Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerneutrale Auflösung bei Rücküberführung (§ 4g Abs 3 EStG aF)

Rn. 100 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach der bis zur Verabschiedung des ATADUmsG v 25.06.2021 geltenden Fassung des § 4g Abs 3 EStG war ein Ausgleichsposten vorzeitig erfolgsneutral ("ohne Auswirkungen auf den Gewinn") aufzulösen, wenn das WG aus der EU-Betriebsstätte im Regelauflösungszeitraum und innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer, spätestens aber vor Ablauf von fünf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach der – uE zutr – Ansicht der Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.19) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe) idR gesellschafter- und nicht gesellschaftsbezogen vorzunehmen. MaW: Das nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG übergehende BV der übertragenden Kö ist nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 74 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Bw oder ein Zwischenwert kann nur insoweit angesetzt werden als die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) (s Tz 75ff) und das dt Besteuerungsrecht an den übertragenen WG bei dem übernehmenden Rechtsträger n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.5 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 66 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Übernehmerin hat das durch die Verschmelzung auf sie übergehende ausl BV mit den in der stlichen Übertragungs-Bil der untergehenden Kap-Ges anzusetzenden Werten (hierzu s Tz 12 und s § 3 UmwStG Tz 103ff) zu übernehmen. Bei der Ermittlung des Übernahmegewinns ist ausl BV als Bestandteil des übergehenden BV miteinzubeziehen. Dabei spielt es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 KStG unterscheidet in Abs 1 Ermächtigungen für die B-Reg zum Erlass von Rechts-VO sowie in Abs 2 Ermächtigungen für das BMF zur Bekanntgabe des KStG und der KStDV in der jeweils geltenden Fassung. Die Ermächtigungen dienen der vereinfachten Umsetzung notwendiger Maßnahmen iRd Ausgestaltung des materiellen St-Rechts, ohne dass ein zeitint...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Ermächtigungen nach § 33 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 1 Nr 1 KStG enthält die Ermächtigung, zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen und zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der St-Befreiung der nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen sowie der nach § 5 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nicht erfasst (s Tz 13). Ebenso s Schmitt (in S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ausweislich der Gesetzesbegründung liegt der dogmatische Sinn der Vorschrift darin, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des zu sanierenden Unternehmens im Steuerrecht abzubilden und diesem Rechtsicherheit zu gewähren. Zudem soll der Schutz des wirtschaftlichen Interesses des Gläubigers am Fortbestand des zu sanierenden Unternehmens gesich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 7 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen. Allerdings hat das FA auch die Möglichkeit, einen Nachforderungsbescheid zu erlassen; FG Sa v 01.12.2010, 1 V 1321/10,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 UmwStG gehört zum Zweiten Teil des UmwStG (§§ 3–9 UmwStG), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Person regelt. § 3 UmwStG regelt die Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö, ohne sich darüber hinaus zur Besteuerung der Überträgerin zu äußern. Nach § 3 Abs 1 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG)

Tz. 163 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG ist auf einen Übernahmegewinn § 8b KStG anzuwenden, soweit dieser auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt. Tz. 164 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 8b KStG bedeutet im Regelfall, dass der Übernahmegewinn nach § 8b Abs 2 KStG stfrei ist, wobei nach § 8b...mehr

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zfs 12/2021, Verdienstausfa... / 2 Aus den Gründen:

[5] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Klägerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch nach Ziff. 3 des Tenors des im Vorprozess ergangenen Urteils zu. Danach habe die Beklagte der Klägerin den Steuerbetrag zu ersetzen, der bei der von den Eheleuten gewählten Zusammenveranlagung auf die Nettoentschädigung tatsächlich entfalle. Entgegen der Rechtsprechung des Sena...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 3 UmwStG Abs 2 S 1 Nr 3 enthaltene Regelung ist durch das SEStEG eingefügt worden. Danach kommt es zwingend zur Gewinnrealisierung, soweit für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird. Eine solche Regelung war vorher nur in § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG enthalten. Hierzu s § 11 UmwS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift, die zur Abmilderung der Besteuerungsfolgen der Zwangsentstrickung nach § 4 Abs 1 S 3, 4 EStG bei Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich stiller Reserven an WG (s §§ 4, 5 Rn 244ff (Briesemeister)) sowie der Veräußerungsfiktion nach § 12 Abs...mehr

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Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Leitsatz 1. Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu. 2. Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Nichtvorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 130 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Das Nichtvorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen hat unterschiedliche Rechtsfolgen: Soweit die übertragenen WG nicht BV der Übernehmerin werden bzw die ESt-/KSt-Besteuerung bei der Übernehmerin nicht sichergestellt ist (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) und soweit das dt Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschr wird (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des KStG, DB 2006, 2648; Benecke, Internationalisierung des Ertragsteuerrechts durch das SEStEG – ein Überblick, StuB 2007, 3; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Förster, SEStEG: Rechtsänderungen im EStG, DB 2007, 72; Kessler/Winterhalter/Huck, Überführun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Ausgewählte Literaturhinweise: Hannemann, Downstream-Merger einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges, DB 2000, 2497; Pluskat, Akquisitionsmodelle beim Erwerb einer Kap-Ges nach der UntStRef, DB 2001, 2216; Bruski, Step-Up-Modelle beim Unternehmenskauf, FR 2002, 181. Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist in Inl-Fällen eine U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.15 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 154 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, auf die der Gläubiger verzichtet hat, sind in der Übertragungs-Bil nicht mehr auszuweisen. Es handelt sich insoweit um ein nicht passivierungsfähiges WG. Das gilt auch dann, wenn der Verzicht unter der Vereinbarung eines Besserungsscheins erfolgte. Allerdings geht die aus dem Besserungssche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Fallübersicht

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wegen einer tabellarischen Übersicht ebenfalls s § 3 UmwStG Tz 119.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gefährdung des künftigen Steueranspruchs aus der Auflösung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 2 Hs 2 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 5 Abs 3 Unterabs 2 ATAD sieht vor, dass die Vermeidung der Sofortbesteuerung bei nachweislichem und tatsächlichem Risiko, dass die Steuer nicht eingezogen werden kann, von einer Sicherheitsleistung des StPfl abhängig gemacht werden kann. Das in Art 5 Abs 3 ATAD verankerte Umsetzungswahlrecht wurde mit Erweiterung des § 4g Abs 2 EStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schluss-Bil der Überträgerin und den Werten bei der Übernehmerin (s Tz 11ff) bestimmt § 4 Abs 2 S 1 UmwStG, dass der übernehmende Rechtsträger insbes hinsichtlich der Bewertung der WG, der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anzeigepflicht (§ 4g Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der StPfl wird mit § 4g Abs 5 S 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart verpflichtet, der zuständigen FinBeh Entnahmen sowie schädliche Ereignisse iS des § 4g Abs 2 EStG unverzüglich mitzuteilen. Anzeigepflichtige Entnahme ist ungeachtet des undifferenzierten Wortlauts der Norm nicht jede Entnahme iS des § 4 Abs 1 S 2, 3 EStG. Anzeige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Buchmäßige Abwicklung

Rn. 62 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Buchmäßig stellt sich die Abwicklung der Ausgleichspostenbildung (s Rn 60 Beispiel) unter Berücksichtigung der Steuerlatenz (nur inländische Seite) bei einem Steuersatz von 30 % wie folgt dar: In 01:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wegen des Entstehungszeitpunkts s Tz 171. Wegen der idR ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.6 Ausländische Verschmelzung oder grenzüberschreitende Hereinverschmelzung mit Inlandsbezug

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 UmwStG ist auch dann einschlägig, wenn eine reine Ausl-Umwandlung oder eine grenzüberschreitende Hereinverschmelzung vorliegt, bei der aber ein inl Anknüpfungspunkt (inl BetrSt oder unbeschr bzw beschr stpfl AE) vorhanden ist (s Tz 8). Ebenso s Kraft/Poley (FR 2014, 1, 3). Besteht im Inl nur eine BetrSt ohne dass inl AE beteiligt sind, m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Festschreibung freiwilliger Verpflichtungen Dritter (§ 230 Abs. 3)

Rn 9 § 230 Abs. 3 regelt den Fall, dass ein Dritter – wie etwa die Muttergesellschaft (juristische Person) oder ein Verwandter des Schuldners (natürliche Person) – freiwillig zu Leistungen an die Gläubiger bereit ist. Es könnte im Plan auch vorgesehen werden, dass ein Dritter das Unternehmen fortführt und aus den Erlösen die Gläubiger befriedigen soll. Als Dritter, der eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF ). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, da...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 3.2 Umsatzdefinition

Umsatz im Sinne der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in einem Besteuerungszeitraum i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG bzw. Voranmeldungszeitraum im Sinne des § 18 Abs. 2 und 2a UStG. Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Relevant ist lediglich der Netto-Umsatz, also der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 UStG 1967/73 und UStG 1980

Rz. 1 Vor Inkrafttreten des UStG 1980 am 1.1.1980 konnte es im Importhandel für den Vorsteuerabzugsberechtigten – insbesondere bei Reihengeschäften – aufwendig sein, den Vorsteuerabzug für entrichtete Einfuhrumsatzsteuer zu erlangen. Dabei konnten dem Abnehmer mitunter interne Kalkulationsdaten des Lieferanten bekannt werden. Praxis-Beispiel Einzelhändler A in Augsburg bestel...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 9. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Ermessensentscheidung

Rz. 35 Die Entscheidung, ob eine offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden soll, liegt im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Dabei wird die Entscheidung, die Berichtigung durchzuführen, i. d. R. ermessensfehlerfrei sein[2], da der Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Richtigkeit der Besteuerung es regelmäßig verbietet, offenbare Unrichtigkeiten trotz bestehender Änderungsmöglichkei...mehr

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Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Verrechnung der ausländischen Kapitalerträge mit inländischen Verlusten

Leitsatz 1. Nicht ausgeglichene Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen können im Rahmen einer Veranlagung der Kapitalerträge zum gesonderten Tarif i.S. des § 32d Abs. 1 EStG nicht ehegattenübergreifend mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden. 2. Es ist mit der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass ausländische Quel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung nach einem rechtskräftigen finanzgerichtlichen Urteil

Rz. 5 Problematisch ist die Frage, ob auch eine Änderung eines Verwaltungsakts (einschließlich Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Berichtigung) erfolgen kann, wenn über diesen Verwaltungsakt ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil ergangen ist. Nach § 110 Abs. 1 FGO bindet ein rechtskräftiges Urteil die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand entschieden ist. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.7 Entscheidung über die Rücknahme

Rz. 52 Die Entscheidung, ob zurückgenommen und ob nur mit Wirkung für die Zukunft oder auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden soll, steht im Ermessen der Finanzbehörde (vgl. auch Rz. 26; zu europarechtlichen Grenzen des Ermessens s. Rz. 30). Die Entscheidung über die Rücknahme ist auch dann eine Ermessensentscheidung, wenn die Entscheidung über den Erlass des Verwa...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 195 S. 2 AO – Auswahlermessen bei der Anordnung einer Außenprüfung (Ap) durch ein anderes als das originär zuständige FA

Das FG Münster hatte über eine vom beklagten FA erlassene Anordnung einer steuerlichen Ap zu entscheiden, das diese im Auftrag des für die Besteuerung eigentlich zuständigen FA erlassen hatte. Das FG erachtete diese Anordnung als rechtswidrig, weil die Beauftragung des beklagten FA mit der Durchführung einer Ap beim Kläger ermessensfehlerhaft gewesen sei. Gemäß § 195 S. 1 AO...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / II. Das Verhältnis von § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO zu § 370 AO oder § 378 AO

Sanktionierungsfunktion: Die Gesetzesüberschrift ("Steuergefährdung") verdeutlicht, was bereits erwähnt wurde: § 379 AO soll bestimmte Verhaltensweisen im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigten Steuervorteile sanktionieren. Ist das Verhalten des Betroffenen als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) strafbar, dann kommt § 21 Abs. 1 OWiG zur Anwendun...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Grundnormen

§ 379 AO beinhaltet ein buntes Spektrum als Ordnungswidrigkeit zu ahndender Sachverhalte im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile. Die Vorschrift hat in jüngster Zeit (zur Entstehungsgeschichte Dürr, BB 2016, 2140). durch die Aufnahme weiterer Tatbestände eine beachtliche Ausdehnung im Gleichlauf mit den Regelungen in §§ 138d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen jeweils wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses für...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 7 Verbot der Information an die betroffenen Personen (Abs. 4 i. V. m. § 47 Abs. 3 GwG)

Rz. 65 § 31b Abs. 4 AO stellt mit seinem Verweis auf die entsprechende Anwendung des § 47 Abs. 3 GwG sicher, dass auch bei Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31b AO oder bei Erkenntnissen aus einem Auskunftsersuchen der FIU über abgegebene Meldungen von Verpflichteten nach § 43 Abs. 1 GwG eine Weitergabe dieser Informationen an die betroffenen Personen ohne Einverständni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO [2] zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[3] auf die...mehr

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Erbfall nach italienischem Recht

Leitsatz Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG, § 158, § 159, § 1922, § 1937, ...mehr

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Unterschiedliche Umsatzsteu... / 5. Mögliche Folge der FG-Entscheidung für nachfolgende BFH-Rechtsprechung

BFH wäre an Schlussfolgerungen tatsächlicher Art des FG Köln gebunden: Weitaus spannender dürfte es m.E. allerdings werden, wenn das FG Köln, ggf. unter Heranziehung eines vom EuGH erlaubten Sachverständigengutachtens, entscheiden sollte, dass die unterschiedliche Besteuerung von auf (ortsungebundenen) Jahrmärkten einerseits und in (ortsgebundenen) Freizeitparks andererseits...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Unterschiedliche Umsatzsteu... / 3. Die Entscheidung des EuGH – C-406/20

Differenzierung zwischen Jahrmarkt und Freizeitpark erlaubt: Hinsichtlich der vom FG Köln in der ersten Vorlagefrage erbetenen Definition bzw. Abgrenzung der Begriffe "Jahrmarkt", "Vergnügungspark" und "Freizeitpark" führt der EuGH aus, dass diese Begriffe weder in der Mehrwertsteuerrichtlinie noch in der betreffenden Durchführungsverordnung definiert werden. Da insoweit auc...mehr