Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Haftung

Rz. 71 Bei beruflicher und erlaubter privater Nutzung des Autotelefons gilt die Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der betrieblich veranlassten Tätigkeit.[103] Auch insoweit gilt das dreistufige Haftungsmodell (vgl. oben Rdn 31). Da eine grobe Fahrlässigkeit nur anzunehmen ist, wenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung v...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

Rz. 227 Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln zwischen _________________________ der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Firma – und _________________________ Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse) – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – wird n...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Grundmuster einer Überlassungsvereinbarung und deren Varianten

Rz. 119 Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Vereinbarung zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeber – und _________________________ – im Weiteren: Arbeitnehmer – Präambel Zwischen den Parteien besteht seit dem _________________________ ein Arbeitsvertrag. Im Zusammenhan...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Betriebliche Übung

Rz. 11 Entsprechend der Telefonnutzung ist es auch denkbar, dass die private Internet- und E-Mail-Nutzung durch eine betriebliche Übung gestattet ist.[16] Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dau...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 1 Arbeitsmittel [1] werden dem Arbeitnehmer regelmäßig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und ihm im Zuge des Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit überlassen. ­Übliche Arbeitsmittel sind Dienstwagen, Werkzeuge, Taschenrechner, Laptop, Drucker, Fax oder Handy.[2] Arbeitsmittel bleiben auch nach der Übergabe an den Arbeitnehmer Ei...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Privatnutzung

Rz. 136 Die Privatnutzung des PC/Laptops bedarf – insbesondere auch im Hinblick auf die Internet- und Intranetnutzung – der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers, die arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen kann.[190] Auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger Besonderheiten nach verbrei...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Beweisverwertungsverbot

Rz. 65 Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Recherche gegen die Vorschriften der DSGVO oder des Bundesdatenschutzgesetzes, stellt sich die Frage, ob er die erhobenen Daten in einem späteren Rechtsstreit verwenden darf. Grundsätzlich kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot.[96] Das Gericht entscheidet auf der Grundlage von § 286 ZPO ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / c) Erlaubte private Nutzung

Rz. 93 Hat der Arbeitgeber die Internet-/E-Mail-Nutzung während der Arbeitszeit erlaubt, besteht zunächst kein Anlass für Sanktionen. Denn durch die erlaubte Nutzung hat der Arbeitgeber grundsätzlich dokumentiert, mit der Nutzung während der Arbeitszeit einverstanden zu sein. Lediglich für den Fall, dass der Arbeitnehmer die Grenzen der erlaubten Privatnutzung überschreitet,...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / a) Exzessive Nutzung

Rz. 124 Unter einem Exzess versteht man eine das gewöhnliche Maß erheblich überschreitende Handlung. Dies gilt auch bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel. Nutzt ein Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel, insbesondere den Internetzugang und/oder das E-Mail-Programm in einer Art und Weise, die das übliche Maß erheblich überschreitet, handelt er e...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Computer inklusive Zubehör, Laptop, iPad, Software

Rz. 87 Die Nutzung eines Computers (PC) mit dem notwendigen Zubehör (Drucker, Bildschirm, Software) gehört mittlerweile zu einer normalen Büroausstattung. Diese Ausstattung ist deshalb dem Betriebsrat grundsätzlich auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn dem Betriebsrat Büropersonal überlassen wird.[135] Allerdings besteht nach dem Wortlaut des § 40 Abs. 2 BetrVG die Einsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.6 Ursachen der Erwerbsminderung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 33 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen (wegen Krankheit und Behinderung). Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat (BSG, Beschluss v. 31.10.2012, B 13 R 10...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.2 Überblick

Rz. 6 Anspruch auf Rente wegen teilweiser (Abs. 1) oder voller (Abs. 2) Erwerbsminderung haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren (36 Monaten) verfügen und die allgemeine Wartezei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot stellt es dar, wenn die Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.[1] Hinweis Der Rechtfertigungsgrund des Sachgrunds gilt auch für Differenzierungen beim Arbeitsentgelt und anderen teilbaren Leistungen. § 4 Abs. 2 Satz 2 TzBfG muss im Zusammenhang mit Abs. 2 Satz 1 und als dessen Konkretisierung gelesen...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 22 Die Schlechterstellung von Teilzeitkräften ist zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Allein das unterschiedliche Arbeitspensum berechtigt nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften. Entsprechende Sachgründe müssen anderer Art sein. Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung ode...mehr

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Anwendungsfragen zur Lizenzschranke

Kommentar Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG. Lizenzschranke nach § 4j EStG Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-sungen v. 27.6.2017, BGBl 2017 Tei...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Entwicklung der sekundären Darlegungslast in typisierten Fallkonstellationen (Wahrnehmungssphären der Beteiligten, Beweislast für Negativtatsachen)

Diese Grundsätze erfahren aber eine Einschränkung, wenn der Kläger keine nähere Kenntnis von den maßgeblichen Umständen und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat, während der Beklagte alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm unschwer möglich und zumutbar ist, nähere Angaben zu machen. In diesem Fall trifft den Beklagten eine sekundäre Darlegungslast, im ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / c) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für den ehebedingten Nachteil

Für die Frage der Herabsetzung und der Befristung ist also in erster Linie entscheidend, ob sich ein ehebedingter Nachteil des Unterhaltsgläubigers feststellen lässt. Werden nämlich ehebedingte Nachteile festgestellt, begrenzen diese regelmäßig die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts der Höhe nach und stehen einer zeitlichen Befristung grundsätzlich entgegen, es sei de...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / e) Prüfungskriterien, Darlegungs- und Beweislast sowie obergerichtliche Praxis zur nachehelichen Solidarität

Von vergleichbar hoher Bedeutung ist der gute anwaltliche Umgang mit den Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des als Auffangtatbestand greifenden Grundsatzes der nachehelichen Solidarität, auch wenn kein ehebedingter Nachteil festgestellt werden kann. Insoweit sind insbesondere die folgenden Maßstäbe und Prüfungskriterien zu beachten: aa) Abgesehen von eine...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Das Wechselspiel der Darlegungslasten im Zivilprozess

Zunächst einmal hat sich der Fachanwalt für Familienrecht zu vergegenwärtigen, dass die Darlegungslast im Rahmen des Beibringungsgrundsatzes keine Einbahnstraße ist. Vielmehr sind die Erfordernisse des jeweiligen Vortrages in vielfältiger Hinsicht miteinander verwoben. Die höchstrichterliche Rechtsprechung spricht vom "Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag".[2] Allerding...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / A. Grundlagen des Auseinanderfallens von primärer Darlegungslast und sekundärer Darlegungslast in Beibringungsverfahren

Anwaltlich geschicktes Vorgehen fängt in den Familienstreitsachen i.S.d. §§ 112, 113 FamFG nicht erst auf der Ebene an, welcher Seite ggf. bessere Beweismittel in dem Unterhaltsverfahren, u.U. auch den vermögenrechtlichen Verfahren, zur Verfügung stehen. Mitunter zu wenig Aufmerksamkeit wird dem Gesichtspunkt geschenkt, dass es sich insbesondere bei dem Unterhaltsverfahren –...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / B. Fallkonstellationen und praktische streitentscheidende Bedeutung der sekundären Darlegungslast in Unterhaltsverfahren

Die vorstehende Beobachtung lässt sich bei den im Schwerpunkt des vorliegenden Aufsatzes stehenden Familienstreitverfahren i.S.d. §§ 112, 113 FamFG machen: Die sekundäre Darlegungslast ist vor allem in familiengerichtlichen Unterhaltsverfahren ein oft unterschätzter Streitentscheider, auf den in der anwaltlichen Beratungs- und Verfahrensführungspraxis großer Wert gelegt werd...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundäre Darlegungslast in familiengerichtlichen Unterhaltsverfahren - Ein oft unterschätzter Streitentscheider1 Der Aufsatz basiert auf einem Vortrag vor der Jahresarbeitstagung des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. vom 30.4.2022 in Köln.

A. Grundlagen des Auseinanderfallens von primärer Darlegungslast und sekundärer Darlegungslast in Beibringungsverfahren Anwaltlich geschicktes Vorgehen fängt in den Familienstreitsachen i.S.d. §§ 112, 113 FamFG nicht erst auf der Ebene an, welcher Seite ggf. bessere Beweismittel in dem Unterhaltsverfahren, u.U. auch den vermögenrechtlichen Verfahren, zur Verfügung stehen. Mit...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Vortrag zu kind- und elternbezogenen Belangen im Rahmen der Erwerbsobliegenheit bei den §§ 1570, 1573 Abs. 2 BGB

Große Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat die sekundäre Darlegungslast auch für die Höhe des Ehegattenunterhalts, nämlich bei der Frage, in welchem Umfang kind- und elternbezogene Belange einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Eigenverantwortung aus § 1569 BGB entgegenstehen. Diese Frage ist nicht nur für den nachehelichen Unterhalt rel...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / 1. Im Ausgangsverfahren

Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Nebeneinander von verschiedenen Anspruchsgrundlagen – insbesondere § 1570 BGB und § 1573 Abs. 2 BGB – in der Regel eine genaue Differenzierung, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit der Befristung und Herabsetzung, erfordert,[13] kann eine solche genaue Beurteilung ausnahmsweise unterbleiben, wenn im Ergebnis ein ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / b) Grundsätzlicher Maßstab des § 1578b BGB

Soweit der Betreuungsunterhaltsanteil grundsätzlich einer Herabsetzung zugänglich ist und der Aufstockungsunterhaltsanteil nach § 1573 Abs. 2 BGB gem. § 1578b BGB sowohl befristet als auch herabgesetzt werden kann, ist bei der Billigkeitsabwägung vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / a) Keine Befristung des Betreuungsunterhalts

Soweit es den Betreuungsunterhaltsanteil an dem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsgläubigers angeht, scheidet eine Befristung desselben bereits deshalb aus, weil Betreuungsunterhalt nicht befristet wird, sondern endet, wenn das Betreuungsbedürfnis entfällt.[15] Für diesen Unterhaltsanspruch bedarf es also keiner anwaltlichen Darlegungen zu ehebedingten Nachteile...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / 2. Im Abänderungsverfahren, insbesondere Risiko der Präklusion mit dem Einwand der Herabsetzung oder Begrenzung/Befristung im Falle der Nichtthematisierung im Ausgangsverfahren

Eine im Ausgangsverfahren unterbliebene Befristung oder Herabsetzung des Ehegattenunterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b BGB kann der Unterhaltsschuldner im Wege des Abänderungsantrags nur erreichen, wenn sich die Unbilligkeit erst aus nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Ausgangsverfahren eingetretenen (ggf. weiteren) Gründen, d.h. aus einer Änderung der für die Bil...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, s...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / cc) Ausnahmen von der Beweislastumkehr

Rz. 102 Die vorstehenden Vermutungen für das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit im Zeitpunkt der Geltendmachung der Verbraucherrechte (nach § 327k Abs. 1 BGB für den Fall einer einmaligen Bereitstellung oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) gelten nach § 327k Abs. 3 BGB [513] in Umsetzung von Art. 12 Abs. 4 und 5 Digitale-Inhalte-RL[514] – vorbehaltlich § 327 Abs. 4 BG...mehr

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zfs 01/2022, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

[36] Die Berufung der Klägerin hat überwiegend Erfolg. [37] Ihr steht infolge des Unfalls eine Nutzungsausfallentschädigung für 104 Tage, mithin in Höhe von 8.216,00 EUR, aus §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG zu. In diesem Zeitraum, in dem das Fahrzeug vier Tage lang begutachtet und sodann über 127 Tage hinweg – 31 Tage davon hat die Beklagte bereits reguliert – repa...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / a) Verlängerung der allgemeinen Regel

Rz. 138 Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, womit die Dauer der Beweislast­umkehr (vormals sechs Monate) verlängert worden ist,[369] ein "von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand der Sache" (vormals "Sachmangel", wobei der Gesetzgeber der Rechtsprechung des BGH zum vormaligen § 476 BGB [§ 477 BGB neu] in Umsetzung der Faber-Ent...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / c) Sachmangel einer Sache mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente (§ 475c BGB)

Rz. 100 "Die Parteien können beim Kauf einer Sache mit digitalen Elementen (auch) die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum hinweg vereinbaren".[260] Beispiele dafür sind etwa Verkehrsdaten in einem Navigationssystem oder die Cloud-Anbindung bei einer Spiele-Konsole. Beachte Trotz ihrer Atypik wertet § 475c Abs. 1 BGB...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / IV. Verpflichtung des Unternehmers zur Bestätigung der Kündigungserklärung und Vermutungsregelung betreffend den Zugang

Rz. 37 Der Unternehmer hat dem Verbraucher nach Art. 312k Abs. 4 Satz 1 BGB den (d.h. die gleichen Informationen wie die nach § 312k Abs. 3 BGB speicherbare Kündigungsbestätigung) sofort auf elekt...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / VI. Uneingeschränktes Kündigungsrecht des Verbrauchers bei Pflichtverletzung des Unternehmers

Rz. 40 Werden die erforderlichen Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend § 312k Abs. 1 und 2 BGB zur Verfügung gestellt (wofür der Verbraucher nach den allgemeinen Beweisregeln darlegungs- und beweispflichtig ist,[112] – was allerdings § 312l Abs. 2 BGB widerspricht, der dem Unternehmer die Beweislast für das Einhalten der nach § 312k BGB (aktuell nach § 3...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 61 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 2 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / g) Beweislastumkehr

Rz. 99 § 327k BGB differenziert in Bezug auf die Beweislast zwischen einer einmaligen Bereitstellung (oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) digitaler Produkte, die in Abs. 1 eine Regelung erfahren hat, und einer dauerhaften Bereitstellung digitaler Produkte, die in Abs. 2 geregelt ist. § 327k Abs. 3 und 4 BGB regeln Ausnahmen und Beschränkungen der Beweislastumkehr. aa...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Leitsatz

1. Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führt dazu, dass sich die Leistungsfähigkeit der Eltern für den Kindesunterhalt allein nach § 1603 Abs. 1 BGB richtet und damit unter Berücksichtigung des sog. angemessenen Selbstbehalts zu ermitteln ist. Die gesteigerte Unterhaltspflicht des § 1603 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB mit der Reduzierung auf den s...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Bestimmung der Leistungszeit und Art und Weise der Bereitstellung

Rz. 43 Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a BGB dazu verpflichtet (was eine bestehende Leistungspflicht aus dem Individualvertrag Unternehmer-Verbraucher voraussetzt und nicht erst statuiert,[180] ausgenommen sind nur die Verträge i.S.v. § 327 Abs. 5 BGB), dem Verbraucher ein "digitales Produkt bereitzustellen" (Bereitstellung als Hauptl...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / c) Beweislastregelungen

Rz. 121 Die Beweislastregelungen der § 327k Abs. 1 und 2 BGB sind gemäß § 327u Abs. 3 BGB [594] mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Frist mit der Bereitstellung an den Verbraucher beginnt. Dies verhindert, "dass ein Unternehmer, der gegenüber dem Verbraucher zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist, durch eine doppelte Beweislast belastet und faktisch an der Durch...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / III. Glaubhaftmachung und Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, § 118 Abs. 2 ZPO

Die Antragstellerin hat im PKH-Prüfungsverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie ihren Lebensunterhalt insgesamt finanziert. Bezieht die Antragstellerin nach ihren eigenen Angaben wie im vorliegenden Fall nur einen äußerst geringfügigen Geldbetrag aus einer Rente und macht darüber hinaus keine weiteren Angaben, woraus sie neben der nur geringen Rente ihren Lebens...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / a) Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Sache mit digitalen Inhalten

Rz. 108 Der Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache vollzieht sich weiter nach Maßgabe von § 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB i.V.m. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB. Art. 13 Abs. 4 Buchst. a WKRL[270] macht den Rücktritt vom Vertrag allerdings nur vom bloßen Ablauf einer angemessenen Frist abhängig – entgegen der Regelung des § 323 Abs. 1 BGB, wonach der Ver...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Sitt... / 2 Der Praxistipp

Unterscheiden Sie zwischen der Infektion … Das LG hebt auf die Frage ab, ob die Covid-19-Infektion eine Räumung des Schuldners hindert, und verneint dies zu Recht. Richtig ist natürlich auch zu sehen, dass nicht nur der Schutz des Schuldners zu betrachten ist, sondern auch der Gesundheitsschutz des Gerichtsvollziehers und seiner Hilfsorgane und des ggfs. teilnehmenden Gläubig...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / b) Beweislastumkehr bei vereinbarter dauerhafter Bereitstellung digitaler Elemente

Rz. 141 Ist bei Sachen mit digitalen Elementen die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elemente im Kaufvertrag vereinbart und zeigt sich ein von den vertraglichen Anforderungen nach § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand der digitalen Elemente während der Dauer der Bereitstellung oder innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren seit Gefahrübergang, so wird nach § 477 A...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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AGS 01/2022, Auftrag zur au... / III. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind in dem Schadensersatzprozess vorzutr...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Sitt... / 1 I. Aus der Entscheidung

Voraussetzungen einer sittenwidrigen besonderen Härte der Zwangsvollstreckung Nach § 765a ZPO kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den gu...mehr