Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / d) Rechtswahl

Rz. 176 Nach Art. 3a (Rechtswahlmöglichkeiten) können von Art. 3 erfasste Ehegatten vereinbaren, dass das Recht eines Vertragsstaates, in dem einer von ihnen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wohnhaft gewesen ist oder dessen Staatsangehörigkeit er hatte, auf ihre Vermögensverhältnisse Anwendung finden soll. Eine solche Rechtswahlvereinbarung kann auch vor Eingehung der Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / V. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 52 Die EUGüVO findet keine Anwendung in Polen. In Polen wird daher weiterhin das autonome Kollisionsrecht angewendet. Die persönlichen Ehewirkungen (Statut der Ehewirkungen) sowie die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten (Güterrechtsstatut) beurteilen sich nach deren gemeinsamen Heimatrecht (Art. 51 Abs. 1 IPRG 2011). In Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / bb) Arten von Eigentum, insb. Institut des "giftorätt"

Rz. 116 Das schwedische Recht sieht im Prinzip nur einen gesetzlichen Güterstand vor, nämlich die sog. Giftorättsgods-Gemeinschaft. Diese tritt dann ein, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbaren. Durch die Eheschließung ändert sich zunächst nichts an den vor der Eheschließung bestehenden Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. Die Ehegatten haben auch wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / IV. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 24 Das finnische Recht sieht die Möglichkeiten eines Ehevertrages vor.[14] Die Gestaltungsbreite ist jedoch – verglichen mit dem deutschen Recht – sehr gering. Die Ehegatten können lediglich das dem Ehegattenanteilsrecht unterliegende Vermögen sowie jenes Vermögen, welches sie zukünftig erwerben, ganz oder zum Teil vom Ehegattenanteilsrecht ausnehmen oder ihr freies Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / bb) Geschäftsfähigkeit, Willensmängel

Rz. 91 Minderjährige können gem. Art. 148 CC mit Zustimmung ihrer Eltern die Ehe schließen (siehe Rdn 9, 11). Korrespondierend hierzu bestimmt Art. 1398 Abs. 1 CC, dass sie unter den gleichen Voraussetzungen auch Eheverträge abschließen können. Fehlt die Zustimmung der Eltern, so können der Minderjährige und seine Eltern den Ehevertrag gem. Art. 1398 Abs. 2 CC bis ein Jahr n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Güterrechtsstatut bei Eheschließung vor dem 1.9.1992

Rz. 125 Haben die Ehegatten vor dem 1.9.1992 geheiratet, so werden die güterrechtlichen Verhältnisse traditionell dem Vertragsrecht zugeordnet, so dass in diesem Bereich Parteiautonomie herrscht. Vorrangig ist deshalb auf eine – grundsätzlich nur vor der Eheschließung zulässige – ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl der Ehegatten abzustellen.[73] Es besteht eine Vermutu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Zeitpunkt und Form

Rz. 105 Der Ehevertrag kann – und wird in der Praxis häufig – bereits vor der Ehe geschlossen und entfaltet dann Rechtswirkungen erst mit der Eheschließung. Möglich ist es aber auch, den Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt während der Ehe zu schließen (vgl. § 1408 Abs. 1 BGB). Scheidungsvereinbarungen dienen definitionsgemäß der Regelung einer konkret bevorstehenden Scheidung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 2. Vertragliche Regelungen

Rz. 12 Gemäß Art. 40 Abs. 1 FamG können Ehegatten durch Ehevertrag [19] "ihre Verhältnisse hinsichtlich des ehelich Erworbenen anders" (als in Art. 36 Abs. 3 FamG vorgesehen) regeln. Weitere Vorschriften über den Inhalt und die Form enthalten die Art. 40–42 FamG. Nach Art. 40 Abs. 1 FamG können alle vermögensrechtlichen Verhältnisse an bestehendem und zukünftigem Vermögen ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 1. Allgemeines

Rz. 24 Der portugiesische Código Civil geht – wie auch andere romanische Rechte – vom Grundsatz der Vertragsfreiheit im Ehegüterrecht aus. So finden sich im Kapitel über die "Wirkungen der Ehe in Bezug auf das Vermögen der Ehegatten" zum Güterrecht zunächst die Regelungen über die (vorehelichen) "Eheverträge" (Convenções antenupciais – Art. 1698–1716 CC), anschließend die zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Rechtswahl

Rz. 76 Das Übereinkommen erfasst nach seinem Art. 1 allein das für Ehegüterstände maßgebende Recht, nicht jedoch Unterhaltspflichten zwischen den Eheleuten, Erbrechte des überlebenden Ehegatten bzw. den Einfluss der Ehe auf die Geschäftsfähigkeit. Als loi uniforme gilt es gem. Art. 2 auch gegenüber Angehörigen von Drittstaaten.[147] Art. 3 gestattet den Verlobten die Wahl de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / c) Wahlgüterstände und güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 39 Als Ehevertrag erfordert auch der Ehegütervertrag zu seiner Gültigkeit eine öffentliche Beurkundung (d.h. mittels escritura pública, Art. 1327 CC). Eheverträge können generell vor wie nach der Eheschließung abgeschlossen werden (Art. 1326 CC). Spätere Vertragsänderungen sind auf der ursprünglichen Vertragsurkunde zu vermerken – in Form eines "Nachtrags" (Art. 1332 CC)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 1. Eigentumszuordnung

Rz. 32 Die Ehegatten haben die Möglichkeit, den gesetzlichen Umfang des gemeinschaftlichen Vermögens (siehe Rdn 19 f.) durch notariellen Ehevertrag zu ändern. Der vertragliche Güterstand kann in einer Gütertrennung, auch in einer Regelung zur Erweiterung oder Einschränkung des gesetzlichen Güterstandes liegen (§ 717 Abs. 1 BGB; siehe Rdn 25). Dies gilt für künftiges und auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / c) Vertragliche Güterstände

Rz. 30 Das Gesetz sieht keine Wahlgüterstände vor (vgl. Rdn 23). Diesbezüglich wird in den mit "Eheverträge" überschriebenen Art. 258–260 lediglich geregelt, dass die Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse bei Eingehung der Ehe oder während dieser durch "notariell zu erstellenden" Ehevertrag regeln können (Art. 258). Weiter wird in Art. 260 die Wahl eines fremden R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Inhalt

Rz. 65 Im belgischen Ehevertragsrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie,[67] d.h., die Beteiligten haben einen großen Spielraum, Änderungen der gesetzlichen Regelungen ehevertraglich vorzunehmen, vgl. Art. 1387 ZGB. So kann der Ehevertrag die Wahl des Güterstandes der Gütertrennung (siehe Rdn 46 ff.), der allgemeinen Gütergemeinschaft (siehe Rdn 45) oder auch einen ausl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 41 Das Kollisionsrecht der Ehefolgen wird durch Art. 161 FGB geregelt. Danach ist für die Ehewirkungen das Recht des Staates maßgeblich, in dem die Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz haben. Mangels eines gemeinsamen Wohnsitzes kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Hatten die Ehegatten keinen gemeinsam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 74 Nach dem geltenden Domizilprinzip [44] ist das dänische Eherecht traditionell auf alle in Dänemark mit festem und dauerhaftem Wohnsitz lebenden Personen ohne Rücksicht auf ihre Nationalität anwendbar gewesen – grundsätzlich hingegen nicht auf dänische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland. Rz. 75 Während für die allgemeinen Ehewirkungen grundsätzlich das jeweilige Do...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Vertragsfreiheit und Einschränkungen

Rz. 103 Der Inhalt des Ehevertrages unterliegt gem. Art. 1387 CC der Parteiautonomie. Die Ehegatten können nicht nur einen der vom Gesetz ausdrücklich zur Verfügung gestellten Güterstände wählen, sondern diese auch vermischen. Der Vertragsfreiheit werden jedoch Grenzen gesetzt. So bestimmt Art. 1387 CC, dass der Ehevertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Weiterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / I. Vermögensteilung

Rz. 58 Die rechtlichen Folgen der Scheidung hinsichtlich der Vermögensinteressen entfalten ihre Wirkung vom Beginn des Scheidungsverfahrens an. In dem Fall, dass einer der Ehepartner das Scheitern nicht verschuldet hat, kann er beim Gericht beantragen, dass die rechtlichen Folgen der Scheidung vom Tag der tatsächlichen Trennung an gelten sollen (Art. 3.67 ZGB). Rz. 59 Das Gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Ehelicher Unterhalt

Rz. 28 Die Ehepartner können in ihrem Ehevertrag bestimmen, in welchem Umfang jeder von ihnen zu den gemeinsamen Haushaltskosten beitragen soll. Dies ergibt sich aus Art. 214 CC, der die Unterhaltspflicht nur in Ermangelung einer diesbezüglichen Bestimmung im Ehevertrag regelt. Letzterer kann einen Ehepartner aber nicht von jeglichem Beitrag an den Haushaltskosten entbinden,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / V. Möglichkeiten der Vertragsgestaltung

Rz. 52 Der Gesetzgeber knüpft an die Ehe bzw. registrierte Partnerschaft eine Reihe von Rechtsfolgen. Zunehmend stellt sich die Frage, ob dies rechtspolitisch sinnvoll ist. Das Eheleben ist nämlich primär eine Entscheidung der Parteien. Indem sie zusammenleben, werden viele Fragen vermögensrechtlicher Art aufgeworfen, die einer Lösung bedürfen. Abgesehen von dem Fall, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 3. Bestimmung des Güterstatuts durch Rechtswahl

Rz. 209 Vorrangig vor der objektiven Anknüpfungsleiter ist eine nach Art. 15 Abs. 2 EGBGB a.F. getroffene Rechtswahl zu beachten.[277] Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl, wobei die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ausübung der Rechtswahl gegeben sein müssen. Ein späterer Wegfall berührt die Wirksamkeit der Wahl nicht mehr:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 1. Güterrecht

Rz. 120 Die EU-Güterrechtsverordnung findet in der Republika Srpska keine Anwendung. Rz. 121 Die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten sind im FamG RS teilweise anders geregelt als im FamG FBiH. Das Vermögen der Ehegatten kann entweder Sondervermögen oder gemeinsames Vermögen sein (Art. 269), wobei die in Art. 270 vorgenommene Abgrenzung auf dieselbe Weise wie i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / IX. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 134 Hinsichtlich der vertraglichen Regelung der Scheidungsfolgen und deren Grenzen ist vorab auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Scheidungsvereinbarung zu verweisen (vgl. Rdn 87). Die diesbezüglich gem. Art. 279 ZPO notwendige richterliche Genehmigung gilt auch für allfällige bereits vorgängig, namentlich im Rahmen eines Ehevertrages, geregelte Nebenfolgen der Sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 4. Wahlgüterstände und güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 40 Als voreheliche Vereinbarung erfordert der Ehegütervertrag zu seiner Gültigkeit die öffentliche Beurkundung (d.h. mittels "escritura pública"), oder er wird zu Protokoll des Standesbeamten genommen, d.h. er wird mit registerlicher Eintragung geschlossen (Art. 1710 CC). Während bestehender Ehe kann ein Ehevertrag nicht mehr geschlossen oder abgeändert werden (Art. 1714...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen

Rz. 60 Als solche können nach luxemburgischem Eherecht Zuwendungen gelten, die Eheleute sich in ihrem Ehevertrag zugestanden haben und die über den Rahmen des gesetzlichen Güterrechts hinausgehen. Beispiele:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 1. Anwendungsbereich

Rz. 81 Nach § 62 Abs. 1 ÆFL bestimmen sich die Vermögensverhältnisse der Ehegatten nach dem Recht, das aus den Regelungen der §§ 63 bis 70 ÆFL folgt (vorbehaltlich einer Anwendung der Nordischen Ehekonvention). Die §§ 63 bis 70 ÆFL finden nach § 62 Abs. 2 ÆFL keine Anwendung auf die Unterhaltspflichten von Ehegatten nach § 4 ÆFL sowie auf die Festsetzung und Änderung von Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 3. Übergangsbestimmung

Rz. 89 Trotz § 64 Abs. 5 ÆFL findet das ÆFL gemäß seinem § 79 Abs. 1 auf die Vermögensverhältnisse von Ehegatten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in Dänemark wohnen, erst dann Anwendung, wenn sie seit fünf Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Dänemark (noch) wohnen. Die Ehegatten können gemäß § 79 Abs. 2 ÆFL nach § 65 i.V.m. § 66 ÆFL vereinbaren, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 3. Vertragsgüterstand

Rz. 87 Qua Ehevertrag können die Eheleute die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehescheidung nach eigenem Gutdünken regeln (Art. 38 Abs. 1 Nr. 5 FamKodex).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 2. Zeitpunkt und Form

Rz. 82 Der Ehevertrag über erlangtes und zukünftiges Vermögen ist in schriftlicher Form zu verfassen, wobei die Unterschriften der Ehegatten beglaubigt sein müssen (Art. 40 Abs. 3 FamG). Eine Beurkundung ist nicht notwendig. Der Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Nach deren Beendigung kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / c) Gütergemeinschaft

Rz. 17 Durch die Gütergemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Ehegatten gem. § 1416 Abs. 1 S. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt (§ 1416 Abs. 1 S. 2 BGB). Das Gesamtgut wird auch gemeinschaftlich verwaltet, falls die Ehegatten durch Eheve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / dd) Gütertrennung während der Ehe

Rz. 128 Die Eheleute können durch Ehevertrag Gütertrennung während der Ehe vereinbaren, d.h. Eigentum zum enskild egendom des jeweiligen Ehegatten erklären. Ein Ehevertrag muss bei der Steuerbehörde (Skatteverket) angemeldet und dort registriert werden (ÄktB 9:1 und 16:3). Skatteverket veröffentlicht eine Bekanntmachung darüber in den "Post- och Inrikes Tidningar" (ÄktB 16:2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / a) Regelungsgegenstand; Registereintragung

Rz. 27 Hierbei handelt es sich um eine vermögensrechtliche Vereinbarung, die einige familienrechtliche Züge aufweist. Die Ehegatten schließen eine Vereinbarung hinsichtlich ihrer vermögensrechtlichen Position während der Ehe oder der registrierten Partnerschaft. Mangels einer solchen Vereinbarung gilt die Gütergemeinschaft (siehe Rdn 19 ff.). Die Vereinbarung wird meistens v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / V. Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung

Rz. 30 Ehegatten können alle Rechtsgeschäfte in Bezug auf ihr Sondervermögen (Geschenkvertrag, Kaufvertrag, Tauschvertrag usw.) abschließen. Sie können auch alle Verträge über die Regelung des gemeinsamen Vermögens schließen. Es ist ihnen nur untersagt, Verträge abzuschließen, die gegen die zwingenden Normen des Familienrechts verstoßen. Rz. 31 Die Ehegatten können ihre eigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 94 Die Regelung von Scheidungsfolgen kann im Ehevertrag (Art. 96 Abs. 2, 97 Abs. 3, 99 Abs. 1 FGB) oder in einer speziellen Vereinbarung erfolgen, die während oder nach der Ehe geschlossen wird.[39] Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (Art. 78 Abs. 1 FGB). Im Fall der Nichtleistung kann mit einem notariellen Vollstreckungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 3. Güterstände der Foralrechte

Rz. 42 In einigen der Partikularrechte der autonomen Gemeinschaften, den Foralrechten, weicht der gesetzliche Güterstand vom gemeinspanischen Recht des Código Civil ab und gehen dessen Regelungen, wie erwähnt (siehe Rdn 6 und 25), grundsätzlich vor. Im Übrigen gehen auch die Foralrechte weitgehend von der freien Gestaltungsmöglichkeit der ehegüterrechtlichen Verhältnisse aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Scheidungsvereinbarungen

Rz. 82 Es ist nicht üblich, solche Bestimmungen in einen Ehevertrag aufzunehmen, es sei denn, die Änderung dieses Vertrages würde mit der Zielsetzung einer bevorstehenden Scheidung vorgenommen. So wird z.B. in einem solchen Fall oft durch einen Ehevertrag eine gesetzliche oder vertragliche Gütergemeinschaft in eine Gütertrennung umgewandelt. Scheidungsvereinbarungen, welche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / III. Die Gütertrennung

Rz. 37 Der Güterstand der Gütertrennung ist ebenfalls in einem eigenen Kapitel des familienrechtlichen Teils des ZGB geregelt (Art. 360–365). Für diese gilt, dass jeder Ehegatte Eigentümer der Güter ist, die ihm bereits vor der Eheschließung gehörten, sowie jener, die er nachfolgend im eigenen Namen erwirbt. Durch Ehevertrag können die Ehegatten bestimmen, wie ein Ausgleich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / IV. Die vertragliche Gütergemeinschaft

Rz. 41 Bei der vertraglichen Gütergemeinschaft handelt es sich nicht um einen separaten Güterstand, vielmehr fasst die Regelung alle jene Fälle zusammen, in denen die Ehegatten hinsichtlich einzelner oder mehrerer Aspekte und im zulässigen gesetzlichen Rahmen von den gesetzlichen Bestimmungen der gesetzlichen Gütergemeinschaft abweichen, ohne dass eine Gütertrennung vorliegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Die Güterstände

Rz. 44 Nach Art. 159 c.c. ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung (convenzione) gesetzlicher Ehegüterstand die Gütergemeinschaft (comunione dei beni).[51] Weiter sieht der Codice civile die Gütertrennung (separazione dei beni) und die vertragliche Gütergemeinschaft (comunione convenzionale) als Wahlgüterstände vor. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit neben und zusätzlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Ehevertragsfreiheit

Rz. 107 Die vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten sind nach dem Gesetz dispositiv (für das Güterrecht siehe §§ 1408 Abs. 1, 1378 Abs. 3 S. 2 BGB; für den Versorgungsausgleich siehe § 1408 Abs. 2 BGB, § 6 VersAusglG; für den nachehelichen Unterhalt siehe § 1585c BGB). Es besteht also im Grundsatz Ehevertragsfreiheit.[103] Diese findet allerdings ihre Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 112 Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag privatautonom regeln (§ 1408 Abs. 1 BGB). Hierbei haben sie nicht nur das Recht, einen bestimmten Güterstand zu wählen, sondern können diesen auch inhaltlich abändern.[115] Nicht möglich ist allerdings die Bestimmung des Güterstandes durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht, Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 85 Der geschiedene Ehegatte ist von Rechts wegen von der gesetzlichen Erbschaft seines Ehepartners ausgeschlossen. Vor der Reform von 2018 verlor der Ehegatte, gegen den die Scheidung ausgesprochen wurde, das Anrecht auf die ihm gemachten Schenkungen und Vorteile seitens seines Ehepartners. Schenkungen zugunsten des unschuldig geschiedenen Ehepartners wurden nicht berühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Die vertragliche Gütergemeinschaft (comunione convenzionale)

Rz. 76 Nach Art. 210 c.c. können die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand durch einen in öffentlicher Form abzuschließenden Ehevertrag abändern. Sie können den Umfang des Gesamtguts erweitern oder beschränken. So können sie bestehende und künftige beni de residuo zum Gesamtgut erklären. Nicht zum Gesamtgut dürfen die in Art. 179 Abs. 1 lit. c, d, e c.c. genannten Güter best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Objektives Ehewirkungsstatut

Rz. 97 Das neue IPR-Gesetz regelt in § 27 das für die persönlichen und güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten anzuwendende Recht wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 6. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 116 Auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich können ebenso in einem Ehevertrag wie in einer Scheidungsvereinbarung getroffen werden. Inhaltlich sind neben dem entschädigungslosen (teilweisen, z.B. mit Ausnahme der Zeiten der Berufsaufgabe) Ausschluss des Versorgungsausgleichs verschiedene Modifikationen, etwa in Bezug auf die Ausgleichsquote, und insbesondere ein Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Obligatorische Zivilehe

Rz. 1 Das österreichische Recht sieht die obligatorische Zivilehe vor (§ 15 EheG). Sie kommt durch den sog. "Ehevertrag" (§ 44 ABGB) zustande. Voraussetzungen, Abschluss und Form der Eheschließung werden allein vom staatlichen Recht geregelt. Kirchliche Trauungen haben im staatlichen Bereich keine Wirkung, sondern lediglich intern für die Mitglieder der kirchlichen Gemeinsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 5. Form, Aufhebung und Abänderung von Verträgen

Rz. 89 Spezielle Formvorschriften gibt es für den Abschluss eines Ehevertrages nicht, so dass dieser sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden kann. Allerdings muss er nach dem allgemeinen Vertragsrecht entweder eine Gegenleistung des Begünstigten (consideration) enthalten oder als deed geschlossen sein.[118] Rz. 90 Die Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Regelungsmöglichkeiten aus deutscher Sicht

Rz. 98 Angesichts der noch immer verbleibenden Unsicherheiten bezüglich der Wirkungen vorsorgender Eheverträge im englischen Scheidungsfolgenrecht und der z.T. enormen Kosten streitiger Gerichtsverfahren in England werden aus deutscher Sicht regelmäßig Wege gesucht werden, mögliche Gerichtsverfahren auf Grundlage englischen Rechts zu vermeiden.[127] Dies gilt insbesondere da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Eigentumszuordnung

Rz. 27 Durch den Abschluss eines Ehevertrages können die Eheleute die rechtliche Zuordnung ihrer Güter anders gestalten, als dies das gesetzliche Güterrecht vorsieht. Die Ehegatten können somit bestimmen, dass alles vorhandene oder später erworbene Vermögen Eigengut eines Ehegatten bleibt oder dass alle Güter gemeinsames Vermögen werden. Zwischen diesen beiden Extremen haben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 3. Nichtigkeit der Ehe

Rz. 4 Das russische Recht unterscheidet nicht zwischen Aufhebbarkeit und Nichtigkeit einer Ehe. Eine Ehe ist, ebenso wie ggf. der Ehevertrag, entsprechend dem numerus clausus des Art. 27 Abs. 1 FGB aus folgenden Gründen von Anfang an nichtig:mehr