Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6 Weisungsrecht bei Suspendierung der Hauptleistungspflicht

Das Weisungsrecht ist nicht zwingend an die Verpflichtung des Beschäftigten gebunden, die Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn die schuldrechtliche Verpflichtung durch gesetzliche Bestimmungen suspendiert ist, ruht entsprechend auch die Möglichkeit des Arbeitgebers, den Inhalt für die Dauer der Suspendierung festzulegen bzw. der Beschäftigte ist nicht verpflichtet, den Weisung...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.10 Anspruch auf Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht nur ein Recht des Arbeitgebers zur Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit, dadurch Einfluss auf die konkreten Umstände zu nehmen, kann auch zu einer Verpflichtung führen, das Weisungsrecht zum Schutz der Beschäftigten auszuüben.[1] Praxis-Beispiel Die Beschäftigten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, vor den Gesundhei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.7 Verhältnis zur Änderungskündigung

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gehalten, von ihm gewünschte Änderungen in der Arbeitsorganisation oder Arbeitsverteilung mithilfe seines Weisungsrechts durchzusetzen. Weitergehende arbeitsrechtliche Schritte sind dann unverhältnismäßig.[1] Einerseits verstößt daher eine Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung des Arbeitsverhältnisses gegen den Gr...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.6 Verhältnis zum Änderungsvertrag

Der Änderungsvertrag ist eine nachträgliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien mit dem Inhalt, die bislang geltenden Arbeitsvertragsbedingungen zu ändern. Der geänderte Vertrag bestimmt nach Wirksamwerden die rechtlichen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und damit auch den Inhalt des Weisungsrechts. Der Änderungsvertrag kann nicht einseitig bewirkt werden, sondern muss ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.1 Weisungsrecht und Arbeitszeit

Gemäß § 611a BGB kann in einem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber vom Beschäftigten die Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verlangen. Das Gesetz sieht weder unmittelbar noch durch die weiteren Bestimmungen eine Festlegung der Arbeit im Rahmen einer Zeitbestimmung vor. § 614 Satz 2 BGB regelt lediglich, dass die Dienste nach Zeitabschnitten bemessen werden...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.9 Billiges Ermessen

Soweit das Weisungsrecht weder durch gesetzliche noch durch tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen begrenzt wird, hat der Arbeitgeber lediglich die Schranke des billigen Ermessens zu beachten, d. h., dass die Entscheidung unter Abwägung der Interessen des Beschäftigten einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits erfolgen muss.[1] Die Interessenabwägung ist...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.3 Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht kann auf verschiedene Arten gegenüber den Beschäftigten ausgeübt werden. Die in der Praxis sicherlich wichtigste Form ist die mündliche Anweisung im Arbeitsprozess. Praxis-Beispiel Während der Errichtung einer Baustelle weist die Führungskraft einige Beschäftigte an, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von dritten Personen vor den Gefahren auf der Baustelle vorzu...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.5 Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Auch die Betriebsparteien vor Ort haben eine kollektive Regelungskompetenz zur näheren Ausgestaltung des Weisungsrechts auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer.[1] Dienst- oder Betriebsvereinbarungen können ein tarifvertraglich zugestandenes Gestaltungsrecht konkretisieren und damit ei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.1 Ermächtigungsgrundlage

Das gesetzlich geregelte Weisungsrecht des Arbeitgebers ist mit der persönlichen Bindung der Vertragspartner zu begründen und ist im Hinblick auf seine Ausübung und Grenzen nach § 106 GewO und § 315 BGB und dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu beurteilen. Da der genaue Inhalt der Arbeitspflicht eines Beschäftigten aus der Natur der Sache heraus nicht in allen Einzelheiten du...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.2 Weisung in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen 2 Arten des Weisungsrechts. Zum einen gibt es das hier besprochene arbeitsvertragliche Weisungsrecht gem. § 106 GewO, das einem Arbeitgeber gegenüber eigenen Beschäftigten zusteht. Im Rahmen des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts kann eine Führungskraft eigene Beschäftigte inhaltlich, zeitlich und örtlich disponieren bzw. Arbeit und ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.2 Inhalt und Art der Tätigkeit

Aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ergeben sich nur in wenigen Ausnahmen konkrete Regelungen zu Art und Inhalt der geschuldeten Tätigkeit. Sie schaffen lediglich eine grobe Struktur, in der die Arbeit zu leisten ist. Dies gilt etwa in Bezug auf die Arbeitszeit, Pausen oder das Verbot bestimmter Tätigkeiten etc. Auch die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe im TVö...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.7 Sonderfall: Streik

Nach Art. 9 Abs. 3 GG gestattet es die Rechtsordnung, dass die Tarifvertragsparteien verbindliche Regelungen im Hinblick auf die Inhalte der Arbeitsverhältnisse verhandeln und auch dazu gegenseitig Druck aufbauen können, um eine Einigung bei widerstreitenden Interessen durchzusetzen. Dieser Druck erfolgt durch den Arbeitskampf, auf der Gewerkschaftsseite regelmäßig als Strei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.3 Urteil

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers vom Gericht überprüft werden. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber die gegenseitigen Interessen nicht im erforderlichen Umfang abgewogen hat, kann es die "Bestimmung" der Leistung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch richterliche Entscheidung übernehmen.[1] Die Lei...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.7 Haftung des Arbeitgebers bei schuldhaften Handlungen

Arbeitgeber üben das Weisungsrecht in aller Regel nicht als eigene Person aus. Insbesondere bei juristischen Personen ist es erforderlich, dass dazu bestellte Vertreter dies im Einzelfall für den Arbeitgeber übernehmen. Diese Vertreter sind im Verhältnis zum Arbeitgeber haftungsrechtlich Erfüllungsgehilfen i. S. d. § 278 BGB.[1] Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einem gesch...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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G / 3 Gesetzesnovellen [Rdn 2537]

Rdn 2538 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Basar/Heinelt, Der Referentenentwurf des Ha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachinanspruchnahme der Besteuerungsfreigrenze

Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 64 Abs. 4 AO (Anhang 1b) verbietet die Mehrfachinanspruchnahme der in § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) geregelten Besteuerungsfreigrenze und weist darauf hin, dass es sich u. U. um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (s. § 42 AO, Anhang 1b). D. h., eine so genannte Zellteilung eines Vereins ist nicht möglich. Abtei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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V / 37 Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 5225]

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ZErb 10/2024, Das Recht des... / 5

Auf einen Blick Durch umfassende Auslegung des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB anhand des Wortlauts, der Systematik, der Entstehungsgeschichte und des Telos wird deutlich, dass der pflichtteilsberechtigte Nichterbe bei Geltendmachung des Zuziehungsrechts weder nur passiv anwesend sein darf bei der Unterzeichnung des Nachlassverzeichnisses noch ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in ...mehr

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ZErb 10/2024, Das Recht des... / e. Hier vertretene Ansicht: Involvierung durch Hinweise und Anregungen

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist das Zuziehungsrecht gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB nach hier vertretener Ansicht inhaltlich dahingehend zu verstehen, dass es eine Involvierung des pflichtteilsberechtigten Nichterben dergestalt ermöglicht, dass er durch Hinweise zum Nachlass und Anregungen zur Nachlassermittlung Einfluss auf die Ermittlung des Nachlasses mittels Denk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wegen fehlender Unternehmerinitiative und fehlenden Unternehmerrisikos

Rn. 27 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Beispiel 1 (BFH BFH/NV 1990, 92): Einziger persönlich haftender Gesellschafter einer KG war Vater V. Einzige Kommanditistin seine Schwester S mit einer Kommanditeinlage von DM 40 000 und einem Gewinnanteil von 1/7. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages wurden die Ehefrau des V, die Mutter M und deren vier gemeinsamen minderjährigen Kinder ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 3 Zulässigkeit von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

In der Privatwirtschaft kennt man das Instrument der Kurzarbeit aus früheren wirtschaftlichen Krisen. Hinweis Zulässigkeit von Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst Auch im öffentlichen Dienst ist die Einführung von Kurzarbeit grundsätzlich zulässig. Betriebe im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften sind nach den Fachlichen Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundesagentur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Ferienwohnungen

Rn. 138a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ob bei Vermietung von Ferienwohnungen Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auf der Basis von BFH BStBl II 1976, 728, lautet H 15.7 Abs 2 EStH 2022 "Ferienwohnung" (s auch BFH BStBl II 1985, 211 und nachfolgend BFH BFH/NV 2009, 1114; 2004, 1640; 2004, 945) wie folgt: Zitat „Bei Vermietung einer Ferie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 6 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4295]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sportler / 1 Sportler als Beschäftigte

Sportler können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Zur Beurteilung gelten die allgemeinen sozialversicherungsrechtlich relevanten Grundsätze für Beschäftigungen. Voraussetzung ist daher die Zahlung von Entgelt sowie der Grad der persönlichen Abhängigkeit. Beschäftigte unterliegen dem Direktionsrecht ihres Vertragspartners, welches Inhalt, Durchführung, Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.2 Inländische bestehende Beschäftigung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer weiterhin organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist. Die im Ausland verrichtete Arbeit muss für den in Deutschland ansässigen Betrieb erbracht und der Wert dieser Arbeit dem deutschen Unternehmen zugeordnet werden. Der Arbeitnehmer muss weiterhin dem Direktionsrecht des inländischen Arbeitgebers un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.2.1 Verbundene Unternehmen/Tochtergesellschaften

Eine Entsendung kann auch vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Tochterunternehmen im Ausland eingesetzt wird. Grundsätzlich sind für eine Entsendung bei verbundenen Unternehmen die gleichen Voraussetzungen – inländische bestehende Beschäftigung sowie Befristung – wie bei jeder anderen Entsendung zu beachten. Von einem verbundenen Unternehmen ist immer dann auszugehen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.4 Beendigung der Entsendung

Die Entsendung kann enden durch Ablauf einer anfänglich vereinbarten Zeit- oder Zweckbefristung. Die Befristung des Auslandseinsatzes bei gleichzeitigem Ruhen ist zulässig, um so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung i. S. d. § 4 SGB IV zu sichern – jedoch kann die Befristung auch dann zulässig sein, wenn die deutsche Sozialversicherung nicht mehr eingreift.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe aller...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.1 Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu prüfen, ob die Entsendung mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn die Entsendung allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einvernehmliche) Vertragsänderung oder -ergänzung nötig. Dokumentation ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2 Verbot eines Bürohundes

Handelt es sich um keinen Assistenzhund[1], ist der Arbeitgeber als Inhaber des Hausrechts grundsätzlich frei, Hunde im Gebäude grundlos zu verbieten. Ein solches Verbot kann schon im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Meist wird der Arbeitgeber das Thema jedoch erst auf Anfrage eines Arbeitnehmers hin fokussieren, ob er künftig seinen Hund mitbringen dürfe. Ein Verbot kann d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert für den Bereich der Arbeitsförderung den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Er grenzt damit diesen Personenkreis zugleich gegen den Personenkreis der Arbeitslosen nach § 16 ab. Die Vorschrift kann auch für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II herangezogen werden, Arbeitslosigkeit ist dort in § 53a ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Anspruch aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz

Trifft den Arbeitnehmer als Teil einer Gruppe ein kollektivrechtliches Verbot in einer Betriebsvereinbarung oder ein individuelles Verbot im Arbeitsvertrag oder per Direktionsrecht, darf aber ein anderer Hund im Kollegium mit ins Büro kommen, bedarf diese Ungleichbehandlung sachlicher Gründe. Ist die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, hat der benachteiligte Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.1 Ausdrückliche oder konkludente Weisung

Wird der Bürohund nicht arbeitsvertraglich zugesagt, sondern gestattet der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte nur als Konkretisierung der Arbeitsbedingungen, dass der Hund mit ins Büro gebracht werden darf, liegt ein Einverständnis des Arbeitgebers kraft Direktionsrecht nach § 106 GewO vor.[1] Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.3 (Gerichtliche) Durchsetzung des Verbots

Wird das kollektivrechtlich oder individuell vereinbarte oder per Direktionsrecht erteilte Verbot missachtet, darf der Arbeitgeber Herrchen/Frauchen zunächst abmahnen und bei weiteren Verstößen später verhaltensbedingt kündigen. Soll ein Bürohund auf Antrag des Arbeitgebers oder aus dem Kollegium gerichtlich untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld angedroh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Kein Anspruch aus betrieblicher Übung

Hat der Arbeitgeber den Bürohund eines Mitarbeiters jahrelang geduldet und verbietet er diesen nun, besteht kein Anspruch auf Mitnahme dieses Hundes ins Büro aus betrieblicher Übung. Denn es fehlt bei der Duldung des Hundes in der Vergangenheit offensichtlich am Bindungswillen des Arbeitgebers – erkennbar für alle Arbeitnehmer.[1] Der Arbeitgeber wollte mit der Duldung des H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.2 Beendigung der Erlaubnis

Das (stillschweigende) Einverständnis kann grundsätzlich durch eine anderslautende Weisung nach § 106 GewO beendet werden; durch Zeitablauf nach dem (stillschweigenden) Einverständnis kommt es zu keiner Vertragsänderung, die wiederum nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung beseitigt werden kann. Der Arbeitgeber hat durch sein (stillschweigendes) Einverständnis nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.5 Einfühlungsverhältnis

Letztlich ist es wichtig, zwischen einem Praktikum und einem Einfühlungsverhältnis zu unterscheiden. Ein Einfühlungsverhältnis ist eine betriebliche Praxis, die primär darauf ausgerichtet ist, ein unverbindliches Kennenlernen zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Praktikum, das auf den Erwerb praktischer Kenntnisse und Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 4.3 (Arbeits-)Bedingungen

Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit den Kern des Weisungsrechts des Arbeitgebers.[1] Daher sind die mit der Anwesenheit des Assistenzhundes am Arbeitsplatz in Zusammenhang stehenden Fragen gemäß § 106 GewO, § 315 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, sofern diese in keiner vertraglichen Vereinbarung geklärt wurden.[2] Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 13 Heimarb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Heimarbeiter sind dem Grunde nach keine Arbeitnehmer, denn sie können ihre Arbeit frei gestalten und unterliegen keinem Weisungsrecht. Sie üben keine Beschäftigung aus. Insbesondere sind sie in keinen Betrieb eines Arbeitgebers eingebunden. Das unterscheidet sie von beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 7 Abs. 1 SGB IV. Rz. 4 Heimarbeiter ist nur, wer in eigener Arbeit...mehr