Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Dienstdauer der ArbN

Rn. 1331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung einzelner Beschäftigungsgr...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Grenzen von Potestativbedingungen und Verwirkungsklauseln

Rz. 59 Die sog. Preußen-Entscheidung des BVerfG vom 22.3.2004[58] brachte umfassende Auswirkungen auf die Testamentsgestaltung mit sich, wenn auch weniger unmittelbar als mittelbar. Der BGH hatte in dem der BVerfG-Entscheidung vorausgegangenen Beschl. v. 2.12.1998[59] entschieden, dass eine Erbenbürtigkeitsklausel, welche zwar grundsätzlich geeignet ist, die grundrechtlich ge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung von Auslandskindern

Rn. 101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abweichend von der Regelung über den Kinderfreibetrag werden nach § 63 Abs 1 S 6 EStG Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet (vgl dazu BFH vom 26.10.2016, V R 13 715, BFH/NV 2017, 299; BFH vom 18.02....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / X. Beteiligung an anderen Gesellschaften, "Organfähigkeit"

Rz. 67 Auch die Fähigkeit einer Gesellschaft, die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft zu erwerben (aktive Beteiligungsfähigkeit), unterliegt grds. ihrem Gesellschaftsstatut.[121] In der Praxis wird ein derartiger Beteiligungserwerb stets möglich sein. Dies dürfte selbst bei uneingeschränkt fortgeltender ultra-vires-Doktrin dann gelten, wenn die Geschäftsführung zur Ver...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Firmenrechtliche Fragen

Rz. 242 Auch hier galt nach § 19 Abs. 5 HGB a.F. wegen des propagierten Grundsatzes der Firmenidentität, dass die ausländische Firma in die Firma der KG wörtlich aufgenommen werden musste, und zwar einschließlich des ausländischen Rechtsformzusatzes.[720] Auf diese Begründung kann aber nach dem neuen Firmenrecht nicht mehr abgestellt werden. Es gibt keinen Grundsatz im deuts...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Abwägung der Interessen der am Vertrag Beteiligten

Rz. 119 Mit der Formulierung des Ziels der Verhinderung unangemessener und gegen Treu und Glauben verstoßender Benachteiligungen verfolgt § 307 Abs. 1 S. 1 BGB den Zweck, einen umfassenden Interessenausgleich zwischen den zumeist gegenläufigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners herzustellen.[247] Die Wirksamkeitsfrage ist daher auf der Grundlage ein...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Schutzzweck des Transparenzgebots

Rz. 136 Der Schutzzweck des Transparenzgebots besteht darin, den Vertragspartner des Klauselverwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ebenso bei der späteren Vertragsdurchführung davor zu schützen, dass er aufgrund unklarer bzw. unverständlicher Formulierung des Vertrags die Vor- und Nachteile des Vertrags bzw. die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Reihenfolge der Prüfung

Rz. 105 Während §§ 308, 309 BGB recht konkret verschiedene Vertragsregelungen benennen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Weiteres (§ 309 BGB) oder jedenfalls unter gewissen Voraussetzungen (§ 308 BGB) unwirksam sind, enthält die Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zunächst lediglich die allgemeine und ausfüllungsbedürftige Aussage, dass Bestimmungen in Allge...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Gebote von Treu und Glauben als eigenständiger Prüfungspunkt?

Rz. 118 Neben diesem Tatbestandsmerkmal setzt der Wortlaut der Generalklausel des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB überdies noch voraus, dass der Vertragspartner "entgegen den Geboten von Treu und Glauben" unangemessen benachteiligt wird. Diese Anforderung erklärt sich vor allem daraus, dass letztlich das gesamte System der AGB-Kontrolle und damit auch die Vorschriften des früheren AGB...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (3) Beeinträchtigung von Interessen und deren Rechtfertigung

Rz. 123 Im nächsten Schritt prüft die Rechtsprechung weiter, ob die zur Überprüfung anstehende Klausel die Interessen des Vertragspartners des Verwenders beeinträchtigt. Dieser Prüfungsschritt ist in aller Regel unproblematisch und erschöpft sich in einer kurzen Feststellung, dass eine Beeinträchtigung gegeben ist. Rz. 124 Mit deutlich mehr Begründungsaufwand ist vielfach die...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / d) Zweifelsfallregelung des § 307 Abs. 2 BGB

Rz. 127 Im Zweifel ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders nach § 307 Abs. 2 BGB stets dann anzunehmen, wenn die in Rede stehende Vertragsbestimmung entweder mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweicht, nicht zu vereinbaren ist (Nr. 1) oder wenn sie wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Sog. Claims-made-Klausel (Anspruchserhebungsprinzip)

Rz. 496 Die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten (ULLA) enthalten regelmäßig die sog. Claims-Made-Klausel (Anspruchserhebungsprinzip). Diese Klausel besagt, dass während der Gültigkeit der Versicherung erstmals geltend gemachte Ansprüche versichert sind. Es kommt also darauf n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Imparität

Rz. 397 Eine Benachteiligung als solche wird noch von der Vertragsfreiheit der Parteien gedeckt.[928] Der BGH überprüft jedoch auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Vertragsfreiheit, ob Imparität zu der Benachteiligung geführt hat; diese subjektiven Aspekte erlangen zunehmend Bedeutung und entscheiden verstärkt, ob der Ehevertrag Bestand hat oder nicht.[...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XV. Vertragsstrafe

Rz. 157 Um Vertragsverstöße sanktionieren zu können, wie etwa der Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, wird in Franchise-Verträgen i.d.R. eine Vertragsstrafe [326] vereinbart. Rz. 158 Allerdings darf die Vertragsstrafe nicht unangemessen sein, unterliegt also der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Zw...mehr

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§ 6 Franchiserecht / I. Franchise-Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB)

Rz. 168 Franchise-Verträge werden i.d.R. vom Franchise-Geber formularmäßig gestaltet. Hierzu zwingt nicht nur die Notwendigkeit, den Franchise-Vertrag ggü. allen Franchise-Nehmern einheitlich zu gestalten, sondern auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Franchise-Nehmer gem. § 242 BGB i.V.m. § 20 GWB. Franchise-Verträge sind also sog. Formularverträge. Sie unterliegen da...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Beginn der Gewinnberechtigung

Rz. 2063 Nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. d) SE-VO muss der Verschmelzungsplan den Zeitpunkt angeben, von dem an die Aktien zur Teilnahme am Gewinn berechtigen. Es steht den Gründungsgesellschaften frei diesen Termin festzulegen. So kann bspw. eine spätere Gewinnberechtigung durch ein für die Aktionäre besseres Umtauschverhältnis kompensiert werden. Auch eine variable Gewinnberec...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Angemessenheit

Rz. 73 Eine unangemessene Benachteiligung kann eine Bindungsklausel auch unter weiteren Aspekten entfalten: Es ist in Ermangelung höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass ein Anteil von mehr als 25 % an der Gesamtvergütung nicht über Bindungsklauseln flexibilisiert werden sollte.[149] Bei höheren Zahlungen besteht ohnehin das Risiko, dass der Entgeltcharakter nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Leistungen nach dem Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligte Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) (vom 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993)

Rn. 910a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Gesetz trat am 23.07.2021 (Art 3 SoldRehaHomG) in Kraft zugleich mit der Erweiterung des § 3 Nr 23 EStG um Leistungen aus diesem Gesetz. S dazu Rn 900a, 900b. Rn. 910b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Abs 2 SoldRehaHomG sieht eine Entschädigung iHv EUR 3 000 für jedes aufgehobene Urteil und einmalig EUR 3 000 für Benachteiligungen vor. Zu...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / e) Transparenzgebot

Rz. 135 Eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders kann sich nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB schließlich noch daraus ergeben, dass die jeweilige Bestimmung nicht klar und verständlich formuliert ist (sog. Transparenzgebot). Eine hieran ausgerichtete Transparenzkontrolle kommt jedenfalls nach dem Wegfall der...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Unwirksamkeit wegen AGB-Verstoß?

Rz. 370 Zu Recht wird nach h.M. davon ausgegangen, dass die §§ 305 ff. BGB in Hinblick auf Mediationsklauseln anwendbar sind. Sie sind nicht überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB und es liegt insbesondere auch keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB vor, da der Rechtsweg gerade nicht gänzlich ausgeschlossen wird.[458]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalersatz

Rz. 480 Das vor dem Inkrafttreten des MoMiG geltende Eigenkapitalersatzrecht wurde vom Gesetzgeber aufgegeben und im Wesentlichen in die InsO überführt. An die Stelle der Betrachtung von Gesellschafterdarlehen als eigenkapitalersetzend ist eine insolvenzrechtliche Betrachtung getreten. Grds. haftet der Gesellschafter nicht über seine Stammeinlage hinaus, selbst wenn er der G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Sonderbeschlüsse

Rz. 1190 Sind mehrere Aktiengattungen vorhanden, ist in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen neben einem Hauptversammlungsbeschluss noch ein Sonderbeschluss erforderlich, mit dem die jeweiligen Gattungen gesondert entscheiden. Für diesen Sonderbeschluss gelten Sonderregeln wie im Fall des § 141 AktG, ansonsten finden die für Hauptversammlungsbeschlüsse geltenden Vorschrif...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Opt-out durch den deutschen Gesetzgeber

Rz. 355 Von dieser Option hat der deutsche Gesetzgeber i.R.d. Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes Gebrauch gemacht. Die in § 33 WpÜG zugestandenen Abwehrmaßnahmen im Übernahmefall sind daher unverändert bestehen geblieben. Dies war nach Auffassung des deutschen Gesetzgebers geboten, weil die Übernahmerichtlinie kein level playing field, d.h. keine gleichen Ausgangsbedingu...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren

Rz. 251 Der BGH sieht die klauselmäßige Vereinbarung eines Lastschrifteneinzugs im Abbuchungsauftragsverfahren, die ein VH getroffen hat, unterschiedlich an: Wurde sie mit dem Hersteller des VH zur Tilgung laufender Verbindlichkeiten des VH getroffen, ist eine solche Vereinbarung als Zahlungsweise unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung des VH darstellt.[361] Is...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / d) Inhaltskontrolle nach deutschem Recht

Rz. 47 Schiedsvereinbarungen können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d. § 305 BGB darstellen und, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist (s. hierzu Rdn 32 ff.), der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen. Im Unternehmensverkehr müssen sich derartige Klauseln, die z.B. durch Bezugnahme auf AGB im Einklang mit § 1031 Abs. 3 ZPO einbezogen werden so...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Austrittsrecht des Gesellschafters

Rz. 834 Sind im Insolvenzplan gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vorgesehen, so dürften diese für den dissentierenden (aber überstimmten) Gesellschafter regelmäßig einen wichtigen Grund für den seinerseitigen Austritt aus der Gesellschaft darstellen. Kein Gesellschafter muss eine Vermehrung seiner gesellschafterlichen Pflichten gegen seinen Willen hinnehmen (Gedanke ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ausländische Gesellschaften mit effektivem Verwaltungssitz im Inland

Rz. 14 Unterlag eine im Ausland gegründete Kapitalgesellschaft wegen ihres effektiven Verwaltungssitzes in Deutschland dem deutschen Recht, so wurde lange Zeit angenommen, es handele sich um ein "Nullum".[15] Seit der Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 1.7.2002 ("Jersey") ist jedoch anerkannt, dass diese Konstellation nach den kollisionsrechtlichen Regeln für einen...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (2) Ermittlung der bestehenden Interessenlagen

Rz. 122 Ausgehend von der im Grundsatz generell-typisierenden Betrachtungsweise sind im ersten Schritt der eigentlichen Angemessenheitskontrolle dann zunächst die jeweiligen Interessen der Vertragsparteien zu erfassen und zu analysieren. In die Betrachtung einzubeziehen sind hierbei alle Interessen der Vertragsparteien, deren Verfolgung rechtlich nicht zu beanstanden ist.[25...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Aufrechnung mit Gegenansprüchen?

Rz. 634 Der Geschäftsführer kann gegen den Erstattungsanspruch aus § 64 GmbHG a.F. auch nicht mit eigenen, vor Insolvenzeröffnung erworbenen und zur Tabelle festgestellten Gehaltsansprüchen gegen die Gesellschaft aufrechnen. Eine solche Aufrechnung sei unwirksam, weil der Geschäftsführer die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben habe, § 96 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Gesamtnichtigkeit eines Unternehmerehevertrages

Rz. 399 Nach Auffassung des BGH ist ein Unternehmerehevertrag[941] aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt, selbst wenn der Ausschluss der einzelnen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetz (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) der S 4 aufgehoben. Die Regelung (eingefügt 1979) sollte eine Benachteiligung der Grenzgänger zur Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen RehabilitierungsG (seit 01.07.1997, Art 11 Abs 1 2. SED-UnrBerG)

Rn. 904 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 des 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (2. SED-UnrBerG idF vom 17.12.1999, BGBl I 1999, 2664, bezeichnet als "Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz" = VwRehaG, BGBl I 1997, 1620) sieht als Leistungen vor: Beschädigtenversorgung (§ 3 Art 1 2. SED-UnrBerG); Hinterbliebenenversorgung (§ 4 Art 1 2. SED-UnrBerG); Eingriffe in Vermögenswerte...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 19 Die für den Anspruch des Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmers konstitutive Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Feststellung voraus, dass der Erblasser seine Verfügungsfreiheit (§ 2286 BGB) missbraucht hat.[68] Die Missbrauchsprüfung erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Rn. 2442 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das KindererziehungsleistungsG vom 12.07.1987 (BGBl I 1987, 1585) sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 (sog "Trümmerfrauen") Leistungen gewähren und ihre Benachteiligung beseitigen. Ihnen soll für die Kindererziehung eine Leistung gewährt werden, die der Höhe nach dem entspricht, was die durch das Hinterbliebenenrenten-Neuordnu...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / B. Formale Gestaltungsmöglichkeiten und Schriftform

Rz. 2 Bzgl. der formalen Gestaltung des Nachweises kommen im Fall der Neueinstellung von Arbeitnehmern drei praktische Handlungsalternativen in Betracht. Welcher Weg hier eingeschlagen wird, hängt auch mit der Frage zusammen, in welcher Form der Arbeitsvertrag geschlossen wird. Rz. 3 Wird bereits der Arbeitsvertrag als solcher schriftlich i.S.d. § 126 BGB abgeschlossen, ist e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) geändert: Durch die Einfügung eines neuen § 3 Nr 63a EStG (Art 2 Nr 9f des Gesetzes) wurde der Verweis ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Nichtvereinbarkeit mit gesetzlichen Grundgedanken (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 128 Bezugsobjekt des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die jeweilige gesetzliche Regelung, von der eine Vertragsbestimmung in AGB abweicht. Hinter der Vorschrift steht die Idee des Gesetzgebers, dass das dispositive Recht Leitbildfunktion hat.[268] Der in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB verwendete Begriff der "gesetzlichen Regelung" überschneidet sich mit dem Begriff der "Rechtsvorschri...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Kennzeichnungswirkung

Rz. 75 Nach § 18 Abs. 1 HGB muss der Firma Kennzeichnungswirkung und Unterscheidungskraft zukommen. Beide Begriffe werden oft nicht genau unterschieden[174] und können sich überschneiden. Sie umschreiben letztlich dasselbe Ziel aus verschiedenen Blickwinkeln.[175] Die Eignung zur Kennzeichnung umschreibt die Namensfunktion der Firma. Sie muss also zur Kennzeichnung des Kaufm...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Rügeobliegenheit bei Qualitätsmängeln

Rz. 115 Die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf ist in § 377 HGB geregelt. § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche (§ 437 BGB) inhaltlich unberührt und regelt nur den Fall, dass beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer nicht unverzüglich rügt.[223] Der Schutzzweck des § 377 HGB besteht darin, den Verkäufer vor der Inanspruchnahme und vo...mehr