Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 6.1.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Praxis-Beispiel Fall 2: Verletzung von Verkehrssicherungspflichten[1] Das im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums abgestellte Auto einer Wohnungseigentümerin wird durch einen herabfallenden Ast beschädigt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat mit einem Fachunternehmen einen Vertrag über die Durchführung von "verkehrssicherheitsrelevanten und baumpflegerischen Schni...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

"Die Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung; für diese ist der Verband im Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern nicht zuständig. Deshalb ist ein Dritter, auf den Verkehrssicherungspflichten übertragen werden, im Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfe de...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 4 Verhältnis der Wohnungseigentümer zum Verwalter

Unter Geltung des WEMoG wird der Verwalter gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern weder Rechte noch Pflichten haben. Eine mit dem derzeit noch geltenden § 27 Abs. 2 WEG a. F. korrespondierende Regelung wird es nicht mehr geben. Der Verwalter fungiert allein als Organ und Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Alte Rechtslage Nach derzeit noch geltender Rechtsl...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1.3.1 Grundsätze

Nach derzeit noch geltendem § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer aus und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr, ebenso sonstige Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, soweit diese gemeinschaftlich geltend gemacht werden können oder zu erfüllen s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

Leitsatz 1. Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder). 2. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3 E...mehr

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Forderungscontrolling: Das ... / 4.2 Factoring

Bei der Zession werden die Forderungen an die Bank als Sicherheit abgetreten. Sie bleiben aber im Verantwortungs- und Risikobereich des Unternehmens. Wegen der genannten Nachteile der Abtretung wird eine andere Form der Forderungsfinanzierung auch in Deutschland immer beliebter, und zwar der Verkauf der Forderung. Innerhalb des Factoring werden die einzelnen Forderungen, sel...mehr

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Forderungscontrolling: Das ... / 4.1 Forderungsabtretung

Die Banken als wichtigste Fremdkapitalgeber eines Unternehmens verlangen für ihr Engagement eine entsprechende Sicherheit. Die Regel sind Grundbucheinträge und Übereignungen von Anlagegütern. Für die Finanzierung des Umlaufvermögens, also auch der Forderungen, oder zur weiteren Absicherung der Bank werden oft auch die Warenbestände und die Forderungen an den Kreditgeber abge...mehr

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Plötzlich Hersteller von Ma... / 1.3.1 Technische Unterlagen für Maschinen

Technische Unterlagen bestehen aus technischen Dokumentationen. Die technischen Dokumentationen beinhalten nach Anhang VII 2006/42/EG eine allgemeine Beschreibung der Maschine, eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind, vollständige Deta...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / II. Problemstellung

Fraglich ist, ob und inwieweit eine postmortalen Vollmacht in Zusammenhang mit der. Anordnung einer Nacherbfolge eingesetzt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht des Erblassers nach dessen Versterben den Bevollmächtigen bis zum Eintritt des Nacherbfalls auch zur Vertretung des Nacherben legitimiert. In diesem Zusammenhang kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Zurechnung der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Eine vGA ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgr eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtsch Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist; s Urt des BFH v 06.08.2013 (BFH/NV 2014, 27). Dazu s auch § 8 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Treuhandverhältnis

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu (verdeckten) Treuhandverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 515. Folgefragen ergeben sich bei Treuhandverhältnissen zB hinsichtlich der Zurechnung einer vGA. Folgende Treuhandverhältnisse können dabei von Bedeutung sein: a) Anteilsrechte an der Kö werden treuhänderisch gehalten Werden die Gesellschaftsanteile nur treuhänderisch für einen oder me...mehr

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ZErb 10/2020, Aufgebotsverf... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte begehrt in seiner Eigenschaft als Nachlasspfleger die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zu dem Zweck, einen Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen. Das Amtsgericht bestellte am 10.3.2008 den Beteiligten zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am […] verstorbenen Erblasserin mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses...mehr

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ZErb 10/2020, Geschäftswert... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG gebotene Festsetzung des Geschäftswerts nach dem Wert des Gesamtnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu bestimmen ist. Der Einwand des Beschwerdeführers, dass für die Berechnung lediglich der Wert des Immobilie...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / Leitsatz

1. Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers i.S.d. Art. 4 EuErbVo ist neben dem objektiven Moment des tatsächlichen Aufenthalts auch das subjektive Element, nämlich der Aufenthalts- und Bleibewille, erforderlich. Eine im Rahmen der Trennung der Eheleute bedingte Wohnsitznahme in der im Eigentum stehenden, in Spanien gelegenen Immobilie reicht nicht aus, wen...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Streitig ist, ob zur Erfüllung des Betriebes der Klägerin, der in der Vermietung von Wohnungen bestand, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich war (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG). Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als "KG" bezeichnet). Im Feststellungszeitpunkt, dem Todestag der Erblasserin Frau B. S. am x.4.2...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.6 Betriebsaufgabe

Rz. 44 Der Freibetrag für die Betriebsveräußerung im Ganzen nach § 14a Abs. 1 EStG wird nach § 14a Abs. 3 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gewährt, wenn die Voraussetzungen des § 14a Abs. 1 EStG erfüllt sind, der Land- und Forstwirt seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Zwecke der Strukturverbesserung abgegeben hat und er die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.6 Frist von 12 Monaten

Rz. 82 § 14a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 EStG sieht eine Zeit von 12 Monaten zwischen der Veräußerung oder Entnahme des Grund und Bodens und der Verwendung des nach Abzug der Veräußerungskosten verbleibenden Verkaufserlöses oder des entnommenen Grund und Bodens zur Abfindung weichender Erben vor. Unschädlich ist auch eine Abfindung in Geld vor der Veräußerung des Grund und Bodens.[1] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.3 Weichender Erbe

Rz. 64 Geregelt ist der Begriff des weichenden Erben in § 14a Abs. 4 S. 5 EStG. Weichender Erbe ist danach, wer gesetzlicher Erbe eines Inhabers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, zur Übernahme des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aber nicht berufen ist. Hierunter fällt jeder nach dem Gesetz Erbberechtigte, der im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3 Freibetrag

Rz. 102 Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 90.000 DM übersteigt. Er muss bei der Veräußerung des Grund und Bodens entstehen und zur ESt herangezogen werden. Bei der Veräußerung von mehreren Wirtschaftsgütern, z. B. Grund und Boden mit Gebäude, stehendem Holz oder Feldinventar, in einem einheitlichen Veräußerungsvor...mehr

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Steuerliche Anerkennung eines Verlustes aus der Veräußerung wertloser Aktien

Leitsatz 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221). 2. Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.3 Rückbehalt von forstwirtschaftlichen Teilbetrieben

Rz. 40 Ebenfalls unschädlich für die Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ist nach § 14a Abs. 1 S. 3 EStG die Zurückbehaltung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebs im Rahmen der Veräußerung bzw. Aufgabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter der Voraussetzung, dass dieser vom veräußernden bzw. aufgebenden Land- und Forstwirt als eigenständige...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 76 Inhalt d... / 2.2 Vergütungsvereinbarung (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 legt den Mindestinhalt einer Vergütungsvereinbarung fest. Diese setzt sich aus 3 Bestandteilen zusammen: der Grundpauschale, die für die Grundleistungen erhoben wird und sich in Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung untergliedert (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1); der Maßnahmepauschale, die nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf kalkuliert werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.8 Vorstrafen

Rz. 14 Fragen nach Vorstrafen sind nur ausnahmsweise zulässig, sofern die in Aussicht genommene Tätigkeit in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einer Vorstrafe stehen könnte[1]. Praxis-Beispiel Ein Kassierer oder Buchhalter kann nach Vorstrafen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten, ein Kraftfahrer nach Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten gefragt werden. Die Frage nach ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.2 Pflegesatzvereinbarung (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 übernimmt nunmehr im Wesentlichen inhaltsgleich die bisherige Regelung des § 75 Abs. 3 Satz 1 HS 1. Eine Leistung darf auch künftig unabhängig vom Ort der Leistungserbringung grundsätzlich nur dann erbracht werden, wenn eine Vereinbarung mit einem Träger der Sozialhilfe besteht. Eine Vereinbarung ist nicht erforderlich, soweit die häusliche Pflege gemäß §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.1 Grundlagen

Rz. 193 Das Bild einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft wird besonders bei der GmbH & atypisch Still deutlich. Sie ist im Handels- wie im Steuerrecht gleichermaßen anerkannt; beide Rechtsgebiete gehen bei ihrer Wertung indessen völlig unterschiedliche Wege. Während das Handelsrecht der außergewöhnlichen Stärkung der Rechte des stillen Gesellschafters keine Bed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.5 Einmann-GmbH & Co.

Rz. 13 Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & Co. i. e. S. gehen hin bis zur Einmann-GmbH & Co. Als Sonderfall der personengleichen GmbH & Co. KG ist die Einmann-GmbH & Co. KG dadurch gekennzeichnet, dass der Alleingesellschafter der GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist. Gerade bei dieser häufig anzutreffenden Ausprägung lassen sich unbegrenzte Unternehmerinitiati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.3 Betriebsvermögen und dessen steuerliche Zurechnung

Rz. 197 Mit der Begründung einer GmbH & Still entsteht nur eine Beteiligung am Betrieb der GmbH, nicht an der GmbH selbst. Ist der atypisch stille Gesellschafter schon und zugleich an der GmbH beteiligt, bleibt die bestehende Gesellschafterstellung unverändert. Die atypisch stille Beteiligung am Betrieb der GmbH besteht also neben der Beteiligung an der GmbH selbst. Das bede...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 898 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6.1 Weitere Werbungskosten

Rz. 912 [Sonstiges → Zeile 50] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss oder eine Gemeinschaftsantenne; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschr...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 888 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 862 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- und...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Rz. 808 Grundsatz Einkünfte aus V+V werden der Person zugerechnet, die den Tatbestand der Einkunftsart V+V nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Das ist derjenige, der Sachen und Rechte an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt. Entscheidend dabei ist das Außenverhältnis zum Mieter. Einkünfte aus V+V versteuert somit nicht nur der Eigentümer der Sache ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 983 Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von Grundstücken keiner Einkunftsart (Ausnahme: Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist; → Tz 959). Liegen jedoch die Merkmale eines Gewerbebetriebs vor (→ Tz 976), ist von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Zur Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel kommt es wesent...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 468 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in An...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 846 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 847 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.1 Einnahmen, Begriff und zeitliche Erfassung

Rz. 822 [Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an Dritte → Zeile 8] Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dieses teilweise zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder zu solchen Zwecken an eine andere Person unentgeltlich überlässt, erzielt er aus diesem Grundstücksteil keine Einnahmen und kann Aufwendungen, die mit diesem Grundstücksteil in Zusammenhang stehen, ...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 5.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 959 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.2.1 Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Rz. 886 [Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind → Zeile 36] AK und HK für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, können im Wege der linearen AfA als WK bei den Einkünften aus V+V berücksichtigt werden (§ 7 Abs. 1 EStG). Dabei sind die AK oder HK gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaft...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.2 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 807 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 420 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 19 und 20] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.9 Baukindergeld

Rz. 586 Mit dem Baukindergeld fördern die KfW-Bank und das Bundesministerium des Inneren den Ersterwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern. Die Rahmenbedingungen ergeben sich allein aus dem KfW-Programm "Baukindergeld (424)". Es gibt keine gesetzliche Grundlage. Fördervoraussetzungen Die Immobilie, für die Baukindergeld beantragt wird, m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Mehrere Beteiligte

Rz. 493 [Einmalige Steuerermäßigung → Zeilen 23–24] Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die Steuer­ermäßigungen für das begünstigte Objekt (ggf. Förderhöchstbetrag) insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Die der Steuerermäßigung zugrunde liegenden Aufwendungen und die Förderhöhe können einheitlich und gesondert festgestellt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Energetische Maßnahmen 2020 – Leitfaden

Allgemein Rz. 51 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Erstmals für 2020 kann für Aufwendungen für energetische Maßnahmen ( Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren oder den Einbau einer Lüftungsanlage) i. Z. m. einem in der EU od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 194 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 174 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 249 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 959 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr