Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.3 Mediation im Betriebsverfassungsrecht

Das BetrVG enthält zahlreiche Anknüpfungspunkte für Mediation und kann daher gleichsam als "unbekanntes ADR-Handbuch" bezeichnet werden.[1] Bezüglich Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat weist das Gesetz der Einigungsstelle[2] die Aufgabe zu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beizulegen. Das freiwillige Einigungsstellenverfahren[3] ...mehr

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Interessenausgleich / 3 Zustandekommen des Interessenausgleichs

Ein Interessenausgleich kommt im Ergebnis nur auf freiwilliger Grundlage zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Er kann insbesondere nicht über einen Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden. Das ergibt sich aus § 112 Abs. 4 BetrVG, der klarstellt, dass zwar der Sozialplan durch einen Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden kann, jedoch bewusst den Interessena...mehr

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Interessenausgleich / 4.1 Voraussetzung für die Durchführung der Betriebsänderung

Versucht der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat keinen Interessenausgleich oder führt er die geplante Betriebsänderung vor Abschluss der Interessenausgleichsverhandlungen durch, so ist die Folge, dass er den Arbeitnehmern, die durch diese Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile, insbesondere Entlassungen erleiden, nach § 113 Abs. 3 BetrVG einen Ausgleich zahlen muss, der bei...mehr

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Interessenausgleich / Zusammenfassung

Begriff Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob und wie eine vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt wird. Der Abschluss der Interessenausgleichsverhandlungen ist Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber die geplante Betriebsänderung durchführen darf. Der Interessenausgleich wird zwar ggf. vor der Einigun...mehr

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Interessenausgleich / 2 Voraussetzung

Ein Interessenausgleich ist über eine geplante Betriebsänderung zu verhandeln. § 112 Abs. 1 BetrVG knüpft an die in § 111 BetrVG geregelte Betriebsänderung an. Nur dann, wenn eine vom Arbeitgeber geplante Maßnahme eine Betriebsänderung im Sinne dieser Vorschrift darstellt, ist auch über einen Interessenausgleich zur verhandeln. Voraussetzung für die Pflicht, Interessenausgle...mehr

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Interessenausgleich / 1 Inhalt

Der Interessenausgleich ist in § 112 BetrVG geregelt. Sein Inhalt ergibt sich aus § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Er ist eine Vereinbarung über die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung. Er beschreibt die geplante Betriebsänderung und regelt konkret, ob, wann und wie sie durchgeführt wird und wie sie sich auf die Arbeitnehmer und die Arbeitsplätze auswirkt. Der Inhalt eines ...mehr

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Interessenausgleich / 4.4 Anhörung der Betriebsrats zu Kündigungen

Ohne Bedeutung ist der Interessenausgleich hingegen für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG zu den ggf. auszusprechenden Kündigungen. Der Interessenausgleich ersetzt die Anhörung nicht; die Anhörung und auch die Stellungnahme des Betriebsrats kann aber miteinander verbunden werden; das muss dann aber zum einen hinreichend deutlich gemacht werden und zum anderen m...mehr

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Interessenausgleich / 4.3 Verbindlichkeit des Interessenausgleichs

Der Arbeitgeber hat sich an die Vereinbarungen im Interessenausgleich zu halten. Weicht er davon ohne zwingenden Grund ab, haben die Arbeitnehmer, die dadurch benachteiligt werden, ebenfalls nach § 113 Abs. 1 und 2 BetrVG Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.mehr

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Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 34 Sitzungsniederschrift

1 Inhalt und Umfang der Niederschrift 1.1 Gegenstand und Bedeutung der Niederschrift Rz. 1 Die Niederschrift ist über jede Verhandlung des Betriebsrats zu fertigen. Gemeint sind damit aber nur die Betriebsratssitzungen, auch dann, wenn hier ausnahmsweise keine Beschlüsse gefasst worden sind. § 34 BetrVG gilt entsprechend für die Ausschüsse des Betriebsrats. Die Niederschrift is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Gegenstand und Bedeutung der Niederschrift

Rz. 1 Die Niederschrift ist über jede Verhandlung des Betriebsrats zu fertigen. Gemeint sind damit aber nur die Betriebsratssitzungen, auch dann, wenn hier ausnahmsweise keine Beschlüsse gefasst worden sind. § 34 BetrVG gilt entsprechend für die Ausschüsse des Betriebsrats. Die Niederschrift ist lediglich eine Privaturkunde. Sofern jedoch gegen ihren Inhalt keine Einwendungen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Aufbewahrung und Verteilung der Sitzungsniederschrift

Rz. 8 Die Niederschrift gehört ebenso wie andere Unterlagen zu den Akten des Betriebsrats. Der Arbeitgeber kann weder die Aushändigung verfügen noch steht ihm ein Einsichtsrecht zu. Die Aufbewahrungspflicht geht über die Amtszeit des Betriebsrats hinaus. Von daher sind die Niederschriften dem nachfolgenden Betriebsrat weiterzugeben. Soweit die Niederschrift elektronisch erste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4 Unterzeichnung der Sitzungsniederschrift

Rz. 6 Die Sitzungsniederschrift ist zwingend vom Vorsitzenden und einem weiteren Betriebsratsmitglied zu unterzeichnen. Letzteres kann der Betriebsrat bestimmen. Diese Aufgabe ist in der Regel mit der Übertragung des Amtes eines Schriftführers verbunden. Ob die Unterschrift auch durch die elektronische Form nach § 126a BGB ersetzt werden kann, ist nicht abschließend geklärt....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Inhalt der Niederschrift

Rz. 4 Zwingend vorgeschrieben sind die Wiedergabe des Wortlauts der Beschlüsse und die Angabe des Stimmenverhältnisses, mit dem sie gefasst worden sind. Alle Beschlüsse sind in ihrem Wortlaut wiederzugeben, also auch die Anträge, die abgelehnt worden sind. Für jeden Beschluss, also auch die abgelehnten Anträge, ist das Stimmenverhältnis in der Sitzungsniederschrift zu dokume...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.5 Anwesenheitsliste

Rz. 7 Die Anwesenheitsliste, in die sich alle Teilnehmer der Sitzung – also nicht nur die Betriebsratsmitglieder, sondern beispielsweise auch der teilnehmende Arbeitgeber – einzutragen haben, ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift und dient der Dokumentation der Anwesenheit, auch im Hinblick auf die nach § 37 Abs. 2 BetrVG fortzuzahlende Vergütung. Der Betriebsratsvorsitze...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift

Rz. 9 Die Berechtigung, Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift zu erheben, steht allen Teilnehmern an der Sitzung zu, nicht nur den Betriebsratsmitgliedern. Die Einwendungen können sich auf alle Bestandteile der Sitzungsniederschrift beziehen, auch auf die Anwesenheitsliste. Vollständige Gegenprotokolle sind keine Einwendungen.[1] Die Einwendungen sind unverzüglich schr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Verantwortlichkeit für die Niederschrift

Rz. 2 Das Gesetz regelt nicht, wer für das Erstellen der Niederschrift die Verantwortung trägt. Die fällt zunächst dem Betriebsrat als Ganzem zu, der die Befugnis hat, eines seiner Mitglieder zum Schriftführer zu bestellen und ihm so die Aufgabe zuzuweisen, die Sitzungsniederschrift zu erstellen. Demgegenüber hat der Betriebsrat keinen Anspruch darauf, dass eine nicht ihm ang...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder

Rz. 10 Nach § 34 Abs. 3 BetrVG haben die Betriebsratsmitglieder – aber nur diese – das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats oder seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen. Ersatzmitglieder haben dieses Recht, wenn sie zu einer Sitzung eingeladen sind – bezogen auf alle Niederschriften. Einen besonderen Anlass oder Grund benötigt das Betriebsratsmitglied nicht. Das Einsichtsrec...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Inhalt und Umfang der Niederschrift

1.1 Gegenstand und Bedeutung der Niederschrift Rz. 1 Die Niederschrift ist über jede Verhandlung des Betriebsrats zu fertigen. Gemeint sind damit aber nur die Betriebsratssitzungen, auch dann, wenn hier ausnahmsweise keine Beschlüsse gefasst worden sind. § 34 BetrVG gilt entsprechend für die Ausschüsse des Betriebsrats. Die Niederschrift ist lediglich eine Privaturkunde. Sofer...mehr

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Mindestlohn: Beteiligungsre... / 2 Umfang des Mitbestimmungsrechts für Entlohnungssysteme

Ein Mitbestimmungsrecht über die Einführung des Mindestlohns hat der Betriebsrat nicht. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bezüglich Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Diese Gestaltung von Entlohnungsgrundsätzen betrifft sowohl das Aufstellen eines detaillierten Entgeltsystems, wie auch die Bildung von Entgeltgruppen nach abstrak...mehr

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Mindestlohn: Beteiligungsre... / 1 Überwachungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und tariflichen Bestimmungen eingehalten werden. Daher hat der Betriebsrat die Befugnis, darüber zu wachen, dass sowohl für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge, als auch solche Tarifverträge, die in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendege...mehr

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Mindestlohn: Beteiligungsre... / Zusammenfassung

Überblick Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu Lohn- und Entgeltgestaltung sind durch den Tarifvorrang[1] auf wenige Fallgestaltungen beschränkt. Der Betriebsrat hat aber neben allgemeinen Überwachungsrechten Mitbestimmungsrechte bei Entlohnungssystemen und zu Arbeitszeitkonten. Die Auswirkungen der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns[2] zum 1.1.2015 auf diese Beteil...mehr

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Mindestlohn: Beteiligungsre... / 3 Mitbestimmung bei Arbeitszeitkonten

Die Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. In § 2 Abs. 2 MiLoG findet sich zum Thema "Arbeitszeitkonten" folgende Regelung: "Die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden sind ...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 4.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 4.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1] Neben dieser Überwachungsaufgabe obliegt dem Betriebsrat nach § 75 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.4 Reaktionsmöglichkeiten bei Beschwerden von Mobbingbetroffenen

Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, Beschwerden von Arbeitnehmern über Mobbing entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für begründet, der Arbeitgeber jedoch nicht, so kann der Betriebsrat zur verbindlichen Klärung der Berechtigung der Beschwerde die Einigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnzulagen

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Besondere tarifliche wie übertarifliche Zulagen, die zB als Leistungszulagen iSv § 87 Abs 1 Nr 11 BetrVG gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; § 2 Abs 1 und Abs 2 Nr 7 LStDV). Das Gleiche gilt für Zulagen zum Zwecke der Repräsentation (BVerfG vom 11.11.1998 – 2 BvL 10/95, BGBl 1999 I, 370 = BStBl 1999 II, 502...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Begünstigt sind nur > Arbeitnehmer iSd EStG, auch wenn sie arbeitsrechtlich als Selbständige gelten. § 3b EStG setzt voraus, dass der Stpfl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG bezieht und auch die Zuschläge zu dieser Einkunftsart gehören (H 3b LStH; > Rz 17). § 3b Abs 2 Satz 1 EStG stellt nämlich ausdrücklich auf den ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.2 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber auf seinen Antrag hin – wiederum durch eine einstweilige Verfügung – von seiner auf § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG beruhenden Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden, wenn die Klage des Arbeitnehmers gegen die ordentliche Kündigung mutwillig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, sowie darüber hinaus mit der Begrün...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.1.2 Verfügungsgrund

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss ferner ein Verfügungsgrund vorliegen. Grundsätzlich besteht beim allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch die Möglichkeit, bereits in der Kündigungsschutzklage in Form eines uneigentlichen Hilfsantrags einen Antrag auf Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung zu stellen, und zwar für den Fall, dass er mit seinem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Verfügungsanspruch

Materiell-rechtliche Ansprüche können sich aus dem BetrVG, anderen Gesetzen oder auch Betriebsvereinbarungen ergeben. Äußerst umstritten ist die Frage, ob sich für den Betriebsrat aus seinen unterschiedlich ausgestalteten Mitbestimmungsrechten, reichend von Unterrichtungs- über Beratungs- bis zu echten Mitbestimmungsrechten, Unterlassungsansprüche ergeben. Nach der Rechtsprec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / Zusammenfassung

Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist nach § 85 Abs. 2 ArbGG für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die einstweilige Verfügung vorgesehen. § 85 Abs. 2 ArbGG verweist auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO über die einstweilige Verfügung mit der Besonderheit, dass für die Entscheidung nicht der Vorsitzende allein, sondern die voll besetzte Kammer ...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 3. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder einer sonstigen Güte- oder Schiedsstelle

Rz. 17 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist zum Teil vorgeschrieben, dass vor Einleitung eines Rechtsstreits ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist, so nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder nach §§ 76a, 112 BetrVG und in weiteren Fällen. Für diese Verfahren sieht Nr. 2303 Nrn. 2, 3 und 4 VV vor, dass eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr anfällt.[8] Hierzu siehe § 9. Rz. 18 Na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 3.2 Krankheiten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht, sich "krank zu melden", wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann. Hierbei hat der Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, welche gesundheitlichen Gründe dies im Detail sind. Er kann lediglich eine den Krankenzustand bestätigende Bescheinigung eines Arztes (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verlangen. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 3.4 Anforderungen an Speicherung und Verarbeitung

Soweit der Arbeitgeber befugt zum Besitz von Gesundheitsdaten ist, darf er diese auch speichern und im Rahmen der Zweckbindung nutzen. Sie dürfen in der Personalabteilung gespeichert werden und unterliegen dann nicht mehr dem Patientengeheimnis. Die Zweckbindung und damit die Verwendung der Daten richtet sich entweder nach der Einwilligung des Beschäftigten oder dem Zweck de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschlussfassung im Berichtstermin

Rn 7 Für die Beschlussfassung im Berichtstermin gelten die allgemein für die Beschlussfassung in Gläubigerversammlungen nach der InsO geltenden Maßgaben: Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Gläubiger erscheint.[32] Ist der einzig erschienene Gläubiger allerdings vom Stimmrecht ausgeschlossen, ist die Versammlung beschlussunfähig. Sofern kein – bzw. kein st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 8. Bilanz, Umsatz, Anzahl der Arbeitnehmer

Rn 17 § 3a nimmt eine Bewertung zur Eröffnung eines Gruppengerichtsstandes u.a. an der Bilanzsumme und dem Umsatzerlös vor. Rn 18 Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel, § § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB. Der Konzernabschluss ist klar und übersichtlich aufzust...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 3 Betriebsverfassungsrechtliche Schlichtungsstelle

Bei betriebsverfassungsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann nach § 76 Abs. 8 BetrVG anstatt einer Einigungsstelle durch Tarifvertrag auch eine tarifliche Schlichtungsstelle treten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.6 Weitere Voraussetzungen für Unterstützungskassen als soziale Einrichtungen

Rz. 80 Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen bei Unterstützungskassen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder sonstigen Zuschüssen verpflichtet sein. Die Finanzierung der Unterstützungskasse hat daher durch Beiträge des Trägerunternehmens und durch eigene Einkünfte der Kasse (Zinsen) zu erfolgen. Entscheidend ist das Bestehen einer Verpflichtung für die Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / Zusammenfassung

Überblick Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch im Unternehmen ist ein ernstzunehmendes Problem, das gravierende Schäden für Mitarbeiter und Unternehmen zur Folge haben kann. Präventive Maßnahmen sollen den Substanzmissbrauch verhindern, bevor er entsteht, und so für die entsprechende Arbeitssicherheit sorgen. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, erläuter...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 9.2.1 Unternehmensleitung

Von der Unternehmensleitung kann der Anstoß kommen, ein Gremium aus allen Unternehmensbereichen zu bilden, um ein verbindliches Präventionskonzept zu erarbeiten oder ein bestehendes zu überarbeiten. Hier gibt es die Möglichkeit, einzelne Aufgabenbereiche zu delegieren. Sofern eine eigenständige Abteilung BGM vorhanden ist, könnte von den dort beschäftigten Mitarbeitern, inkl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Sonstige Gründe der Sozialwidrigkeit

Hat der Betriebsrat einer aus betrieblichen Gründen erklärten ordentlichen Kündigung zu Recht widersprochen, so stellt dies einen absoluten Grund für die Sozialwidrigkeit dar, d. h. es bedarf keiner fallbezogenen Interessenabwägung. Ein Verstoß gegen personelle Auswahlrichtlinien[1] führt nur dann zur absoluten Sozialwidrigkeit einer aus betrieblichen Gründen erklärten Kündig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 3 Betriebseinschränkung

Für eine Einschränkung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen können zahlreiche außer- oder innerbetriebliche Gründe maßgeblich sein (z. B. Umsatzrückgang, Gewinnverfall, Überalterung der Produktionsanlagen, Sitzverlegung). Bei Vorliegen der in den §§ 111 ff. BetrVG geregelten Voraussetzungen sind Betriebseinschränkungen sozialplanpflichtig. Als dringende betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 5 Betriebsstilllegung

Der Arbeitgeber wird durch den allgemeinen Kündigungsschutz der §§ 1–14 KSchG nicht daran gehindert, seinen Betrieb (z. B. wegen Unrentabilität) ganz oder teilweise stillzulegen. Die Gerichte für Arbeitssachen prüfen eine entsprechende Entscheidung nicht auf ihre Zweckmäßigkeit nach.[1] Vorübergehende Einstellungen der Produktion (z. B. infolge des Ausbleibens von Zubehörtei...mehr