Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen

Zusammenfassung Hält ein Unternehmer Beteiligungen an anderen Gesellschaften, können sich daraus vielfältige umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Von der Annahme eines einheitlichen Unternehmens im Falle der Organschaft über die Frage der Zuordnung der Beteiligung zum Unternehmen und den sich daraus ergebenden Problemen bei einem Verkauf dieser Beteiligungen bis hin z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 2 Fall: Das gute Investment

Sachverhalt Einzelunternehmer E betreibt in Düsseldorf einen gutgehenden Filialhandel mit Weinen. Von einem Zulieferer erfährt E, dass ein Investor aus der Import-GmbH aussteigen möchte, die sich auf den Import von Lebensmitteln aus Südeuropa spezialisiert hat. Da E davon überzeugt ist, dass sich in Zukunft für die Import-GmbH gute Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte im Inl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / Zusammenfassung

Hält ein Unternehmer Beteiligungen an anderen Gesellschaften, können sich daraus vielfältige umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Von der Annahme eines einheitlichen Unternehmens im Falle der Organschaft über die Frage der Zuordnung der Beteiligung zum Unternehmen und den sich daraus ergebenden Problemen bei einem Verkauf dieser Beteiligungen bis hin zum Vorsteuerabz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 6 Fremdvergleichsgrundsatz und Korrekturrahmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Der Fremdvergleichsgrundsatz ("Arm's-length-Principle") hat sowohl auf nationaler Ebene wie auch im internationalen Umfeld einen hohen Stellenwert, weil dieser Grundsatz aktuell der einzige gemeinsame Nenner zwischen den Staaten ist, um die Angemessenheit von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen im steuerlichen Sinne zu über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.3 § 1 AStG-Korrektur

In der Praxis hat sich § 1 Abs. 1 AStG als die zentrale Korrekturnorm für VP-Anpassungen herausgebildet. Diese Vorschrift beinhaltet die Rechtsgrundlage für VP-Anpassungen auf Ebene deutscher Personen- und Kapitalgesellschaften in Bezug auf ausländische nahestehende Personen: Zitat Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3 Fall: Die Geschäftsräume

Sachverhalt Schönheitschirurg S hat nach Abschluss aller notwendigen Ausbildungsschritte eine chirurgische Fachklinik eröffnet, in der er zu ca. 50 % steuerfreie ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG und zu ca. 50 % steuerpflichtige schönheitschirurgische Leistungen ausführt. Da er seine Praxis gerne in eigenen Räumen unterhalten wollte, hatte er zusammen mit seinem Vater...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.3 Analyse der Beiträge der Gesellschaftstypen

Im dritten und letzten Schritt wird der Beitrag der beteiligten X-Gesellschaftstypen zu den definierten Geschäftsprozessen auf der Grundlage einer sogenannten RACI-Matrix bestimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zunächst die Rollen und Verantwortlichkeiten jeder Gesellschaft für jeden Hauptprozess bestimmt. Dann wird das Gewicht des Beitrags jeder Gesellschaft zum Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.1 Nicht abrechenbare Leistungen

Im Einzelnen sind nicht abrechenbar: Das BMF hat die nicht abrechenbaren Leistungen eher indirekt umschrieben: Die VGV sehen in Tz. 3.65 vor, dass eine Dienstleistung entgeltfähig ist, "wenn: ein unabhängiger Dritter als Leistender dazu bereit wäre, diese Dienstleistung gegen Entgelt zu erbringen, und ein unabhängiger Dritter bereit wäre, eine Vergütung für diese Dienstleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.2 Gemeinsame Betriebsprüfung ("Joint Audit")

Bei einem Joint Audit werden im Rahmen einer gemeinsamen und koordinierten steuerlichen Außenprüfung unter Beteiligung von mindestens zwei betroffenen Staaten die steuerlichen Verhältnisse auf dem Gebiet der direkten Steuern zeitgleich untersucht. Die Besonderheit ist hierbei, dass neben den nationalen Behörden auch ausländische Prüfer Ermittlungshandlungen im Inland durchfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.4 Praktisches Vorgehen

Der oben dargestellte Ordnungsrahmen ermöglicht der ABC-Steuerabteilung eine strukturierte Auswertung relevanter Daten und Informationen in den nachfolgend gelisteten Dokumenten, im Kontext der Auftragsforschung in der ABC-Gruppe. Die inhaltliche Dokumentation gemäß dem DEMPE-Konzept und mithilfe des RACI-Modells wird ermöglicht durch die Sammlung und zentrale Archivierung v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.4.5 Fazit zum Joint-Audit-Prozess

Für die Verantwortlichen und das Projektteam der Steuerabteilung der V AG ergeben sich eine Reihe von Schlussfolgerungen aus der erstmaligen und erfolgreichen Durchführung eines Joint-Audit-Prozesses in der V-Gruppe: Die Unterstützung des Top-Managements für das Projekt "Joint Audit" ist eine notwendige Voraussetzung. Diese wurde durch den Leiter der Steuerabteilung der V AG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.3 Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht für unterschiedliche Einkunftsarten (z. B. Betriebsstätten, Einkünfte aus Immobilien, verbundene Unternehmen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Rente etc.) dem Einkunftsquellen- oder dem Wohnsitzstaat zuweist. Damit soll die Doppelbesteuerung aber auch di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.4.3 Durchführung des Joint Audits

Ende Juni des Jahres 1 findet das Kick-off-Meeting der deutschen und ausländischen Finanzverwaltung zum Beginn der Prüfungshandlungen ohne Beteiligung des Steuerpflichtigen statt. Dabei vereinbaren die Finanzverwaltungen die genauen Inhalte, den Prozess und die zeitliche Abfolge der Prüfungsschritte in den ersten sechs Monaten des Joint Audits. Das Projektteam der Steuerabtei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 1.1 Stakeholder-Centricity für eine erfolgreiche ESG-Transformation

Für die Erarbeitung des Purpose, der Vision und Mission sollten die relevanten Stakeholder einbezogen werden. Stakeholder sind grundsätzlich alle Personen oder Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse am Unternehmen haben. Das Unternehmen sollte daher die Bedürfnisse der wichtigsten Stakeholder kennen und versuchen, diese in der Kommunikation – gerade in Bezug auf ESG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage, hier: Begehren erstmaliger Genehmigungen für eine eigenwirtschaftliche Erbringung von Verkehrsdienstleistungen als Linienverkehr im ÖPNV und zugleich Anfechtungsantrag einer dem Eigenbetrieb Beteiligungen der Beklagten (Aufgabenträgerin für den ÖPNV) erteilte Genehmigung für eine gemeinwirtschaftliche Erbringung dieser Linienverkehre

PBefG § 42 § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; Verordnung EG Nr. 1370/2007 Leitsatz 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; dies gilt auch, w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Appendix: Beispiel

Tz. 85 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Zur Verdeutlichung der Regelungen des IAS 29 sei ein Zahlenbeispiel angefügt. Um die Grundzüge von IAS 29 herauszustellen und leicht verständlich zu machen, ist es gegenüber der Realität stark vereinfacht und spiegelt nicht alle Regelungen von IAS 29 wider. Tz. 86 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Ausgangsdaten: Gründung zum 01.01.X1. Die erstmalige Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / VIII. GrEStG

Bei einem Widerruf von Schenkungen an einer grundbesitzenden Mitgesellschaft dürfen grunderwerbsteuerliche Fragen nicht außer Acht gelassen werden. Einen ungewöhnlichen Fall hatte der BFH zu beurteilen[33]: Ein Vater widerrief nach Jahrzehnten die Schenkung einer Kommanditbeteiligung an zwei Söhne, kurz vor einer geplanten Anteilsveräußerung. Dadurch erhielt er mittelbar auch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Konzernabschluss

Tz. 68 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 ist gem. IAS 21.43 auch für die Konsolidierung der Abschlüsse von Tochterunternehmen, die in der funktionalen Währung eines Hochinflationslandes aufgestellt werden, in den Konzernabschluss von Muttergesellschaften, der auf eine relativ stabile Währung lautet, relevant. Der nominale Abschluss eines solchen Tochterunternehmens ist – mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / V. Erbschaftsteuer und Europarecht

Rz. 89 [Autor/Stand] Anders als andere Steuerarten – etwa die Umsatzsteuer oder die Einkommensteuer – ist die Erbschaftsteuer durchaus länger unbeeinflusst vom Europarecht geblieben. Rz. 90 [Autor/Stand] Das Europarecht geht dem deutschen Erbschaftsteuerecht vor. Eine Normenhierarchie im klassischen Sinne besteht allerdings nicht. Deshalb ist eine gemeinschaftswidrige Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG – gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG verfahrensrechtlich gesondert – zu ermitteln. Nach § 12 Abs. 2 ErbStG ist maßgeblicher Zeitpunkt hierfür der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Insoweit stellt § 12 Abs. 2 ErbStG klar, was bereits nach § 11 ErbStG gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2 Kündigungsschutz

Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, sind das deutsche Kündigungsschutzgesetz und ggf. das Betriebsverfassungsgesetz mit der Beteiligung des Betriebsrats anwendbar.[1] Hierzu muss der im Ausland tätige Arbeitnehmer jedoch weiterhin dem in Deutschland gelegenen Betrieb angehört.[2] Es geht dabei nicht um eine unzulässige Ausstrahlung des BetrVG bzw. des Kündigungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / IV. Steuerliche Abwicklung des Schenkungswiderrufs

Sind die Voraussetzungen der Vorschrift zu bejahen, ist die früher gezahlte Schenkungsteuer zurückzuerstatten. Dennoch ist eine früher gezahlte Steuer nicht zu verzinsen, weil bei Steuern, die auf den Zeitpunkt des Vermögens-Zuflusses abstellen (vgl. § 9 ErbStG zum Stichtagsprinzip), ein Vorgang der Rückgängigmachung erst in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, in dem der Z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Anders, Fusionen bei wechselseitigen Beteiligungen und Finanzierung mit eigenen Anteilen, PiR 2018, S. 114–121; Bachem/Fervers/Janssen/Mehrhoff, IFRS-Jahresabschluss Erstellung und Prüfung 2009/10, 4. Aufl., Bonn/Berlin 2008; Bach/Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Zur Übertragu... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind seit dem 9.7.2015 in Abt. I des im Beschlusseingang bezeichneten Grundbuchs in Erbengemeinschaft mit drei weiteren Miterben eingetragen. In Abt. II ist eine Grunddienstbarkeit gebucht, Abt. III ist frei von Belastungen. Die Beteiligte zu 2 ist die Mutter des am 20.9.2011 geborenen Beteiligten zu 1 und des Beteiligten zu 3. Am 5.7.2022 einigte sich der B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. "Zerlegung" bei mehreren Gemeinden (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 239 Abs. 2 BewG enthält bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die sich über mehrere Gemeinde erstrecken, ein besonderes Verfahren der Ermittlung für den (anteiligen) Grundsteuerwert. In diesen Fällen sind die Reinerträge aus den verschiedenen Nutzungen für jede Gemeinde gesondert zu ermitteln. Das gilt auch für die typisierten Zuschläge zum Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonstige Vermögensgegenstände und Schulden (Abs. 6)

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 6 ErbStG ist ein Anteil an Wirtschaftsgütern und Schulden, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen ist, mit dem darauf entfallenden Teilbetrag des auf den Bewertungsstichtag festgestellten Werts anzusetzen. § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG seinerseits schreibt bestimmte Wertfeststellungen i.S. v. § 179 AO vor, wenn die W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Durchschnittsberechnung

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzverwaltung stellt für die Grenzen von Mitgliedsbeitrag (1 023 EUR), Aufnahmegebühren (1 534 EUR), Investitionsumlage (5 113 EUR) jedoch nicht auf das einzelne Vereinsmitglied ab, sondern auf den Durchschnittswert. D.h., es wird ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag und eine durchschnittliche Aufnahmegebühr aus dem Verhältnis der zu ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.3 Praxisbeispiel globalDocSolution für MF, LF

Seit der Einführung der Dokumentationsvorschriften wurden verschiedene Expertentools entwickelt, mit denen die VP-Dokumentationserstellung digitalisiert werden kann. Als Pionier und Marktführer in diesem Bereich ist hier globalDoc Solution(r) von PwC zu nennen. Diese VP-Dokumentationssoftware ist bereits seit mehr als 16 Jahren auf dem Markt und wird seither ständig weiteren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage 6 – Inhalte der VP-Dokumentation gemäß GAufZV 2003

In § 4 der GAufZV 2003 sind die allgemein erforderlichen Aufzeichnungen für die VP-Dokumentation bzw. Local File im Vor-BEPS-Zeitraum wie folgt geregelt: ›Der Steuerpflichtige hat nach Maßgabe der §§ 1 bis 3 folgende Aufzeichnungen, soweit sie für die Prüfung von Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung von Bedeutung sind, zu erstellen: Allgemeine Infor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.8.2 Vererbung einer Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft

Keine Erbengemeinschaft entsteht, wenn die Mitgliedschaft an Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts vererbt wird. Denn solche Gesellschaftsanteile gehen im Wege der erbrechtlichen Sondernachfolge unmittelbar[1] in Teilen auf die mehreren Erben über.[2] Die Nachfolge in die Mitgliedschaft vollzieht sich dann unmittelbar –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.3 Höchstpersönliche Errichtung

Da die Testierfreiheit ein individuelles und höchstpersönliches Recht ist, kann ein Erblasser sein Testament nur persönlich errichten (§ 2064 BGB) und weder die Entscheidung über die Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung (§ 2065 Abs. 1 BGB) noch die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, noch die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung einem anderen üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.1 Vorausvermächtnis

Die Stellung des Erben und des Vermächtnisnehmers schließen einander nicht aus. Vielmehr kann der Erblasser Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung kombinieren, um etwa einzelne Miterben zu bevorzugen, indem er zu deren Gunsten ein Vorausvermächtnis gem. § 2150 BGB anordnet, oder aber um Erben zu benachteiligen, indem er ihnen mit dem Vermächtnis zugunsten Dritter potenzielle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10.3.2 Fortführung des Unternehmens bei Testamentsvollstreckung

Da zu bezweifeln ist, dass ein unternehmensfremder und regelmäßig auch noch anderweitig tätiger Dritter als Testamentsvollstrecker die unternehmerische Initiative und das Engagement aufbringt, die für die dauerhafte Unternehmensfortführung nach dem Tod des Inhabers erforderlich ist, kann die Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Bereich regelmäßig nur eine Übergangslö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.8.1 Vererbung eines Einzelunternehmens

Der vorgenannte Grundsatz, dass möglichst nur eine Person zum alleinigen Erben und weitere Erbberechtigte zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden sollten, gilt prinzipiell auch für den Fall, dass ein Einzelunternehmen zu dem zu vererbenden Vermögen gehört und dieses fortgeführt werden soll.[1] Denn der Betrieb eines Handelsgeschäfts in Erbengemeinschaft wirft unnötige Schwie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbvertrag / 2 Form des Erbvertrags

Ein Erbvertrag kann grundsätzlich nur in ordentlicher Form zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Teile geschlossen werden (§§ 2276 Abs. 1 Satz 1, 2231 Nr. 1 BGB), indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass der Erbvertrag seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitskommunikatio... / 1.1 Der Einfluss der Kundenloyalität

Einer dieser nachgelagerten Variablen des Konsumentenverhaltens ist die Kundenloyalität, durch welche "die nachweisliche Eigenschaft und Bereitschaft zur Dauerkundenbeziehung" beschrieben wird[1]. Sie ist zum einen durch beobachtbares Verhalten, wie Kaufrhythmus und Wiederkaufrate, gekennzeichnet. Zum anderen ist Loyalität das Resultat von psychischen Prozessen, wie dem Aufb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 23 Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann der Arbeitnehmer ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Damit ist es in die Hand des Arbeitnehmers gelegt, ob und in welchem Umfang er ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen will. Ein eigenes Beteiligungsrecht der Arbeitnehmervertretung wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 18 In... / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 10 § 18 TzBfG gehört zu den zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetzen i. S. d. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Damit obliegt dem Betriebsrat die Verpflichtung, über die Einhaltung der Informationspflicht zu wachen.[1] Mittelbar erlangt § 18 TzBfG Bedeutung über § 99 Abs. 2 Nr. 3 2. Halbsatz BetrVG.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuziehung: Beteiligung im Rahmen des Einspruchsverfahrens

Zusammenfassung Überblick Mit der Hinzuziehung (§ 360 AO) kann die Finanzbehörde im Rahmen eines Einspruchsverfahrens Dritte, die nicht selbst Einspruch eingelegt haben, am Einspruchsverfahren beteiligen. Die Hinzuziehung verfolgt dabei 2 Ziele: Verfahrensvereinfachung: Wo die gleiche Rechtsfrage in einem späteren Verfahren gegenüber Dritten nochmals entschieden werden müsste,...mehr