Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.4.1 Ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge

Wurden die Erträge des Geschäftsjahres ausgeschüttet, mussten die Einnahmen bilanziell mit dem Ausschüttungsbeschluss erfasst werden. Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG war der Zufluss maßgebend. Wurden die Erträge demgegenüber thesauriert, galten die ausschüttungsgleichen Erträge bei allen Anlegertypen zum Geschäftsjahresende als zugeflossen (fiktiver Zuflu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 3.4.2 Veräußerung der Fondsanteile

Fondsanteile im Betriebsvermögen führten bei Veräußerung oder Rückgabe (die steuerlich der Veräußerung gleichgestellt wird) nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu einem Gewinn bzw. Verlust. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn/-Verlust setzte sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungs-/Rückgabepreis und dem Buchwert der Anteile abzüglich der Veräußerungskosten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 1. Fallbasierte Einleitung

Im Grundsatz handelt es sich bei der erb- und schenkungsteuerlichen Begünstigung nicht um eine direkte Begünstigung von Wohnungsunternehmen i.S. einer Steuerbefreiung nur dieser Unternehmensart. Es handelt sich somit exakt gesagt um die Ausnahme der Verhinderung der Versagung einer Steuerbefreiung für die Übertragung von Unternehmen im Allgemeinen. Jedoch wird diese Steuerbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / Zusammenfassung

Begriff Inländische Investmentfonds (offene Fonds) können nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform eines Sondervermögens oder einer Investment-AG mit variablem Kapital gebildet werden. Ausländische Investmentfonds können unterschiedlichste Rechtsformen aufweisen. Das KAGB enthält die aufsichtsrechtlichen Regelungen für offene und geschlossene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gem. § 16 InvStG) gehören bei Privatanlegern zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Im Betriebsvermögen fließen Betriebseinnahmen zu.[1] Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen Steuern (v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 4. Auffassung der Finanzverwaltung

Das ausschlaggebende BFH-Urteil v. 24.10.2017, welches für die Anerkennung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes solche Zusatzleistungen erfordert, die das übliche Maß i.R. einer langfristigen Vermietung von Wohnungen überschreitet, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Entsprechend hielt die Finanzverwaltung an ihrer bishe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.6 Übergangsfragen

Der Wechsel vom "alten" ins "neue" Recht ist in § 56 InvStG geregelt. Zum einen werden die laufenden Erträge bis zum Jahresende 2017 noch nach der bis dahin geltenden Rechtslage versteuert. Es erfolgt eine "Zwangsthesaurierung" mit Ansatz der ausschüttungsgleichen Erträge, wenn die Erträge nicht bis Ende 2017 ausgeschüttet werden. Fonds mit einem vom Kalenderjahr abweichende...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Betriebsvermögen, Abs. 5

Rz. 57 Auch für Betriebsvermögen (Einzelunternehmen und Beteiligungen an gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften – Mitunternehmeranteile) wird auf das BewG verwiesen (§ 12 Abs. 5 BewG). Wie bei den Anteilen an (nicht notierten) Kapitalgesellschaften erfolgt die Verweisung über die Verfahrensvorschrift des § 151 Abs. 1 BewG. Aus dessen Nr. 2 ergibt sich,...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Ausländisches Betriebsvermögen

1. Allgemeines Rz. 29 Soweit bei einem Erbfall oder einer Schenkung unbeschränkte Steuerpflicht besteht, umfasst die Besteuerung – vorbehaltlich hiervon abweichender Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen – grundsätzlich das weltweit vorhandene Vermögen. Mithin kann auch im Ausland belegenes Betriebsvermögen für die deutsche Besteuerung relevant werden. Dies gilt sowohl in ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Aufteilung von in- und ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 30 Sofern die wirtschaftliche Einheit des Gewerbetriebs sowohl inländisches als auch ausländisches Betriebsvermögen umfasst und die auf das Ausland entfallenden Wirtschaftsgüter einer dortigen Betriebsstätte zuzuordnen sind, ist das Betriebsvermögen auf den inländischen Teil des Gewerbebetriebs und die ausländische Betriebsstätte aufzuteilen. Maßgebliches Aufteilungskrit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ausschluss der Verschonung; Grundstück im Betriebsvermögen

Rz. 18 Grds. gilt, dass die Anwendung des § 13d ErbStG ausscheidet, wenn die zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücke sich im nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögen befinden und nach § 13a bzw. 13c ErbStG begünstigt sind.[34] Der Wert vermieteter Grundstücke im Betriebsvermögen, die im Fall der Regelverschonung nach Abzug des Verschonungsbetrags von 85 % und de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Feststellungsbescheid bei Betriebsvermögen

Rz. 30 Mitgeteilt werden der Wert des Betriebsvermögens und wem das Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Der durch das ErbStRG v. 24.12.2008[124] eingefügte Satz 2 des § 151 Abs. 2 Nr. 2 BewG hat lediglich klarstellende Bedeutung. Eine Entscheidung über die Zurechnung muss auch bei Bewertungsstichtagen getroffen werden, die vor dem 1.1.2009 liegen. Die Feststellung nach den Fall...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Beim Betriebsvermögen zu berücksichtigende Schulden

Rz. 4 Die Einbeziehung von Schulden und sonstigen Abzügen im Rahmen der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens setzt nach § 103 Abs. 1 BewG voraus, dass es sich um Schulden handelt, die im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen zählen (Grundsatz der Bestandsidentität).[10] Weitere Voraussetzung ist, dass die Schu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften

Rz. 24 Auch wenn das Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht den Gegenstand eines Vermögensübergangs bildet und daher nicht unmittelbar der Besteuerung unterliegt, spielt es für die Bewertung der (übergehenden) Anteile an der Gesellschaft natürlich eine Rolle. Im Übrigen ist stets abzugrenzen, was vom Vermögen der Kapitalgesellschaft umfasst wird und wel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Inländisches Betriebsvermögen, Nr. 3

1. Allgemeines Rz. 8 Zum Inlandsvermögen zählt auch das inländische Betriebsvermögen. Hierzu gehört gem. § 121 Nr. 3 S. 2 BewG solches Vermögen, das einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist.[28] In Betracht kommen hier sowohl Teile von ausländischen Gewerbebetrieben (soweit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Betriebsvermögen

1. Umfang des inländischen Betriebsvermögens Rz. 30 Das inländische Betriebsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter, die zur inländischen Betriebsstätte gehören (§ 95 BewG). Die Abgrenzung erfolgt nach ertragsteuerlichen Grundsätzen. Umfasst sind also sämtliche Wirtschaftsgüter, die der inländischen Betriebsstätte dienen, gleichgültig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Betriebsvermögen

a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfa...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 1)

Rz. 24 Gegenstand der Feststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ist der Wert eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder eines Anteils daran, soweit ertragsteuerlich von einer Mitunternehmerschaft auszugehen ist. Es kann sich um einen gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder freiberuflich tätigen Betrieb handeln (vgl. §§ 95, 96 BewG).[105] Aus diesem ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Betriebsvermögen von Personengesellschaften

Rz. 26 Ähnliches gilt auch für Personengesellschaften. Hier sind gem. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BewG grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die den im Gesetz genannten Personengesellschaften zur gesamten Hand gehören, deren Betriebsvermögen zuzuordnen und zur wirtschaftlichen Einheit des Betriebsvermögens zusammenzufassen.[60] Ob und inwieweit diese Wirtschaftsgüter auch tatsächl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

Gesetzestext (1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 1...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 97 Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Gesetzestext (1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Gesetzestext (1) Sind in dem steuerpflichtigen Erwerb einer natürlichen Person der Steuerklasse II oder III Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des Absatzes 2 enthalten, ist von der tariflichen Erbschaftsteuer ein Entlastungsbetrag nach Absatz 4 abzuziehen. (2) Der Entlastungsbetrag gilt für den nicht unter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Nutzungsrechte am Betriebsvermögen

Rz. 100 Ob unentgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten, insb. Nießbrauchsrechten an Betriebsvermögen unter den Wortlaut von § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fällt, könnte zweifelhaft sein. Denn hier geht nicht die (anteilige) Substanz eines ganzen Gewerbebetriebs oder eines Mitunternehmeranteils bzw. ein Teil einer solchen auf den Erwerber über. Dieser erhält vielmehr nur ein Nut...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Beteiligung im Betriebsvermögen

Rz. 19 Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die zu einer Betriebsstätte oder zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehören, stellen bereits nach § 121 Nr. 3 BewG Inlandsvermögen dar. Ihre Qualifikation richtet sich grundsätzlich nicht nach § 121 Nr. 4 BewG, so dass es auch auf das Erreichen der Beteiligungs-Grenze von 10 % nicht ankommt. Solche Kapitalges...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Berücksichtigung von Schulden im Betriebsvermögen (Abs. 1)

1. Umfang des Betriebsvermögens a) Beim Betriebsvermögen zu berücksichtigende Schulden Rz. 4 Die Einbeziehung von Schulden und sonstigen Abzügen im Rahmen der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens setzt nach § 103 Abs. 1 BewG voraus, dass es sich um Schulden handelt, die im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen z...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bewertung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 16 Gemäß § 200 Abs. 4 BewG sind auch Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens[36] gesondert zu bewerten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag in das Betriebsvermögen eingelegt wurden; mit solchen Gegenständen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Schulden werden hierbei mindernd berücksichtigt.[37] Die Regelung dient der Missbrauchsverhi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Umfang des Betriebsvermögens

a) Beim Betriebsvermögen zu berücksichtigende Schulden Rz. 4 Die Einbeziehung von Schulden und sonstigen Abzügen im Rahmen der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens setzt nach § 103 Abs. 1 BewG voraus, dass es sich um Schulden handelt, die im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen zählen (Grundsatz der Bestandsid...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 30 Das inländische Betriebsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter, die zur inländischen Betriebsstätte gehören (§ 95 BewG). Die Abgrenzung erfolgt nach ertragsteuerlichen Grundsätzen. Umfasst sind also sämtliche Wirtschaftsgüter, die der inländischen Betriebsstätte dienen, gleichgültig, ob sie sich im In- oder Ausland befinden.[...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Neuregelung der Verschonung des Betriebsvermögens (Abs. 8)

Rz. 13 Nachdem der BFH[41] einige aus seiner Sicht missbräuchlichen Gestaltungen zum Anlass genommen hat, die Regelung zur Verschonung des Betriebsvermögens in Gänze beim BVerfG auf den Prüfstand zu stellen, wurden auf Wunsch der Länder einige dieser Steuerschlupflöcher geschlossen. Zum einen wurde die steuerschädliche Gestaltungsmöglichkeit, durch Einschaltung einer Cash-Gm...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelunternehmern und Freiberuflern, Abs. 1

Rz. 3 Für Gewerbebetriebe i.S.v. § 95 BewG und für das freiberuflich Tätigen dienende Vermögen i.S.v. § 96 BewG schreibt § 109 Abs. 1 BewG die Bewertung des Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert vor und erklärt für dessen Ermittlung § 11 Abs. 2 BewG für anwendbar. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sich die Bewertung auch von Einzelunternehmen im Ergebnis nach densel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Wert des Betriebsvermögens (Abs. 5)

Rz. 17 § 157 Abs. 5 BewG wurde durch das ErbStRG v. 24.12.2008[42] eingeführt. Für Erwerbe nach dem 1.1.2007 sind mit Inkrafttreten des JStG 2007 v. 13.12.2006[43] die Werte des Betriebsvermögens nach § 151 Abs. 1 Nr. 2, 3 BewG gesondert festzustellen. Zuständig für die Feststellung ist das Finanzamt am Sitz des Betriebs (§ 152 Nr. 2 BewG). Geht ein Anteil an einer Personeng...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Werte des Betriebsvermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3)

Rz. 23 Die Werte des Betriebsvermögens sind gesondert festzustellen, wenn der Erwerbszeitpunkt nach dem 31.12.2006 liegt. Liegt er davor, so wird das Betriebsfinanzamt in Amtshilfe für die Erbschaftsteuerstelle tätig, kann aber die Mitwirkung des Erwerbers nicht erzwingen. Wegen der Zurechnung der Werte des Betriebsvermögens gilt das bei den Grundbesitzwerten bereits Dargest...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Umfang des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

a) Gesamthandsvermögen Rz. 25 Das Betriebsvermögen von gewerblichen sowie gewerblich geprägten Personengesellschaften und diesen gleichstehenden Gemeinschaften (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 BewG), also von Mitunternehmerschaften im ertragsteuerlichen Sinne,[55] umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, di...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bewertung des Betriebsvermögens von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, Abs. 2

Rz. 4 § 109 Abs. 2 BewG betrifft die Bewertung des Betriebsvermögens der in § 97 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften sowie der in § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG genannten gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften.[4] Auch § 109 Abs. 2 S. 2 BewG verweist für die Ermittlung des gemeinen Werts auf § 11 Abs. 2 BewG. Soweit eine Aufteilung des gemeinen We...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Umfang des Betriebsvermögens von Körperschaften

1. Allgemeines Rz. 2 Gem. § 97 Abs. 1 BewG stellt das Vermögen der in den Nr. 1–4 aufgeführten Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine und Kreditanstalten stets in vollem Umfang Betriebsvermögen dar.[2] Alle Wirtschaftsgüter einer solchen Körperschaft bilden stets einen einzigen einheitlichen Gewerbebetrieb, und zwar unabhängig davon, ob sie dem eigentli...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Gesetzestext (1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, dere...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

1. Grundsätzliches Rz. 21 Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bildet auch das Vermögen von Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG Betriebsvermögen. Hierunter fallen insbesondere gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften sowie Personengesellschaften und Personenvereinigungen, deren Zweck in der Ausübung einer freiberuflich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Zugehörigkeit zum Betrieb

Rz. 11 Wirtschaftsgüter gehören dann zu einem Betriebsvermögen, wenn sie dem Hauptzweck des jeweiligen Gewerbebetriebes dienen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die jeweiligen Wirtschaftsgüter dem Grundvermögen, dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem übrigen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne zuzuordnen. § 95 Abs. 1 BewG regelt den Grundsatz de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Erbanfall und Unternehmensvermögen

Rz. 22 Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Bereicherung des Erwerbers ist zu differenzieren zwischen Vermögensgegenständen des Privatvermögens und des Betriebsvermögens. Lag beim Erblasser Betriebsvermögen vor, so wird dies auch als Betriebsvermögen beim Erwerber behandelt, sofern er den Betrieb unverändert fortführt. Möchte der Erwerber also d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Zuordnung zu einem Gewerbebetrieb

Rz. 4 Unter welchen Voraussetzungen die Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb anzunehmen ist, ergibt sich grundsätzlich aus § 95 BewG.[5] Ausgangspunkt ist also die ertragsteuerrechtliche Zurechnung[6] nach steuerbilanziellen Grundsätzen. Auf diese Weise schlägt die ertragsteuerlich vorgesehene Aufspaltung eines zivilrechtlich als Einheit zu sehenden Grunds...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Anteile an Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 2)

Rz. 27 Wird der Anteil an einer Personengesellschaft verschenkt oder gehört dieser zum Nachlass, ist zunächst das Betriebsvermögen in Gänze zu bewerten (§ 3 BewG) und dann nach Maßgabe des § 97 Abs. 1a BewG auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen. Gesondert festzustellen ist der Anteil des Erwerbers zuzüglich seines Sonderbetriebsvermögens, ohne da...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 96 Freie Berufe

Gesetzestext Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Rz. 1 Auch wenn die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gerad...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Erbschaftsteuer

Rz. 77 Geht der Gesellschaftsanteil im Wege einer einfachen Nachfolgeklausel mit dem Erbfall auf sämtliche Miterben über, handelt es sich um einen Erwerb durch Erbanfall, der gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsteuer zu unterwerfen ist. Sämtlichen in die Gesellschaft nachfolgenden Erben stehen die Begünstigungen der §§ 13a, 13b, 19a ErbStG zu. Rz. 78 In denjenigen Fäll...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Nachversteuerung bei Unterschreiten der Mindestlohnsumme und Verstoß gegen die Behaltensregelungen (Doppelverstoß)

Rz. 333 Natürlich können auch Fälle auftreten, in denen neben einer begünstigungsschädlichen Verfügung auch eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme eintritt. Dann ist der Umfang des Wegfalls des Verschonungsabschlags infolge des Verstoßes gegen die Behaltensregelungen bzw. infolge des Unterschreitens der Mindestlohnsumme jeweils getrennt voneinander zu berechnen.[801] Bei ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Bewertung

Rz. 33 Grundsätzlich gilt seit dem Erbschaftsteuergesetz 2009 der Grundsatz der rechtsformneutralen Bewertung. § 11 Abs. 2 BewG differenziert darüber hinaus für die Bewertung von nicht notierten Kapitalgesellschaftsanteilen auch nicht zwischen in- und ausländischen Gesellschaften.[78] Hinsichtlich der Bewertung von Betriebsvermögen wird aber demgegenüber nach wie vor zwische...mehr