Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Grundrente (Respektrente) – Sachstand und Zahlbeträge (Antwort der Bundesre...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Becker, Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II – aktueller Stand der Rechtsprechung des BSG,...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist 1993 in Kraft getreten und bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend geändert worden, dass eine Sonderregelung für in Abschiebehaft genommene Leistungsberechtigte geschaffen wurde (Abs. 1 Satz 5). Geändert wurde auch Abs. 2, der lange unverändert g...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.1 Bedeutung der beruflichen Weiterbildung

Rz. 11 Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentrales Instrument der aktiven Arbeitsförderung, weil es anders als die meisten anderen Instrumente die Eingliederungsprobleme von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern an der Wurzel beseitigt. Es wird weder die Eignung von Arbeitsuchenden durch Eingliederungszuschüsse an den Arbeitgeber so...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.5 Versicherungspflicht wegen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme

Rz. 37 Abs. 3a ist auf Vorschlag des 11. Ausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum 8. SGB IV-ÄndG beschlossen worden. Sie tritt zum 1.1.2024 in Kraft. Die Vorschrift betrifft die Bemessung bei Arbeitnehmern, die zuvor in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme arbeitslosenversicherungspflichtig nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 waren, weil sie als Jugendliche in Einrichtungen der b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.3 Beitreibung

Rz. 41 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG setzt die Abziehbarkeit von Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger voraus, dass der betreffende Ansässigkeitsstaat Unterstützung bei der Beitreibung leistet. Unter dem Begriff "Beitreibung" ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 5 KStG die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Sinne oder entsprechend der Be...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr

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Jung, AsylbLG § 16 Sofortzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Vorgriff zu dem Projekt der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung wollte der Gesetzgeber durch den monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR finanzielle Spielräume schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen der Kinder zu verbessern. Beim Sofortzuschlag handelt es sich um eine zusätzliche Leistung zu den Leistungen nach § 7...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.7 Bildungsgutschein

Rz. 40 Das Instrument zur Steuerung der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein nach Abs. 4. Der Bildungsgutschein ermöglicht bereits eine vorausschauende Bildungs- bzw. Maßnahmenplanung, die den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsmarktes Rechnung tragen kann. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Agenturen für Arbeit können sich ge...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2023 i. d. F. der Elften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 13.2.2023 (BGBl. I Nr. 38) ergeben. Inso...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.2 Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 enthält aufgelistet in den Nr. 1 bis 5 weitere spezielle Voraussetzungen für eine Förderung, die über die allgemeinen Anforderungen des 1. Halbsatzes hinausgehen. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, auch in Bezug auf die im 1. Halbsatz genannten Voraussetzungen. Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nicht gefördert werden sollten auch schon nach frü...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze durch den zuständigen Ausschuss dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgeschlagen und angenommen worden. Eine § 68 inhaltlich entsprechende Regelung wurde für die Sozialhilfe in § 142 SGB XII vorgeschlagen und besc...mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2.1 Anforderungen an das Jobcenter

Rz. 3 Die ganzheitliche Betreuung kann ab dem 1.7.2023 erbracht werden. Sie stellt ein neues Instrument zur Unterstützung besonders arbeitsmarktferner Personen dar, wenn diese besonders komplexe Problemlagen zu bewältigen haben, deren Bewältigung für ein Gelingen nachhaltiger Integration in Erwerbstätigkeit bzw. Erlangung von Beschäftigungsfähigkeit schlechthin erforderlich ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.10 Zusätzliche Erwerbstätigkeit von Schülern, Studenten, Freiwilligen und Auszubildenden (Abs. 2b)

Rz. 86k Mit Abs. 2b Satz 1 Nr. 1 und 2 werden junge Menschen in förderungsfähiger Ausbildung nach dem BAföG oder in förderungsfähiger klassischer Berufsausbildung (§ 57 Abs. 1 SGB III), berufsvorbereitender Maßnahme (§ 51 SGB III) bzw. Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) mit einem Absetzbetrag von monatlich 520,00 EUR ab 1.7.2023 bzw. 538,00 EUR ab 1.1.2024 (§ 8 Abs. 1a ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.3 Temporäre Bedarfsgemeinschaften

Rz. 85 Lebt ein Kind abwechselnd bei Vater und Mutter, denen das Sorgerecht je zur Hälfte eingeräumt wurde, kann in beiden Wohnungen jeweils der volle Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden, also ein Kinderzimmer in beiden Wohnungen, wenn sich das Kind in etwa gleichgewichtig bei beiden Elternteilen aufhält. Dann kann eine Hauptverantwortung nur eines Elternteils nicht fest...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.3 Angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 17 Abs. 2 führt eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten als zwingende Förderungsvoraussetzung ein. Ohne eine solche Kostenbeteiligung ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb, dem der zu fördernde Arbeitnehmer angehört, weniger als 50 Beschäftigte hat (Abs. 2 Satz 3). Dann soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden. Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 reg...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kompetenzen zur einheitlichen Feststellung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit für die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b. Zur rechtlichen Entwicklung und Gesamtproblematik vgl. BT-Drs. 17/13857. Gegenüber der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind entsprechend anzuwenden. (3) Die Vorschrift des § 44 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Probezeit

Rz. 276 Eine Probezeit sollte nur bei Neueintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen des Arbeitgebers vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorbestimmt.[342] Allerdings wird sie in der Regel vor dem Hintergrund der Regelungen in § 622 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus vereinbart. Handelt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 (= § 3 Nr 12 S 1 EStG aF)

Rn. 433 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Haushaltsplan (s dazu §§ 2ff HaushaltsgrundsätzeG – HGrG – vom 19.08.1969, BGBl I 1969, 1273) musste der gezahlte Bezug als Aufwandsentschädigung ausgewiesen sein. Der bloße Ausweis eines Ausgabetitels im Haushaltsplan genügte daher nicht (BFH BStBl II 1973, 819; FG Bln DStRE 2002, 1168 rkr). Rn. 433a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Formul...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtsformzusatz

Rz. 552 Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit folgenden Rechtsformzusätzen geführt werden: Jedwede andere Verwendung oder Abkürzung oder das Weglassen des Zusatzes ist unzulässig.[1880] Dieser Rechtsformzusatz ist exakt und buchstabengetreu einzuhalten.[1881] Jedwede andere Verwendung oder Abkürzung oder das...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit einem System verschiedener Verordnungsermächtigungen, mit denen auf Bundes- und Landesebene eine Ausfüllung der Vorschriften über das maschinelle Grundbuch vorgesehen ist:[1] Rz. 2mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Elektronische Aktenführung

Rz. 32 Sobald die Bundesregierung bzw. die jeweilige Landesregierung bzw. die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen dies durch Verordnung (vgl. die Ermächtigung in § 81 Abs. 4 S. 1 GBO) für den jeweiligen Bereich zugelassen haben, können auch in Grundbuchbeschwerdeverfahren die Gerichtsakten elektronisch geführt werden (dazu § 73 Rdn 35 ff.). Abs. 4 ergänzt die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 4 Aufgabe und Zusammensetzung

Einrichtung und Aufgabe, Abs. 1 Rz. 1 Regelungsinhalt des § 4 ist die Einrichtung einer Mindestlohnkommission durch die Bundesregierung, die über die Höhe des Mindestlohns zu entscheiden und ggf. erforderliche Anpassungen vorzunehmen hat. Abs. 1 enthält damit eine abstrakte Aufgabenstellung der Kommission, deren Zusammensetzung und Arbeitsweise in diesem Gesetzesabschnitt wei...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Entbehrlichkeit Verfügungsgrund

Rz. 112 Streiten die Parteien daher über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs. 2 BGB (Muss der Unternehmer einer Anordnung nachkommen? Ist die Anordnung für ihn zumutbar?) oder über die Höhe einer Vergütungsanpassung (z.B. bei Streitigkeiten über die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen, berechnet nach § 650c Abs. 3 BGB bzw. § 650c Abs. 1 un...mehr

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Durchschnittsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Das Durchschnittsentgelt ist ein Begriff der Rentenversicherung. Es wird u. a. bei der Rentenberechnung zur Bestimmung von Entgeltpunkten herangezogen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird grundsätzlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mittels Rechtsverordnung (Sozialversicherung...mehr