Arbeitsverhältnisses im Betrieb des Arbeitgebers abzuholen (Holschuld gem. § 269 Abs. 1 BGB), sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dies unzumutbar machen[467] oder wenn nichts anderes (etwa in arbeitsgerichtlichen Vergleichen) vereinbart wurde.mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Verfahren

Rz. 467 Das Verfahren nach § 100 ArbGG ist ein Eilverfahren.[1059] Die Einlassungs- und Ladungsfristen sind nach § 100 Abs. 1 S. 4 ArbGG auf 48 Stunden verkürzt. Das Arbeitsgericht entscheidet durch den Vorsitzenden.[1060] Der Beschluss ist den Beteiligten spätestens vier Wochen nach Antragstellung zuzustellen (§ 100 Abs. 1 S. 6 ArbGG). Rz. 468 Praxishinweis In der Praxis kan...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Vertragsgestaltung

Rz. 633 In der Vertragsgestaltung für den Bereitschaftsdienst ist zunächst die grundlegende Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese Sonderform der Arbeit zu leisten, zu vereinbaren. Hinsichtlich der konkreten Heranziehung sind dann allerdings ggf. die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten.[1443] Beim Bereitschaftsdienst geregelt werden sollte auch die Frage der Vergü...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Ausschlussfrist

Rz. 482 Die Zwei-Wochen-Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist. Eine Fristversäumung führt also nicht zur Unzulässigkeit des Feststellungsantrags, sondern zur von Amts wegen zu beachtenden Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsauftrags und ggf. zur Unbegründetheit des Antrags. Der Antrag kann im Fall der Fristversäumung nicht mehr au...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Umfang der Anrechnung

Rz. 236 Anzurechnen ist die halbe Geschäftsgebühr, höchstens jedoch ein Gebührensatz von 0,75. Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[165] Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben,[166] da es sich lediglich um eine Berechnungsgröße handelt.[167] Insofe...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVI. Terminsvertreter

Rz. 145 Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[32] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu u...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVIII. Unterbrechung

Rz. 151 Wird das Verfahren unterbrochen und später wieder fortgeführt, so bleibt das ursprüngliche Auftragsdatum weiterhin maßgebend. Durch die Fortsetzung des Rechtsstreits entsteht keine neue Angelegenheit, auch nicht, wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[33] Siehe au...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Muster: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 591 Muster 3.45: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs Muster 3.45: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ (Kurzrubrum) Az. _________________________ fügen wir die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Arbeitsgerichts ___________________...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / B. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Verkehrsverwaltungsrecht ist es mehr und mehr üblich, wegen der Komplexität der Materie (z.B. EU-Fahrerlaubnisfragen, Rechtmäßigkeit der Anordnung medizinisch-psychologischer Untersuchungen u.a.) und der zum Teil gravierenden Auswirkungen fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen auf die hiervon Betroffenen, die anwaltliche Tätigkeit nach einem Zeit- oder Pauschalhono...mehr

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AGS 01/2021, Keine Verzinsu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt ist nach derzeitiger Gesetzeslage richtig. Für den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse ist weder eine Verzinsung noch eine Verzugsschadenpauschale gem. oder entsprechend § 288 Abs. 5 BGB vorgesehen Die Einführung einer Verpflichtung der Staatskasse, die den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälten auszuzahle...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 8. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Weitere objektive Hindernisse

Rz. 588 Außerdem können weitere objektive, vom Arbeitgeber nicht beeinflussbare Hindernisse angeführt werden, die der Weiterbeschäftigung entgegenstehen. In Betracht kommen die Krankheit des Arbeitnehmers, ein Beschäftigungsverbot oder ein Hausverbot, das den Einsatz des Arbeitnehmers bei einem Dritten unmöglich macht.[1305] Rz. 589 Gründe, über die das Gericht im Erkenntnisv...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Vollziehung

Rz. 683 Unbedingt zu beachten ist bei Vorliegen der einstweiligen Verfügung die einmonatige[1442] Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, innerhalb derer der Gläubiger (Betriebsrat) die einstweilige Verfügung "vollzogen" haben muss. Vollziehung bedeutet bei Unterlassungsverfügungen die Zustellung der Entscheidung. Obwohl einstweilige Verfügungen im Beschlussverfahren gemäß § 85 Abs. 2 S...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Ausgangssituation

Rz. 769 Es gibt vielfältige Möglichkeiten, für einen anderen tätig zu werden. Dabei steht auf der einen Seite das klassische Arbeitsverhältnis als Form der abhängigen Beschäftigung und auf der anderen Seite das Dienstverhältnis als Form einer selbstständigen Beschäftigung. Möglich ist dabei auch ein drittbezogener Personaleinsatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung, bei dem ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Vergütung

Rz. 495 Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass Praxisphasen praxisintegrierender dualer Studiengänge nicht mindestlohnpflichtig sind. Nach der Gesetzesbegründung[1031] sind Teilnehmer an Dualstudiengängen als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i.S.d. § 22 Abs. 3 MiLoG einzustufen. Dem schließt sich die h.M. an.[1032] Da Teilnehmer praxisintegrierender Studiengänge nicht in ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Transfergesellschaft

Rz. 1021 Praxis-Beispiel Zur sozialverträglicheren Durchführung des Personalabbaus erhalten die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans zu kündigen wäre, die Möglichkeit, mittels einer als Muster in Anlage (…) zu diesem Sozialplan beigefügten dreiseitigen Vereinbarung ihr Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft mit sofort...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Vollstreckung

Rz. 685 Die einstweilige Verfügung ist stets vorläufig vollstreckbar.[1445] Eine aufschiebende Wirkung nach § 87 Abs. 4 ArbGG hat die Beschwerde der unterlegenen Partei nicht.[1446] Die Ausfertigung bedarf zur Vollstreckung keiner Vollstreckungsklausel, § 929 Abs. 1, § 936 ZPO.mehr

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zfs 01/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

NEUE SEMINARORGANISATION AB 2021! Alle Veranstaltungen der AG Verkehrsrecht finden Sie künftig unter www.vf-seminare.de. Ihr Ansprechpartner: Marko Böhme Tel.: 030 5130312-30 E-Mail: kontakt@vf-seminare.de Thema: Aktuelles zum Sachschaden – Teil I Referent*innen: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld Ort: Onlineseminar Datum: Diensta...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 16. Terminsvertreter

Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[19] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu unterschi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Anzeige des Verlängerungswunsches

Rz. 359 Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber zuvor den Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 7 Abs. 2 TzBfG angezeigt haben. Die Anzeige kann formfrei erfolgen. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in Textform i.S.d. § 126b BGB geltend machen. Rz. 360 Es soll jedoch nicht notwendig sein, einen präzisen Verlänger...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Förderung der Gesundheit

Rz. 1223 Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitnehmer weder zu einem ordentlichen Lebenswandel noch zur Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit verpflichtet sei.[2642] Allerdings erkannte es eine arbeitsvertragliche Pflicht zu gesundheits- und genesungsförderndem Verhalten, [2643] die ein Arbeitnehmer verletzt, wenn er in unverständlicher und leichtfertiger Weise gröblich gegen d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Vereinbarung über die E-Mail-/Internet-Nutzung im Arbeitsvertrag

Rz. 820 Angesichts dieser Ausgangssituation könnte angenommen werden, dass eine Regelung, insbesondere ein ausdrückliches Verbot nicht erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer den Internetzugang oder das E-Mail-System nicht privat nutzen soll. Eine ausdrückliche Regelung ist gleichwohl dringend zu empfehlen, da die stattfindende private Nutzung ohne eine Klarstellung seitens ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / w) Wirtschaftliche Verhältnisse/Vermögen/Pfändungen

Rz. 111 Die Frage nach den Vermögensverhältnissen ist mangels eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers regelmäßig unzulässig. Je nach dem Ausmaß der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Verantwortung und dem erforderlichen Vertrauen, z.B. bei leitenden Angestellten, mag im Einzelfall etwas anderes gelten.[259] Die Frage nach Lohnpfändungen im bisherigen Arbeitsverhältnis i...mehr

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ZErb 01/2021, Berücksichtig... / 5

Auf einen Blick Mit dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB soll der pflichtteilsberechtigte Nichterbe den Umfang seines Pflichtteilsanspruchs bestimmen können. Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs können besondere Leistungen eines Abkömmlings nach § 2057a BGB über § 2316 Abs. 1 BGB berücksichtigt werden, wenn sie das Vermögen des Erblassers erhalten oder gemehrt haben...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / VIII. Anwaltswechsel

Rz. 63 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[8] Nach der Rechtsprechung sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[9] Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Bei einem Anwaltswechsel sind zwar n...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ergänzende Hinweise

Rz. 192 Wird die Zulässigkeitserklärung rechtskräftig aufgehoben, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam. Für den Arbeitgeber besteht dadurch ein erhebliches Annahmeverzugsrisiko, § 615 BGB. Annahmeverzug liegt aber nicht vor, wenn ohnehin ein Beschäftigungsverbot nach §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, 16 MuSchG mit der Folge der Pflicht zur Zahlung des Mutter...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Darlegung der Einzelumstände

Rz. 106 Aufgrund des Auslaufens der Regulierungsempfehlungen des DAV bei Inkrafttreten des RVG ist eine intensive Diskussion zwischen Versicherern und Anwaltschaft um die Frage entstanden, ob die Regulierung eines "üblichen" Verkehrsunfalls generell mit einer 1,3-Geschäftsgebühr abgerechnet werden kann, ohne dass die Umstände des Einzelfalls darzulegen sind. Viele Haftpflich...mehr

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AGS 01/2021, Fragen und Lös... / II. Verzögerungsgebühr

Das Prozessgericht kann dem Beklagten gem. § 38 S. 1 GKG eine sog. Verzögerungsgebühr auferlegen, weil durch sein Verschulden, bzw. das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, die Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins erforderlich wurde (s. LAG Berlin-Brandenburg AGS 2021, 34 [Hansens]). Das Verschulden des Beklagten ka...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 614 Von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung entbunden werden, wenn ein Entbindungsgrund gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1–3 BetrVG vorliegt.[1350] Die Befreiung erfolgt gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG im einstweiligen Verfügungsverfahren.[1351] Da es um den vorläufigen Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, entsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien (Nr. 5)

Rz. 391 [Autor/Stand] Nach § 77 Abs. 2 Nr. 4 BewG 1934 gehörten zum Inlandsvermögen auch "gewerblich genutzte Urheberrechte, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind, mit Ausnahme von Urheberrechten an Werken der bildenden Kunst, des Schrifttums und der Tonkunst". Praktisch fielen unter diese Gesetzesfassung nur Patente und Gebrauchsmuster. Dementsprechend...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 2. Anwaltswechsel

Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[26] War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. Eine Auffassung d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 716 Die X GmbH betreibt mehrere Einzelhandelsgeschäfte und ist nicht tarifgebunden. Auf Flugblättern und im Internet erschien ab dem 5.6.2020 unter Hinweis auf die Gewerkschaft V u.a. folgendes, wobei Webseite und Flugblatt auf die namentlich erwähnte Verhandlungsführerin F der Gewerkschaft V sowie deren Landesverband verwiesen.[1536] Zitat "Am 6.6., 6 Uhr bis 13 Uhr gemei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Fehler auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 759 Eine aus Sicht des Arbeitgebers unvollständige oder bewusst unrichtige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar.[1834] Dabei kann die Fehlerhaftigkeit sowohl aus der Aufbereitung der mitgeteilten Tatsachen, als auch aus dem Weglassen von gegen die Kündigung sprechenden, den Arbeitnehmer entlastenden Informationen resultieren.[1835] ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 564 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Folgekündigung, Auflösungsantrag

Rz. 590 Dem Weiterbeschäftigung kann auch entgegenstehen, wenn eine nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts ausgesprochene Folgekündigung[1307] oder ein in der Berufungsinstanz neu gestellter Auflösungsantrag zu einer neuen, zusätzlichen Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt.[1308]mehr

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ZErb 01/2021, Ein schönes Buch - ein überaus sinnvolles Buch für Erben, deren anwaltliche oder/und steuerliche Berater:

Roth/Gerhardt, Praxishandbuch Erbenhaftungsbeschränkung, 1. Auflage Oktober 2020, de Gruyter, Berlin, 119,95 EUR. Aus der Erfahrung des Rezensenten als auf Nachlass-Insolvenzen bzw. Nachlass-Sachen spezialisierter Anwalt handelt es sich bei (ggf.) notleidenden Nachlässen/damit evtl. einhergehender Haftung des Erben zwar um eine Spezialmaterie; aber von der Anwendungsrelevanz he...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 358 Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ermittelt das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen. Ergänzend dazu gelten im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG folgende Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast der Parteien: Der Arbeitgeber hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Betriebsrat zu der personellen Maßnahme ordnungsgemäß angehört wurde.[829...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vorstellungskosten

Rz. 588 Die Kosten, die der Arbeitnehmer zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs aufwendet, sind gem. § 670 BGB auch ohne besondere Vereinbarung zu erstatten, soweit der Bewerber diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[1280] Dies gilt auch, wenn die Aufforderung zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs auf eine Initiativbewerbung des Arbeitnehmers zur...mehr

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§ 3 Prozessrecht / hh) Tendenzbetrieb

Rz. 631 In einem Tendenzbetrieb (§ 118 Abs. 1 BetrVG: Presse, karitative Unternehmen u.a.) besteht für den Arbeitgeber nach herrschender Meinung keine Verpflichtung, sich beim Betriebsrat um den Abschluss eines Interessenausgleichs zu bemühen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Betriebsrat keinerlei Informations- oder Beratungsrechte zustehen. Diese sind lediglich eingeschr...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Bedeutung für die Praxis

Für die allermeisten PKH-Antragstellerinnen und -antragsteller gelten somit seit dem 1.1.2021 niedrigere Freibeträge. In Verfahren, in denen bis zum 31.12.2020 Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, ändert sich nichts. Maßgeblich sind gem. § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO die Beträge, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gelten. Auf den Zeitpunkt der A...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Prozessuales

Rz. 356 Der Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit kann ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.[728] Dies gilt für den Anspruch aus § 8 TzBfG, § 9a TzBfG und für den Anspruch aus § 15 BEEG [729] und erst Recht für den Anspruch aus § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 11. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwa...mehr