Fachbeiträge & Kommentare zu Bitcoin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.2 Sonstige Wertpapiere (Abs. 2 A. III. 2.)

Rz. 93 Als sonstige Wertpapiere werden alle verbrieften Wertpapiere ausgewiesen, die der kurzfristigen Geldanlage von flüssigen Mitteln dienen und keine Anteile an verbundenen Unt darstellen. Hierzu zählen z. B. Aktien, Pfandbriefe, Industrieobligationen oder öffentliche Anleihen. Wertpapiere werden immer dann unter diesem Posten ausgewiesen, wenn ein speziellerer Posten nic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.5 Wertpapiere des Anlagevermögens (Abs. 2 A. III. 5.)

Rz. 60 Wertpapiere des AV sind verbriefte Wertpapiere, die übertragbar und verwertbar sind und bei denen keine Beteiligungsabsicht bzw. -vermutung nach § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB gegeben ist. Vielmehr steht die Eigenschaft als langfristige Kapitalanlage im Mittelpunkt.[1] Die Wertpapiere des AV umfassen sowohl Eigenkapitalanteile als auch verbriefte Fremdkapitalanteile. Praxis-...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände (Abs. 2 B. II. 4.)

Rz. 83 Der Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" dient als Sammelposten. Dieser Posten umfasst jene VG des UV, die keinem anderen Posten des UV zugeordnet werden können. Eine separate Nennung als Davon-Vermerk oder im Anhang ist nur bei wesentlichen Positionen erforderlich.[1] Zu diesem Posten zählen verallgemeinernd Forderungen aus Geschäften, die nicht aus Umsatzerlösen r...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerbarkeit

Rz. 25 Die Steuerfreiheit für einen Umsatz nach § 4 Nr. 8 UStG setzt u. a. voraus, dass die Leistung steuerbar, also von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbracht wird. Auf die Art des Unternehmers kommt es nicht an. Die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 UStG werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der jeweilige Umsatz durch ein Kreditinstitut (Bank) oder durch eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Umsätze – und deren Vermittlung – von gesetzlichen Zahlungsmitteln (§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG)

Rz. 82 Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln, d. h. von inländischen und ausländischen Banknoten und Münzen, sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S. 1 UStG umsatzsteuerfrei. Ausgenommen davon sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. b S. 2 UStG gesetzliche Zahlungsmittel, die nicht als solche, sondern wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts umgesetzt werden. Diese Einschränkung bezweckt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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AGS 06/2024, ABC der Gegens... / 10. Bitcoins

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Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / 1. Rechtsprechung und Finanzverwaltung

Bedenkt man, dass die erste Bitcoin-Transaktion schon am 12.1.2009 erfolgte,[1] ist das Thema erst sehr spät – nach dem ersten Bitcoin-Boom im Jahr 2017 – in den Fokus des Steuerrechts gerückt. a) Gerichtsentscheidungen Gerichtsentscheidungen gibt es seit 2019. Sie betreffen allesamt das Einkommensteuerrecht und den Veranlagungszeitraum 2017. Als erstes hatte sich das FG Berlin...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / b) Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung befasste sich im Jahr 2018 unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten erstmals mit dem Thema und stellte im Ergebnis fest, dass weder beim Umtausch von/in Bitcoin noch bei der Verwendung als Zahlungsmittel Umsatzsteuer anfällt.[7] Im Mai 2022 veröffentlichte die Finanzverwaltung schließlich ein umfassendes BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / a) Gerichtsentscheidungen

Gerichtsentscheidungen gibt es seit 2019. Sie betreffen allesamt das Einkommensteuerrecht und den Veranlagungszeitraum 2017. Als erstes hatte sich das FG Berlin-Brandenburg im Jahr 2019 (im einstweiligen Rechtsschutz) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Bitcoins überhaupt als Wirtschaftsgüter einzuordnen und als private Veräußerungsgeschäfte zu besteuern seien.[2] Das FG ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Digitalwährung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Geld, > Kryptowährung, ergänzend > Bitcoin. Zur Abgrenzung von > Barlohn und > Sachlohn sowie zur Anwendung von > Steuerbefreiungen vgl Pillen/Hilbert, NWB 2023, 1325 (siehe auch BMF-Schreiben vom 10.05.2022, BStBl 2022 I, 668).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kryptowährung, Bitcoin

Literatur: Eckert, DB 2013, 2108; Heuel/Matthey, NWB 2018, 1037; Burchert/Böser, DB 2018, 857; Ebner/Röper, DStR 2023, 809; Hornung/Sperling, DStR 2023, 2142 Kryptowährungen (digitale Währungen) sind von der Notenbank unabhängige, digitale Zahlungsmittel, die im Internet vertrieben werden.[1] Erträge sind m. E. nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG zu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Besonderheiten von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sog. virtuelle Währungen (Kryptowährungen, z. B. Bitcoin) werden den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit diese sog. virtuellen Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert worden sind und keinem anderen Zweck als der Verwendung als Zahlungsmittel di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Becker, Steuerbefreiung der Verwaltung von Investmentvermögen, UStB 2010, 278. Behrens, Vorsteuerabzug aus Transaktionskosten auch dann möglich, wenn der Anteilsverkauf umsatzsteuerbar und nach § 4 Nr. 8e) bzw. f) steuerfrei ist, BB 2010, 229. Behrens, Vorsteuerabzug beim Beteiligungsverkauf, UVR 2010, 174. Bustorff, Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistern, 1. Auflage, 2019. Busto...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Leistungsaustausch

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der USt die Lieferungen (zum Begriff vgl. Rz. 35 ff.) und sonstigen Leistungen (zum Begriff vgl. Rz. 38 ff.), die ein Unternehmer (zum Begriff vgl. Rz. 48) im Inland (zum Begriff vgl. Rz. 49 und Rz. 200 ff.) gegen Entgelt (zum Begriff vgl. Rz. 50 ff.) im Rahmen seines Unternehmens (zum Begriff vgl. Rz. 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnberg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem beru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 5. Wie erhalte ich Kryptowerte?

Sofern man Kryptowerte nicht selbst erzeugt, werden Coins in der Regel auf speziellen Crypto-Exchanges erworben und dort auch wieder verkauft oder gegen andere Kryptowerte eingetauscht. Coins können aber auch ohne Einschaltung einer Krypto-Börse direkt zwischen zwei Personen transferiert werden. "Zufluss" von Coins: Coins können zudem in Form von Staking-Gebühren oder Lending-Zins...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 2. Was sind Kryptowährungen?

Keine Währungen im klassischen Sinne: Obgleich die Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch weit verbreitet ist, sind Kryptowährungen keine Währungen im klassischen Sinne. Sie sind nicht als gesetzliche Zahlungsmittel akzeptiert – von wenigen Ausnahmen abgesehen: Als erstes Land der Welt hat El Salvador den Bitcoin im September 2021 zum gesetzlichen Zahlungsmittel gemacht;[...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 8. Was sind NFTs?

NFTs steht für Non-Fungible-Token. Dies sind digitale Einheiten (Token), die einmalig und nicht teilbar (wörtlich: "nicht austauschbar") sind. Sie existieren also nur ein einziges Mal – anders als z.B. Currency Token wie Bitcoin, bei denen es für den Wert keine Rolle spielt, an welchem Bitcoin man einen Anteil erwirbt. 0,5 BTC sind immer 0,5 BTC – egal auf welchem Block er gesp...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 3. Wesentliche Merkmale und technische Grundlagen

Damit sind die charakteristischen Merkmale von Kryptowerten umschrieben: Digitalität und Dezentralität. Sie führen zu den technischen Grundlagen, deren Verständnis ein Rückblick in das Jahr 2008 erleichtert. Im Oktober 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto [7] ein Whitepaper[8], in dem er ein Modell entwarf, das Online-Zahlungen innerhalb eines Netzwerks – ohne Einschaltung eines...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / a) Proof of Work (PoW)

Berechtigung durch Mining ("Schürfen"): Das PoW wurde zuvor schon dem Grunde nach beschrieben: es ist das Verfahren, das Satoshi Nakamoto in seinem Whitepaper darstellte. Es wird auch als Mining ("Schürfen") bezeichnet. Dieses Verfahren kommt z.B. bei Bitcoin (BTC), ZCash (ZEC), Monero (XMR), Litecoin (LTC) oder Dash (DASH) zum Einsatz. Ziel ist es, ein kryptografisches Rätse...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / 4. Wie entstehen Kryptowerte?

Kryptowerte entstehen durch das Anfügen neuer Blöcke zur Blockchain. Die Kryptowerte sind jeweils im neuen Block "enthalten". Derjenige Netzwerkteilnehmer, der den neuen Block anfügen darf, erhält die im Block gespeicherte Belohnung (sog. Block Reward) in Form von Bitcoin (BTC) oder anderen Kryptowerten sowie ggf. eine Transaktionsgebühr. Wer darf den neuen Block anfügen? Wer ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 1): Krypt... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Michael Görlich, RA/FASt[*] Kryptowährungen und Non-Fungible-Token (NFTs) sind im Mainstream angekommen. Von den Rekord-Kurssteigerungen des Bitcoins und anderer führender Kryptowährungen bis in das Jahr 2021 angelockt, investiert zwischenzeitlich eine Vielzahl "normaler" Steuerpflichtiger. Zugleich existiert eine erhebliche A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5 Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 531 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bernhard, Geleistete Anzahlungen sind kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen, DStR 2021, 1089; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in einem (weiterhin) verfassungswidrigen Erbschaftsteuerrecht, DStR 2020, 2179; Dorn/Scharfenberg, Offene Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzmitt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.2.1 Normale (alte) Finanzmittel

Rz. 547 Bei jedem Unternehmen muss neben (und vor dem) Vermögensverwaltungstest ein Finanzmitteltest durchgeführt werden (s. dazu R E 13b.23 Abs. 1 ErbStR 2019 und die Bsp. in H E 13b.13 ErbStR 2019). Dabei muss zunächst der Bestand und der gemeine Wert der Finanzmittel festgestellt werden. Rz. 548 Zu den Finanzmitteln gehören nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung "Zahlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Gesetzliche Zahlungsmittel

Rz. 20 Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 b UStG ist die Einfuhr von gesetzlichen Zahlungsmitteln EUStfrei. Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden (§ 4 Nr. 4 Buchst. b S. 2 UStG). Rz. 21 Unter den Begriff der gesetzlichen Zahlungsmittel fallen kursgültige Münzen und Banknoten in EUR und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schimmelschmidt/Chai, Die Besteuerung von Vollrisikozertifikaten nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2008, 1711; Weissbrodt/Michalke, Die sonstige Kapitalforderung iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, DStR 2012, 1533; Nothnagel, StPfl von Erstattungszinsgen gemäß § 233a AO, HFR 2014, 316; Stahl, Die Abzinsung bei zinslosen Kapitalforderungen im PV in ESt und Schenkungssteuer, DStR 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Musil, Abzugsbeschränkungen bei der AbgSt als steuersystematisches und verfassungsrechtliches Problem, FR 2010, 149; Müller/Spanke, Auswirkungen der AbgSt auf die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, BB 2010, 2324; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Graf/Paukstadt, AbgSt – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249; Worgulla, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften und Kryptowährungen

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Fremdwährungsgeschäften unterscheidet die Rspr bereits seit jeher zwischen dem Fremdwährungsguthaben einerseits und der aus der Nutzung desselben resultierenden Darlehensforderung, die bspw durch die zinsbringende Anlage des Fremdwährungsguthabens entsteht. Insoweit handelt es sich um unterschiedliche WG (vgl hierzu BayLfSt vom 12.03.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition

Rn. 81 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Begriff"andere WG" iSd § 23 Abs 1 Nr 2 EStG entspricht demjenigen der übrigen Einkunftsarten (BFH vom 14.11.1978, BStBl II 1979, 298). Er umfasst alle WG des PV, mithin Sachen und Rechte iSd BGB sowie tatsächliche Zustände und konkrete Möglichkeiten, sämtliche vermögenswerten Vorteile, die einer selbstständigen Bewertung zugänglich und v...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / bb. Rechtliche Einordnung

Kryptowährungen werden bereits zurzeit als Risikoanlage genutzt. Fraglich und in der Literatur bereits Beachtung gefunden hat die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen im Generellen und im Zusammenhang mit diesem Aufsatz vor allem im Hinblick auf die Vererbbarkeit. Bei allen Kryptowährungen fehlt es momentan an der staatlichen Anerkennung, sodass diese nach deutschem Rech...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2

Selbst wenn man sagen könnte, dass es sich bei diesem Fall noch um einen Einzelfall handelt, muss beachtet werden, dass vor allem Kryptowährungen, wie die bekannteste Kryptowährung Bitcoin, sich mittlerweile auch in Deutschland einiger Beliebtheit erfreuen und ihren Weg in die verschiedenen deutschen Gesellschaftsschichten gefunden haben. Was gesellschaftlich Anklang findet,...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / a. Kryptowährungen

Kryptowährungen bezeichnen grundsätzlich digitale Zahlungsmittel, die nicht physisch verkörpert sind und die auf kryptografischen Technologien basieren.[56] Um die rechtliche Einordnung und die damit einhergehende Problematik von Kryptowährungen kurz darzustellen, bietet sich ein Blick auf Bitcoin, als bekanntesten Vertreter der Gattung Kryptowährung, an. aa. Funktionsweise v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Forderungsart

Rz. 14 Sicherbar ist jede Geldforderung, sie kann bedingt oder befristet sein und muss nicht auf inländische Währung lauten. Eine Grundbucheintragung ist nach § 28 S. 2 GBO aber nur in Euro[27] und den nach der Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in EUR (GBEuroVO) v. 30.10.1997 (BGBl I 1997, 2683) zugelassenen Währungen möglich.[28] Eine Eintragung ...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / C. Entwicklung in Europa

Rz. 13 Die gesamte Entwicklung in Europa in den Ländern mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Grundbuchwesen[40] geht in Richtung ERV. Pionier war hier Österreich, aber auch die ehemaligen Reformstaaten wie z.B. Polen folgen dem Trend.[41] Ein guter Überblick zu den Grundbuchformen in den Mitgliedstaaten der EU findet sich im Europäischen https://e-justice.europa.eu/109/D...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 13. Verschiedenes

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ll) Kryptowährungen

Rz. 193 Digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie sog. Blockchains und digitalen Signaturen basieren,[274] sog. Kryptowährungen[275] (mitunter auch als Kryptogeld bezeichnet), können in ähnlicher Weise gehandelt bzw. getauscht werden wie konventionelle Zahlungsmittel. Da sie allerdings im Unterschied zu diesen keiner institutionellen/staatlichen Kontr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Finanzmittel

Rz. 487 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[723] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[724] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[725] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 488 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Sal...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.9 Kryptowährungen/Bitcoins/Gold

Rz. 799 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins gehört zu den sonstigen Einkünften (→ Tz 1000 f.). Rz. 800 Der Gewinn aus der Veräußerung von Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen, außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 7/...mehr