Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Freibetrag

1.5.1 Voraussetzungen im Überblick Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit m...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Minijob-Grenze von 520 EUR bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger für seine begünstigte Übungsleitertätigkeit usw. bis zu...mehr

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Steuerliche Beurteilung von Nebentätigkeiten

Zusammenfassung Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine B...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.5 Minijob

Der Freibetrag von 840 EUR ist sozialversicherungsfrei. Er kann daher auch i. V. m. einem Minijob berücksichtigt werden. Damit können für eine ehrenamtliche Minijob-Tätigkeit bis zu 590 EUR (1/12 von 840 EUR = 70 EUR + 520 EUR) im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3 Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen

In den meisten Fällen wird die Nebentätigkeit zusätzlich zu einer Haupttätigkeit ausgeübt, meist am Feierabend oder am Wochenende. Soll die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) erfolgen, muss unterschieden werden, ob die Nebentätigkeit beim selben oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. 1.3.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber Bei einer Nebentäti...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

Bei einer Nebentätigkeit für den Hauptarbeitgeber[1] muss geprüft werden, ob die Tätigkeit von der Haupttätigkeit abgrenzbar ist oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses (sog. Dienstobliegenheit) handelt. Nur wenn es sich um eine abgrenzbare Nebentätigkeit handelt, kann die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG beansprucht werde...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.3 Mehrere begünstigte Tätigkeiten

Übt der Steuerpflichtige mehrere begünstigte Nebentätigkeiten aus, z. B. für verschiedene gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, oder verrichtet er für dieselbe Einrichtung unterschiedliche Tätigkeiten, so kann er den Freibetrag dennoch je Kalenderjahr nur einmal in Anspruch nehmen.[1] Auch wenn der Steuerpflichtige in einem Jahr Einnahmen aus einer in mehre...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.1 Besteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Die Nebentätigkeit kann selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden. Für die Besteuerung einer nichtselbstständigen Nebentätigkeit ist zu unterscheiden, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung/Minijob mit Lohnsteuer-Pauschalierung handelt oder nicht. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Mona...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine Betriebsausgaben...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.2.1 Einheitliche Pauschsteuer von 2 %

Bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe sich nach dem individuellen Beitragssatz des zuständigen Unfallversicherungsträgers richtet. Wichtig Einh...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.2 Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber

Wenn die Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird, gehören die Einkünfte aus der Haupt- und Nebentätigkeit dennoch zur gleichen Einkunftsart, werden also steuerlich zusammengefasst und als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert. Die Nebentätigkeit ist dann aber bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt.mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6 Berücksichtigung des Einnahmen-Freibetrags beim Lohnsteuerabzug

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei.[1] Bis zur Höhe von 3.000 EUR liegt also kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Es handelt sich steuerlich um einen Jahresbetrag, der Freibetrag wird also nicht zeitanteilig aufgeteilt. Der ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.4 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten Arbeitnehmer – ebenso wie bei der Übungsleiterpauschale[1] – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR (ab 2023), soweit dieser nicht schon bei einer anderen nichtselbstständigen Haupttätigkeit verbraucht ist.[2] Wird nur eine nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigte Nebentätigkeit ausgeübt, bleibt 2023 Arbeitslohn bis zur ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.2 Geringfügige Beschäftigung mit Pauschalabgaben

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer entweder pauschal oder nach Maßgabe der individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronische Lohnsteuerkarte, sog. ELStAM) erheben. Für die Lohnsteuer-Pauschalierung ist zu unterscheiden zwischen der einheitlichen Pauschsteuer i. H. v. 2 %[1] und der...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.2.2 Pauschaler Lohnsteuersatz von 20 %

Der Arbeitgeber muss für das Arbeitsentgelt eines geringfügig Beschäftigten i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV ausnahmsweise keinen Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung (15 %) zahlen, wenn z. B. wegen der Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungsverhältnissen normale Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Dann ist es auch unzulässig, den Arbeitslo...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch wen...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei.[1] Der Freibetrag kann für alle im gleichen Kalenderjahr erzi...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.3 Definition "nebenberuflich"

Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] gehen von einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG aus, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Nach einem bundesweit abgestimmten Erlass geht die Finanzverwaltung[3] pauschalierend...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3.000 EUR nicht übersteigen. Nach § 1878 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Betreuer zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betr...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.2 Begünstigte Tätigkeiten

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich in 3 Gruppen unterteilen, und zwar in die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Gruppe 1: Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Voraussetzung der Begünstigung ist, unabhängig davon, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts od...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für verschiedene berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Amtsunterricht: Erteilt ein Angehöriger der Finanzverwaltung sog. Amtsunterricht für Finanzanwärter, ist die Vergütung hierfür keine steuerbefreite Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG.[2] Ärzte als Unterri...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / b) Keine Eintragung bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO?

Die Eintragungsvoraussetzungen in das Wettbewerbsregister finden sich – abschließend – in § 2 WRegG. Eingetragen werden grundsätzlich nur rechtskräftige bzw. bestandskräftige Entscheidungen – u.a. auch über die Steuerhinterziehung nach § 370 AO, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d WRegG. Wesentlicher und – angesichts der oben dargestellten Bedenken – zu begrüßender Unterschied z...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 2. Gewerberechtliche Zuverlässigkeit

Auch außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungen ist eine Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit möglich, die wiederum zu einer Registereintragung nach § 149 Abs. 2 Nr. 1 GewO führen kann. Selbst im Vorfeld steuerstrafrechtlicher Verfehlungen bzw. dazu eingeleiteter Ermittlungen sind gewerberechtliche Konsequenzen denkbar (vgl. Wegner, SteuK 2013, 71). Gewerb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Zugangsprobleme

Rz. 17 Die mündlich erklärte Kündigung wird wirksam, wenn sie der Empfänger wahrnimmt – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine mündliche Erklärung überhaupt wirksam ist (§ 568 Abs. 1 gilt nur für die Wohnraummiete). Die schriftliche Kündigungserklärung, die dem Kündigungsadressaten ausgehändigt wird, erlangt mit der Übergabe Wirksamkeit. Für den üblichen Weg de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4 Lohnsteuer-Pauschalierung

Um für Minijobs eine einheitliche Behandlung bei der Steuer und der Sozialversicherung zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Pauschalierungsvorschriften an die sozialversicherungsrechtliche Begriffsbestimmung der geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV geknüpft. Die weitere Unterscheidung nach der Höhe des anfallenden Pauschalsteuersatzes ist ebenfalls a...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Vorzeitige Beendigung durch Mieter

Rz. 28 Nach bisheriger Rechtsauffassung war auch der Wohnraummieter an eine vereinbarte Mietzeit im Rahmen des § 564 Abs. 1 a. F. gebunden; das galt auch dann, wenn er bei einem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel nicht rechtzeitig gekündigt hatte (§ 565a Abs. 1 a. F.). § 565 a. F. sagt zwar allgemein, dass bei einem Mietverhältnis über Räume die Kündigung unter Beachtung b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 3. Wechselwirkung zwischen Straf- und Disziplinarverfahren

Kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot: Die o.g. Mitteilungspflichten zeigen, dass Straf- und Disziplinarverfahren eng miteinander verbunden sind. Gleichwohl kommen den Verfahren unterschiedliche Zwecke zu. Das Disziplinarrecht sichert die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Beamtentums, während die strafrechtliche Sanktion general- und spezialpräventiven Zwecken ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.1.1.1 Der Vorname des Kindes

Den Vornamen bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei nichtehelichen Kindern ist die Mutter sorgeberechtigt[1], bei Verheirateten sind es die Eltern. Vier bis fünf Vornamen reichen nach Ansicht der Rspr. aus, 12 sind jedenfalls unzulässig.[2] Die einschlägige Entscheidung des OLG Düsseldorf w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 520 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 520 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Ordensangehörigen wird nach h. M. nicht begründet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die geistliche Genossenschaft hat keine bestimmte Person zu stellen, sondern verpflichtet sich, für bestimmte Leistungen eine bestimmte Anzahl von Arbeitskräften zur Verfügung zu stellen; für Beginn und Ende der Beschäftigung sin...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Risk Management... / 1.1 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Berichterstattung über die ökonomische Lage ist zukünftig um direkte und indirekte Auswirkungen von Nachhaltigkeitseffekten auf das Unternehmen und dessen Umwelt zu erweitern. Nicht-finanzielle Unternehmen sind ab dem Jahr 2022 zur CSR-Berichterstattung verpflichtet, d. h. das Kontigent nachhaltiger Investitionen und Erlöse sind innerhalb der Berichterstattung auszuweise...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Risk Management... / 1.2 Auswirkungen auf die Finanzierung von Unternehmen

Nachhaltigkeitsbedingungen werden sich somit bspw. auf die Finanzierungen von Unternehmen auswirken. So wird künftig eine Finanzierung eines Unternehmens oder eine adäquate Investition in ein Vorhaben von der Beurteilung der Stakeholder in Bezug auf seine Nachhaltigkeit abhängig sein. Das ist zumindest bei den Unternehmen gegeben, welche unter die EU-Taxonomie subsumiert wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.2 Der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist der Arbeitnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und der Arbeitsvertrag daher ein Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 BGB.[1] Das hat für die inhaltliche Kontrolle von vom Arbeitgeber vorformulierten Verträgen folgende Konsequenzen: Nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB wird vermutet, dass die AGB vom Arbeitgeber gestellt wurden. Es ist dan...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Risk Management... / 4.1 Typen ökologisch nachhaltiger Strategien

Für die Bedeutung des Controllings im Unternehmen ist eine adäquate Nachhaltigkeitsstrategie von Relevanz. Denkbar sind hier 4 Strategietypen (Vgl. Abb. 4). Bei einem primär ökonomischen Ansatz, bei dem eine Erweiterung der finanziell-orientierten Controllingperspektive im Fokus steht, finden ausschließlich Maßnahmen in Bezug auf den Umweltschutz Berücksichtigung. Das sind b...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit entlang der ... / 4 Lieferantenauditierung

Zur Beurteilung der Einhaltung bestimmter Regelwerke oder Normen bietet sich weiterhin eine Lieferantenauditierung an.[1] Derartige Audits basieren nicht nur auf Sekundärdaten, sondern v. a. auf Primärerhebungen, um originäre Daten gewinnen zu können. In diesem Zusammenhang können insb. "Sozial-Audits" ("Corporate Social Audits") oder "Nachhaltigkeits-Audits" durchgeführt we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Durchschnittssätze – § 24 UStG

Vieheinheiten-Obergrenze im Organkreis bei Anwendung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen i.S.v. § 24 UStG: Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S.d. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG i.V.m. §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln (BFH-Urt. v. 26.5.2021 – V R 11/18, BStBl. II 2022...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Steuerliche Beurteilung

Die Einkunftsart ist von der Bezeichnung unabhängig. Arbeitslohn liegt vor, wenn die zugrunde liegenden Leistungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeführt werden, wie etwa das Gutachten eines bei einer Universitätsklinik angestellten Assistenzarztes, das als Klinikgutachten ergeht.[1] Gesamtbild der Verhältnisse ist entscheidend Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnis...mehr