Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 13 Der Verkäufer hat – vorbehaltlich IV – die vom Käufer gem I gewählte Art der Nacherfüllung so zu erbringen, dass er seine Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) erfüllt. Unterhalb der Schwelle dieses Wahlrechts entscheidet er, wie nacherfüllt wird (Celle NJW 13, 2203, 2204 [OLG Celle 19.12.2012 - 7 U 103/12]; MüKo/Westermann Rz 6, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Angebot und Annahme.

Rn 52 Das Einstellen der Ware verbunden mit dem Starten der Auktion durch den Verkäufer stellt die Abgabe eines verbindlichen Verkaufsangebots an denjenigen dar, der zum Zeitpunkt des Endes der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat (BGHZ 211, 331 = NJW 17, 469; BGH NJW 05, 54). Im Falle eines (verdeckten) Mindestpreises ist das Angebot aufschiebend durch das Erreichen dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entsprechung einer Probe oder eines Musters (Abs 3 S 1 Nr 3).

Rn 58a III 1 Nr 3 setzt die Vorgaben des Art 7 I lit b WKRL um und fordert als objektive Anforderung, dass die Kaufsache der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, welche dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt worden sind. Nach alter Rechtslage konnte darin bereits eine Art Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden (vgl Rn 28), nunmehr legt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dingliche Rechte.

Rn 10 Rechtsmängel: alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, zB Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 93, 396 [BGH 11.12.1992 - V ZR 204/91]), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH NJW 00, 803 [BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98]), Eigentumsübertragungsvormerkung (RG 149, 195, 197), Nacherbenvermerk (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8), Nutzungsbindungen nach dem WEG (BGH NJW 04, 364 [BGH 26....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. ›Rücktrittseinrede‹ (Abs 4 S 2, §§ 218 II, 214 II).

Rn 25 Nach allg Verjährungsrecht wäre der Käufer bei mangelhafter Lieferung gem § 215 bei Verjährung seines Anspruchs auf Nacherfüllung nur berechtigt, im Umfang eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts gem § 320 die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. IV 2 gewährt ihm das zusätzliche Recht, bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen iÜ die Zahlung des Kaufpreises vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Arten der Anlage.

Rn 2 Anzulegen ist unabhängig von seiner Herkunft das gesamte Barvermögen des Betreuten, dass nicht als Verfügungsgeld iSd § 1839 für die baldige Bestreitung von Ausgaben erforderlich ist, wie etwa für Miete und Lebensunterhalt. Unter Geld iSd § 1841 ist Bargeld, Schecks und Buchgeld, wie zB Forderungen aus einem Girokonto, zu verstehen (Staud/Veit § 1806 aF Rz 5). Unsichere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unentgeltlichkeitsabreden.

Rn 2 Der Halbteilungsgrundsatz kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Makler, wie es in den Fällen des sog ›An-die-Hand-Gebens‹ erfolgt, mit dem ersten Auftraggeber die Unentgeltlichkeit seiner Tätigkeit vereinbart und sich anschließend nur vom Käufer eine Provision versprechen lässt. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass selbst wenn in diesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorleistungspflicht.

Rn 13 Wegen seiner weiten Ausgestaltung muss das Verbot der Nr 2a restriktiv interpretiert werden (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 2 Rz 6, 10 f), so dass nicht jede Statuierung einer Vorleistungspflicht des Kunden unzulässig ist. Nur wenn die formularmäßige Vereinbarung der Vorleistungspflicht des Kunden einzig der Umgehung des Klauselverbots der Nr 2a dient, ist Nr 2 und nicht § 307...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 17 Brüssel Ia-VO

Art. 17 Brüssel Ia-VO(1) Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person, der Verbraucher, zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit unbeschadet des Artikels 6 und des Artikels 7 Nummer 5 nach diesem Abschn...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.7 Garantie, Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

Wer eine Sache kauft, mietet oder least oder ein (Bau-)Werk erstellen lässt, verbindet damit immer auch bestimmte Qualitätserwartungen an den Vertragsgegenstand. Werden sie enttäuscht, steht und fällt damit zwar noch nicht der ganze Vertrag; der Käufer (Mieter, Besteller) hat jedoch spezifische Rechte, die unter dem Begriff der (Mängel-)Gewährleistung zusammengefasst werden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm legt den persönlichen Anwendungsbereich der folgenden Vorschriften zum Halbteilungsgrundsatz im Hinblick auf den Maklerlohn fest. Es wird insoweit allein auf den Käufer abgestellt. Ist der Käufer Verbraucher (§ 13), finden die Schutzvorschriften Anwendung. Nicht entscheidend ist, ob der Makler als Unternehmer tätig wird oder welchen Status der Verkäufer hat. Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fehlschlagen.

Rn 12 Trotz Orientierung an § 11 Nr 10 lit b AGBG aF ist ›Fehlschlagen‹ gem der ratio legis enger zu interpretieren (BRHP/Faust Rz 34 f; MüKo/Westermann Rz 9; iE BTDrs 14/6040, 233 f). Es liegt vor, wenn: (1) Mangel nach Ablauf angemessener Frist nicht beseitigt ist (MüKo/Westermann Rz 10) – Basistatbestand, zB 3 erfolglose Nachbesserungsversuche bei Whirlpool mit ungenügend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 16 Zweck von III ist, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen, soweit die Vorlieferanten Unternehmer sind. Die Kette endet beim Erstverkäufer, spätestens beim Hersteller (Rn 4). Zugleich stellt III klar, dass der Käufer nicht unmittelbar ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 4 Unangemessen lang ist eine Frist, die wesentlich über den Tatbestand des § 147 II (s § 148 Rn 16) einschl einer sachlich gebotenen Überlegungszeit hinausgeht (BGH NJW 01, 303). Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Interessenabwägung zu bestimmen, die sich grds an den für den Vertragsgegenstand typischen Umständen orientiert (BGH NJW 01, 303 [BGH 13.09.2000 - VIII ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 446 gilt für den Sachkauf und den Kauf von Rechten, die gem § 453 III zum Besitz einer Sache berechtigen. Gleich stehen alle Kaufgegenstände des § 453, bei denen eine Übergabe von Sachen oder sachartigen Vermögenswerten stattfindet, zB Unternehmen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 2; zur aF BGHZ 138, 195, 204 f), Strom: Durchlaufen durch den Zähler entscheidet (Staud/Beckmann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Unmittelbar wird nur der Sachkauf geregelt (I 1); die Bestimmungen dazu (§§ 433–451) enthalten Sonderregeln für unbewegliche Sachen (zB §§ 436, 438, 448 II), die für den Schiffskauf entspr gelten (§ 452). § 453 I 1 ordnet die entspr Anwendung der Regeln zum Sachkauf ›auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen‹ an, wobei für den Verbrauchervertrag über den Kauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2380 BGB – Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf.

Gesetzestext 1Der Käufer trägt von dem Abschluss des Kaufs an die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der Erbschaftsgegenstände. 2Von diesem Zeitpunkt an gebühren ihm die Nutzungen und trägt er die Lasten. Rn 1 Schon mit Kaufabschluss geht nach der dispositiven Norm die Preisgefahr über und verteilen sich Nutzungen (§ 100) und Lasten neu. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3).

Rn 19 In der Ausprägung als Schadensersatz statt der Leistung (§ 281) haben beide Alternativen die Gemeinsamkeit, dass sie den Leistungsanspruch des Käufers aufheben; als sog kleiner Schadensersatz kann der Käufer aber wählen, die gelieferte Sache zu behalten (s § 280 Rn 53). Zueinander stehen sie nach dem Gesetzeswortlaut im Verhältnis der Alternativität (zu den Grenzen s §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss des Wertersatzes, III 1.

Rn 14 Auch für den Ausschluss des Wertersatzes gibt es drei Fallgruppen. (1.) Der zum Rücktritt berechtigende Mangel hat sich erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt, Nr 1 (vgl § 467 1 Hs 2 aF). Denn wenn sich der Mangel schon vorher gezeigt hätte, wäre der Empfänger wahrscheinlich schon vor der Verarbeitung zurückgetreten und hätte dann seine Pflicht durch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verkäuferhaftung.

Rn 5 Den Schuldner trifft die allgemeine Verkäuferhaftung. Das schließt nicht nur die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 437, 434, 435; dazu BGH NJW 13, 1735 [BGH 19.12.2012 - VIII ZR 117/12]), sondern auch die sonstige Haftung für Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff ein (Binder NJW 03, 393). Leistet der Schuldner überhaupt nicht (§§ 281 I, 323 I), so fehlt es gänzlich an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verbraucher.

Rn 5 S Legaldefinition in § 13 (zur Übereinstimmung s BTDrs 14/6040, 243). Kaufrechtsspezifisch sind für den Begriff ›Verbraucher‹ die Grundsätze in Rn 4 heranzuziehen, so dass nach dem objektivierten Empfängerhorizont §§ 474 ff für einen gewerblich auftretenden Käufer nicht gelten, auch wenn er Verbraucher ist (BGH NJW 05, 1045 f [BGH 22.12.2004 - VIII ZR 91/04]; Hamm MDR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Aktualisierungspflicht gem § 475b IV.

Rn 7a Mit Geltung zum 1.1.22 liegt durch die Ergänzung von I ein ersatzfähiger Mangel auch bei Verletzung der objektiven Aktualisierungspflicht nach § 475b IV vor, (s dazu § 475b Rn 7 ff). Im Gegensatz zum Mangel (Rn 7) wird der Regressanspruch allein durch die Verletzung der Aktualisierungspflicht im Verhältnis Verkäufer/Käufer (Verbraucher) ausgelöst. Folglich kann der Lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Parteien keine Rechtswahl gemäß Artikel 3 getroffen haben, bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht unbeschadet der Artikel 5 bis 8 wie folgt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 323 Abs 5 Satz 2 findet keine Anwendung. (2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden. (3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 Festgelegt wird der Anwendungsbereich durch die beiden von § 443 geregelten Typen der Garantie, für die Erfüllung von Anforderungen an eine Sache innerhalb und außerhalb des Mängelrechts (I) und den Fortbestand einer bestimmten Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer (II). Daraus folgt die Beschränkung auf den Kauf von Sachen und zu deren Besitz berechtigenden Rechten, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung.

Rn 34c Bereits nach bisherigem Verständnis konnte dem Käufer die Geltendmachung der Mängelgewährleistungsrechte bei verweigerter Ermöglichung der Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Sache und der zu ergreifenden Maßnahmen zur Nacherfüllung durch den Verkäufer verwehrt werden (vgl Nürnbg aaO). Nunmehr kann der Verkäufer den Zugang zur bzw die Herausgabe der Sache zur entspr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsschluss.

Rn 3 Der Verwahrungsvertrag kommt nach den allgemeinen Regeln mit der Einigung (Konsensualvertrag) zustande. Die Abgrenzung der unentgeltlichen Verwahrung von der ohne Rechtsbindungswillen übernommenen Gefälligkeit kann dabei im Einzelfall schwierig sein. Die Gestattung eines Kfz-Händlers ggü einem Dritten, ein Kfz auf dem Betriebsgelände zum Zwecke des Verkaufs abzustellen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einschränkungen.

Rn 32 In Rspr und Lit besteht Einigkeit darüber, dass die uneingeschränkte Anwendung der Saldotheorie in Einzelfällen zu nicht hinnehmbaren Ergebnissen führen kann. Hier spielt der Umstand eine wichtige Rolle, dass die für die Vertragsabwicklung maßgeblichen gesetzlichen Wertungsentscheidungen ganz überwiegend keinen Anklang in den Regeln des Bereicherungsausgleichs finden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt, System.

Rn 2 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung ist zu einem Wahlrecht des Käufers zwischen deren beiden Arten, der Nachbesserung und der Ersatzlieferung, ausgestaltet (I). Sie sind jeweils auf Kosten des Verkäufers zu erbringen (II). Im Falle des bestimmungsgemäßen Einbaus der Sache vor Offenbarung des Mangels ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Aufwand f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung, Begriff.

Rn 63 Die Montage muss als Verpflichtung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbart sein oder vom Käufer vorzunehmen sein (BTDrs 19/31116, 14; ›Soweit eine Montage durchzuführen ist‹); zur Abgrenzung vom Werkvertrag s Vor § 433 ff Rn 2 f. Sie ist wegen § 433 I 2 Hauptleistungspflicht des Verkäufers und umfasst alle Leistungen, die notwendig sind, dass der Käufer als Erg eine g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügung.

Rn 9 Nur ein- oder zweiseitig begründete rechtsgeschäftliche Verpflichtungen unterliegen dem Zustimmungserfordernis, nicht solche kraft Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Verfügungen (Staud/Thiele Rz 5). Die Beschränkungen beziehen sich auch nicht auf Maßnahmen der Zwangsvollstreckung der Gläubiger eines Ehegatten (BGH FamRZ 06, 856) und auch nicht auf Handlungen, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 15 Die Rechte aus der Garantie sind ›der Erklärung‹ des Garantiegebers, also ihr selbst, zu entnehmen; der Katalog beschreibt sie nur beispielhaft (s Rn 1). I Alt 2, die abstellt auf eine Erklärung des Garantiegebers ›in einer … einschlägigen Werbung‹, regelt die Konstellation, dass die erklärte Garantie hinter Werbeaussagen zurückbleibt; das Gesetz geht also vom Bestehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfängliche Störungen.

Rn 37 Nach altem Schuldrecht führte zudem der Umstand, dass eine Störung des Vertrages bereits bei Vertragsschluss vorlag, im Grundsatz zu einer von Fahrlässigkeit unabhängigen Haftung (s Schlechtriem/Schmidt-Kessel, Schuldrecht AT Rz 600; Ausn: Sachmängel beim Kauf). Während diese Haftung durch den neuen § 311a erheblich gemildert worden ist (s.o. Rn 17), ist es für anfängl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Fehlen eines Einflusses.

Rn 58 Die Ausn dürfte den Verkäufer angesichts der weiten und unklaren Fassung von III 3 nur selten entlasten (Kasper ZGS 07, 172, 180; Weiler WM 02, 1784, 1792 f). Ein Einfluss auf die Kaufentscheidung (liegt nicht vor, wenn Käufer zum Kauf zwar entschlossen, Vertrag aber noch nicht geschlossen worden ist) muss nachweislich ausgeschlossen sein (BGH BeckRS 21, 27059 Rz 11; B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm sieht für den Fall der einvernehmlichen Doppeltätigkeit des Maklers (vgl § 654 Rn 1) im Hinblick auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus eine entsprechende Verpflichtung der Maklerkunden im Hinblick auf den Maklerlohn vor (sog Halbteilungsgrundsatz). Die Maklerkunden sollen sich – auch in Ansehung der tatsächlichen Gegebenheiten beim Immobilienkauf, dass der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufschiebende und auflösende Bedingung.

Rn 2 § 158 unterscheidet Bedingungen zunächst nach der Art ihres Einflusses auf das Rechtsgeschäft. Die Wirkungen des Rechtsgeschäfts können mit Eintritt der Bedingung eintreten (aufschiebende oder Suspensivbedingung, I) oder zu diesem Zeitpunkt enden (auflösende oder Resolutivbedingung, II). Die Abgrenzung zwischen auflösender und aufschiebender Bedingung kann im Einzelfall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 15 Der einfache Eigentumsvorbehalt (EV) ist ein Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer einer beweglichen Sache. Zu Grunde liegt ein unbedingt abgeschlossener Kaufvertrag. Die dinglichen Erfüllungsgeschäfte (Übereignung der Kaufsache und Zahlung des Kaufpreises) werden in der Weise abgewickelt, dass die Sache sogleich übergeben wird und die Parteien eine dingliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis Berechtigter/Dritter.

Rn 7 Ist der Käufer im Besitz des Grundstücks, ohne das Eigentum erlangt zu haben, so hat der Berechtigte ab Ausübung den Herausgabeanspruch nach § 1100 (BGH NJW 92, 236). Die §§ 987 ff gelten entspr (BGHZ 87, 296; Lüke ZfJR 97, 245). Bösgläubig iSv § 990 ist der Käufer, wenn er das Vorkaufsrecht bei Besitzerlangung kennt. Eine Ausübung wird nicht vorausgesetzt (BGHZ 87, 296...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Der Eigentumsvorbehalt in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 33 Will ein Gläubiger des Verkäufers im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Eigentum des Verkäufers an der Kaufsache zugreifen, so ist er wegen des unmittelbaren Besitzes des Käufers (§§ 808, 809 ZPO) auf eine Pfändung des Herausgabeanspruchs beschränkt (§ 847 ZPO). Soweit die Gläubiger des Käufers die Zwangsvollstreckung betreiben, entsteht mangels Eigentum des Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1102 BGB – Befreiung des Käufers.

Gesetzestext Verliert der Käufer oder sein Rechtsnachfolger infolge der Geltendmachung des Vorkaufsrechts das Eigentum, so wird der Käufer, soweit der von ihm geschuldete Kaufpreis noch nicht berichtigt ist, von seiner Verpflichtung frei; den berichtigten Kaufpreis kann er nicht zurückfordern. Rn 1 Das System der §§ 1100 ff setzt voraus, dass der Dritte den Kaufpreis bereits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. MwSt.

Rn 33 Die Rechtslage bei Fehlen eines ausdrücklichen Ausweises von MwSt (zur entspr Verpflichtung des Verkäufers s § 437 Rn 65) ist str (vgl BGH NJW-RR 00, 1652; NJW 01, 2464). Im Ausgangspunkt ist die MwSt ›ein unselbstständiger Bestandteil des vereinbarten bürgerlich-rechtlichen Entgelts‹ und daher bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung im Kaufpreis enthalten, und zwar a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Regress.

Rn 10 Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Streithelfer entweder einen Regress befürchtet oder seinerseits Rückgriff nehmen kann. Der Verkäufer kann seinem von einem Abnehmer wegen eines Mangels belangten Käufer unter dem Blickpunkt seiner Eigenhaftung beitreten (§§ 478, 479 BGB). Aus dieser Erwägung ist der Verkäufer ferner zu einem Beitritt berechtigt, wenn d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wiederverkauf.

Rn 4 Darstellungen: Stoppel JZ 07, 218 ff; Ulbrich MDR 06, 1261 ff. Der gesetzlich bewusst nicht geregelte (BGHZ 110, 183, 191; BGH NJW 02, 506) Wiederverkauf betrifft die zum Wiederkauf umgekehrte Konstellation, dass der Käufer den Rückkauf durch den Verkäufer mit einseitiger Erklärung zustande bringen kann (vgl BGHZ 140, 218, 220; BGH NJW 84, 1568, 2569). Er wird vereinbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Struktur.

Rn 14 Die Rechte gemäß Nr 1–3 sind nicht gleichrangig, vielmehr gebührt der Nacherfüllung der Vorrang (Rn 15); daraus folgt die Notwendigkeit, dass der Käufer idR vor Ausübung der Rechte gemäß Nr 2 und 3 den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern muss (Rn 16). Unter Beachtung dieser Rangfolge bestimmt sich ihr Verhältnis untereinander nach den Regeln der elektiven Konkurrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Härtegründe auf Seiten des Landpächters.

Rn 4 Eine Härte wird bejaht, wenn weder ein Ersatzbetrieb noch Ersatzgrundstücke am Markt zu pachten sind. Unter Härtegründe fallen nicht: Investitionen des Landpächters, die ggf als wertverbessernde Verwendungen (§ 591) vom Verpächter zu kompensieren sind sowie üblicherweise aus der Beendigung der Pacht resultierende wirtschaftliche Nachteile.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Angemessene Pachterhöhung, § 588 III.

Rn 7 Hier wird im Gegensatz zu § 559 auf die Ertragssteigerung für den Pächter und nicht auf die Höhe der Investition des Verpächters abgestellt. Das Erhöhungsverlangen ist wie im Fall des § 558 auf Zustimmung gerichtet. Eine Überlegungsfrist ist nicht gesetzlich fixiert; sie wird mit 6 Monaten angenommen. Die Schriftform ist einzuhalten (§ 585a).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Drittaufwand

Rz. 189 [Autor/Stand] Trägt jemand – der Dritte – Kosten im Interesse einer anderen Person, spricht man von Drittaufwand. Die mit diesem Begriff verbundene Problematik betrifft primär das Ertragsteuerrecht: Kann derjenige, dem solche Ausgaben nützlich sind, sie wie eigene Aufwendungen steuermindernd geltend machen?[2] Die leider unterschiedlichen Antworten hängen davon ab, o...mehr