Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1, 2 EStG)

Rn. 338 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Betreuungsfreibetrag (genauer: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wurde ab VZ 2000 (Gesetz zur Familienförderung v 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552) zusätzlich zum Kinderfreibetrag eingeführt, um den Anforderungen des BVerfG BStBl II 1999, 182 Rechnung zu tragen. Danach muss die geminderte Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Berücksichtigung periodenübergreifender Zusammenhänge

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen des StPfl zerlegt § 2 Abs 7 EStG in jährliche Teilbeträge, die Steuer entsteht für jedes Kj neu (§ 36 Abs 1 EStG). Das EStG berücksichtigt aber auch periodenübergreifende Zusammenhänge. Beispiele: Verlustabzug durch Verlustrücktrag ins vorangegangene Jahr und Verlustvortrag in spätere Jahre nach Maßgabe des § 10d EStG Zulassung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Unechte" Sonderausgaben (= "Quasi-Sonderausgaben")

Rn. 317 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie unterscheiden sich von den Sonderausgaben ieS dadurch, dass sie nicht zwangsläufig anfallen, sondern eher Freibeträge und damit Steuervergünstigungen sind. Hierher gehören § 10d EStG: Überperiodischer Verlustausgleich, primär im Weg des Verlustrücktrags (betragsbegrenzt, § 10d Abs 1 EStG), sekundär im Wege des Verlustvortrags (zeitlich u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 318 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abzugsbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen enthalten §§ 33–33c EStG. Die Abzugsbeträge mindern dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte (§§ 2 Abs 4 EStG). Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften (Rechtslage ab VZ 2010): § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG: außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen § 33b EStG: P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 23 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der vorläufigen Kennzeichnung des Einkommens als Maß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist der einkommensteuerliche Einkommensbegriff noch nicht zureichend umschrieben. Insbesondere ist noch zu berücksichtigen: Bestimmte Vermögenszuwachsarten werden nicht erfasst (s Rn 24–29). Bestimmte Abzugsbeträge werden zusätzlich berücksichtigt (s R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Kinderfreibetrag beträgt 1falls es sich um zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner handelt und das Kind zu beiden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG)

Rn. 320 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 33a EStG typisiert besonders häufig vorkommende außergewöhnliche Belastungen und ist insoweit speziell gegenüber § 33 EStG (§ 33a Abs 4 EStG). Dabei betrifft: § 33a Abs 1 EStG: Aufwendungen für Unterhalt und/oder eine Berufsausbildung einer dem StPfl oder seinem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigten Person § 33a Abs 2 EStG: Aufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 2 Abs 5a S 1 EStG

Rn. 348f Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit es außersteuerliche Rechtsnormen betrifft, werden bei folgenden Begriffen bestimmte Beträge hinzuaddiert: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zvE. Rn. 348g Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Außersteuerliche" Rechtsnormen sind insbesondere solche des Sozialrechts, die an einkommensteuerliche Begriffe anknüpfen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Einkommensermittlung bei abweichendem Wj

Rn. 360 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Weil das EStG die jeweilige Steuerschuld nach dem jährlichen zvE des StPfl bemisst und weil nach § 2 Abs 7 S 2 EStG als Jahreseinkommen nur das Kj-Einkommen gelten kann, müssen Einkünfte des StPfl, die nach einer das Kj übergreifenden Periode ermittelt sind, auf Kj-Einkommensbeträge umgerechnet werden. Rn. 361 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vom Aufteilungs- und Abzugsverbot zum Aufteilungsgebot

Rn. 304 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Vom Gesamtbetrag der Einkünfte können nur die in § 2 Abs 4 EStG genannten Posten abgezogen werden. Eine andere Frage ist, ob § 12 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot enthält. Diese Frage bejahte der BFH in jahrzehntelanger Rspr (GrS BFH BStBl II 1971, 17; 1979, 213; 1990, 49; s § 12 Rn 126ff (Wienbergen)), änderte diese aber s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 u 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 u 4 EStG, § 10c u § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeitlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 450 EUR sein und im Kalenderjahr 5 400 EUR nicht übers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinsame Regelungen für Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 3ff EStG)

Rn. 343 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 An gemeinsamen Regelungen für Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag sind hervorzuheben:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. "Echte" Sonderausgaben

Rn. 313 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zu ihnen gehören die in den §§ 10, 10b u 10c EStG genannten Abzugsposten. Die Grundnorm bildet § 10 EStG. In ihr sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufwendungen zusammengestellt. Den Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie eine endgültige wirtschaftliche Belastung des StPfl voraussetzen. Ausgaben, die als Gegenleistung für den Erwerb eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Begrenzung des Abzugs der Zuwendungen als Sonderausgaben der Höhe nach (§ 10b Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die genannten Zuwendungen können nicht unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist einheitlich für alle Zuwendungen auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt, vgl dazu R 10b.3 Abs 1 EStR 2012. Bei dem Gesamtbetrag der Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen können gemäß § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 3. Entwicklungen auf EU-Ebene

Rz. 11 [Autor/Stand] Frühe Entwicklungen. Bereits im Jahr 1977 wurde auf europäischer Ebene die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern vereinbart, die durch "Praktiken der Steuerhinterziehung und Steuerflucht über die Grenzen" und Verstößen "gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit" motiviert war.[2] Hi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zusätzlich zum Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 EStG gibt es für Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung – auch einer Förderstiftung – einen besonderen Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG von 1 000 000 EUR (Stiftungsspendenabzug). So kann auf entsprechenden Antrag der Abzug der Zuwendung/Spende im Veranlagungszeitraum der Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die "Mindestbesteuerung" in § 2 Abs 3 S 2–8 EStG aF (s Rn 200) wurde aufgehoben (Art 1 Nr 1, Art 8 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG (v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840). Im Gegenzug allerding wurde aber die Beschränkung des überperiodischen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 124 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der ESt unterliegen nach § 2 Abs 1 S 1 EStG die Einkünfte "des StPfl" (Grundsatz der Individualbesteuerung). Dieser Grundsatz beherrscht das EStG (BVerfG BStBl I 1957, 193). Jede natürliche Person ist aus der Sicht des ESt-Rechts gesondert zu betrachten. Dies bedeutet: Sonderung der Einkünfte: Alle Einkünfte sind nach den Personen zu sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 138i AO

"Soweit von nach den §§ 138f bis 138h mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Sinne des § 138d Absatz 2 Steuern betroffen sind, die von Landesfinanzbehörden oder Gemeinden verwaltet werden, teilt das Bundeszentralamt für Steuern den für die Nutzer zuständigen Finanzbehörden der Länder im automatisierten Verfahren unter Angabe der Registriernummer und der Off...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). Sie gehören vie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allgemein zu § 2 EStG (ab 2000):

Marx, Der Verlustabzug im Erbfall und die "Rspr der ruhigen Hand", DB 2001, 2364; Beiser, die Gleichheit in der Pensionsbesteuerung, DB 2002, 703; Fischer, Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten, NWB F 3, 11 985; Höreth/Schiegl/Zipfel, Was wird aus der Rentenbesteuerung?, BB 2002, 1565; Stein, Praxisfragen zur Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / IX. Anlage Mobilitätsprämie

Die Anlage "Mobilitätsprämie" wurde neu aufgelegt. Dies ist vor dem Hintergrund erfolgt, als durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2886) neben der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale auch erstmalig eine Mobilitätsprämie zur Anwendung kommt. Die Mobilitätsprämie dient den Pendlern, die mit ihrem zu v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.2 Inlandsfälle

Rz. 30 Die Information über ID-Nr., Konto- und Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge oder seines Treuhänders (bzw. über dessen ID-Nr.) liegt der meldepflichtigen Stelle bei Inlandssachverhalten regelmäßig vor, da diese Daten von den depotführenden Kreditinstituten im Rahmen der Konto-/Depoteröffnung verpflichtend nach § 154 Abs. 2 S. 1 und Abs. 2a AO erhoben werden m...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 751 Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 4.30: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 381 Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.17: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 392 Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.21: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 391 Muster 4.20: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 4.20: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandan...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 380 Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Einkommen aus Vermögen

Rz. 229 Einkünfte aus Vermögen, z.B. Zinsen oder auch sonstige Gebrauchsvorteile, sind ggf. dem Einkommen des Berechtigten zuzurechnen.[256] Rz. 230 Nach Scheidung der Ehe ist ggf. durch den Berechtigten auch der Stamm des Vermögens zu verwerten, es sei denn, die Verwertung ist unwirtschaftlich oder wäre unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Einkommen des Berechtigten

Rz. 565 Die Höhe des ggf. anteilig zu berücksichtigenden Einkommens hängt insbesondere davon ab, in welchem Maß der Betreuende von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.[658] Grundsätzlich gilt aber, dass aus dieser Erwerbstätigkeit erzielte Einkünfte nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben. Über die Höhe ihrer Anrechnung ist gemäß § 1577 Abs. 2 BGB nach Treu und Glauben...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 750 Muster 4.29: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 4.29: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreichten Alter der Kinder seien Sie nicht mehr unte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Berechnung von Einkünften aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 236 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 382 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Vorteile und Nachteile des Realsplitting

Rz. 1005 Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldn...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 752 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Grundsicherung gemäß SGB XII

Rz. 1031 Personen ab Erreichen der Altersgrenze (siehe die Tabelle in § 41 Abs. 2 SGB XII) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs (§ 41 Abs. 1 und 3 SGB XII), haben nach dem SGB XII (früher Grundsicherungsgesetz)[1191] einen eigenen Sozialleistungsanspruch, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen decken kö...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Das Kindergeld beim Wechselmodell

Rz. 183 Es ist in Literatur und Rechtsprechung außerordentlich umstritten, wie die Aufteilung des Kindergeldes beim Wechselmodell erfolgt.[197] Es wird die Auffassung vertreten, dass dem einkommensschwächeren Elternteil ein seinem Einkommen entsprechender Prozentsatz angerechnet wird.[198] Würde sich der entsprechende Elternteil wegen seines geringeren Einkommens lediglich mi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 394 Die Gründe des Zahlungsantrags "Unterhalt wegen Kindesbetreuung" sind folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 395 Muster 4.22: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Muster 4.22: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es ____________...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 123 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen. Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung auffordert, gi...mehr