Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung von Vermögenswerten aus Liquiditätsüberhängen und Erträge aus diesen Vermögenswerten (Abs. 4)

(4) [1] Vermögenswerte, die Grundlage für eine externe Anlage von Liquiditätsüberhängen sind oder die auf Grund der externen Anlage von Liquiditätsüberhängen entstehen, und Erträge aus diesen Vermögenswerten sind nicht der Finanzierungsbetriebsstätte, sondern jeweils den anderen Betriebsstätten zuzuordnen. [2] Ist eine direkte Zuordnung der Vermögenswerte und Erträge, die a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.3 Selbständigkeitsfiktion und Öffnungsklausel (§ 1 Abs. 5 S. 2 AStG)

Rz. 313 § 1 Abs. 5 S. 2–4 AStG bildet das zentrale Element des AOA und von § 1 Abs. 5 AStG – d. h. die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Betriebsstättenfall. Nach § 1 Abs. 5 S. 2 AStG muss eine Betriebsstätte unter der Selbstständigkeitsfiktion wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt werden, es sei denn, die spezifische Zugehörigkeit der Betri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) [1] Abweichend von Absatz 1 ist ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der der Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.3 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zu einer Betriebstätte (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 289 Authorised OECD Approach (AOA): Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 erweitert § 1 Abs. 4 Nr. 2 AStG den Anwendungsbereich des § 1 AStG explizit auf die Gewinnermittlung von Betriebsstätten (vgl. dazu auch § 1 Abs. 5 AStG, Punkt 11). Die Regelung wurde mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] zur Umsetzung des Authorised OECD Approach (AOA) in das Gesetz aufgenomme...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.2 Der Fremdvergleichsgrundsatz in Betriebsstättenkonstellationen (§ 1 Abs. 5 S. 1 AStG)

Rz. 306 Gemäß den Bestimmungen in § 1 Abs. 5 AStG wird unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen die Anwendung von § 1 Abs. 1, 3–4 AStG , die normalerweise für verbundene Unternehmen gelten, auch auf interne, schuldrechtlich anzunehmende Beziehungen innerhalb eines Unternehmens ausgeweitet (Betriebsstättenkonstellationen). Dies ist notwendig, da eine Betriebsstätte rechtl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Zuordnung in besonderen Fällen (Abs. 2)

(2) Wird eine Personalfunktion weder in der Betriebsstätte noch im übrigen Unternehmen ausgeübt oder liegt ein Fall des Absatzes 1 Satz 2 vor, so ist die Personalfunktion der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die Personalfunktion sachlich den engsten Bezug aufweist. Rz. 3017 [Autor/Stand] Anknüpfung an sachlichen Bezug. § 4 Abs. 2 BsGaV regelt den Fall, in dem entweder kei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung der indirekten Zuordnung (Satz 1)

(3) [1] Soweit eine direkte Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen des Unternehmens zur Betriebsstätte nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, sind der Betriebsstätte Finanzierungsaufwendungen des Unternehmens entsprechend der indirekten Zuordnung der Passivposten anteilig zuzuordnen. Rz. 3293 [Autor/Stand] Indirekte Zuordnung. Nach § 15...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (i) Funktions- und risikogewichtete Kapitalaufteilungsmethode für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (Abs. 1)

(1) [1] Einer inländischen Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts ist der Anteil am Eigenkapital des ausländischen Kreditinstituts zuzuordnen, der ihrem Anteil an der Summe der risikogewichteten Positionsbeträge des ausländischen Kreditinstituts im Sinne des ausländischen Bankenaufsichtsrechts entspricht (Kapitalaufteilungsmethode für Bankbetriebsstätten). [...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (Abs. 2)

(2) [1] Der Aufteilungsschlüssel, der für die Gewinnaufteilungsmethode nach Absatz 1 anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Beiträgen, die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und vom übrigen Unternehmen für den Bau- und Montagevertrag geleistet werden. [2] Der Umfang der geleisteten Beiträge berechnet sich nach den Kosten der maßgeblichen Personalfunktionen, die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zuordnung von Personalfunktionen, Vermögenswerten, Chancen und Risiken und Eigenkapital (§ 1 Abs. 5 Satz 3)

„ [3] Um die Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln, sind ihr in einem ersten Schritt zuzuordnen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) [1] Abweichend von Absatz 1 ist ein materielles Wirtschaftsgut nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der das materielle Wirtschaftsgut genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion überwiegt. Rz. 302...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Bestimmung der Art der Geschäftsbeziehung und der Verrechnungspreise (§ 1 Abs. 5 Satz 4)

„ [4] Auf der Grundlage dieser Zuordnung sind in einem zweiten Schritt die Art der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und seiner Betriebsstätte und die Verrechnungspreise für diese Geschäftsbeziehungen zu bestimmen.” Rz. 2885 [Autor/Stand] Bestimmung der Art der Geschäftsbeziehungen. Im zweiten Schritt der Gewinnermittlung/-abgrenzung ist auf der Grundlage der fikt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer

Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Steuerpflichtigen der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbeträge können je nach Konstellation – ne...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (Abs. 2)

(2) [1] Die Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet alle Bestandteile, die der Betriebsstätte auf Grund ihrer Personalfunktionen (§ 4) zuzuordnen sind. [2] Dazu gehörenmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Personalfunktionenkonkurrenz (Satz 1)

(3) [1] Abweichend von Absatz 2 sind Chancen und Risiken nur dann einer anderen Betriebsstätte zuzuordnen als derjenigen, auf deren Personalfunktion die Chancen und Risiken beruhen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 2 genannten Personalfunktion überwiegt. Rz. 3145 [...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Dauerhafte Nutzungsänderung (Satz 2)

[2] Wird dasselbe materielle Wirtschaftsgut später auf Dauer in einer anderen Betriebsstätte genutzt, so ist es ab dem Zeitpunkt der Nutzungsänderung der anderen Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3023 [Autor/Stand] Zuordnungsänderung bei dauerhafter Nutzungsänderung. Ändert sich die Nutzung eines materiellen Wirtschaftsguts "auf Dauer", so ist das Wirtschaftsgut gem. § 5 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Ermittlung des Dotationskapitals (Abs. 2)

Rz. 3541 [Autor/Stand] Dotationskapital als Residualwert. Nach der direkten (Vorab-) Zuordnung von Vermögenswerten der Aktivseite der Bilanz des Versicherungsunternehmens zur inländischen Betriebsstätte und der indirekten Zuordnung nach § 25 Abs. 1 BsGaV ergibt sich als Residualwert auf der Passivseite der Hilfs- und Nebenrechnung der Versicherungsbetriebsstäte das Dotations...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Zuordnung von Chancen und Risiken eines Vermögenswerts oder Geschäftsvorfalls (Abs. 1)

(1) Stehen Chancen und Risiken im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Vermögenswert im Sinne der §§ 5 bis 8 oder mit einem Geschäftsvorfall im Sinne des § 9, so sind diese Chancen und Risiken der Betriebsstätte zuzuordnen, der auch der betreffende Vermögenswert oder Geschäftsvorfall zuzuordnen ist. Rz. 3141 [Autor/Stand] Chancen und Risiken. § 2 BsGaV enthält keine Defini...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Abweichende Zuordnung von Sicherungsgeschäften (Abs. 3)

(3) Sicherungsgeschäfte sind nur dann abweichend von den Absätzen 1 und 2 zuzuordnen, wenn dies im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3175 [Autor/Stand] Zuordnungskriterium. Die Öffnungsklausel in § 11 Abs. 3 BsGaV lässt eine abweichende Zuordnung eines Sicherungsgeschäfts einschließlich der zugehö...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.5 Jüngste Rechtsentwicklung

Rz. 36 Der § 20 AStG erfuhr durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) vom 25. Juni 2021[1] seine jüngste Änderung. Neben einer Bereinigung des Absatzes 1 (Streichung der Bezugnahme auf den schon abgeschafften Absatz 3) erfolgt in Absatz 2 einerseits eine redaktionelle Überarbeitung der Anwendungsvoraussetzungen (Halbs. 1–5) und anderersei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überführung zwischen zwei Betriebsvermögen eines StPfl (§ 6 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 1561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 5 S 1 EStG regelt die Überführung (s Rn 1515) eines Einzel-WG aus einem BV in ein anderes BV desselben StPfl. Diese Überführung hat zwingend zu Buchwerten zu erfolgen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (s Rn 1565ff). Eine Änderung der Rechtslage hat sich durch die Gesetzesentwicklung seit 01.01.1999 (s ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nicht eindeutig zugeordnet werden oder ändert sich der überwiegende funktionale Zusammenhang häufig, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3080 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkung

Rz. 3201 [Autor/Stand] Konzeptionelle Grundlagen. Nach der BsGaV wird zunächst das Dotationskapital ermittelt, welches der Betriebsstätte zuzuordnen ist. Anschließend werden die übrigen Passivposten als Residualgröße zugeordnet. Darüber hinaus unterscheidet die BsGaV bei der Bestimmung des Dotationskapitals zwischen inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Funktionsaufteilung (Satz 2)

[2] Werden Personalfunktionen, durch deren Ausübung ein sonstiger Vermögenswert geschaffen oder erworben wird, gleichzeitig in verschiedenen Betriebsstätten ausgeübt, so ist der sonstige Vermögenswert der Betriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung für diesen sonstigen Vermögenswert zukommt. Rz. 3093 [Autor/Stand] Funktionsaufteilung. Werden die a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Definition der Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens (Abs. 1)

(1) [1] Eine Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens umfasst die Liquiditätssteuerung durch eine Betriebsstätte (Finanzierungsbetriebsstätte) für eine oder mehrere andere Betriebsstätten desselben Unternehmens. [2] Zur Liquiditätssteuerung gehören insbesondere die Mittelbeschaffung, die Mittelzuweisung und die externe Anlage von Liquiditätsüberhängen. Rz. 3351 [A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / m) Verhältnis zu Art. 7 OECD-MA

Rz. 42 [Autor/Stand] Abkommensrechtliches Besteuerungsrecht auf stille Reserven. Sowohl Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 als auch Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 gewähren den Vertragsstaaten das Recht, in einem Wirtschaftsgut gebildete stille Reserven im Zeitpunkt der Überführung des Wirtschaftsguts zu besteuern.[2] Dies gilt im Übrigen auch für die Besteuerung von unternehmensinternen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (i) Mindestkapital für ausländische Bankbetriebsstätten eines inländischen Kreditinstituts (Abs. 1)

(1) [1] Der ausländischen Bankbetriebsstätte eines inländischen Kreditinstituts ist ein Dotationskapital entsprechend § 13 Absatz 1 zuzuordnen, es sei denn, das anzuwendende ausländische Bankenaufsichtsrecht enthält zwingende Regelungen zur Mindestkapitalausstattung, die die ausländische Bankbetriebsstätte einhalten müsste, wenn sie ein selbständiges ausländisches Kreditins...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Aufteilung des Ergebnisses (Abs. 2)

(2) [1] Wird im globalen Handel mit Finanzinstrumenten die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in verschiedenen Bankbetriebsstätten ausgeübt und lässt sich eine eindeutige Zuordnung von einzelnen Finanzinstrumenten nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchführen, so sind die aus den Finanzinstrumenten steuerlich realisierten und nichtrealisierten Ergebnisse auf die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Abweichung vom Fremdvergleichsgrundsatz

"... nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen ..." Rz. 2851 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Eichstrich. Eine Korrektur nach § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 setzt voraus, dass die Verrechnungspreise, die der Gewinnaufteilung zwischen dem inländischen Unternehmensteil und seiner ausländischen Betriebsstätte bzw. der Gewinnermittlung einer inländischen Betriebss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Auffangregelung (Satz 1)

(4) [1] Kann ein immaterieller Wert nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3056 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, in welcher Betriebsstätte die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für einen immateriellen Wert ausgeübt wird, hat d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines (§ 30 BsGaV)

[1] Für eine Betriebsstätte, die Bau- oder Montagearbeiten durchführt und nach Abschluss der Bau- oder Montagearbeiten endet (Bau- und Montagebetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. [2] Ein Unternehmen, zu dem eine Bau- und Montagebetriebsstätte gehört, ist ein Bau- und Montageunternehmen. Rz. 3601 [Auto...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ff) Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens (§ 28 BsGaV)

Rz. 3564 [Autor/Stand] Keine Anerkennung einer Rückversicherung innerhalb des Unternehmens. § 28 BsGaV bestimmt, dass für steuerliche Zwecke die Übertragung des versicherungstechnischen Risikos aus einem Versicherungsvertrag, der der Betriebsstätte nach Maßgabe von § 24 BsGaV zugeordnet wurde, auf das übrige Unternehmen nicht anerkannt wird. Hintergrund ist, dass die Entsche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VI. Keine Anwendung auf Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (§ 1 Abs. 5 Satz 7)

„ [7] Auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder zwischen einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft sind die Sätze 1 bis 4 nicht anzuwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligung unmittelbar besteht oder ob sie nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes mittelbar besteht; für diese Geschäft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung der Versicherungsverträge (Abs. 1)

Rz. 3508 [Autor/Stand] Zuordnung der Versicherungsverträge als erster Schritt der Gewinnaufteilung. § 24 Abs. 1 BsGaV regelt, welchem Unternehmensteil ein Versicherungsvertrag und die mit dem Vertrag zusammenhängenden Vermögenswerte zuzuordnen sind. Durch die enge Verknüpfung von Versicherungsverträgen, den damit eingegangenen Versicherungsrisiken sowie den Vermögenswerten, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.5 Anpassung des § 1 AStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz

Rz. 13 Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz [1], welches am 26. Juni 2013 verabschiedet wurde, wurden die Absätze 5 und 6 in das Außensteuergesetz (AStG) eingefügt, die beide am 1. Januar 2013 in Kraft traten. § 1 Abs. 5 AStG erweitert die Anwendung der vorherigen Absätze auf Geschäftsbeziehungen zwischen einem inländischen Unternehmen (Stammhaus) und seiner auslän...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Entsprechende Anwendung auf ständige Vertreter (§ 1 Abs. 5 Satz 5)

„ [5] Die Sätze 1 bis 4 sind entsprechend auf ständige Vertreter anzuwenden.” Rz. 2887 [Autor/Stand] Ständiger Vertreter als Ergänzung der Betriebsstätte. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 sind die für Betriebsstätten i.S.d. § 12 AO geltenden Vorschriften des § 1 Abs. 5 Sätze 1–4 auf ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO (Rz. 2820) entsprechend anzuwenden. Diese ausdrückliche Anweisung ist ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zeitliche Begrenzung (Satz 3)

[3] Eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung nach Satz 2 Nummer 2 gilt als Zurverfügungstellung finanzieller Mittel zwischen der Betriebsstätte und dem übrigen Unternehmen und endet spätestens Rz. 3331 [Autor/Stand] Klarstellung un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(1) [1] Für die Zuordnung eines nicht in den §§ 5 bis 7 genannten Vermögenswerts (sonstiger Vermögenswert) zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3091 [Autor/Stand] Betroffene Vermögenswerte. Die Vorschrift des § 8 BsGaV regelt als Auffangregelung die Zuordnung derjenigen Vermögenswerte, die nicht bereits nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) [1] Für die Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte ist dessen Nutzung die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3021 [Autor/Stand] Vorrang des Kriteriums der Nutzung. Nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist für materielle Wirtschaftsgüter (Anm. 2956) grundsätzlich die Nutzung die maßgebliche Personalfunktion (Anm. 2944 ff.), an...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Vergleichbarkeitsanalyse (Satz 2)

[2] Aufbauend auf der Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 1 ist eine Vergleichbarkeitsanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte durchzuführen, um für die Geschäftsbeziehungen der Betriebsstätte im Sinne des § 1 Absatz 4 des Außensteuergesetzes Verrechnungspreise zu bestimmen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes) entsprech...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Unbewegliches Vermögen (Satz 3)

[3] Unbewegliches Vermögen, in dem die Geschäftstätigkeit einer Betriebsstätte ausgeübt wird, ist stets dieser Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3028 [Autor/Stand] Bestätigung des allgemeinen Grundsatzes. Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 BsGaV ist einer Betriebsstätte stets dasjenige unbewegliche Vermögen zuzuordnen, in dem sie ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Dies entspricht der Regelve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (ii) Niedrigeres Dotationskapital für die inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts (Abs. 2)

(2) [1] Ein geringeres Dotationskapital als nach Absatz 1 darf das ausländische Kreditinstitut der inländischen Bankbetriebsstätte nur zuordnen, soweit dies zu einem Ergebnis der inländischen Bankbetriebsstätte führt, das im Verhältnis zum übrigen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz auf Grund der ihr zugeordneten Vermögenswerte sowie der ihr zugeordneten Chancen und Ri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (iv) Unterkapitalisierung des ausländischen Kreditinstituts (Abs. 4)

(4) [1] Für eine inländische Bankbetriebsstätte eines ausländischen Kreditinstituts mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes, in dem ein Kreditinstitut eine Regelung anwenden kann, die dem § 2a des Kreditwesengesetzes entspricht, gilt Absatz 1 nur, wenn das ausländische Kreditinstitutmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 – 4/05 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH-Urteil vom 28.4.2004 I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516), BStBl. I 2005, 818

TOP 4.1 der Sitzung ASt I/05 Rz. 4 [Autor/Stand] Nach dem o.g. Urteil des BFH vom 28.4.2004 setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" im Sinne von § 1 Abs. 1 und 4 Außensteuergesetz (AStG) eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlic...mehr