Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVI. Belehrung über Rechtsfolgen der Aufhebungsvereinbarung/Hinweis- und Aufklärungspflichten/Schadensersatz- und Wiedereinstellungsverpflichtung

Rz. 363 Wegen der umfassenden arbeitsrechtlichen, insb. aber auch sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen, sollte sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer umfassend über sämtliche Konsequenzen vor Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung informieren. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat einzuholen, ggf. aber auch mit der Arbeitsagentur zu sprechen (vgl. zur Beratungs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Konflikt mit anderen Betriebsvereinbarungen

Rz. 1545 Kollidieren mehrere Betriebsvereinbarungen, so gelten die allgemeinen Regeln. Eine spätere Vereinbarung löst grds. die ältere ab, wobei eine spätere Betriebsvereinbarung für die Zukunft auch für Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthalten kann (Zeitkollisionsregel). Bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer können allerdings nicht ohne Weiteres beseitigt w...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Betriebsteile

Rz. 33 Als Betriebe, in denen eigene Betriebsräte zu wählen sind, gelten nach § 4 BetrVG auch Betriebsteile, wenn in ihnen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Weitere Voraussetzung ist, dass sie räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind oder – wenn dies nicht der Fall ist – durch Aufgabenbereich und Organisation eige...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / I. Zusammenarbeitsgebot und Friedenspflicht

Rz. 11 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 SprAuG haben der Sprecherausschuss und seine Mitglieder mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohl der leitenden Angestellten des Betriebs zusammenzuarbeiten. Da im SprAuG anders als im BetrVG die Gewerkschaften nicht erwähnt sind, stehen ihnen hier keine Rechte zu. Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit wird ergänzt durch eine entsprechen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Bestellung eines Vorsitzenden

Rz. 110 Der Betriebsrat hat auch den Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu bestimmen. Ob die Betriebsratswahl anfechtbar ist, wenn der Betriebsrat die Bestellung unterlässt – und der Wahlvorstand aus eigenen Reihen einen Vorsitzenden wählt –, ist noch nicht entschieden. Dies dürfte für den Regelfall zu verneinen sein, weil Auswirkungen auf die Wahl – anders als bei fehlerhafter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Ersetzung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Beauftragung

Rz. 717 Weigert sich der Arbeitgeber, eine derartige Vereinbarung mit dem Betriebsrat abzuschließen, oder kommt eine Einigung über die Vereinbarung nicht zustande, kann der Betriebsrat die Zustimmung des Arbeitgebers hierzu beim ArbG ersetzen lassen. In Ausnahmefällen kann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ein Sachverständiger auch durch eine einstweilige Verfügung im Bes...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auch die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des NachwG und den §§ 305 ff. BGB zu überwachen. Der Betriebsrat ist berechtigt, die Missachtung dieser Vorschriften zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG v. 16.11.2005 – 7 ABR 12/05-). Das Überwachungsrecht um...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Gewichtung der Sozialdaten

Rz. 771 Nach der Gesetzesbegründung kommt den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten – wie auch schon nach der bis zum 31.12.2003 geltenden Rechtslage – i.R.d. Sozialauswahl weiterhin grds. gleiches Gewicht zu (BT-Drucks 15/1204, 11). Auch das BAG geht davon aus, dass keinem der Auswahlgesichtspunkte ein absoluter Vorrang zukommt (BAG v. 5.12.20...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Einschätzungsspielraum des Betriebsrats

Rz. 614 Es muss sich um Bildungs- und Schulungsveranstaltungen handeln, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Dies ist der Fall, wenn die zu erwerbenden Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und im Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Obligatorische Briefwahl

Rz. 257 Der Wahlvorstand kann – dies muss schon vor Erlass des Wahlausschreibens geschehen, weil es dort aufgeführt sein muss – für bestimmte Betriebsteile zwingend schriftliche Stimmabgabe beschließen. Dies wird er etwa dann machen, wenn kleine Einheiten räumlich entfernt sind, sodass es zu aufwendig erschiene, dort extra ein Wahllokal zu eröffnen. Diese Angabe muss bereits...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Rechtzeitigkeit

Rz. 886 Die Unterrichtung durch den Arbeitgeber hat rechtzeitig zu erfolgen. Was dies im Einzelfall bedeutet, lässt sich nur mit Blick auf das jeweilige Unterrichtungsziel bestimmen. Ist der Betriebsrat vor der Durchführung bestimmter Maßnahmen des Arbeitgebers zu unterrichten, so bedeutet Rechtzeitigkeit, dass die Unterrichtung zu einem Zeitpunkt stattfinden muss, in welche...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / B. Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz

Rz. 4 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht zu einem Wegfall oder einer Minderung des Arbeitnehmerschutzes. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften muss der Insolvenzverwalter uneingeschränkt beachten. Lediglich in Bezug auf die Kündigungsfristen, eine vereinbarte Vertragsdauer und einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts sieht § 113 InsO für den Insolvenz...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 1041 Nach § 78a Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber, der einen Auszubildenden, der Mitglied einer Betriebsvertretung ist, nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will, verpflichtet, dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Konkrete Rechtsfolgen sind allein mit der Unterlassung der Mitteilung oder ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 22. Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums bei der Ausübung des Übergangsmandats

Rz. 409 Ähnliches gilt für die Zusammensetzung des Gremiums beim Übergangsmandat. Auch in diesen Fällen erscheint es als vorzugswürdig, die Besetzung im Zeitpunkt der Auf- oder Abspaltung als für dieses Übergangsmandat entscheidend anzusehen. Es wird dabei so getan, als ob der Ursprungsbetriebsrat noch bestünde. Sind aus dem abgespaltenen Betriebsteil kommende Betriebsratsmi...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / B. Bundesgesetze

Rz. 4 Eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechtes ist bisher unterblieben. Deswegen muss die Rspr. diese Lücke im Hinblick auf die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitskampfes füllen (ErfK/Schmidt, GG, Art. 9 Rn 100; Kissel, Arbeitskampfrecht, § 18; Wißmann, Jahrbuch des Arbeitsrechts, Bd. 35, S. 115, 130). Allerdings werden die Begriffe Streik oder Arbeitskampf...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / III. Whistleblowing-Klauseln

Rz. 5 Eine Mitbestimmungspflicht besteht entsprechend bei den sog. Whistleblowing-Klauseln. Diese Klauseln sehen vor, dass Fälle von Non-Compliance an eine genau aufgeführte Stelle mitzuteilen sind. Sie statuieren damit in der Regel für die Mitarbeiter eine Meldeverpflichtung (Schulz, BB 2011, 629). Zwar ist jeder Arbeitnehmer aufgrund der aus dem Arbeitsverhältnis resultiere...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / b) Zugangsrecht eines Gewerkschaftsbeauftragten

Rz. 93 Gem. § 2 Abs. 2 BetrVG ist Gewerkschaftsbeauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufes, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann das vom Arbeitgeber bestrittene Zugangsrecht...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Definition

Rz. 170 Es existiert keine gesetzliche Definition des Begriffes der Arbeitsordnung. Mangels gesetzlicher Definition wird der Begriff daher auch nicht zwingend einheitlich in der Rechtspraxis verwendet. Synonym verwendet werden z.B. die Begriffe: Betriebsordnung, Hausordnung, Verhaltenskodex. In der Praxis trifft man den Begriff der Arbeitsordnung zumeist als Überbegriff betr...mehr

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§ 32 Abwicklung / cc) Erwähnung von Betriebsratstätigkeiten

Rz. 102 Unterbrechungen durch Betriebsratstätigkeit sind im Zeugnis bei der Dauer der Beschäftigung grds. nicht aufzuführen, (vgl. BAG v. 10.5.2005 – 9 AZR 261/04 m.w.N.). Soweit Betriebsratsmitglieder nicht nach § 38 BetrVG freigestellt sind, wird ja die vertraglich geschuldete Arbeit neben der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben weiterhin ausgeführt (LAG Ha...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Ermittlung der Daten für die Sozialauswahl

Rz. 773 Bevor der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführt, muss er die relevanten Daten ermitteln (v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 948; APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 734). Soweit die auswahlrelevanten Daten nicht aus den Personalunterlagen folgen, muss der Arbeitgeber diese erfragen (BT-Drucks 15/1204, 11; Gaul/Lunk, NZA 2004, 184, 187). Hinsichtlich der Unterhaltsverpflich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Schriftform

Rz. 1315 Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben (§ 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Diese Schriftlichkeit ist konstitutiv. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante B...mehr

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§ 29 Kündigung / (b) Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit

Rz. 121 Besteht demgegenüber nur eine Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat entweder über eine ihm bekannte Krankheitsursache oder die seiner Negativprognose zugrunde liegenden Tatsachen informieren. Darüber hinaus muss er die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen darlegen, welche ihn zum Ausspruch der Kündigung bewegen ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Sprecherausschussgesetz

Rz. 50 Seit dem 1.1.1989 regelt das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) die kollektivrechtliche Interessenvertretung derjenigen leitenden Angestellten, die nach § 5 Abs. 3 BetrVG von der Vertretung durch den Betriebsrat ausgeschlossen sind. Die Wahrnehmung eigener Interessen durch den einzelnen leitenden Angestellten selbst wird durch diese gesetzliche Interessenvertretung alle...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Vertragsabschlussfreiheit und Kontrahierungszwang

Rz. 1234 Das Gesetz selbst regelt den Fall einer Wiedereinstellungsverpflichtung – von den Sonderfällen der §§ 6c Abs. 1 S. 3–5 SGB II (dazu BAG v. 24.9.2015 – 6 AZR 511/14, NZA-RR 2016, 41; BAG v. 28.1.2020 – 9 AZR 493/18, BAGE 169, 328), 174 Abs. 6 SGB IX einmal abgesehen – nicht, sondern nur die Wirksamkeit des Beendigungstatbestands (vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 626 BGB...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Einzelfälle

Rz. 1132 Als Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG hat die Rspr. angesehen:mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Verzicht des Arbeitnehmers

Rz. 303 Zu beachten ist, dass bei einem etwaigen Verzicht des Arbeitnehmers auf Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung stets die Zustimmung des Betriebsrates (§ 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG) bzw. des Sprecherausschusses (§ 28 Abs. 2 S. 3 SprAuG) erforderlich ist, soweit der Anspruch auf einer Kollektivvereinbarung beruht.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Befugnisse

Rz. 509 Mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) kann der Betriebsrat dem Betriebsausschuss schriftlich Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen (§ 27 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist dem Betriebsrat aber selbst vorbehalten (§ 27 Abs. 2 S. 2 Hs. 2). Auch die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussve...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Personenbedingte Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 124 Bei anderen personenbedingten Kündigungen, z.B. wegen fehlender fachlicher Eignung, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tatsachen mitteilen, die aus seiner Sicht zum dauernden Fortfall der Eignung für die Tätigkeit führen. Rz. 125 Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe für di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (1) Frühere Rechtsprechung

Rz. 358 Nach der früheren Rspr. des BAG war zwischen Störungen im Leistungs-, Vertrauens- und Betriebsbereich zu unterscheiden. Danach war eine Abmahnung grds. erforderlich bei Störungen im Leistungsbereich, bspw. bei der Schlechtleistung der Arbeit oder der Verletzung von Nebenpflichten (BAG v. 25.4.1996, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG v. 13.6.1996, ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Wirksamkeit der Kündigung

Rz. 1247 Der Anspruch entsteht mit dem Wegfall des Kündigungsgrundes. Gleichzeitig muss die vorher ausgesprochene Kündigung wirksam sein, weil der gekündigte Arbeitnehmer anderenfalls das nicht wirksam beendete Arbeitsverhältnis fortsetzen könnte (vom Stein, in: FS Willemsen, 2018, S. 575, 577). Deshalb darf die ausgesprochene Kündigung auch nicht aus anderen Gründen, bspw. ...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des ArbZG finden auf Arbeitnehmer sowie die zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Volontäre und Praktikanten nach BBiG) Anwendung, § 2 Abs. 2 ArbZG. Der Arbeitnehmerbegriff des ArbZG ist dabei aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben der RL 2003/88/EG – unabhängig von der nationalen Rechtsnatur des Vertra...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Angreifbarkeit des Beschlusses

Rz. 1601 Der Spruch der Einigungsstelle kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren überprüft werden, jedoch nur in begrenztem Umfang. Den Antrag zur Überprüfung können Arbeitgeber und Betriebsrat stellen, nicht jedoch die Einigungsstelle selbst. Sie ist auch nicht Beteiligte des Verfahrens, da sie als Hilfsorgan nicht in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten verletzt se...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Beeinträchtigung betrieblicher/wirtschaftlicher Interessen

Rz. 233 Aufgrund der Alkoholabhängigkeit muss es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers kommen (BAG v. 20.3.2014 – 2 AZR 565/12, Rn 15). In Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht gänzlich arbeitsunfähig, sondern z.B. nur leistungsgemindert ist, sind insb. die Sicherheits- und/oder Verletzungsrisiken zu beachten, die für den Arbei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Umgruppierung

Rz. 833 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst auch nicht Umgruppierungen: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer "richtig" einzugruppieren. Diese Eingruppierungsentscheidung ist deklaratorisch, weil der Arbeitnehmer nach der Eingruppierungsordnung, die meist auf Tätigkeit und Ausbildung abstellt, eingruppiert "ist". Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Mitbes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 376 Hinsichtlich des Übergangsmandates regelt das Gesetz die Pflicht, unverzüglich Wahlvorstände für die durchzuführende Betriebsratswahl zu bestellen. Da der Betriebsrat aber "die Geschäfte weiter führt", bedeutet dies – ebenso wie bei § 22 BetrVG – ein volles Mandat für alle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, nur eben begrenzt auf sechs Monate. Der Betriebsrat muss...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Zustandekommen und Wirksamkeit

Rz. 619 Es gelten die allgemeinen Regeln des BGB und bei Verwendung von für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen ergänzend die §§ 305 ff. BGB. Bedeutung kann ferner § 107 Abs. 2 GewO haben, wonach es dem Arbeitgeber verboten ist, dem Arbeitnehmer eigene Waren des Arbeitgebers auf Kredit zu überlassen. Rz. 620 Bei Arbeitgeberdarlehen sind im Zusammenhang mit...mehr

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§ 29 Kündigung / aa) Unterrichtung über den zu kündigenden Arbeitnehmer

Rz. 87 Der Arbeitgeber muss in der Betriebsratsanhörung den zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich genau bezeichnen. Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Privatanschrift, Familienstand und Kinderzahl sowie besondere soziale Umstände wie bspw. eine Schwerbehinderung oder Schwangerschaft sind mitzuteilen. Rz. 88 Mangels anderweitiger Kenntnisse kann der Arbeitgeber von den Eintr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 16 Vertragstypen / n) Nebenberufliche Tätigkeit/Auftragsspitzen

Rz. 803 Für eventuell notwendige zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen, die vielleicht nur für kurze Zeit benötigt werden, gelten keine anderen Abgrenzungsgrundsätze (Reufels, in: GmbH-Handbuch, Teil IV, 1. Abschnitt, Rn 64 nebenberufliche Tätigkeit). Der Umstand, dass diese Mitarbeiter nur für begrenzte Zeit oder nebenberuflich oder nur zeitlich gering beansprucht wer...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 36 Allgemeines / A. Normzweck

Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Die Regelung des § 613a BGB bezieht sich nicht nur auf Betriebe, die dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen (BAG v. 7.11.1975 – 1 ABR 78/74, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Höhe des Entgelts und Inhalt des Arbeitsvertrags

Rz. 1175 Es besteht nach § 99 Abs. 1 BetrVG keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat über die Mitteilung der vorgesehenen Eingruppierung hinaus auch die Höhe des tatsächlich erzielten Gehalts mitzuteilen (BAG v. 31.1.1989 – 1 ABR 48/87, juris; BAG v. 3.10.1989 – 1 ABR 73/88, juris). Dies gilt auch nicht für die Höhe des Entgelts der anderen beim Arbeitgeber besc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Tätigkeitspflicht innerhalb des Betriebs

Rz. 529 Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind von ihrer Arbeitspflicht befreit, nicht aber von ihren sonstigen arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie müssen sich insb. während der betrieblichen Arbeitszeit im Betrieb aufhalten (LAG Rheinland-Pfalz v. 8.11.2007 – 9 TaBV 37/07, juris); verlassen sie den Betrieb, um Betriebsratstätigkeiten außerhalb wahrzunehmen, müssen sie si...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Mitbestimmungsfragen

Rz. 618 Nach einhelliger Auffassung des BAG ist die Beachtung zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für eine im individuellen Arbeitsverhältnis nachteilig wirkende Neuregelung (grundlegend hierzu BAG v. 26.4.1988 – 3 AZR 168/86, NZA 1989, 219). Lediglich die Schließung oder die Teilschließung des betrieblichen Versorgungswerkes ist mitbes...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Faktor

Rz. 178 Ansonsten hat sich vielfach – aber keinesfalls stets – ein halber Monatsverdienst pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (sog. Regelabfindung) durchgesetzt (vgl. Anton-Dyck/Böhm, ArbRB 2020, 28 ff., mit einem Rechtsprechungsüberblick zur Höhe der Abfindung bei Auflösungsanträgen nach § § 9,10 KSchG). Es gibt unzählige unterschiedlich gelagerte Einzelfälle, worin andere M...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 237 Das Arbeitsschutzrecht enthält eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Regelungen zur Unfallverhütung. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem ArbSchG als Rahmengesetz sowie den Bestimmungen der BG in Form von BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätzen sowie Rechtsverordnungen. Rz. 238 Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen, die neb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Inhaltliche Besonderheiten bei den Diskriminierungstatbeständen

Rz. 514 Hinsichtlich der einzelnen Diskriminierungstatbestände sind zudem folgende relevante inhaltliche Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ii) Vorläufig weiterbeschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 731 Arbeitnehmer, die bereits gekündigt wurden, aber gem. § 102 Abs. 5 BetrVG oder aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches (BAG v. 27.2.1985, NZA 1985, 702) vorläufig weiterbeschäftigt werden, sind in die Sozialauswahl einzubeziehen (APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 699; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 928). Die vorläufig weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sin...mehr