Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei von vornherein geplanter Übertragung der Einkunftsquelle auf Rechtsnachfolger

Leitsatz 1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden. 2....mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / XII. Schadensersatzansprüche unter Ehegatten und Verlobten

1. Verschweigt der Verlobte eine bereits bestehende Ehe mit einer anderen Frau, macht er sich schadensersatzpflichtig im Hinblick auf die Aufwendungen, die seiner Verlobten in Erwartung der Eheschließung entstanden sind. Auch kommt eine Entschädigung des immateriellen Schadens wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht (hier: 1000 EUR), bei deren Höhe...mehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / Leitsatz

1. Ist der Ausschluss des persönlichen Umgangs eines Elternteils (hier: psychisch kranker und in seinem Sozialverhalten auffälliger Kindesvater, der aufgrund seiner emotionalen und kognitiven Beeinträchtigungen und mangels Krankheitseinsicht nicht in der Lage ist, sein Verhalten zu ändern) mit seinem Kind (hier: den persönlichen Kontakt ablehnende achtjährige Tochter ohne Bi...mehr

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zerb 4/2018, Ernennung des ... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2. ist als Beschwerde gemäß §§ 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 FamFG form- und fristgerecht eingelegt worden. In Anbetracht des Nachlasswertes übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 40 Abs. 5 Sat...mehr

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FoVo 4/2018, Der Schuldner muss in der Vermögensauskunft Angaben zu Mobilfunkgeräten machen

Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Antrag des Gläubigers und auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu geben. Zu den wesentlichen Vermögenswerten gehören oft auch hochwertige Mobilfunkgeräte in Form von Handys oder Tabletts. Da die Mobilfunkverträge nicht selten eine jährlich...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

11.00–12.30 Uhr Qualitätssicherung von Gutachten – Umgang mit Fehlern von Gutachten Richter am Oberlandesgericht Andreas Hornung, Hamm; Rechtsanwältin Gabriele Jansen, Köln; Rechtsanwältin u. Dipl.-Psych. Dr. Anja Kannegießer, Münster; Richterin am Amtsgericht (w.a.Ri) Ulrike Sachenbacher, München Moderatorin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, Bremenmehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / 1 Gründe:

I. Der Kindesvater begehrt Umgang mit dem am … 2009 geborenen Kind X. X. stammt aus einer schon vor ihrer Geburt beendeten nichtehelichen Beziehung der jeweils 1980 geborenen Kindeseltern. Sie lebt mit einem dreijährigen Halbbruder und der Großmutter mütterlicherseits im Haushalt der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Den Vater ihres Halbbruders, der in einer eigenen Wohn...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Freitag, 8.6.2018

15.45–17.45 Uhr Geldverdienen im Familienrecht – richtige Wertfestsetzung Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidium Deutscher Anwaltverein, Bremen; Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Typische Fehlerquellen bei der Abrechnung Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen Im Anschluss Fragen und Diskussion Moderator: Rechtsanwalt Udo Henke, Geschäftsführer, Deuts...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / IV. Bruchteilsgemeinschaft

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur dinglichen Berechtigung von Bruchteilseigentümern an einer Immobilie[22] (hier: Ehegatten) ist von besonderem Interesse, weil der Bundesgerichtshof in einem Punkt von seiner früheren Rechtsprechung[23] abgewichen ist. Es geht um den Fall, dass nach der Teilungsversteigerung (nach Kosten und Befriedigung der Grundpfandrechtsgläubig...mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.1.1 Zulässiger Verfahrensgegenstand

Rz. 4 Zulässiger Gegenstand der Normenkontrolle sind nach Abs. 1 Satzungen oder andere im Rang unter einem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften, die nach § 22a Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden sind. Während in den Flächenländern solche Regelungen als Satzungen von den Kreisen und kreisfreien Städten erlassen ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gehört zu den Vorschriften, die auch für den Fall der bereits eingetretenen Unanfechtbarkeit nach § 39 Abs. 2 die Durchbrechung der Bestandskraft wirksam erlassener Verwaltungsakte (VA) ermöglichen. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Rücknahme eines bestandskräftigen VA mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit erfolgen darf, wird die im Einzel...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei...mehr

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Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.2 Herausgabegegenstand und Herausgabeverpflichteter

Rz. 7 Die Verpflichtung zur Herausgabe betrifft die Urkunden oder Sachen, die zum Nachweis der Rechte oder deren Ausübung überlassen wurden. Nicht erforderlich ist, dass Urkunden konstitutive Bedeutung zukommt. Dies sind z. B. der Ausweis als schwerbehinderter Mensch oder ähnliche gegenüber Dritten wirkende Urkunden, die Krankenversichertenkarte oder eine vorübergehend überl...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.7 Aussparen (Abs. 3)

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 3 sieht vor, dass rechtswidrige begünstigende VA mit Dauerwirkung, die nach § 45 nicht zurückgenommen werden können, bei Änderungen zugunsten des Betroffenen nur in dem Umfang an der Verbesserung teilnehmen, wie sich dies ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergeben würde. Die Bestimmung greift die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 15....mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 46 VwVfG und § 127 AO. Sie soll, wie § 41, wegen der nur dienenden Funktion der Form- und Verfahrensvorschriften die Aufhebung materiell rechtmäßiger Verwaltungsakte (VA) allein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers einschränken. Vergleichbar ist die Regelung mit den prozessrechtlichen Vorschriften in § 563 ZPO, § 144 Abs. 4 VwGO und § 17...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.2 Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

Rz. 5 Dauerwirkung liegt dann vor, "wenn sich der VA nicht in einem einmaligen Gebot oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage erschöpft, sondern ein auf Dauer berechnetes oder in seinem Bestand von ihm abhängiges Rechtsverhältnis begründet oder inhaltlich verändert" (BT-Drs. 8/2034 S. 34). Rz. 6 VA mit Dauerwirkung sind daher solche Entscheidungen einer ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 2.1.3 Nachträgliche Anhörung (Nr. 3)

Rz. 21 Die Verpflichtung zur Anhörung folgt aus § 24 (vgl. Komm. dort). Die Pflicht zur Anhörung ergibt sich insbesondere bei Rücknahme- und Entziehungsbescheiden und in Rechte eingreifenden VA (belastende VA, die in Rechte eingreifen, also eine bereits vorhandene Rechtsposition entziehen oder einschränken). Die Anhörung soll grundsätzlich vor dem Erlass des VA stattfinden, ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.4 Zuständige Behörde (Abs. 3)

Rz. 30 Mit der Regelung des § 44 Abs. 3 hat der Gesetzgeber unmittelbar an den Wortlaut der bei Inkrafttreten des SGB X bereits bestehenden Vorschrift des § 48 Abs. 5 VwVfG angeknüpft (vgl. dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.8.1978, BT-Drs. 8/2034 S. 34 zu § 42: "Absatz 3 entspricht § 45 Abs. 5 VwVfG"; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.1.1998, 8 A ...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.5 Nachzahlung von Sozialleistungen (Abs. 4)

Rz. 32 Im Falle einer zwingenden Rücknahme für die Vergangenheit wegen rechtswidrig nicht erbrachter Sozialleistungen wird durch Abs. 4 die Nachzahlung einer Leistung auf den Zeitraum von 4 Jahren beschränkt, berechnet von der Rücknahmeentscheidung an. Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Beschränkung der Leistungsansprüche, die von der Behörde beim Erlass de...mehr

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Jansen, SGB X § 42 Folgen v... / 2.1 Verhältnis zu §§ 40, 41

Rz. 6 Die Vorschrift findet keine Anwendung auf VA, die schon nach § 40 nichtig sind. Da ein nichtiger VA keine Wirkung hat, kann er letztlich nicht aufgehoben werden, sondern allenfalls kann, ungeachtet sonstiger vermeintlicher Form- und Verfahrensfehler, dessen Nichtigkeit durch die Verwaltung oder ein Gericht festgestellt werden (vgl. § 40 Abs. 5, § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG, §...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.5 Rücknahmeverfahren und Rechtsbehelfe, Beweislast

Rz. 32 Die Rücknahme erfolgt durch einen VA (Rücknahmebescheid), dem im Regelfall ein Verwaltungsverfahren vorangeht. Dieses kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen eingeleitet werden (§ 18 Satz 1). Der rechtswidrig Begünstigte ist grundsätzlich vor Erlass des Rücknahmebescheides anzuhören, wenn nicht der Ablauf einer der in Abs. 3 oder 4 genannten Fristen droht (§ ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.3 Rückwirkende Rücknahme (Abs. 4)

Rz. 26 Die Fälle, in denen eine rückwirkende Rücknahme rechtswidrig begünstigender VA möglich ist (Rückwirkungsgründe), sind in Abs. 4 Satz 1 für VA mit und ohne Dauerwirkung abschließend aufgezählt. Es sind dies alternativ die auch den Vertrauensschutz ausschließenden Gründe des Abs. 2 Satz 3, ferner die ausdrücklich durch Verweisung auf Abs. 3 Satz 2 genannten Fälle der Wi...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält spezifische, nur das sozialrechtliche Verfahren betreffende Regelungen, die in anderen Verfahrensregelungen (VwVfG, AO) keine Entsprechung finden. Sie ist als eigenständige Regelung und Ergänzung der §§ 44 bis 47 nur für Verwaltungsakte (VA) mit Dauerwirkung zu verstehen (zum Begriff des Dauer-VA vgl. Rz. 5 f.). Die Beschränkung auf Dauer-VA ergi...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.1 Schwerwiegender Fehler

Rz. 6 Eine der Voraussetzungen der Nichtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Fehler, so dass ein schwerwiegender Fehler allein nicht ausreicht. Dieser besonders schwerwiegende Fehler muss dem Bescheid von Beginn an (also schon zum Zeitpunkt der Bekanntgabe) anhaften. Das Gesetz verlangt hier nicht – wie in anderen Vorschriften – die Verletzung von Form-, Verfahrens- oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3.1 Vertrauensschutz (Abs. 2)

Rz. 12 Die grundsätzlich zulässige Rücknahme wird durch den Vertrauensschutz in den wirksamen und bestandskräftigen VA rechtlich begrenzt. Geschützt wird im Interesse der Rechtsbeständigkeit die subjektive Vorstellung des Begünstigten, dass der VA bei unveränderter Sach- und Rechtslage mit dem ihm bekannt gegebenen (§ 39 Abs. 1 Satz 2) oder umgedeuteten (§ 43) Inhalt rechtmä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrige Belastung (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition der Rechtswidrigkeit (Fehlerhaftigkeit) eines VA, wonach sie sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder aus einem zu Unrecht angenommenen Sachverhalt ergeben kann, wobei zwischen Sachverhalt und Rechtsanwendung Wechselbeziehungen bestehen. Zwischen unrichtiger Rechtsanwendung und/oder unrichtigem zugrunde gelegtem Sachverhalt u...mehr

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AGS 3/2018, Mitwirkung des ... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger steht der klageweise gegenüber dem Beklagten geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 190,40 EUR nicht gem. § 812 BGB zu; sonstige Anspruchsgrundlagen sind nicht ersichtlich. Denn die Berechnung der Erledigungsgebühr erfolgte zu Recht. Dies ergibt sich bereits aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH. Dort heißt es unter anderem wie folgt: Hinweis "1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 In Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, die die gemeinnützige Körperschaft an andere veräußert, sind die Grundsätze maßgebend, die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelt worden sind (Schauhoff, 2010, 361). Nach der dort geltenden Drei-Objektgrenze ist der Weg zum gewerblichen Grundstückshandel dann überschr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freimaurerlogen

Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Freimaurerlogen können regelmäßig nicht als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt werden. Zum einen sind nicht alle von diesen Einrichtungen verfolgten Zwecke gemeinnützige Zwecke i. S. d. § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b). Auch fehlt es diesen Einrichtungen überwiegend an der Förderung der Allgemeinheit. In Deutschland gibt es nach den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.2 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 29c Gegen den Haftungsbescheid in Form der Einspruchsentscheidung[1] ist die finanzgerichtliche Anfechtungsklage gem. §§ 40, 44 FGO gegeben.[2] Bei der Haftung für Gewerbesteuer bzw. Kirchensteuer ist entsprechend des Ausführungen zu Rz. 29b die Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten nach §§ 40, 42 VwGO als gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben.[3] Die Überprüfung der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.8.3 Handlungsermessen/Entschließungsermessen

Rz. 41 Beim Erlass des Haftungsbescheids ist die Ausübung des Handlungsermessens (auch Entschließungs- oder Tätigkeitsermessen genannt)zwingend erforderlich, da die Finanzbehörde von der Geltendmachung der Haftung auch dann absehen kann, wenn der Steueranspruch dann insgesamt nicht realisierbar ist.[1] ) Insofern wird bei Ausübung des Handlungsermessens von der Finanzbehörde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.1.2 Inhalt der Einwendungen

Rz. 29a Im Einspruchsverfahren kann der Beteiligte alle Einwendungen gegen den festgesetzten Haftungsanspruch bzw. dessen Geltendmachung erheben. Er kann z. B. einwenden, dass die haftungsbegründenden Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm[1] nicht erfüllt seien[2]; der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, für den gehaftet werden soll[3], nicht entstanden[4]. , zu hoch festg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.3 Begründungsmängel

Rz. 23 Die Verletzung der Begründungspflicht bewirkt regelmäßig nur die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids.[1] Nur besonders schwerwiegende und offenkundige Mängel können entsprechend der Evidenztheorie nach § 125 Abs. 1 AO ausnahmsweise die Nichtigkeit zur Folge haben, wenn der Haftungsbescheid nur die undetaillierte Angabe der Haftungssumme enthält[2]; ); die ihn erlass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.4 Haftungsfestsetzungsfrist (§ 191 Abs. 3 AO)

Rz. 56 Außer durch die absolute Grenze für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs nach § 191 Abs. 5 S. 1 AO [1] kann dieser auch nach § 191 Abs. 3 AO ausgeschlossen sein.[2] Hieraus ergibt sich eine Befristung der Festsetzung des Haftungsanspruchs. Nach Ablauf dieser Haftungsfestsetzungsfrist können Haftungsbescheide weder erlassen noch zulasten des Haftungsschuldners geän...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen befasst sich in seiner Entscheidung vom 12.10.2017 mit der Vorschrift § 155c FamFG, die durch das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG[1] in das FamFG neu eingefügt worden ist. Anlass hierzu bestand vor allem deshalb, weil der...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / Leitsatz

1. Die Vorschriften über die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde (§§ 155b, 155c FamFG) sind analog auf Sorgerechts- und Umgangsverfahren anwendbar, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anhängig waren. 2. Zur Beurteilung der Frage, ab wann eine V...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Unterhalt

OLG Koblenz, Beschl. v. 17.5.2017 – 13 UF 7/17, FamRZ 2017, 2017 m. Anm. Maurer S. 2002 Die Pfändung von rückständigem Kindesunterhalt eines volljährigen Kindes aus der Zeit seiner Minderjährigkeit mindert die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners in Bezug auf laufendende Unterhaltsansprüche seiner Ehefrau. (red. LS) OLG Bremen, Beschl. v. 23.11.2017 – 5 UF 54/17 Die durc...mehr

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AGS 2/2018, Kosten der Säumnis / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 2, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin den Kostenfestsetzungsantrag der Verfügungsklägerin zurückgewiesen. 1. Soweit diese meint, die im Termin v. 2.3.2017 zugunsten ihres nunmehrigen Verfahrensbevollmäc...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

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AGS 2/2018, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§ 113 Abs. 1 FamFG, § 127 ZPO). Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die erfolgte Anordnung der Einmalzahlung von 20.803,77 EUR ist nicht zu beanstanden. Das beim Antragsgegner vorhandene Barvermögen ist zur Deckung der Verfahrenskosten einzusetzen und der Betrag wurde – auch in der Höhe – ...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / II. Erforderlichkeit der Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens

In welchen Fällen die Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur Amtsaufklärung i.S.d. § 26 FamFG erforderlich ist, lässt sich abstrakt nur schwer beantworten. Die Entscheidung, ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten einzuholen, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts.[5] Einen Grundsatz dahingehend, dass in bestimmten ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Aufgabenübertragung in kleineren Betriebsräten

Rz. 70 Nach § 27 Abs. 3 BetrVG können Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern die laufenden Geschäfte auf den Betriebsratsvorsitzenden oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen. Rz. 71 Im Gegensatz zu den Betriebsräten mit mindestens neuen Mitgliedern kann somit kein formeller Betriebsausschuss eingerichtet werden. Indem jedoch die laufenden Geschäfte auf den Betrie...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch eines Wohnungseigentums: Tagesmutter

Leitsatz Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise führt eine Kindertagespflege mit lediglich 2 bis 3 Tagespflegekindern nicht zu größeren Beeinträchtigungen. Normenkette WEG § 15 Abs. 2 Das Problem In der Versammlung im April 2013 informiert K die anderen Wohnungseigentümer über die Absicht seiner Lebensgefährtin, in K's Sondereigentum (= Eigentumswohnung) als Tagesmu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132 Versorg... / 2.3 Verträge über Haushaltshilfe

Rz. 6 Die vorrangig abzuschließenden Verträge über Haushaltshilfe stellen Dienstleistungsverträge dar, die mangels eines öffentlich-rechtlich gestalteten Zulassungsverfahrens dem Privatrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Einzelverträge zwischen der Krankenkasse und der Person, der Einrichtung (Sozialstation) oder dem Unternehmen (z. B. ambulanter Pflegedienst), welche ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitskammer

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitskammern gibt es in den Ländern Bremen und Saarland. Sie sind Pflichtzusammenschlüsse der ArbN und als KöR (> Juristische Person) organisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Beratung der Mitglieder, der Gewerkschaften sowie betrieblicher ArbN-Vertretungen, der Politik einschließlich der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Bildungsan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lotsen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die in Lotsenbruderschaften zusammengeschlossenen selbständigen Seelotsen gehören den freien Berufen an (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG; BFH 150, 32 = BStBl 1987 II, 625; BFH/NV 2004, 909). Ergänzend > Schiffspersonal. Zu Abweichungen > Rz 5. SFN-Zuschläge der Seelotsen sind nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei, weil sie keine ArbN sind (BFH 150, 32 -- aaO...mehr