Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Sachlicher Geltungsbereich: Zinsen und Lizenzgebühren

Rz. 21 Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass die Regelung auf Zinsen und Lizenzgebühren anwendbar ist. Diese Begriffe werden in Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a für Zinsen (Rz. 46) und in Buchst. b für Lizenzgebühren (Rz. 48) definiert. Andere Leistungen, die nicht unter diese Definitionen fallen, werden von der Vorschrift nicht erfasst. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Inhalt und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bzw. deren Betriebsstätten innerhalb der EU. Betroffen von der Vorschrift sind im Inland ansässige Unternehmen, die Zinsen und Lizenzgebühren an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges verbundenes Unternehmen zahlen. Die Vorschrift richtet sich an ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 38 [Sachprämien]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 38 EStG sind die im Rahmen von Programmen zur Kundenbindung unentgeltlich gewährten Sachprämien für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.080 EUR im Kj. steuerfrei. Die Vorschrift gilt sowohl für Kundenbindungsprogramme von inländischen als auch von ausl. Anbietern. Rz. 2 Die Vorschrift betrifft Kundenbindungspro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Körperschaften

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei vGA zwischen Kö hat sich durch die UntStReform die Brisanz der vGA deutlich entschärft (s Schiffers, GmbHR 2001, 885). Folgende vGA zwischen Kö können vorliegen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Erfolgen der Gewinnausschüttung (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 36 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Damit gewährt § 37 Abs 2 S 3 KStG – ebenso wie § 27 Abs 3 KStG 1999 – die KSt-Minderung nicht bereits in dem Zeitpunkt der bilmäßigen Verringerung des EK infolge des Entstehens der Ausschüttungsverbindlichkeit, sondern erst bei tats Erfüllung die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4 Inkongruente Gewinnausschüttungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen

Ausgewählte Literaturhinweise: Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen an natürliche Personen

Tz. 36 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Auf der Ebene der ausschüttenden Kö führt im neuen Recht die Gewinnerhöhung aus dem Aufdecken einer vGA iHv 100 zunächst einmal zu einem St-Mehr von 38,65 (KSt-GewSt bei 400 % Hebesatz und SolZ). Auf der Ebene einer natürlichen Person als AE führt die vGA (bei einem ESt-Satz von 48,5 % zuz SolZ) zu einer St-Erstattung von 25,58, falls der Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Belastungswirkungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen während der 18-jährigen Übergangszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Körperschaftsteuer-Minderung grundsätzlich nur bei offenen Gewinnausschüttungen

3.1.3.1 Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Nachsteuer bei Bezügen mit Doppelverwendung

Tz. 73 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Erhält eine MG Dividenden, die bei der ausschüttenden TG gleichzeitig nach § 37 KStG eine KSt-Minderung auslösen und für die nach § 27 KStG das Einlagekonto als verwendet gilt (dazu s Tz 31 ff, weiter s § 27 KStG Tz 28/2), hat die ausschüttende Kö uE nach § 27 Abs 3 KStG ihren AE in der St-Besch insoweit nur die Verwendung des Einlagekontos z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Nebeneinander einer Körperschaftsteuer-Minderung nach dem KStG 1999 und einer Körperschaftsteuer-Erhöhung oder Einlageverwendung nach dem KStG nF für den gleichen Betrag einer offenen Gewinnausschüttung im Übergangsjahr

Tz. 41a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Semmler (DStR 2002, 391, DStR 2002, 391 und NWB F 4, 4659) beschäftigt sich mit einem Phänomen, das nur im Übergangsjahr des Systemwechsels (bei kj-gleichem Wj: in 2001) vorkommen kann und das sich daraus ergibt, dass die 18-jährige Übergangszeit für die KSt-Erhöhung (s § 38 KStG) ein Jahr früher beginnt als die ebenfalls 18-jährige Übergang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Keine "Nachsteuer" bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften (§ 37 Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 92 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach dem durch das UntStFG eingefügten § 37 Abs 3 S 6 KStG gelten die S 1–4 des § 37 Abs 3 KStG nicht für stbefreite Kö und Pers-Vereinigungen iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG, soweit die Einnahmen in einem wG anfallen, für den die St-Befreiung ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreit sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.10 Erstmalige Anwendung des § 37 Abs 3 KStG

Tz. 96 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 In § 37 Abs 3 KStG bzw in § 34 Abs 12 KStG fehlt uE eine Regelung für den Fall, dass für die ausschüttende Kö bereits das ab 2001 geltende Recht anzuwenden ist, für die empfangende Kö aber noch altes Recht. Für eine vereinnahmte Inl-Dividende ist dann nämlich bei der empfangenden Kö bereits isoliert § 8b Abs 1 KStG anzuwenden, obwohl für dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Höhe der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 1 und 2 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die (festzusetzende) KSt "um 1/6 der GA, die . . .". Damit löst sich das neue Recht von dem in § 28 Abs 6 S 1 KStG 1999 verankerten Grundsatz, wonach die KSt-Minderung mit als für die Ausschüttung verwendet gilt (s § 28 KStG 1999 Tz 74, 75). Im zeitlichen Anwendungsbereich des KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichungen von der Regel-Gewinnverteilung handelt. Dort, wo inkongruente GA stlich vereinbart sind, geht es häufig darum, auf der AE-Ebene zB das St-Progressionsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7 Nachsteuer bei Veräußerung von Dividendenscheinen sowie bei der Abtretung von Dividendenansprüchen

Tz. 75 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Durch das UntStFG ist dem § 8b Abs 1 KStG ein S 2 angefügt worden. Danach erstreckt sich die St-Freiheit auch auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie auf Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 . . . und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben

Tz. 70 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Weitere Voraussetzung für die Erhebung einer Nach-St bei der empfangenden Kö bzw Pers-Vereinigung ist gem § 37 Abs 3 S 1 KStG, dass die Ausschüttung der leistenden Kö zu einer Minderung der KSt geführt hat. Nicht erforderlich ist, dass die KSt-Minderung und die Nach-St im selben VZ anfallen (s FG Köln, rkr Urt v 01.09.2009, EFG 2010, 354). S ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 § 37 Abs 3 KStG

Tz. 61 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 3 KStG wird eine der ausschüttenden TG zustehende KSt-Minderung bei der MG rückgängig gemacht, dh die die Dividende vereinnahmende MG muss die ihrer TG gewährte KSt-Minderung, soweit auf ihren Dividendenanteil entfallend, an das FA zurückzahlen (dazu im Einzelnen s Tz 64 ff). NachSt-pfl nach § 37 Abs 3 KStG sind nur Kö, deren Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Der Kreis der "nachsteuerpflichtigen" Körperschaften

Tz. 68 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 37 Abs 3 S 1 KStG idF des StSenkG bezeichnete den Kreis der "nachstpfl" Kö nur ungenau; eine Wortlautinterpretation führte zu sinnwidrigen Ergebnissen. Deshalb wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab dem In-Kraft-Treten des KStG nF (s § 34 Abs 4 KStG idF des UntStFG) neu gefasst. Nachstpfl sind danach nur unbeschr stpfl Kö bzw Pers-Vereinigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Steuerbefreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG

Tz. 66 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Aus dem Wortlaut des § 37 Abs 3 S 1 KStG ergibt sich nicht eindeutig, ob diese Vorschrift tatbestandsmäßig eine St-Befreiung ausschließlich nach § 8b Abs 1 KStG voraussetzt oder ob es ausreicht, dass § 8b Abs 1 KStG neben einer weiteren, insbes neben einer subjektiven Befreiungsnorm (s § 5 KStG) zur Anwendung kommt. Mit Thurmayr (in H/H/R, § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 "Nachsteuerpflicht" bei Organschaft (§ 37 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn einer in § 37 Abs 3 S 1 KStG genannten Kö oder Pers-Vereinigung die dort genannten Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG einer OG zugerechnet werden, weil sie entweder selbst OT ist oder weil sie an einer Pers-Ges beteiligt ist, die OT ist, gilt § 37 Abs 3 S 1 KStG auch (s § 37 Abs 3 S 2 KStG). Ist Empfänger der Bezüge eine OG, ist die Rechtsfolge d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 "Nachsteuer" auch bei negativem Einkommen der Ausschüttungsempfängerin

Tz. 79 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die in § 37 Abs 3 S 1 KStG enthaltene Regelung ist schärfer als die Vorgängerregelungen in § 23 Abs 2 KStG 1999 und auch in § 34 Abs 12 S 2–8 KStG . Die beiden Vorgängerregelungen sahen die "Nach-St"-Erhebung über einen erhöhten KSt-Satz (Tarifbelastung) vor, wendeten diesen erhöhten KSt-Satz jedoch höchstens auf das zu versteuernde Einkommen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufenes Wj" erfolgen mus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Leistungen

Tz. 14 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Während § 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG idF des StSenkG noch völlig systemlos nebeneinander die Begriffe "Ausschüttungen", "Leistungen" und "Gewinnausschüttung" verwendete, spricht § 38 Abs 1 KStG idF des UntStFG in seinen S 3 und 4 nunmehr einheitlich von "Leistungen". Leistungen sind insbesmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geißelmeier/Kammeter, Inkongruente GA und Gestaltungsmissbrauch, NWB 51/2006, F 4, 5133; Lempenau, Inkongruente GA kein Missbrauch, KSR direkt 12/2006, 5. Tz. 27a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Inkongruente, dh von der Beteiligung der AE am Nenn-Kap der Kap-Ges abweichende GA werden in der Praxis aus vd Gründen vereinbart, wobei es sich häufig nicht um stlich motivierte Abweichung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2 Die "Finanzierungsquellen" für eine Leistung

Tz. 15 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Frage, ob und in welchem Umfang die Kap-Ges eine GA vornehmen kann, richtet sich nach dem ausschüttbaren Vermögen lt H-Bil. Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr GA ist nur möglich bis zur Höhe des in der H-Bil ausgewiesenen Bil-Gewinns (s § 174 Abs 1 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Sollen in einem Vorjahr in Rücklagen eingestellt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Setzt die Realisierung des Körperschaftsteuer-Guthabens dessen formale Feststellung auf den Schluss des Vorjahrs voraus?

Tz. 8 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für den zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens war in § 28 Abs 2 S 1 KStG 1999 klar geregelt, dass GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungs-Beschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (oGA), mit dem vEK zum Schluss des letzten vor dem Gewinnverteilungs-Beschl abgelaufenen Wj zu verrechnen si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.6 Maßgeblichkeit der Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (§ 38 Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 5 KStG sind (für die Anwendung des S 4) die Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wj maßgeblich. Dh bei allen für die sog Differenzrechnung bedeutsamen Rechengrößen ist auf deren Bestand zum Schluss des Wj abzustellen, das dem Abfluss der Leistung (s Tz 22) vorangeht. Es handelt sich um die Rechengrößenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Die "Verwendungsreihenfolge"

Tz. 19 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das KStG nF enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge (ebenso hierzu s Lang, DB 2002, 1793, 1795). Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben); des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02) und des § 27 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.4 Nachholung bzw Änderung eines Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE dürfen Gewinnverteilungsbeschl unter den gleichen Voraussetzungen nachgeholt (erstmals gefasst) werden, unter denen sie auch geändert werden können (dazu s Tz 24/9). Dh entgegen Stockmeyer (GmbHR 1980, 59, 63) muss ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschl auch in solchen Fällen nachträglich möglich sein, in denen der Gewinn eines Jahres z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Voraussetzung "den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl" ist eine stliche Voraussetzung, deren Erfüllungmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.3 Fristen für die Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Zeitabstand nach dem Bil-Stichtag der Gewinnverteilungs-Beschl vorliegen muss, ist zunächst von den hrechtlichen Bestimmungen auszugehen. Ist der Beschl hrechtlich wirksam, so wird er auch für stliche Zwecke zugrunde gelegt, es sei denn, dass er gegen das Willkürverbot (s § 42 AO) verstößt. Letzter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Einzelfragen

Tz. 24/3 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 a) Unterlassene Pflichtprüfung Wenn bei einer anderen als einer kleinen Kap-Ges iSd § 267 Abs 1 HGB die zwingend vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses nicht vorliegt, kann gem § 316 Abs 1 S 2 HGB der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (s Venrooy, GmbHR 2003, 125). Ein für ein Wj gefasster Gewinnverteilungs-Beschl ist in Folge ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Belastungswirkungen ab 2008/2009

Tz. 40a Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Völlig anders stellt sich wegen der Absenkung des KSt-Satzes auf 15 % und die Umstellung der bisherigen ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung auf eine ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags die Belastungsituation für VZ ab 2008 dar. Ab dann setzt sich die St-Belastung einer vGA auf der Ebene der Kö aus der 15%igen KSt zuz GewSt u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wer die Frage nach der St-Belastung der vGA im System des Halbeinkünfteverfahrens beantworten will, muss zwischen der St-Belastung unterscheiden, die eintrittmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Die vGA nach der Unternehmens-St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3 Organschaft, Liquidation und Kapitalherabsetzung

Tz. 25 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 06.11.2003, BStBl I 2003, 575, Rn 30) sind auch organschaftliche Az (s § 304 AktG; § 16 KStG) keine GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverwendungsbeschl beruhen. Anders s Urt des BFH v 25.07.1961 (BStBl III 1961, 483), wonach die Az berücksichtigungsfähige Ausschüttungen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Höhere Belastungen in der 18-jährigen Übergangszeit möglich

Tz. 38 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei Vollfinanzierung einer vGA aus dem EK 02 tritt zu den genannten (s Tz 36) St-Belastungen eine KSt-Erhöhung (einschl SolZ) von 45,22 hinzu. Bei Mitberücksichtigung der KiSt kann mithin das Aufdecken einer vGA von 100 zu einer periodischen Gesamt-St-Belastung bis zu 109,46führen (ebenso hierzu s Ley/Strahl, DStR 2001, 1997, 2001, die unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.2.4 Einspruchsbefugnis bei persönlichen Fragen – § 352 Abs. 1 Nr. 5 AO

Rz. 37 Nach § 352 Abs. 1 Nr. 5 AO ist ferner jeder Feststellungsbeteiligte einspruchsbefugt, soweit Inhalt des Einspruchsverfahrens eine Frage ist, die ihn persönlich angeht. Hierzu zählen Streitigkeiten über: Sonderbetriebseinnahmen bzw. Sonderbetriebsausgaben einzelner Gesellschafter oder Gemeinschafter[1]; Einkünfte im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut des Sonderbetrieb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

Leitsatz Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S.d. § 15b EStG

Leitsatz 1. Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b Abs. 1 EStG ist Voraussetzung, dass auf ein vorgefertigtes Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG zurückgegriffen wird. Das bloße Aufgreifen einer bekannten Gestaltungsidee führt nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells. 2. Das vorgefertigte Konzept muss von einer vom Steuerpflichti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusage an Gesellsch... / Zusammenfassung

Überblick Bei Versorgungszusagen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (GGF) ist zunächst zu untersuchen, ob und in welchem Umfang in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden kann. In der Handelsbilanz sind hierbei die Grundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und in der Steuerbilanz die Vorschrift des §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 1 Die Rechtsentwicklung und der damit verbundene Erkenntnisgewinn

Der BFH [1] betrachtet das Problem der Nur-Pensionszusage an den GGF vorrangig unter dem Blickwinkel der sog. Überversorgung. Er begründete insoweit, dass nach § 6a Abs. 1 EStG für eine Pensionsverpflichtung eine steuerwirksame Rückstellung nur gebildet werden darf, wenn die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die Rückstellung höchstens mit dem Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nur-Pensionszusagen: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung einer Nur-Pensionszusage (anstelle eines Festgehalts wird nur eine Pensionszusage vereinbart) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH, bestand lange Zeit eine Divergenz zwischen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des BFH. Die Verwaltung behandelte diesen Sachverhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Laufender Unterhalt

Rz. 291 Beim laufenden Unterhalt besteht aufgrund § 1577 Abs. 3 BGB eine gegenüber dem Trennungsunterhalt erhöhte Obliegenheit zur Verwertung des Vermögensstamms.[174] Rz. 292 Erträge aus Vermögen jeder Art sind unterhaltsrechtlich Einkommen.[175] Der erhaltene Zugewinnausgleich ist Vermögen. Folglich gilt dieser unterhaltsrechtliche Grundsatz auch für den Zugewinnausgleich. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kick-Back/Bonuszahlung / Zusammenfassung

Begriff Im internationalen Gebrauch wird unter "Kick-Back" eine Schmiergeld-, Rückvergütungs- oder Bestechungsgeldzahlung verstanden. Bei Beschaffungen wird durch Kick-Back-Zahlungen der Wettbewerb manipuliert. Der Lieferant erhält Aufträge, ohne dass ein objektives Lieferantenauswahlverfahren bzw. eine Lieferantenbewertung stattgefunden hat. "Finanziert" werden Kick-Back-Zah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensteuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung

Zusammenfassung Wird eine inkongruente Gewinnausschüttung durch alle Gesellschafter einstimmig beschlossen, dann setzt deren steuerliche Anerkennung nicht zwingend voraus, dass der Gesellschaftsvertrag einen von der gesetzlichen Grundregel der Kongruenz abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel oder eine Öffnungsklausel vorsieht. Hintergrund Der Kläger war gemeinsam mit seinen b...mehr