Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Fiktive Kosten

Rz. 48 Nur die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten und Auslagen können abgerechnet werden. Fiktive Kosten sind vom Mandanten nie zu übernehmen, es sei denn, dies ist nach § 3a vereinbart worden. Soweit jedoch die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten im konkreten Fall nicht vom Mandanten zu übernehmen sind, kann der Anwalt diese Kosten in Höhe der fiktiven ersparten erforder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erbringung der Sicherheitsleistung

Rz. 303 War der Anwalt bereits als Prozessbevollmächtigter im Erkenntnisverfahren tätig, war es umstritten, ob die Tätigkeit des Anwalts bei der Stellung der Sicherheit zur Durchführung (§§ 751 Abs. 2, 709, 108 ZPO) bzw. zur Abwehr der Zwangsvollstreckung (§§ 775 Nr. 3, 711, 108 ZPO) als gemäß § 19 zum Rechtszug gehörend anzusehen ist.[291] In der 6. Aufl.[292] wurde die Tät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 57 In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss differenziert werden: Soweit das FamFG noch nicht einmal eine Erörterung vorsieht, ist der Fall unstrittig. Insoweit entsteht bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung bzw. obligatorischer Erörterung handelt. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Notwendigkeit einer weiteren Entscheidung vor dem untergeordneten Gericht

Rz. 22 Aus der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts oder dem dort geschlossenen Vergleich muss sich die Notwendigkeit einer weiteren Entscheidung des Erstgerichts ergeben. Hierzu zählt insbesondere der Fall, dass das Rechtsmittelgericht das vorinstanzliche Urteil aufhebt (§§ 538, 539, 565 ZPO, §§ 69 Abs. 1 S. 2, 74 Abs. 6 S. 2 FamFG) und die Sache zur erneuten Entscheidung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 47 Die Grundfrage, die sich stellt, ist die, ob vor Eingang einer Berufungsbegründung der Berufungsbeklagte überhaupt berechtigt ist, sich in anwaltliche Vertretung zu begeben oder ob es ihm zuzumuten ist, abzuwarten, bis die Berufung begründet wird. Rz. 48 Diese Frage war früher lange Zeit umstritten. Das galt insbesondere in den Fällen, in denen der Berufungskläger ausd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Antrag

Rz. 81 Die Pauschvergütung kann nur auf Antrag bewilligt werden. Der Antrag ist von dem Anwalt zu stellen, der die Bewilligung einer Pauschvergütung begehrt. Rz. 82 Zulässig ist der Antrag erst nach Fälligkeit der Pauschvergütung (zur Fälligkeit siehe Rdn 130 ff.). Vorher können lediglich Vorschüsse nach Abs. 5 bewilligt werden (siehe Rdn 121 f.). Rz. 83 Ein bereits gestellter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ruhen des Verfahrens (Abs. 1 S. 2, 3. Var.)

Rz. 96 Ruht das Verfahren länger als drei Monate, tritt ebenfalls die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs ein. Diese Bestimmung wird häufig übersehen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Anwalt einen fälligen Vergütungsanspruch zu verschaffen, wenn die Sache nicht mehr weiter betrieben wird. Die Kehrseite hiervon ist jedoch, dass damit auch der Verjährungsablauf der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit

Rz. 26 Die Verfahrensgebühr entsteht nicht erst dann, wenn der Rechtsanwalt sich beim Gericht für den Mandanten legitimiert hat. Denn gebührenrechtlich entscheidend ist nicht das Auftreten des Anwalts gegenüber dem Gericht, sondern das Innenverhältnis zum Mandanten. Dies ergibt sich bereits aus der Formulierung des Abs. 2, wonach der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Rec...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Verfahrenswert

Rz. 164 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 165 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit im Verteilungsverfahren (Anm. Nr. 2 zu VV 3311)

Rz. 12 Das Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG) beginnt mit der Bestimmung des Termins zur Verteilung des Versteigerungserlöses und endet mit der Erlösverteilung durch das Gericht. Sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt innerhalb dieser Spanne im Verteilungsverfahren ausübt, werden von der Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2, 1. Hs. zu VV 3311 ("Verteilungsgebühr") ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ab- oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten (Anm. Abs. 4)

Rz. 41 Die Hebegebühr fällt nach Anm. Abs. 4 auch dann an, wenn der Anwalt Wertpapiere oder Kostbarkeiten entgegennimmt und diese an den Auftraggeber oder Dritte ab- oder zurückliefert. Rz. 42 Unter Wertpapieren i.S.d. Anm. Abs. 4 sind Urkunden zu verstehen, die als Träger einer Forderung einen bestimmten Wert haben.[36] Rz. 43 Hauptanwendungsfall der Anm. Abs. 4 sind Schecks ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die vier Varianten

Rz. 174 Zu unterscheiden sind nach Anm. zu VV 1003 folgende vier Fälle: Erster Fall: Für die Mehreinigung über nicht anhängige Ansprüche wird weder Prozesskostenhilfe beantragt, noch erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Mehreinigung. Schließen die Parteien eine Einigung über nicht anhängige Ansprüche und wird weder für die Einigung Prozesskos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auslagen nach § 670 BGB

Rz. 138 Ob neben den Auslagen auch sonstige Aufwendungen, insbesondere für vorgelegte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten oder für vorgeschossene Kosten an Sachverständige etc., festgesetzt werden konnten, war zur BRAGO umstritten. Ein Teil der Rspr. berief sich auf den Wortlaut des § 19 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wonach nur die "gesetzliche Vergütung", also die nach der damalige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 37 regelt die Gebühren des Rechtsanwalts für die Vertretung in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Von der Vorschrift werden jede Art von Verfahren und jede Art von anwaltlicher Tätigkeit in Verfahren vor dem BVerfG und den Verfassungsgerichten der Länder erfasst. Rz. 2 In § 13 BVerfGG werden die Verfahren genannt, in welchen das BVerfG zuständig ist. Die Gesetze der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfen, die früheren Zollaus...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VI. Mutwilligkeit bei getrenntem Vorgehen

Rz. 197 Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können die Ehegatten wählen, ob sie die Sache als Folgesache im Verbund anhängig machen oder nach Abschluss des Verfahrens als isoliertes Verfahren. Mitunter versuchen Gerichte, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Verfahren mit der Begründung abzulehnen, der Sache hätte zuvor kostengünstiger im Verbundve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Schriftlicher Vergleich, Einigung i.S.d. VV 1000

Rz. 12 Die Alternative des schriftlichen Vergleichs war erst durch das 2. KostRMoG eingeführt worden, um einen lange währenden Meinungsstreit zu beenden, ob eine Terminsgebühr auch allein aufgrund des Abschlusses eines Vergleichs in Betracht kommt. Während in VV 3104 der Fall explizit genannt war, war diese Alternative in der VV 3106 a.F. (bis 31.7.2013) nicht ausdrücklich v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 52 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren kommt die Anwendung der VV 5115 ebenfalls zum Zuge. Voraussetzung für die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 ist, dass die anstehende Hauptverhandlung entbehrlich wird. Rz. 53 Wird das gerichtliche Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung nicht nur vorläufig eingestellt und wirkt der Anwalt daran mit, so erhält er die Zusätzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. (Teil-)Abhilfe

Rz. 22 Umstritten ist, ob die Voraussetzungen eines Anerkenntnisses auch dann erfüllt sind, wenn die Erledigungserklärung des Beklagten einem Anerkenntnis gleichzusetzen ist. Dies sei nach einer Ansicht dann der Fall, wenn die mit dem Antrag verfolgte Forderung während des laufenden Rechtsstreits erfüllt wird und der Beklagte deshalb der Erledigung des Rechtsstreits zugestim...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ende des Hauptsacheverfahrens und Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 96 Die Zwangsvollstreckung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit. Der Rechtsanwalt erhält aber keine besonderen Gebührenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung der VV 1002 entspricht der früheren des § 24 BRAGO mit einer klarstellenden Ergänzung in Anm. S. 2 sowie einer Erhöhung des bisherigen Gebührensatzes in den Fällen, in denen noch kein Verfahren in der 1. Instanz anhängig ist, auf 1,5. Hinsichtlich der Höhe des Gebührensatzes enthalten VV 1003 für den Fall eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens u...mehr

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ZErb 06/2021, Grundbuchverf... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Eintragungshindernis besteht nicht. Für die Eintragung der Vormerkung zugunsten der Beteiligten zu 2) und 3) muss nicht in der Form des § 35 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden, dass die Beteiligte zu 1) Alleinerbin des am … 2014...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 26 Ist durch die Wahrnehmung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen und Besprechungen eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entstanden, erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr i.H.v. 60 bis 610 EUR. Die Mittelgebühr beträgt danach 335 EUR. Rz. 27 Die Höhe der Terminsgebühr bemisst sich nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 – insbesondere Umfang der Angelege...mehr

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zfs 06/2021, Anspruch auf d... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Der für die Vorlage einzig erheblichen Verfahrensrüge liegt folgendes Prozessgeschehen zugrunde:" Der Verteidiger hat nach der am 10.7.2020 bewirkten Zustellung des Bußgeldbescheides an die Betr. Einspruch eingelegt und mit Schriftsatz vom 16.7.2020 bei der Verwaltungsbehörde “komplette Akteneinsicht' beantragt. Ferner hat er um Einsicht in “die Falldatensätze der gesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit bei Maßnahmen

Rz. 179 Hinsichtlich der im Rahmen des § 766 ZPO somit allein in Betracht kommenden Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers und des Rechtspflegers bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich, dass es sich insoweit um ein einziges Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 handelt; die angegriffene Vollstreckungsmaßnahme sowie die dagegen eingelegte Vollstreckungserinnerung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe des Zwangs- oder Ordnungsgeldes

Rz. 66 Die Höhe eines im Rahmen der Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO festgesetzten Zwangs- oder Ordnungsmittels ist für das Interesse nach wohl einhelliger Auffassung in der Regel ohne Bedeutung,[95] es sei denn, der Beschwerdeführer wendet sich ausschließlich gegen die Höhe des Zwangs- oder Ordnungsmittels.[96] Auch eine Strafandrohung im Urteil ist für den Gegenstandswert un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verständiger und durchschnittlich erfahrener Rechtsanwalt

Rz. 54 Für die Beurteilung, ob die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken aus der Gerichts- oder Behördenakte zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten ist, kommt es nicht auf den subjektiven Standpunkt des Anwalts an, sondern auf eine objektive Betrachtung (allgemeine Verkehrsanschauung im Prozessrechtsverkehr),[74] wobei dem Anwalt allerdings ein großzügiger Erme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Ausländischer Verkehrsanwalt

Rz. 102 Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts in Höhe des Nettobetrages[71] erstattungsfähig.[72] Zwar umfasst nach bislang herrschender Meinung der Erstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei der Höhe nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 427 In erster Linie richtet sich Abs. 3 an die Sozialgerichtsbarkeit. Obwohl die gesetzliche Regelung an sich eindeutig ist und in den Kostenverfahren nach dem RVG auch nur die Regelung zu den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des RVG gelten können, hatte sich die Rechtsprechung – insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit – früher in verfassungswidriger Weise (Verstoß geg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Rz. 21 Mit Rechtskraft der Kostengrundentscheidung ist die Partei nicht mehr befugt, zulasten des Anwalts über den Titel zu verfügen. Sein Beitreibungsrecht nach Maßgabe des Kostenausspruchs wird im Bestand geschützt (vgl. § 55 Rdn 203). Soweit die Staatskasse zwischenzeitlich Zahlungen an den Anwalt erbracht hat und dessen Beitreibungsrecht (nachrangig) übergegangenen ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Anrechnung

Rz. 12 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein (Pauschal- oder Stunden-)Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung erhalten, greift die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 nicht ein.[4] Denn die Anrechnung wird in VV Vorb. 3 Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2" beschränkt. Schließt der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Der Anwalt ist auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände tätig

Rz. 192 Wurde dem Anwalt auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände ein Auftrag erteilt und hat er dort bereits die Verfahrensgebühr verdient, so ist umstritten, ob er bei einer Einigung im Rechtsmittelverfahren zusätzlich noch eine Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert verdienen kann. Diese Situation tritt insbesondere dann auf, wenn der erstinstanzliche Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 138 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in welchen das GKG anwendbar ist, finden die §§ 184 bis 195 SGG nach dem durch das 6. SGGÄndG eingefügten § 197a Abs. 1 S. 1 SGG keine Anwendung, auch dann nicht, wenn versehentlich die Beigabe bzw. Aushändigung des Entschädigungsantrages erfolgt.[157] Vielmehr sind die §§ 154 bis 162 VwGO entsprechend anzuwenden (§ 197a Abs. 1 S. 1, 2....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 5 regelt die Vergütung des Anwalts, der im Rahmen der Ausführung seines Auftrags einen Stellvertreter einsetzt. Der Anwalt erhält danach auch dann die volle Vergütung nach dem RVG von seinem Auftraggeber, wenn er die geschuldete Tätigkeit nicht selbst in Person ausführt, sondern einem anderen überlässt. Rz. 4 Im Gegensatz zu einer Unterbevollmächtig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Berufung ist begründet und anschließend zurückgenommen worden

Rz. 64 War die Berufung bereits begründet worden, bevor sie zurückgenommen wurde, ist wiederum zu differenzieren. Es kommt darauf an, welche Tätigkeit der Anwalt des Berufungsbeklagten entfaltet hat. Rz. 65 Hatte der Anwalt des Berufungsbeklagten noch keinen Zurückweisungsantrag gestellt, ist nur die Gebühr nach VV 3200, 3201 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entstanden und somit auch nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herbeiführung der Schlussabrechnung

Rz. 23 Wird der beigeordnete oder bestellte Anwalt nicht mehr abschließend im Verfahren nach § 55 tätig (vgl. § 45 Rdn 59), kann die Staatskasse auch von sich aus eine Rückfestsetzung betreiben. Die Staatskasse darf die Schlussrechnung unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 3 fordern. Stellt der Rechtsanwalt keinen abschließenden Festsetzungsantrag, darf der Urkundsbeamte die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Kosten des Gerichts

Rz. 350 Das Festsetzungsverfahren und das Erinnerungsverfahren sind gerichtsgebührenfrei (Abs. 2 S. 4).[297] Rz. 351 Nach überwiegender Auffassung sind allerdings Auslagen zu erheben, und zwar die Pauschale für die Zustellung (Nr. 9002 GKG-KostVerz.; Nr. 2002 FamGKG-KostVerz.; Nr. 31001 GNotKG-KostVerz.). Begründet wird dies damit, dass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berechnungsweise

Rz. 89 Erhält die Partei nur für einen Teil ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts, will sie sich aber ungeachtet dessen voll von ihm vertreten lassen, so fallen das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Staat und das zivilrechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Partei gegenständlich auseinander. Der Kostenschutz der Partei gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag

Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23 Zwar ergib...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgesonderte mündliche Verhandlung (Anm. S. 1)

Rz. 4 Voraussetzung für das Entstehen der 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3328 ist, dass eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin (etwa in Verfahren nach dem FamFG, in denen nicht verhandelt werden muss) stattfindet. Die Gebühren erwachsen dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Gebühren im Hauptverfahren. Die Verfahren über Einstellung, Beschränkung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 217 Bei der Führung eines Rechtsstreits für einen mittellosen Betreuten kann der anwaltliche Betreuer für seine berufsspezifischen Tätigkeiten nur eine Vergütung nach den Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe verlangen.[393] Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH/VKH vor, muss diese beantragt werden; der anwaltliche Betreuer is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prozessuales

Rz. 115 Die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr. Der Rechtsanwalt muss die konkrete Höhe der Gebühr nach den Kriterien des § 14 und unter Berücksichtigung des Schwellenwertes von 1,3 (Anm. zu VV 2300) bestimmen. Macht er die Geschäftsgebühr im Prozess gegen den Gegner geltend – sei es im Zusammenhang mit der Hauptforderung oder allein –, muss er zur Bestimmung der Gebühr s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Die Beschwer

Rz. 175 Die Einlegung einer Beschwerde setzt eine beschwerdefähige Entscheidung voraus. Das ist nicht der Fall, wenn ein OLG entschieden hat (§ 66 Abs. 3 S. 4 GKG). Rz. 176 Hinsichtlich der Gebührenhöhe ist auch eine Streitwertfestsetzung nach § 62 S. 1 GKG beschwerdefähig. Die Bindungswirkung des § 62 GKG gilt nur für den Zuständigkeitswert in einem Rechtsstreit. In diesem i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerden gegen Zwangs- und Ordnungsmittel

Rz. 97 Auch im Beschwerdeverfahren gegen die Verhängung eines Zwangs- oder Ordnungsgeldes gilt § 25 Abs. 1 Nr. 3 nicht, sondern der Wert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 bzw. § 23 Abs. 3 S. 2 (vgl. Rdn 95).[145] Rz. 98 Ob auch in einem Beschwerdeverfahren gegen beantragte bzw. festgesetzte Zwangs- und Ordnungsmittel (§§ 888, 890 ZPO) deren Höhe ohne Belang ist (vgl. Rdn 66)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Untätigkeitsklage

Rz. 25 Ob eine Erledigung durch Anerkenntnis nach § 101 Abs. 2 SGG im Rahmen einer Untätigkeitsklage eine "fiktive" Terminsgebühr anfallen lässt – wenn eine Untätigkeit der Behörde dadurch beendet wird, dass diese den beantragten (stattgebenden oder ablehnenden) Verwaltungsakt innerhalb der Frist nach § 88 Abs. 1 S. 3 SGG erlässt und sie einen zureichenden Grund für die vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr