Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 2. Junge Finanzmittel

Abschließend stellt sich die Frage, ob junge Finanzmittel durch Umstrukturierungen im Verbund entstehen können. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG definieren sich junge Finanzmittel als der positive Saldo der eingelegten und der entnommenen Finanzmittel, welche dem Betrieb im Zeitpunkt der Steuerentstehung weniger als zwei Jahre zuzurechnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Einführung, Finanzmitteltest

Finanzmittel als Teil des Verwaltungsvermögens treten in den meisten Unternehmen regulär auf, da Finanzmittel für das Operativgeschäft grundsätzlich benötigt werden. Dieser Tatsache, dass jedes Unternehmen über Finanzmittel verfügen muss, trägt der Verwaltungsvermögenstest dahingehend Rechnung, dass ein Abzug des Sockelbetrages und eine Verrechnung mit den Verbindlichkeiten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / V. Schlussfolgerung

Es kann festgehalten werden, dass eine klare Abgrenzung vom Produktivvermögen, sonstigem Verwaltungsvermögen und den Finanzmitteln möglich ist, jedoch durch den Wortlaut des Gesetzes an sich nicht abschließend gegeben ist. Zudem ist in Fällen der Umstrukturierung keine exakte Rechtsklarheit zur aktuell geltenden Fassung der relevanten Vorschriften gegeben. Es bleibt abzuwarte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Entwicklungen beim ... / 2. Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (§ 45b EStG)

Die Neuregelung in § 45b EStG erweitert insb. für Kapitalerträge aus girosammelverwahrten Aktien den Umfang der in den Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben. Hierbei soll die Finanzverwaltung frühzeitig elektronisch über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten nach Maßgabe des § 93c AO in Kenntnis gesetzt werden. Die Regelung in § 45b EStG enthält zudem auc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.6 Übersicht über die Personengruppen

Rz. 28 Übersicht über die einzelnen Personengruppen: Gehbehinderte (Merkzeichen "G") und Gehörlose (Merkzeichen "Gl") haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr gegen Erwerb einer Wertmarke zu 91,00 EUR/Jahr bzw. 46,00 EUR/halbes Jahr wahlweise50 % Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG") haben Anspruch auf unentgeltliche B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 14.2 Besondere Zollverfahren

Neben den Zollverfahren (in die Waren nach dem UZK übergeführt werden können) "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" und "Ausfuhr" können Waren in "besondere Verfahren" übergeführt werden.[1] Die besonderen Verfahren (ohne Versand) ersetzen die alten vor Inkrattreten des UZK am 1.5.2016 bekannten Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gem. Art. 84 ZK. Besondere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.1 Zielsetzung, Nachrang (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 nimmt für die Eingliederungshilfe eine Begriffsdefinition in Anlehnung an die Regelung in § 76 vor. Hiermit wird eine Begriffsdefinition von sozialer Teilhabe und eine Abgrenzung der Leistungen der sozialen Teilhabe von anderen Leistungen vorgenommen. Ziel der Leistungen ist die Ermöglichung oder Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 9 Besteuerung des der Auslagerung vorangegangenen Umsatzes

Der Besteuerung unterliegt der letzte vor der Auslagerung liegende – zunächst steuerfreie – Umsatz. Dieser Umsatz muss nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Auslagerung stehen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Auslagerer. Dem Auslagerer obliegen auch die Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten für die Auslagerung. Besteuert werden die der Auslageru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 2 Gesellschafterbeschlüsse einer Kommanditgesellschaft

In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist für die Durchführung von Grundlagengeschäften (Änderung des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme neuer Gesellschafter, Wahl des Abschlussprüfers, Bestellung/Bindung/Abberufung von Liquidatoren, Auflösung der Gesellschaft u. a.) sowie von außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen (Einrichtung von Zweigniederlassungen, Aufnahme/Kündigung s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 2 Steuerbefreite Umsätze

Befreit sind: die Lieferung von Gegenständen, die in ein im Inland belegenes Umsatzsteuerlager eingelagert werden; die Lieferung von Gegenständen, die sich im Umsatzsteuerlager befinden (Lagerlieferungen); die Lieferung, die zu einem Zeitpunkt bewirkt wird, in dem die Gegenstände vom liefernden Unternehmer oder seinem Abnehmer von einem in ein anderes Umsatzsteuerlager beförder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 6 Gesellschafterbeschlüsse einer Aktiengesellschaft

Die Gesellschafter einer AG sind die Aktionäre, die mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Hauptversammlung zusammentreffen und auf dieser Hauptversammlung verschiedene Beschlüsse fassen. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Alle anderen Hauptversammlungen sind außerordentlich. Hinweis Virtuell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerlagerregelung / 15 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Um eine steuerliche Belastung zu vermeiden, ist die Einfuhr von in der Anlage 1 zum UStG genannten Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden sollen, steuerfrei.[1] Dabei reicht der Wille des Einführers, die eingeführten Gegenstände in ein solches Lager einzulagern, für die Gewährung der Steuerbefreiung aus. Praxis-Beispiel Einfuhr von Papierrollen Unternehm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 6 Sachzuwendungen sind regelmäßig lohnsteuerpflichtig

Ist die Arbeitgeberzuwendung keine "Aufmerksamkeit" und/oder greifen die steuerlichen Befreiungstatbestände nicht, ist jeder geldwerte Vorteil bzw. jedes Geschenk, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lässt, grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige Sachzuwendungen Bei der Arbeitgeberzuwendung handelt es sich um keine lohnsteuerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4.2 Anschaffungsnaher Aufwand

Für Baumaßnahmen, die in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, ist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Spezialvorschrift gegenüber § 255 HGB anzuwenden.[1] Daher ist zunächst zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfüllt sind. Hierbei sind alle getätigten Aufwendungen einzubeziehen, außer den in § 6 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.4 Konsignationslagerregelung – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Die Konsignationslagerregelung, die in Art. 17a MwStSystRL enthalten ist, gestaltet sich nach der RL 2018/2010 wie folgt: 1. Grundsatz Das innergemeinschaftliche Verbringen eines Gegenstands durch einen Unternehmer im Rahmen einer Konsignationslagerregelung ist nicht wie eine entgeltliche Lieferung zu behandeln. D.h. das innergemeinschaftliche Verbringen unter diesen Umständen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.6 Definition des Reihengeschäfts – Verhandlungsergebnis lt. RL 2018/2010

Das Reihengeschäft ist in einem neuen Art. 36a MwStSystRL (als spezifische Regelung nahe den Ortsregelungen für Lieferungen), ohne eine Verknüpfung mit dem Institut des Zertifzierten Steuerpflichtigen, definiert worden. Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbeweg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.2 Gegenstand und Geltungsbereich der MwSt

Das derzeitige MwSt-System teilt die grenzüberschreitende B2B-Lieferung von Waren für MwSt-Zwecke in zwei verschiedene Vorgänge: eine Befreiung im Abgangsmitgliedstaat der Ware und ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Bestimmungsmitgliedstaat. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass eine grenzüberschreitende B2B-Lieferung von Waren innerhalb der Union zu einer einzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 2.4 Uber & Co. – Revolution auf der Straße

Eine völlig neue Form der Personenbeförderung sorgt seit einiger Zeit weltweit für negatives Aufsehen in der Taxibranche. Mit milliardenschweren Investitionen drängen zum Leidwesen der ansässigen Beförderungsunternehmer sog. Ridesharing-Services wie Uber, Didi Chuxing oder Lyft auf den Markt, allen voran das US-amerikanische Dienstleistungsunternehmen Uber mit Sitz in San Fr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.3 Konsignationslagerregelung – Kommissionsvorschlag

Von einem Konsignationslager ("Call-off stock") wird gesprochen, wenn ein Lieferer Gegenstände in einen Mitgliedstaat verbringt, in dem er nicht ansässig ist, um sie zu einem späteren Zeitpunkt an einen bereits bekannten Erwerber zu verkaufen. Dies führte unionsrechtlich bis zum 31.12.2019 dazu, dass ein innergemeinschaftliches Verbringen des Lieferers im Abgangsmitgliedstaa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.1 Kernelemente des Vorschlags

Die Kernelemente des Vorschlags sind: Festschreibung des Bestimmungslandprinzips (ohne praktische Auswirkung), Wegfall der Aufspaltung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlichen Erwerb, Einführung des (besonders vertrauenswürdigen) "Zertifizierten Steuerpflichtigen" Wegfall der Steuerbefreiung für innergemeinscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.10 Explanatory Notes der EU-Kommission zu der Bedeutung der USt-IdNr. für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Die Explanatory Notes führen aus, dass der MwSt-Ausschuss einstimmig der Auffassung ist, dass mit der durch die RL 2018/1910 vorgenommenen Änderung von Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL eine materielle Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hinzugefügt wurde. Der Ausschuss ist einstimming der Auffassung, dass diese Ergänzung bede...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Sog. Aufmerksamkeiten sind überwiegend betrieblich veranlasste Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.1 Abschaffung der bisherigen sog. Versandhandelsregelung und Einführung neuer Fernverkaufsregelungen

Nach bisherigem Recht[1] galt eine besondere Bestimmung des Orts einer grenzüberschreitenden Lieferung innerhalb der EU für die Fälle, in denen der Lieferer Gegenstände – ausgenommen neue Fahrzeuge i. S. v. § 1b Abs. 2 und 3 UStG – in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet und der Abnehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nicht zu versteuern hatte (sog. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 2.1 Zertifizierter Steuerpflichtiger – Kommissionsvorschlag

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Konzept des zertifizierten Steuerpflichtigen (certified taxpayer, CTP) sah vor, dass die Finanzbehörde bescheinigen kann, dass ein bestimmtes Unternehmen insgesamt als zuverlässiger Steuerzahler gilt. CTP würdendann bestimmte Vereinfachungen (bei der Konsignationslagerregelung, bei Nachweisen der Steuerbefreiung innergemeinschaftliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 8.2.1 RL 2019/1995

Der inhaltliche Schwerpunkt der RL 2019/1995 liegt in der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattformen (Betreiber elektronischer Marktplätze) in die mehrwertsteuerliche Leistungskette ergeben, sowie in der Schaffung detaillierter Bestimmungen für die Anwendung des stark ausgeweiteten One-Stop-Shops (OSS). Hinsichtlich der P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.10 Stand der Beratungen auf EU-Ebene

Die Vorschläge der EU-Kommission für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem sind sehr umfangreich und wurden bisher auf Ratsebene gründlich geprüft und zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Dabei spielen auch die Auswirkungen auf die Administrierbarkeit und Kosten für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltungen eine erhebliche Rolle. Auch ist von großer Bedeutung, dass da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.4 Ort der Lieferung von Waren

Die allgemeinen Regeln für die Bestimmung des Ortes der Lieferung von Waren ohne Beförderung (der Ort, an dem die Waren sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden) und der Ort der Lieferung von Waren mit Transport (der Ort, an dem sich die Waren bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Waren befinden) bleiben unverändert. Eine neue Ausnahme von der allgemeinen Regel wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.6 Für die Zahlung der MwSt verantwortliche Person (Steuerschuldner)

Es bleibt bei dem Grundsatz des Art. 193, dass die MwSt von jedem Steuerpflichtigen, der eine steuerpflichtige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen bewirkt, geschuldet wird, es sei denn, in anderen Bestimmungen, die in Art. 193 aufgeführt sind, wird festgelegt, dass die MwSt von einer anderen Person geschuldet wird. Als Ausnahme von Art. 193 MwStSystRL wird ein neuer Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.2.2 Abzugsbeschränkungen

Erfüllen die Aufwendungen die grundsätzlichen Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs, ist zu prüfen, ob ein gesetzliches Abzugsverbot greift. In Betracht kommen hier § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (Geschenke) oder § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (unangemessener Repräsentationsaufwand). Geschenke[2] Da ein Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraussetzt, ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.4 Umsatzsteuerliche Inanspruchnahme von Internetplattformbetreibern bei Fernverkäufen über deren Plattform

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, z. B. eines Marktplatzes, einer Plattform, eines Portals o. ä., unterstützen, werden seit 1.7.2021 so behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert h...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.5 Art des Erwerbs

Rz. 81 Der Regelfall der Steuerbefreiung der Nr. 4a ist die Übertragung von Eigentum (ganz oder teilweise) an einer begünstigten Wohnung innerhalb des begünstigten Personenkreises zu Lebzeiten (nicht von Todes wegen). Der Erwerb eines Nutzungsrechts (z. B. Wohnrecht) ist nicht begünstigungsfähig (s. BFH vom 03.06.2014, BStBl II 2014, 806 bzgl. einer von Todes wegen erfolgten...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Approximation des beizulegenden Zeitwerts

Tz. 47 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Unter bestimmten Umständen können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Approximation des beizulegenden Zeitwerts herangezogen werden. Gemäß IAS 41.24 besteht diese Möglichkeit va., wenn lediglich eine geringe biologische Transformation seit dem erstmaligen Kostenanfall stattgefunden hat (IAS 41.24 (a)) oder der Einfluss der biologische...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.5 Kosten für die Erlangung des Erwerbs

Rz. 244 Abzugsfähig sind auch die weiteren Kosten zur Erlangung des Erwerbs. Hierzu zählen folgende Kosten: Rz. 245 Prozesskosten für einen Rechtsstreit, den der Erwerber führen muss, um als Erbe anerkannt zu werden, oder einzelne Nachlassgegenstände zu erlangen, sind als Erwerbskosten zu berücksichtigen (s. Hannes/Holtz in M/H/H, § 10 Rn. 61). Schwieriger ist die Beurteilung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Mehrfache Erwerbe gem. § 27 ErbStG

Rz. 14 Fällt bei Personen der Stkl. I von Todes wegen Vermögen an, das innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erwerb bereits von Personen der Stkl. I erworben wurde und für das eine Steuer zu erheben war, ermäßigt sich die für den erneuten Erwerb festzusetzende Steuer (s. § 27 Rn. 1 ff.). Hierzu zählen entsprechend Abs. 5 auch solche Erwerbe von Personen der Stkl. I, für d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Begünstigter Personenkreis und Art des Erwerbs

Rz. 93 Die Ausführungen zu Nr. 4a bzgl. des begünstigten Personenkreises (überlebender Ehegatte oder Lebenspartner, s. Rn. 65) gelten für die Nr. 4b Satz 1 entsprechend. Steuerfrei ist nach Satz 1 der Nr. 4b der Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund Erbfall, Vermächtnis, Auflage) innerhalb des begünstigten Personenkreises. Dies ist nach erbschaftsteuerlichen Grundsätzen (und...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe von Todes wegen

Rz. 8 Steuerschuldner bei Erwerben von Todes wegen (s. § 3 Rn. 10 ff. und § 6 Rn 1 ff. zur Vor- und Nacherbschaft) ist der Erwerber. Nach § 3 ErbStG gibt es verschiedene Arten des Erwerbs von Todes wegen. Beim Erwerb durch Erbanfall nach § 1922 BGB ist der Allein- bzw. Miterbe der Erwerber. Beim Vermächtniserwerb ist der Vermächtnisnehmer, beim Erwerb eines Erbersatzanspruch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Der Begriff des Erwerbs

Rz. 13 Sind mehrere Tatbestände von § 3 und/oder § 7 ErbStG erfüllt, so stellt sich die Frage, ob nur ein Erwerb oder ob mehrere Erwerbe vorliegen. Sind die Vermögensanfälle aus allen Erwerbsgründen positiv, so ist diese Frage i. d. R. ohne praktische Auswirkung, da ohnehin eine Zusammenrechnung gem. § 14 ErbStG erfolgen muss. Anders ist die Lage jedoch, wenn einer der Vermö...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Ausländische Erwerbe

Rz. 70 Während im deutschen Recht jede bedingte Erbeinsetzung gleichzeitig auch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft bedeutet, ist dies im ausländischen Recht nicht zwangsläufig der Fall. Daher ist § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG auf ausländische Erbeinsetzungen unter einer aufschiebenden Bedingung unter Umständen anwendbar. Nach der Rechtsprechung des BFH kommt es für...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Der erste Grundtatbestand: Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Fall ErbStG)

Rz. 10 An erster Stelle des steuerpflichtigen Erwerbs von Todes wegen steht der Erwerb durch Erbanfall. Mit dem Verweis auf § 1922 BGB ist der Erbfall kraft Gesamtrechtsnachfolge zum Haupttatbestand des Erbschaftsteuerrechts geworden. Im gesetzestechnischen Idealfall ist dies der Alleinerbe, in der Rechtswirklichkeit sind dies meist die (mehreren) Miterben als Erbengemeinsch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erwerb von Auslandsvermögen

Rz. 22 Die Anwendung der Vorschrift des § 21 ErbStG setzt voraus, dass Auslandsvermögen erworben wird. Der Begriff des Auslandsvermögens ist definiert in § 21 Abs. 2 ErbStG. Zum Begriff des Auslandsvermögens s. Rn. 85 ff. Rz. 23 Auch beim ausschließlichen Erwerb von Inlandsvermögen kann eine Doppelbesteuerung eingreifen, wenn ein ausländischer Staat auf dieses Inlandsvermögen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Erwerb von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 14 Der Begriff Erwerb von Todes wegen stellt eine Sammelbezeichnung diverser Vorgänge dar, die durch das Ableben einer natürlichen Person (Erbfall) ausgelöst werden. Die Liquidation einer juristischen Person fällt nicht darunter, ebenso wenig der Erwerb bei Aufhebung einer Stiftung, der gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG eine freigebige Zuwendung darstellt. Die einzelnen Erwer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erwerb

Rz. 16 Entsprechend dem Gesetzeswortlaut muss jeder – bereits eingetretene – Erwerb angezeigt werden. Stringent ausgelegt bedeutet dies auch jedes Geburtstagsgeschenk oder beispielsweise der Taschengeldzuschuss der Großeltern. Die Masse der Erwerbe wird jedoch infolge der hohen (persönlichen) Freibeträge (§§ 13, 16 ErbStG) sowieso von einer Steuerfestsetzung verschont bleibe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Letzterwerb ist Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 16.07.1997, BStBl II 1997, 625 Rz. 20 Nach seinem Wortlaut ist § 27 ErbStG nur für Erwerbe von Todes wegen (z. B. Erbe, Vermächtnis) anwendbar. Dennoch ist von der Literatur vereinzelt vertreten worden, dass aufgrund von § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschrift auch auf Schenkungen unter Lebenden anwendbar sei. Dieser Auffassung hat sich der BFH in ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

1 Allgemeines Rz. 1 Die Erbschaftsteuer knüpft an den Übergang von Vermögen auf eine andere Person an. Durch die Anknüpfung an die Verkehrswerte und Steuersätze bis zu 50 % ist die Steuer so bemessen, dass die Steuer regelmäßig nicht aus den Vermögenserträgen bestreitbar ist, sondern der Vermögensstamm selbst angegriffen werden muss. Die Erbschaftsteuer erfüllt damit bewusst ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.2 Begünstigter Personenkreis und Art des Erwerbs

Rz. 132 Zum begünstigten Personenkreis zählen: Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 (s. § 15 Rn. 29): Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 (Enkel vorverstorbener Kinder, nicht Urenkel und weitere Abkömmlinge). Fraglich ist die Anwendung des vorstehenden Personenkreises im Nacherbfall aufgrund des Ablebens des Vorerben (bspw. bei Erwer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Erwerbe von einer Erbengemeinschaft (§ 35 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 17 Nach § 35 Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden von einer Erbengemeinschaft das FA zuständig, das für die Bearbeitung des die Erbengemeinschaft überhaupt erst begründenden Erwerbs zuständig ist oder wäre. Dabei wird aus Zweckmäßigkeitsgründen das FA mit der Aufgabe betraut, welches sowieso schon über Kenntnisse im Zusammenhang mi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Herkunft aus späteren Erwerben

Rz. 64 Weitere Erwerbe innerhalb von zehn Jahren nach dem zu besteuernden Erwerb sind bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 28a Abs. 4 ErbStG zu berücksichtigen. Diese Regelung soll Gestaltungen vermeiden, die eine zeitlich gestreckte Übertragung – erst begünstigtes und später nicht begünstigtes Vermögen – vorsehen (BT-Drs. 18/5923, 35). Dadurch kann, je nac...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Bedingter Erwerb (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG)

Rz. 32 Für aufschiebend bedingte, befristete und betagte Erwerbe sowie Erwerbsansprüche enthält § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG eine vom Todeszeitpunkt abweichende Bestimmung des Steuerentstehungszeitpunkts (vgl. Schmid, ZEV 2015, 387 (388)). Eine wichtige Funktion von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG ist es, die Steuerentstehung mit dem Zeitpunkt der Bewertung zu harmoni...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.2.2 Erwerb infolge Bedingungseintritt

Rz. 453 Im Unterschied zur bedingten Erbeneinsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG (Beispiel: Das Testament sieht vor, dass die Erbeinsetzung bzw. die Stellung als Vermächtnisnehmer mit Bestehen der Meisterprüfung erfolgt.) sind die im 2. Tatbestand des § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG genannten Fälle der Bedingung solche, dass ein Dritter (s. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG: "jemand") aufgr...mehr