Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vorausgesetzte Sonderverbindung

Rz. 665 § 278 BGB setzt eine Sonderverbindung voraus. Jedes gesetzliche oder vertragliche Schuldverhältnis reicht dazu aus, ggf. auch ein öffentlich-rechtliches wie z.B. ein Nutzungsverhältnis[1940] oder die Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer Heilanstalt.[1941] Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen durch Vorgänge, an die das Gesetz eine Haftung unmittelbar ankn...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) An eine öffentliche Straße grenzendes Waldgrundstück

Rz. 387 Der Eigentümer des an einer öffentlichen Straße liegenden Waldgrundstücks ist mit Rücksicht auf den Straßenverkehr verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer durch umstürzende Bäume zu vermeiden. Dazu gehört es, den Baumbestand in angemessenen Zeitabständen zum Beispiel auf Krankheitsbefall oder Äste, die herunterfallen könnten, zu überwachen.[1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Gebäude und Grundstücke

Rz. 337 Die Verkehrssicherungspflicht für ein Grundstück trifft denjenigen, der über es die Verfügungsgewalt ausübt.[853] Für die Verkehrssicherheit eines Gebäudes oder Grundstücks ist daher in erster Linie der Eigentümer verantwortlich. Daneben haben auch die Mieter einer Wohnung, einer Gaststätte oder sonstiger Geschäftsräume für die Verkehrssicherheit des Mietobjekts Sorg...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 254 BGB ist nach seinem Wortlaut und der Systematik – soweit keine verdrängenden Sonderregelungen bestehen – primär auf alle Schadensersatzansprüche anwendbar, unabhängig davon, auf welchem – etwa vertraglichen oder gesetzlichen – Rechtsgrund sie beruhen.[3] Auch gegenüber Amtshaftungsansprüchen gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG ist der Einwand aus § 254 BGB zulässig, sofe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Beherrschung eines bestimmten Sachbereichs (Bereichshaftung)

Rz. 272 Die Beherrschung eines bestimmten Bereichs, aus dem Gefahren für Dritte resultieren können, führt zu einer Zustandsverantwortlichkeit des berechtigten Inhabers der tatsächlichen Gewalt. Dies meint die Formulierung der Rechtsprechung: Wer eine Gefahr schafft oder sie in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, muss die erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen tre...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / A. Gesetzliche Grundlagen (Auszug)

Rz. 1 § 3 BinSchG[1] (1) Der Schiffseigner ist für den Schaden verantwortlich, den eine Person der Schiffsbesatzung oder ein an Bord tätiger Lotse einem Dritten in Ausführung von Dienstverrichtungen schuldhaft zufügt. (2) Zur Schiffsbesatzung gehören der Schiffer, die Schiffsmannschaft (§ 21) und alle übrigen auf dem Schiffe angestellten Personen. § 4 BinSchG (1) Der Schiffsei...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / A. Gesetzliche Vorschriften

Rz. 1 § 254 BGB: Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Versch...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 3. Sach- oder Betriebsgefahr

Rz. 18 Auch eine etwa bestehende (nicht ihrerseits – beispielsweise wegen höherer Gewalt – ausgeschlossene, vgl. § 7 Abs. 2 StVG) eigene Sach- oder Betriebsgefahr muss der Geschädigte gegen sich grundsätzlich schadensmindernd gelten lassen; und dies selbst gegenüber einer delikts- oder vertragsrechtlichen (Verschuldens-)Haftung des Schädigers.[59] Soweit ein Geschädigter auf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / P. Ausgleichsansprüche

Rz. 1093 § 421 BGB Gesamtschuldner Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bl...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / II. Zeitpunkt der Schadensbemessung

Rz. 21 Grundsätzlich ist für die Bemessung des Schadensersatzes der Zeitpunkt der Erfüllung des Schadensersatzanspruches maßgebend. Verfahrensrechtlich ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen. Der Richter muss daher für diesen Zeitpunkt den bis dahin angelaufenen Schaden feststellen und im Übrigen unter Verwendung der ihm zur Verfügung s...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Gesetzliche Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht

Rz. 980 Voraussetzung für die Anwendung der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 GG ist im Falle der Verkehrssicherungspflicht, dass sie nach gesetzlichen Regelungen als öffentliche Aufgabe hoheitlich zu erfüllen ist. In diesem Sinn sind durch sämtliche Landesstraßengesetze die aus der Straßenbaulast erwachsenden Verkehrssicherungspflichten als hoheitliche Aufgabe...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Gefahren aus anliegenden Grundstücken

Rz. 1024 Grundsätzlich ist der Eigentümer des Anliegergrundstücks sicherungspflichtig; der zuständige Träger der Straßenbaulast ist aber verpflichtet, gegen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und von denen er Kenntnis erlangt, vorzugehen. Bei unvermeidbaren Immissionen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können, sind Warnungen geboten. Dies k...mehr

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§ 21 Verjährung / VIII. Verjährung bei Anspruchskonkurrenz

Rz. 40 Grundsätzlich verjähren Ansprüche jeweils gesondert. Eine Ausnahme hiervon besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im hier interessierenden Kontext etwa mit Blick auf den Schutzzweck der kurzen mietrechtlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten für Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter (oder dessen Fahrer) wegen Veränderungen oder V...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Schusswaffe

Rz. 391 Ein Schuss darf nur dann abgegeben werden, wenn das Zielobjekt genau und sicher abgesprochen ist und die Gewissheit besteht, dass kein Mensch unmittelbar durch den Schuss oder durch ein Abprallen des Geschosses getroffen werden kann.[1131] In unübersichtlichem Gelände darf nicht geschossen werden, sofern die Möglichkeit besteht, dass ein Mensch in die Schusslinie ger...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Kfz-Werkstätten

Rz. 502 Der Inhaber eine Kraftfahrzeugwerkstatt hat diese so zu gestalten, dass Kunden keinen unerwarteten Gefahren ausgesetzt sind.mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Badeseen und Strände

Rz. 436 An oberirdischen Gewässern ist der Gemeingebrauch grds. gestattet (§ 25 WHG); Landesgesetze lassen das Baden, das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft sowie die Nutzung für Eissport grds. zu (z.B. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz; § 26 Abs. 1 WG für Baden-Württemberg, § 32 Abs. 1 niedersächsisches WG). Hierdurch entstehen noch keine ...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / V. Ersatzberechtigte

Rz. 25 Ersatzberechtigt für erlittene Umweltschäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 UmweltHG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer beschädigten Sache. Mittelbar...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / D. Mitverschulden, § 118 BBergG

Rz. 34 Der Anspruch auf Ersatz des Bergschadens setzt zwar weder Rechtswidrigkeit noch Verschulden voraus. Gleichwohl kann das Verhalten des Geschädigten aber von Bedeutung sein für die Anspruchshöhe. § 118 BBergG sieht insoweit die entsprechende Anwendung von § 254 BGB vor. Entscheidend ist in erster Linie das Maß der beiderseitigen Mitverursachung. Daneben kann auch das je...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Ersatzberechtigter

Rz. 38 Zum Schadensersatz berechtigt ist der in seinem Recht nach § 114 BBergG Beeinträchtigte, also derjenige, dessen Körper oder Gesundheit verletzt bzw. dessen Sache beschädigt wurde. Bei einem Sachschaden ist das in erster Linie der dinglich Berechtigte, also etwa der Eigentümer oder der Inhaber dinglicher Rechte aus Nießbrauch, Dienstbarkeit oder dinglichem Wohnrecht. K...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Verhältnis Tierhalter/Tierhüter

Rz. 804 Der geschädigte Tierhüter fällt grundsätzlich unter den Schutzbereich des § 833 BGB.[2438] Nimmt der geschädigte Tierhüter den Tierhalter in Anspruch, steht dem Tierhalter der Einwand des Mitverschuldens nach § 254 BGB zu. Hierfür können jedoch nur vorwerfbare Fehler berücksichtigt werden. Die Mitverschuldensprüfung muss sich am Haftungsmaßstab des § 834 BGB orientie...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 9. Wald und Bäume

Rz. 381 Derjenige, der die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat soweit möglich und zumutbar dafür zu sorgen, dass von dort stehenden Bäumen keine Gefahr für die Rechtsgüter anderer, etwa auf öffentlichen Verkehrsflächen oder benachbarten Privatgrundstücken, ausgeht.[1098] Maßgebend für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Bäume ist deren Standort. In Wäld...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Sac...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Verkehrssicherungspflichtige Körperschaften

Rz. 984 Für Bundesfernstraßen – Autobahnen und Bundesstraßen – ist gemäß § 5 Abs. 1 FStrG der Bund Straßenbaulastträger. Verkehrssicherungspflichtig sind (noch) die Länder, die nach Art. 90 Abs. 2 GG diese Verkehrswege im Auftrag des Bundes verwalten. Diese Auftragsverwaltung endet gemäß Art. 143e GG spätestens am 1.1.2021. Zu diesem Datum wird der Bund die Verwaltung der Bu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Höhe der Entschädigung

Rz. 1074 Der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff gewährt eine "angemessene Entschädigung". Der Geschädigte kann deshalb Entschädigung lediglich für den "Substanzverlust" verlangen. Neben dem Subs­tanzverlust ist auch eine Entschädigung für etwaige Folgekosten sowie sonstige durch den enteignenden Eingriff hervorgerufene Nachteile zu leisten. Der Anspruch umfasst also e...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / K. Auslandsberührung

Rz. 89 § 1 AuslPflVG: Notwendigkeit und Nachweis des Versicherungsschutzes (1) Kraftfahrzeuge (auch: Fahrräder mit Hilfsmotor) und Kraftfahrzeuganhänger, die im Inland keinen regelmäßigen Standort haben, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nur gebraucht werden, wenn für den Halter, den Eigentümer und den Führer zur Deckung der durc...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VI. Inhaber der Anlage

Rz. 90 Ersatzpflichtig für die durch den Zustand einer Anlage nach § 2 Abs. 1 HaftpflG oder durch die Wirkungen des davon ausgehenden Stoffes oder Stromes ist der Inhaber der Anlage. Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Inhaber (vgl. auch § 1 UmweltHG und § 25 AtomG, wobei für die Kernenergiehaftung der Inhaber einer Kernenergieanlage mit § 2 Abs. 4 i.V.m. Anl. 1 A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Dachlawinen

Rz. 346 Eine Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen gegen von Dächern fallendende Schnee- und Eismassen kann sich aus öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und bauordnungsrechtlichen Anordnungen ergeben (vgl. Rdn 278). So verpflichten manche gemeindliche Satzungen die Grundstückseigentümer, unter bestimmten Umständen Schneefanggitter anzubringen, und begründen auf diese We...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Außenbereich und Gästeparkplatz

Rz. 366 Der Gaststätteninhaber hat für die Verkehrssicherheit der seinen Gästen zugänglichen Bereiche des Gaststättengrundstücks einschließlich des Zugangs zur Gaststätte und des dazu gehörenden Gästeparkplatzes Sorge zu tragen.[991] Der Wirt muss den Außenbereich und den Gästeparkplatz entsprechend den Bedürfnissen und Erwartungen des Verkehrs beleuchten. Außentreppen und K...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Unmittelbarer, rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in eine eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition

Rz. 1061 Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit aufer...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / A. Straßenverkehrsgesetz

Rz. 1 Straßenverkehrsgesetz § 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigu...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Haftungsverhältnisse – Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden

Rz. 186 Der Führer des Kfz oder des Anhängers haftet dem Geschädigten unter den genannten Voraussetzungen wie der Halter auf Schadenersatz. Die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 S. 1 StVG entsprechen denen des § 7 Abs. 1 StVG. Rz. 187 Wird der Halter eines Kfz von dem mitversicherten Führer des Kfz durch dessen Gebrauch verletzt, stellt sich die Frage, ob er sich an seinen Haft...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / g) Gartenteiche und Schwimmbecken

Rz. 348 Da Gartenteiche und Schwimmbecken – gleich welcher Art und Größe – für Kleinkinder eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen, muss der Verkehrssicherungspflichtige wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor Unfällen als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass sie sein ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Gefährdungshaftung

Rz. 5 Halterhaftung ist Gefährdungshaftung. Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist der Preis dafür, dass der Kraftfahrzeughalter – erlaubterweise – dadurch eine Gefahrenquelle eröffnet, dass er ein Kraftahrzeug betreibt. Dementsprechend sollen mit Hilfe der Vorschrift alle durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs beeinflussten Schadensabläufe erfasst werden.[4] Der Kfz-Halter haft...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Überblick

Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreiche Judikatur...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungseinheit und Ausgleichsansprüche

Rz. 1119 Haften mehrere Gesamtschuldner für einen Schaden ausschließlich nach Kopfteilen, dann ist die Last, die jeder einzelne Schuldner letztlich tragen muss, umso geringer, je größer die Zahl der Schuldner ist. Geht es aber um die Frage, in welchem Umfang ein bestimmter Umstand zur Schadensentstehung beigetragen hat, dann ist die Zahl der Schuldner, die nach dem Unfall zu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Abwälzung durch Satzung

Rz. 311 Die Gemeinden haben nach Landesrecht meistens die Möglichkeit, die Reinigung einschließlich der Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke abzuwälzen.[744] Die Satzung muss hinreichend bestimmt und eindeutig sein und den Umfang der abgewälzten Pflichten genau umschreiben. Unklarheiten gehen zulasten des originär Verkehrssicherun...mehr

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§ 14 Sachschaden / e) Sonstiges

Rz. 78 Weitere ersatzfähige Kosten können beispielweise sein:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Treppen

Rz. 339 Treppen müssen so beschaffen sein, dass Unfälle vermieden werden, die sich durch Stürze ereignen können.[858] Sie müssen sich in einem auch für den eiligen und unvorsichtigen Benutzer gefahrlosen Zustand befinden.[859] Für eine Außenkellertreppe, die nicht zum Betreten des Gebäudes vorgesehen ist und außerhalb des Grundstücksteiles liegt, den Besucher auf ihrem Weg z...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr