Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Anteile ohne Einfluss auf die Geschäftsführung

aa) R 101 Abs. 8 ErbStR 2003 Rz. 640 [Autor/Stand] Die Regelbewertung führt zu einem Anteilswert, der einer Beteiligung zukommt, die Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermittelt. Dies folgt daraus, dass die Ertragsaussichten aus den künftigen ausschüttungsfähigen Erträgen abgeleitet werden, so dass thesaurierte Erlöse nicht anders behandelt werden wie tatsäch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 16.5.2000 mit Änderungsvorschlägen(BT-Drucks. 14/3366)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Hinzurechnungsbetrag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag beträgt 25 vom Hundert; sie ist der tariflichen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer hinzuzurechnen. Auf den Hinzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeiner Wert der Beteiligung höher als Summe der Einzelwerte

Rz. 456 [Autor/Stand] Der gemeine Wert der Beteiligung muss höher sein als die Summe der Werte, die sich für die Aktien und Anteile nach den Kurswerten bzw. den aus Verkäufen abgeleiteten gemeinen Werten ergibt. Diese Voraussetzung kann bei einer Beteiligung von mehr als 25 % regelmäßig angenommen werden. Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn z.B. der Kurs einer Aktie wegen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wertpapiere und Anteile

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Begriffe "Wertpapiere" und "Anteile" überschneiden sich. Es gibt Wertpapiere, die Vermögensrechte, aber keine Anteile verbriefen (Inhaberschuldverschreibung). Es gibt Anteile, die in Wertpapieren verbrieft sind (Aktie). Es gibt aber auch Anteile, die nicht verbrieft sind (GmbH-Geschäftsanteile). Rz. 16 [Autor/Stand] Wertpapiere im engeren Sinn sind Ur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gesetzesbegründung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 202 BewG hat folgenden Wortlaut: [2] Rz. 8 [Autor/Stand] Zu § 202 Abs. 1 – neu – Rz. 9 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich an dem Gewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, das ist der Wert des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres abzüglich des Werts des Betriebsvermögens ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

(1) Die nach § 7 Abs. 1 steuerpflichtigen Einkünfte sind bei dem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit dem Betrag, der sich nach Abzug der Steuern ergibt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von diesen Einkünften sowie von dem diesen Einkünften zugrundeliegenden Vermögen erhoben worden sind, anzusetzen (Hinzurechnungsbetrag). Ergibt sich ein negativer Betrag, so entfä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf und Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 15.2.2000(BT-Drucks. 14/2683)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Auf den Hinzurechnungsbetrag sind § 3 Nr. 40 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes und § 8 b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes nicht anzuwenden. b) Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtslage ab 1996/1999/2003/2006

Rz. 548 [Autor/Stand] Wegen des Wegfalls der Vermögensteuer werden Einheitswerte für das Betriebsvermögen nicht mehr festgestellt. Die Ermittlung des Vermögenswerts kann deshalb nicht mehr, wie vordem, an einen festgestellten Einheitswert anknüpfen. Der Vermögenswert muss vielmehr selbständig ermittelt werden.[2] Das Jahressteuergesetz 1997 hat die Vorschrift des § 12 Abs. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Angemessener Unternehmerlohn

Rz. 55 [Autor/Stand] Die nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d BewG erforderliche Korrektur des Ausgangswerts um einen angemessenen Unternehmerlohn, soweit in der zu Grunde liegenden Ergebnisrechnung kein solcher berücksichtigt wurde, dürfte in der Praxis bezüglich der Ermittlung der betragsmäßigen Angemessenheit zu Schwierigkeiten führen. Gerade über die Höhe des angemes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Substanzwerts

Rz. 406 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Substanzwerts ist mit einer weiteren faktischen Schwierigkeit verbunden. Bewertungsstichtag für die Ermittlung des Substanzwerts ist der Besteuerungszeitpunkt. Da dieser regelmäßig nicht mit dem Abschlusszeitpunkt der steuerlichen Gewinnermittlung übereinstimmt, bieten R B 11.4 ErbStR 2011 für die Kapitalgesellschaften und R B 109.2 E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n.F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen

Leitsatz 1. Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i.V.m. § 15b EStG. 2. Eine Einschränkung der Verlustverrechnung folgt auch nicht aus § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus den Fondsanteilen erzielt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch bei Verkauf von Gesellschafsanteilen

Leitsatz Trotz einer typisierenden speziellen Missbrauchsregelung kann ausnahmsweise die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO zur Anwendung gelangen, wenn die Spezialvorschrift ihrerseits missbraucht wird. Sachverhalt Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Übernahme der D-GmbH gab es ein sehr umfangreiches Regel- und Vertragswerk. Dad...mehr

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Liquidität: Rollierende Fin... / 2 Anforderungen an eine rollierende Finanzplanung

Um zu wissen, wie sich die wirtschaftliche Situation des Betriebes voraussichtlich entwickeln wird, müssen daher zunächst alle anderen Teilpläne, z.B. Umsatz-, Kosten- und Investitionsplanung sowie die Planung der neutralen Ein- und Auszahlungen etwa aus Finanz- oder Devisengeschäften, erstellt werden. Die aus diesen Aktivitäten resultierenden Zahlungsströme werden dann sukz...mehr

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Shareholder Value - Finanzm... / 3 Berechnung des Shareholder Value

Der Shareholder Value wird in der Regel mithilfe der Discounted-Cashflow-(DCF-)Verfahren ermittelt. Diese Verfahren, die auf der klassischen Kapitalwertmethode basieren, errechnen den Unternehmenswert prinzipiell durch Abzinsung der prognostizierten Free Cashflows. Folgende Besonderheiten der DCF-Verfahren sind zu nennen: die Verwendung von zukünftigen Cashflows als Kapitalis...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 1 Bedeutung der wertorientierten Unternehmenssteuerung

Unternehmenswertmaximierung als Hauptziel Die Shareholder Value-Maximierung und die mit ihr verbundene wertorientierte Unternehmenssteuerung rückt seit den achtziger Jahren in den Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Literatur und hat in den letzten Jahren nicht nur in börsennotierten Unternehmen, sondern zunehmend auch in mittelständischen Unternehmen Beachtung gefunden...mehr

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Kennzahlen als Frühwarnsyst... / 4.1 Cashflow I

Mit Hilfe der Kennzahl Cashflow I (CF I) wird das Innenfinanzierungspotenzial eines Unternehmens beschrieben. Je mehr Geld ein Unternehmen erwirtschaftet, desto weniger Fremdkapital wird benötigt. Nach der indirekten Methode berechnet sich diese Kennziffer so: Im Fallbeispiel entwickelt sich der Cashflow I v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Erträge aus einer strukturierten Einheit

Tz. 21 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Erträge aus einer strukturierten Einheit (income from a structured entity) umfassen ua. einmalige oder wiederkehrende Gebühren, Zinsen, Dividenden, Gewinne oder Verluste aus der Neubewertung oder der Ausbuchung der Beteiligung an der strukturierten Einheit sowie Gewinne oder Verluste aus der Übertragung von Vermögenswerten und Schulden an die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 10. Investmentgesellschaft

Tz. 27a Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Eine Investmentgesellschaft wird in IFRS 10 Appendix A definiert als eine Einheit, die von einem oder mehreren Investoren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt mit dem Zweck, für diese Investoren Investmentdienstleistungen (investment management services) zu erbringen; lediglich die erhaltenen finanziellen Mittel zur Erzielung von W...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Angaben zu Beteiligungen an gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen

Tz. 72 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Unternehmen hat Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, Folgendes zu beurteilen (IFRS 12.20):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Sukzessiver Unternehmenszusammenschluss

Tz. 332 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Häufig kommt es allerdings vor, dass das erwerbende Unternehmen bereits einen nicht beherrschenden Anteil am zu erwerbenden Unternehmen hält, bevor es die Kontrolle erlangt. Der Erwerb des Unternehmens als Übergang der Kontrolle über das erworbene Unternehmen erfolgt somit nicht in einem Schritt, sondern sukzessive in mehreren Schritten (zB d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Business

Tz. 52 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Geschäftsbetrieb (business) ist in IFRS 3 Appendix A definiert als eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die in der Lage ist, mit dem Zweck geführt und geleitet zu werden, den Investoren oder anderen Eigentümern, Mitgliedern oder Teilnehmern eine Rendite in Form von Dividenden zu zahlen oder niedrigere Kosten oder so...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Vor dem Unternehmenszusammenschluss bestehende (Vertrags-)Beziehungen zwischen Erwerber und erworbenen Unternehmen (inkl. Zahlungen für künftige Leistungen bisheriger Eigentümer oder Mitarbeiter)

Tz. 194 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Vor dem Unternehmenszusammenschluss können zwischen den zusammenschließenden Unternehmen vertragliche oder sonstige Beziehungen bestehen, die entweder bereits beim erwerbenden und erworbenen Unternehmen erfasst sind oder im Rahmen der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses erstmalig zu erfassen sind. Beispiele für vertragliche Beziehunge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben zu den Beteiligungen nicht beherrschender Anteile am Konzern

Tz. 49 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Unternehmen hat für jedes Tochterunternehmen, an dem wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, folgende Angaben zu machen (IFRS 12.12):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Call-Optionen

Tz. 417 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Call-Optionen sind Rechte des erwerbenden Unternehmens, Anteile ohne beherrschenden Einfluss zu einem künftigen Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Gemäß IFRS 10 sind die mit den Call-Optionen verbundenen Stimmrechte als potenzielle Stimmrechte bei der Ermittlung der Beherrschung über das erworbene Unternehmen zu berücksichtige...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Angaben zu Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten

Tz. 91 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Unternehmen hat gem. IFRS 12.24 Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Angaben zu erheblichen Beschränkungen iZm. Beteiligungen an Tochterunternehmen

Tz. 55 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Unternehmen hat gem. IFRS 12.13 folgende Angaben zu machen:mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / C. Vergleich der österreichischen mit der deutschen Familienstiftung

Sowohl nach deutschem wie auch nach österreichischem Stiftungsrecht kann eine Privatstiftung gegründet werden, die die Versorgung der Stifterfamilie oder anderer Personen sicherstellt. Zu beachten ist, dass nach österreichischem Recht eine Stiftung, die zum überwiegenden Teil der Versorgung natürlicher Personen dient, nach 100 Jahren aufzulösen ist, wenn nicht alle Letztbegü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum Erwerb einer Beteiligung am künftigen Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erwerbsaufwand ist den Einkünften zuzurechnen, zu denen der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. 2. Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künftigen) Arbeitgeber sind regelmäßig auch dann nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 157 – 171 kommentiert von Hold)

Rn. 157 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 In den Vorschriften der IFRS (vgl. des Weiteren auch Budde, HdR-E, HGB, § 275, Rn. 159 ff.) ist insbesondere die Ertragsrealisierung (d. h. Zeitpunkt und Höhe der "UE") und weniger die inhaltliche Abgrenzung der UE Gegenstand der Ausführungen. Die Abgrenzung der Erträge ("income") von Erlösen ("revenues"), die i. R.d. gewöhnlichen Geschäftst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Fehlende bzw. unbestimmbare Gegenleistung

Rn. 62 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Mangelt es wie beim Spendenaufkommen spendensammelnder Organisationen an einer Gegenleistung für die von einem UN erbrachte Leistung, können – wie auch bisher – keine "UE" ausgewiesen werden; vielmehr ist für die erhaltenen Spenden ein Sonderausweis vor den "UE" vorgesehen (vgl. IDW RS HFA 21, Rn. 13). Auch bei dem spendenden UN kommt ein Aus...mehr

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Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Leitsatz 1. Die Organgesellschaft ist auch unter Geltung einer umwandlungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfikti­on nicht "vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG) in den Organträger finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der Organgesellschaft im Rückwirkungszeitraum (unterjährig) von einem Dritten auf den Organträger üb...mehr

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Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz Geht das Vermögen eines Organträgers innerhalb der ersten fünf Jahre eines Ergebnisabführungsvertrags auf ein anderes Rechtssubjekt über, steht dies bei ununterbrochener Durchführung des Vertrags der steuerrechtlichen Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft ab diesem Zeitpunkt auch dann nicht entgegen, wenn die Organschaft in den Vorjahren wegen fehlend...mehr

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Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter; Verlustüber­nahmevereinbarung bei Änderung des Aktienrechts

Leitsatz 1. Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen au­ßenstehenden Gesellschafter der beherrschten Ge­sellschaft steht der körperschaftsteuerrechtlichen ­Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich gewährt wird, dessen Höhe sich am Ertrag der vermeintlichen O...mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 2. Laufende Besteuerung

Die österreichische Privatstiftung unterliegt von ihrer Errichtung bis zur Verteilung des gesamten Vermögens nach Auflösung der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 öKStG iVm § 4 Abs. 1 u. 2 öKStG). Der Steuersatz beträgt 25 % (§ 22 Abs. 1 öKStG). Dabei gibt es aber Begünstigungen für Privatstiftungen, wie etwa bei Beteiligungsveräußerungen die Übertragung der stillen Reserv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 5 Erhöhung der KSt und des Körperschaftsteuerguthabens bei empfangener Gewinnausschüttung bis 2006 (Abs. 3)

Rz. 28 Abs. 3 enthält eine besondere Regelung, um als unberechtigt empfundene Steuervorteile bei Ausschüttungen einer Körperschaft an eine andere Körperschaft zu vermeiden. Schüttet eine Körperschaft Gewinn aus, kann sie die Körperschaftsteuerminderung aus dem Körperschaftsteuerguthaben nach Abs. 2 geltend machen. Im Normalfall wird diese Körperschaftsteuerminderung dadurch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.3 Letztmalige Anwendung des § 37 Abs. 1–3 KStG

Rz. 57 Abs. 4 S. 4, 5 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt die Abs. 1-3 noch anzuwenden sind, also das KSt-Guthaben nur durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Vorgänge realisiert wird. Rz. 57a Grundsätzlich erfolgt die Realisierung des KSt-Guthabens durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen noch nach den Abs. 1–3, wenn die Ausschüttung vor dem 1.1.2007 bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 3 Körperschaftsteuerminderung bei Ausschüttung (Abs. 2, 2a)

Rz. 10 Bis zur Einführung des § 37 Abs. 4 KStG minderte sich die KSt-Schuld um jeweils 1/6 einer offenen Gewinnausschüttung. Gleichzeitig verminderte sich das KSt-Guthaben um den gleichen Betrag. Abs. 2a schränkte gegenüber der allgemeinen Regel des Abs. 2 die Realisierung des KSt-Guthabens ein.[1] Rz. 11 Zur Realisierung des KSt-Guthabens führte eine Gewinnausschüttung, die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.2 Erhöhung um erhaltene Ausschüttungen (S. 3)

Rz. 35 Die Endbestände waren nach der Verrechnung der Ausschüttungen, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, um erhaltene Ausschüttungen zu erhöhen, wenn bei der ausschüttenden Anrechnungskörperschaft noch das Anrechnungsverfahren galt. Bei der die Ausschüttung empfangenden Körperschaft wurden diese Ausschüttungen nicht mit dem damaligen Tarifsteuersatz von 25 %, sonder...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.1 Verminderung um vorgenommene Ausschüttungen (S. 1)

Rz. 25 Der Endbestand des verwendbaren Eigenkapitals, der Ausgangspunkt für die Ermittlung und Feststellung der Endbestände ist, war um die Auswirkungen derjenigen Gewinnausschüttungen zu korrigieren, die noch nach den Regeln des Anrechnungsverfahrens abgewickelt wurden. Rz. 26 Nach Abs. 2 S. 1 konnten sowohl den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausschüttungen al...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System zur Vergütung des KSt-Guthabens wesentlich geändert worden. Während das Entstehen und die Auszahlung des KSt-Erstattungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach von einer den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig von einer Gewinnausschüttung. Vielmehr entsteht ein unbedi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.1 Zweck der Ermittlung der Endbestände

Rz. 12 Nach § 36 KStG wurden die Endbestände des verwendbaren Eigenkapitals, wie sie im Zeitpunkt des Übergangs auf das Halbeinkünfteverfahren bestanden, ermittelt, um Gewinnausschüttungen nach Abs. 2 korrigiert und gesondert festgestellt. Die festgestellten Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals bildeten die Grundlage, um für die Übergangszeit das Körperschaftsteuerguth...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 3 Körperschaftsteuererhöhung (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 regelte die materiell-rechtliche Folge der Feststellung und Fortentwicklung des ehemaligen EK 02 nach Abs. 1. Diese Folge bestand darin, dass sich die KSt um 3/7 des Betrags, der nach Abs. 1 S. 4 für Ausschüttungen als verwendet galt, also die Entnahme aus dem EK 02, erhöhte. Die Regelung ist auch nach Änderung der Übergangsregelung durch § 38 Abs. 4 – 9 KStG v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3b Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurden Abs. 2 S. 4 und Abs. 3 zum Zweck der Klarstellung von Zweifelsfragen und zur Schließung von Regelungslücken neu gefasst. D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.5.2 Umgliederung bei nicht negativer Summe des EK 0 (Abs. 5)

Rz. 59 Abs. 5 regelt den Fall, dass nach Anwendung des Abs. 2 (Gewinnausschüttungen) die Summe des EK 0 (ohne EK 04) nicht negativ ist. Dann war in einem ersten Schritt die Summe aus EK 01 und EK 03 zu bilden, die beiden Teilbeträge waren also zusammenzufassen. Rz. 60 War die Summe aus den Teilbeträgen EK 01 und EK 03 negativ, bedeutete dies, dass das EK 02 positiv sein musst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 4 Leistungen von steuerbefreiten Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 38 Ist eine Körperschaft nach § 5 KStG von der KSt befreit, darf sie trotzdem Ausschüttungen vornehmen. Ein Ausschüttungsverbot kann sich nur aus besonderen Vorschriften ergeben, z. B. aus § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften. War eine Körperschaft von der KSt befreit, hatte sie ausschließlich oder doch im erheblichen Maße steue...mehr