Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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zfs 08/2024, Keine unmittel... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einem Fahrzeugschaden. Der Kl. war Eigentümer des Fahrzeugs SUV der Marke L. Er ist Mitglied des ADAC e.V. Die Bekl. zu 1) ist Haftpflichtversicherer der ADAC SE. Das Fahrzeug erlitt bei der Fahrt auf der Autobahn am 26.6.2021 einen erheblichen Motorschaden, nachdem es zuvor stehen geblieben und ein ADAC-Techniker hinzuge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Soziale Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.

Rn 2 Der Besitzdiener muss in einem sozialen Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis zum Besitzherren stehen, so dass er bei der Ausübung der tatsächlichen Gewalt an die Weisungen des Besitzherren gebunden ist (BGH NJW 14, 1524). Eine lediglich wirtschaftliche oder tatsächliche Abhängigkeit genügt nicht (BGHZ 27, 360, 363). Nicht entscheidend hierfür ist die Verkehrsansch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirkung.

Rn 17 Die vorkaufsberechtigten Miterben erhalten bei Ausübung einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Erbteils iSv § 2033 I 1, der aber nicht hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände geltend gemacht werden kann (BGH LM § 2034 Nr 1). Der vorkaufsberechtigte Miterbe erhält unmittelbar gegen den Erbteilskäufer einen schuldrechtlichen Anspruch auf Abtretung des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 3 Art 5 enthält für die Produkthaftung eine – dort gleichwohl nicht ganz vollständig wiedergegebene – Anknüpfungsleiter, aus der sich folgende fünfstufige Prüfungsreihenfolge ergibt (durch Unterteilung von Stufe drei kann man sogar zu sieben Einzelstufen gelangen): Rn 4 In erster Linie ist eine Rechtswahl iSd Art 14 zu berücksichtigen. Bei Beteiligung von Verbrauchern komm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 143 Gebäude, Grundstücke und Anlagen sind in Bezug auf von ihnen ausgehende Gefahren (zB durch sich ablösende Gebäudeteile – s insoweit aber auch §§ 836 ff –, umstürzende Bäume oder Bewässerungsanlagen, zu Letzteren Celle AUR 16, 221, 222, oder durch Wasser, dazu zB Itzel BauR 23, 9 ff mwN) sowie bei Eröffnung eines Verkehrs vom bzw zum Grundstück oder Gebäude zu sichern....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung des Erwerbers auf Kautionsrückzahlung.

Rn 1 Neu und für den Erwerber riskant (zur Verjährung seiner Ansprüche vgl LG Wuppertal ZMR 16, 116) ist dessen Haftung gem § 566a (ggf iVm § 578) für die Rückgewähr der Mietkaution, die der Mieter an seinen Veräußerer/Rechtsvorgänger gezahlt hat (Streyl NZM 10, 343; LG Berlin GE 10, 1272, BGH ZMR 11, 785: auch wenn es vor der MietRRef 2001 weitere Veräußerungsfälle gegeben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entstehung.

Rn 15 Vereinbarungen werden von sämtlichen WEigtümern – ggf durch Vertreter – geschlossen, sofern sie nicht nach §§ 8 II, 5 IV 1 entstehen. Eine Vereinbarung nur mehrerer WEigtümer unterfällt nicht §§ 10 I 2, 5 IV 1 (München ZWE 12, 92). Eine unwirksame Vereinbarung kann nicht nach § 140 BGB in einen Beschl umgedeutet werden. Haben die WEigtümer eine Vereinbarung schließen w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, § 573a I.

Rn 3 Der Begriff ›Wohnung‹ (Drasdo NJW-Spezial 16, 481) bedeutet mehr als nur Wohnraum und erfordert eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (AG Nürtingen WuM 17, 538, LG Saarbrücken ZMR 07, 540, KG JW 25, 1125). Eigene Küche oder Kochgelegenheit (LG Bonn WuM 92, 24), Wasserversorgun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesetzliche Pflichten.

Rn 69 Bei § 823 II geht es häufig schon um die Eignung eines Schutzgesetzes als Anspruchsgrundlage überhaupt. So dient nach BGH NJW 04, 356, 357 [BGH 18.11.2003 - VI ZR 385/02] (mwN) ein Halteverbot nach § 12 StVO in erster Linie der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Zwar kann es zB auch Fußgänger schützen sollen, wenn es die Sichtverhältnisse an einem Fußgängerüberw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bindendes Angebot.

Rn 13 Das bindende Angebot als Teil des zu schließenden Vertrags entfaltet darüber hinaus bereits vertragliche Vorwirkungen: So kann der künftige Erfüllungsanspruch schon durch Vormerkung gesichert werden, auch Sicherung durch Bürgschaft oder Grundschuld sind ebenso wie die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (§ 794 I Nr 5 ZPO) möglich (RGZ 132, 7). Ob diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Belastungsgegenstand.

Rn 12 Der Belastungsgegenstand ist grds wie bei Grunddienstbarkeit zu bestimmen (vgl § 1018 Rn 5–7). Es soll auch ein unbebautes Grundstück belastet werden können (BayObLG Rpfleger 81, 353; Hamm DNotZ 76, 229 [OLG Hamm 07.07.1975 - 15 Wx 33/74]). Jedenfalls wird verlangt werden müssen, dass eine baureife Planung vorliegt, die es ermöglicht, den Ausübungsbereich konkret zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) § 246 Abs 1 S 2 HGB

Rn. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Mit dem seit dem BilMoG in § 246 Abs 1 S 2 HGB handelsrechtlich kodifizierten Grundsatz wirtschaftlicher Vermögenszugehörigkeit, demgemäß ein Vermögensgegenstand in der Bilanz eines Nichteigentümers auszuweisen ist, wenn er "nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen" ist (wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 8 Die §§ 133, 157 gelten für die Auslegung aller Willenserklärungen, auch für abstrakte Geschäfte (BGHZ 21, 161, Wechsel; BGH NJW-RR 96, 1458, Schuldversprechen; Ddorf NJW 07, 1291, Erbvertrag durch Prozessvergleich). Sie betreffen das Ob und das Wie einer Willenserklärung (Rn 1). Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen sind so auszulegen, wie der Erklärungsempfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Lastenfreier Eigentumserwerb (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 7 Durch die Verarbeitung erwirbt der Hersteller (Rn 9) originäres Eigentum an der von ihm hergestellten Sache, wenn nicht I 1 Hs 2 vorliegt. Dass einer der verarbeiteten Stoffe abhandengekommen war oder ein (nur schuldrechtlich wirkendes) Verarbeitungsverbot bestand, ist unbeachtlich (Köln NJW 97, 2187 [OLG Köln 23.08.1996 - 11 U 39/96]; BGH NJW 89, 3213 [BGH 15.06.1989 -...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Auskunft über den realen Nachlass

Rz. 13 Um dem Pflichtteilsberechtigten die Realisierung seines Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen, muss der Erbe Auskunft über sämtliche zum Nachlass gehörenden Aktiva und Passiva erteilen, wobei die gesamten Berechnungsfaktoren gleichfalls offen zu legen sind.[22] Der Erbe muss alle Nachlassgegenstände genau bezeichnen und Informationen beifügen, die die Einordnung auf de...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (b) Abstellen auf den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 242 Das Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB ist im Grunde Ausfluss der verfassungsrechtlichen Garantie einer Mindestbeteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers (Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG).[688] Dabei zielt der Pflichtteilsanspruch, wie bereits ausgeführt, darauf ab, den Pflichtteilsberechtigten wirtschaftlich (in Geld) so zu stellen, al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfügungsgegenstand.

Rn 3 Verfügungsgegenstand ist allein der jeweilige Anteil des Erben am Nachlass, dh die jedem Miterben zustehende ideelle Quotalberechtigung am Nachlass im Ganzen (NK-BGB/Ann § 2033 Rz 2) solange noch wenigstens ein Nachlassgegenstand im Vermögen der Erbengemeinschaft ist. Rn 4 Nach § 2033 I kann der Miterbe zwar über einen Bruchteil seines Nachlassanteils verfügen (BGH ZEV 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachträglicher Erwerb (Abs 2 S 1 Alt 2).

Rn 10 Ein nachträglicher Erwerb liegt vor, wenn der Verfügende nachträglich Eigentümer der veräußerten Sache oder Gläubiger der abgetretenen Forderung wird. In entspr Anwendung von II 1 Alt 2 wird die Verfügung eines Berechtigten wirksam, wenn er ohne Verfügungsmacht gehandelt hat und diese nachträglich zB im Falle der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens wiedererlangt (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Pauschalreisevertrag (I).

Rn 26 Er ist formfrei möglich und nach Art 2 Nr 3 der RL (Rn 1) ›ein Vertrag über eine Pauschalreise als Ganzes oder, wenn die Reise auf der Grundlage separater Verträge angeboten wird, alle Verträge über die in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen‹, wobei sich durch ihn nach I 1 der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden (Rn 13) die Gesamtheit von Reiseleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Stillschweigende Annahme.

Rn 6 Voraussetzung einer stillschweigenden Annahme ist eine nach außen erkennbare Handlung des Erben ggü einem Nachlassbeteiligten (Köln ZErb 14, 314), der zu entnehmen ist, dass er sich zur endgültigen Übernahme der Erbschaft entschlossen hat (Erman/Schmidt § 1943 Rz 3). Nimmt der Erbe derartige Handlungen vor, ist ein innerer auf die Annahme gerichteter Wille zunächst nich...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Pflichtteilsergänzungsanspruch: Die praktischen Auswirkungen der Pro-Rata-Regelung bei der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 207 Durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[388] wurde das vormals für die Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB geltende "Alles-oder-Nichts-Prinzip" durch eine flexiblere Abschmelzungsregelung ersetzt. Seitdem gilt für die Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB die Abschmelzungsregelung. Rz. 208 Demnach werden für die Bemessung des Pfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zerobonds uä Finanzprodukte

Rn. 1327 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Zerobond (Nullkupon-Anleihe) ist ein förmlich unverzinsliches Wertpapier, dessen Zins durch den Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit hinweg enthalten ist. Der Zeichner der Anleihe (Gläubiger oder Käufer) aktiviert das erworbene Wertpapier mit dem Zeichnungsbetrag und schreibt die jährliche Aufzi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 68 Ein Mietverhältnis endet durch Aufhebungsvertrag (§ 144 Rn 64; BGH MDR 18, 856 [BGH 18.04.2018 - XII ZR 76/17] Rz 26) oder durch Zeitablauf, wenn es von vornherein befristet war; außerdem dann, wenn eine Partei kündigt oder – vor Übergabe – durch Rücktritt, § 346. Die Parteien können ihre zum Mietvertrag führende Willenserklärung außerdem nach § 123 mit Wirkung ex tunc...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Güterstand und Pflichtteil

Rz. 409 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Gem. Art. 196 f. ZGB teilt sich das Vermögen der Eheleute jeweils in die in die Ehe eingebrachten Vermögensgegenstände und deren Surrogate (Eigengut) und in die während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögenswerte (Errungenschaft). Hierbei bleibt jeder der Ehegatten Eigentümer seines Vermögens, das er selbs...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Fristbeginn beim Vorbehalt von Wohnungsrechten

Rz. 198 Häufig wird anstelle eines Nießbrauchs- ein Wohnungsrecht für den Übergeber vereinbart. Dieses steht grundsätzlich dem Nießbrauchvorbehalt gleich, so dass ein umfassendes Wohnungsrecht den Fristbeginn nach verbreiteter Ansicht verhindert.[373] Anders ist dies jedoch, wenn sich das Wohnungsrecht auf einzelne Teile des Zuwendungsobjekts bezieht:[374] Rz. 199 Nach der Rs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Einzelfälle.

Rn 8 Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt regelmäßig mit Vertragsschluss, es sei denn die Fälligkeit wäre abw von § 271 bestimmt. Zur Fälligkeit bestehen sowohl im BGB (§ 271 Rn 4) als auch in Nebengesetzen zahlreiche Einzelvorschriften. Gewinnansprüche entstehen regelmäßig erst mit Feststellung der Bilanz (BGHZ 80, 358). Die Verjährung eines Anspruchs des Pfandglä...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegangen w...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[575] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haushaltsgegenstände im Alleineigentum des anderen Ehegatten.

Rn 15 Sie können nach I 2 ausnahmsweise dann heraus verlangt werden, wenn der Nichteigentümer ihn zur Führung seines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung der Billigkeit entspricht. Rn 16 Ein abgesonderter Haushalt besteht dann, wenn ein Ehegatte entweder von dem anderen in der früheren Ehewohnung getrennt oder – ggf auch mit Dritten – in einer eigenen Wohnung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges Betriebsvermögen

Rn. 171 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zurechnungserfordernis: Die Frage der Zuordnung unbeweglicher WG zum BV stellt sich nur, wenn diese dem StPfl persönlich zuzurechnen sind (im Einzelnen s Rn 170ff). Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des StPfl bestimmt sind, gehören zum notwendigen BV (s Rn 125ff). Das gilt unabh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2169 BGB – Vermächtnis fremder Gegenstände.

Gesetzestext (1) Das Vermächtnis eines bestimmten Gegenstands ist unwirksam, soweit der Gegenstand zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, es sei denn, dass der Gegenstand dem Bedachten auch für den Fall zugewendet sein soll, dass er nicht zur Erbschaft gehört. (2) Hat der Erblasser nur den Besitz der vermachten Sache, so gilt im Zweifel der Besitz als vermacht, es...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1026 BGB – Teilung des dienenden Grundstücks.

Gesetzestext Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei. Rn 1 Während § 1025 die Folgen einer Teilung des herrschenden Grundstücks regelt, behandelt § 1026 die Teilung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2164 BGB – Erstreckung auf Zubehör und Ersatzansprüche.

Gesetzestext (1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör. (2) Hat der Erblasser wegen einer nach der Anordnung des Vermächtnisses erfolgten Beschädigung der Sache einen Anspruch auf Ersatz der Minderung des Wertes, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch. Rn 1 Wie §§ 311c, 926 erstreckt di...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 284 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[787] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassverwaltung.

Rn 7 Die Nachlassverwaltung ist eine Nachlasspflegschaft (sonstige Pflegschaft §§ 1882 ff) zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Auf die Nachlassverwaltung finden daher, soweit der besondere Zweck der Nachlassverwaltung dem nicht entgegensteht (RGZ 135, 305), die Vorschriften der Pflegschaft Anwendung und somit auch die Vorschriften der Betreuung, § 1888; insb a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsänderung im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel

Rz. 43 [Autor/Stand] Erfolgt die Nutzungsänderung durch den Erwerber des Grundstücks, ist fraglich, wen die Anzeigepflicht der Nutzungsänderung trifft. Den Veräußerer kann die Anzeigepflicht kaum treffen, weil er keine Kenntnis von der beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Erwerbers hat. Ihn trifft diesbezüglich auch keine Ermittlungspflicht. Rz. 44 [Autor/Stand] Der Erwerbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einzelne Entstehungsgründe.

Rn 108 Älteste Fallgruppe ist die Eröffnung bzw Duldung eines Verkehrs, zB in Gebäuden, auf Grundstücken oder Straßen (s insb RGZ 54, 53, 55 f; BGHZ 5, 378, 380 f; 108, 273, 274 f; 121, 367, 375; NJW 06, 2326; VersR 23, 66 Rz 11). Die Pflicht zur Sorge für Sicherheit und Schutz der Verkehrsteilnehmer trifft nicht ausschließlich den Eigentümer des Grundstücks, Gebäudes oder V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Treuepflichtverletzungen.

Rn 10 Die Verwirkung kommt neben dem in § 654 geregelten Fall der vertragswidrigen Doppeltätigkeit auch bei weiteren schweren Treuepflichtverletzungen in Betracht (Celle OLGR 09, 370). Die Rspr sieht Raum für eine entspr Anwendung der Rechtsfolge des § 654, falls die Pflichtverletzungen einen vergleichbaren Grad erreichen, insb den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 41 Ist ein schlechter Bauzustand eines Gebäudes durch vertragswidriges Vermieterverhalten verursacht, scheidet eine Kündigung aus (LG Frankfurt/M WuM 95, 441), entspr gilt für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (LG Köln WuM 89, 255). Fällt die Wohnung durch die Baumaßnahme weg, ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses denkbar (LG Hambur...mehr

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ZErb 08/2024, Bestellung ei... / 1 Gründe

I. Der verwitwete Erblasser hatte keine Kinder. Seine Eltern sind vorverstorben, seine Schwester hat die Erbschaft ausgeschlagen, weitere Geschwister hatte der Erblasser nicht. Das AG hat mit Beschl. v. 1.12.2021 für die unbekannten Erben des Erblassers Nachlasspflegschaft angeordnet und den Beschwerdeführer zum Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Baustellen und Bauarbeiten.

Rn 155 Sicherungspflichtiger bei Baustellen und Bauarbeiten ist in erster Linie der Bauherr (BGHZ 68, 169, 175; 120, 124, 128; WM 96, 835, 838; Brandbg BeckRS 09, 19318; Zweibr NJW-Spez 11, 622; bedenklich weitgehend Stuttg NJW 05, 2567 – in erster Linie zum Strafrecht, dazu Foerste NJW 05, 3182 ff; Ddorf BauR 12, 1970; Sonderfall: Bambg NJOZ 06, 1198, 1199 ff). Daneben tref...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1198 BGB – Zulässige Umwandlungen.

Gesetzestext 1Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. 2Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. Rn 1 Durch § 1198 1 wird klargestellt, dass die einzelnen Arten der Grundpfandrechte nicht verschiedene Rechte, sondern verschiedene Ausprägungen eines einheitlichen Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung im Öffentlichen Recht.

Rn 4 Vgl § 194 Rn 4. Der Zweck der Verjährung (§ 194 Rn 3) besteht im Öffentlichen Recht gleichermaßen und grds selbst dann, wenn Gläubiger und Schuldner juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind. Nach welchen Regeln sich hier die Verjährung richtet, wenn spezielle Vorschriften des einschlägigen Fachrechts fehlen, ist im Wege der Analogie zu entscheiden. Dabei ist na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. ABC der durchlaufenden Posten

Rn. 1557 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Agenturgeschäft Ein Tankstellenpächter, der Kraft- und Schmierstoffe im Namen und für Rechnung einer Mineralölfirma verkauft, betreibt Geschäfte, die insoweit durchlaufende Posten sind (BFH BStBl II 1974, 518). Arbeitgeber-Anteil Ermittelt der Hausgewerbetreibende seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG, dann sind die Vereinnahmung und Abführung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Regelungen.

Rn 21 Ausgangspunkt für das Verhältnis zu vertraglichen und vertragsähnlichen Ansprüchen (§ 311 II, III) ist der Grundsatz der Anspruchskonkurrenz, dh Delikts- und Vertragsansprüche sind unabhängig voneinander (hM, grundl BGHZ 9, 310; weiterhin zB BGHZ 162, 86, 93 f; 218, 22 Rz 30; NJW 21, 1883 Rz 10, alle mwN; Staud/J Hager Vorbem zu §§ 823 ff Rz 38 ff mwN auch zur aA). Das...mehr