Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Berücksichtigung von Ehegattenunterhalt

Rz. 95 Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile[124] Rz. 96 Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhalt...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Tatsache der Volljährigkeit führt zu einer Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf das volljährige Kind, das das Fortbestehen der rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs und seine Bedürftigkeit darlegen muss, auch in einem Abänderungsverfahren des Unterhaltspflichtigen. Rz. 173 Begründet wird diese zu Lasten des Kindes geänderte Beweislastverteilung ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Mitteilungspflichten nach geschlossenem Vergleich

Rz. 164 Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Teils erhöht sich bei geschlossenen Unterhaltsvergleichen.[251] Der Unterhaltsberechtigte ist im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren. Eine Pflicht zur ungefr...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Erwerbsobliegenheit während Übergangszeiten

Rz. 70 Oftmals schließen die einzelnen Schul- und Ausbildungsabschnitte nicht nahtlos aneinander an, sondern es treten zeitliche Lücken auf. Die Rechtsprechung zu der Frage, wie diese Lücken unterhaltsrechtlich zu behandeln sind, ist noch uneinheitlich:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Auswirkungen der Arbeitslosigkeit eines Ehegatten auf den Unterhaltsanspruch

Rz. 26 Grundsätzlich besteht im Ehegattenunterhaltsrecht eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit beider Ehegatten (dazu siehe § 3 Rdn 50) Die Anrechnung fiktiver Einkünfte erfolgt für Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger nach vergleichbaren Grundsätzen.[32] Daher entlastet Arbeitslosigkeit im Regelfall nicht von der Unterhaltsverpflichtung.[33] 1. Bewerbungsbemühungen R...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Kosten des Kindergartens

Rz. 53 Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind zum Bedarf eines Kindes zu rechnen und stellen grundsätzlich keine berufsbedingten Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar.[69] Rz. 54 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Inhalt der geschuldeten Auskunft

Rz. 39 Der Inhalt der geschuldeten Auskunft wird nicht zuletzt daraus bestimmt, was der Auskunftsberechtigte fordert ("auf Verlangen"). Um Streitigkeiten und Auslegungsprobleme zu vermeiden, ist bereits bei der Formulierung des Auskunftsbegehrens auf eine präzise Konkretisierung zu achten, die Inhalt und Umfang der Auskunft nicht in das Belieben des Auskunftspflichtigen stel...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Antrag auf Abänderung, § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 203 Auf Antrag gemäß § 54 Abs. 1 FamFG kann die einstweilige Anordnung aufgehoben oder geändert werden. Der Antrag muss begründet werden.[214] Der Antrag ist nachrangig ggü. dem Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG.[215] Rz. 204 Nicht abschließend geklärt ist, ob in Unterhaltsverfahren bei aufgrund mündlicher Verhandlung ergangener Entscheidung für eine...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / e) Gerichtlicher Abänderungsantrag des Unterhaltspflichtigen aus anderen Gründen

Rz. 251 In der Praxis weit verbreitet ist der Irrtum, dieses Problem könne "nebenbei" bei der nächsten anderweitigen Änderung des Titels mit behoben werden. Rz. 252 Erhebt der Unterhaltspflichtige aus anderen Gründen – z.B. wegen der Verringerung seines Einkommens oder wegen einer Erhöhung des Eigeneinkommens der Berechtigten – eine (zulässige) Abänderungsklage, so ist damit ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / IX. Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB

Rz. 109 Besteht ein Unterhaltsanspruch, stellt sich in der Praxis die Frage, ob dieser Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB in der Höhe eingeschränkt (Begrenzung) oder seine zeitliche Wirkung begrenzt werden soll (Befristung). Aus § 1578b BGB ergibt sich, dass nach der gesetzlichen Konzeption die Befristung des Unterhalts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt. Das Fa...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IX. Erneute Auskunft (§ 1605 Abs. 2)

Rz. 63 Vor Ablauf von zwei Jahren kann eine wiederholte Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Rz. 64 Praxistipp: Ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsberechtigten vor Ablauf der Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB löst nicht die Wirkung des § 1613 Abs....mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / B. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten

Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, so kann dies unter den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB zur Reduzierung oder gar zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen; siehe § 14 Rdn 268). Rz. 3 Praxistipp:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VIII. Mittelbare Auswirkungen des Wechselmodells auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 73 Ein Wechselmodell hat auch Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach § 1570 BGB, denn beim echten Wechselmodell gibt es keinen betreuenden Elternteil im Sinne dieser Vorschrift. Im Vergleich zum Residenzmodell verschieben sich die Belastungen der Eltern durch die Betreuung der Kinder, so dass fraglich ist, ob sich ein auf § 1570 BGB gestützter Unterha...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Außenverhältnis

Rz. 161 Die Trennung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen im Außenverhältnis zur Bank. Ein erster Ansatz für den anwaltlichen Berater dieses Ehegatten kann einmal darin gesehen werden, die Unwirksamkeit der Mithaftung dieses Ehegatten darzulegen. Hierfür gelten die folgenden Kriterien:[172]mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Einkommensverhältnisse

Rz. 4 Maßgeblich für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG), wobei gem. § 43 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages abzustellen ist.[2] Im Hinblick auf die weiteren in § 43 Abs. 1 FamGKG zur Wertfestsetzung angeführten Kriterien des "Umfangs und der Bedeutung der Sache" ist keine ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Belastungen mindern den Wohnwert

Rz. 97 Der in die Unterhaltsberechnung einzustellende Wohnwert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzurechnenden Nutzungsvorteil der Immobilie und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung, die der in der Wohnung verbliebene Ehegatte trägt. Rz. 98 Übersteigen die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Kosten den Wohnwert, ist beim angemessen...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / D. Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht, §§ 235, 236 FamFG

Rz. 98 Das FamFG hat mit den §§ 235, 236 FamFG eine neue Form einer rein verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritter geschaffen.[152] Die Verpflichtung des Familiengerichts auf Antrag nach § 235 Abs. 2 FamFG Auskünfte über das Einkommen und Vermögen beim Unterhaltspflichtigen einzuholen führt zu keiner Durchbrechung des Prinzips der Dispositionsmaxime ...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Haftungsverteilung zwischen den Eltern beim besonderen Kindesbedarf

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§ 17 Feststellung des berei... / 5. Altersteilzeit und Vorruhestand

Rz. 35 Auch hier gilt der unterhaltsrechtliche Grundsatz, dass eine selbst herbeigeführte Verminderung der Leistungsfähigkeit nach Treu und Glauben unbeachtlich ist, wenn die betreffende Person unterhaltsrechtlich verantwortungslos oder zumindest leichtfertig gehandelt hat. Regelmäßig liegt daher eine unterhaltsrechtliche Obliegenheitsverletzung mit der Folge des Ansatzes de...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Der Grundgedanke des Doppelverwertungsverbots

Rz. 27 Da Geld nur einmal ausgegeben werden kann, besteht jedenfalls über den Grundgedanken des Doppelverwertungsverbots Einigkeit: Wenn Einmalzahlungen bereits auf das Einkommen umgelegt und bei der Festsetzung des Unterhalts angerechnet worden sind, kann der gleiche Betrag nicht noch einmal als Kapitalbetrag im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden![23] Eine doppelte Tei...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 5. Fiktive Einkünfte eines Elternteils

Rz. 103 In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein Elternteil lediglich teilschichtig arbeitet, obwohl er im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten volljährigen Kind zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet wäre. Die Behandlung dieser Fälle ist bislang unbefriedigend gelöst.[132] Rz. 104 OLG Hamm, Beschl. v. 12.3.2012 – 4 UF 232/11 [133] Zitat … bb) Die Mutter...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Quotenunterhalt

Rz. 29 Auch wenn sich der Bedarf nach den immer in der Vergangenheit liegenden ehelichen Lebensverhältnissen richtet, wird in der Praxis in den meisten Fällen vereinfachend der Unterhalt nach einer Quote aus der Differenz der aktuellen beiderseitigen Einkünfte der Ehegatten gebildet (sog. Quotenunterhalt), ohne dass gesondert auf die in der Vergangenheit liegenden Einkommens...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten

Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, in der gemeinsame Kinder geboren werden, so wird dies wegen der sich damit zeigenden Verfestigung i.d.R. zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen ( § 1579 BGB ; siehe § 14 Rdn 268). Rz. 3 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IX. Rang des Unterhaltsanspruchs

Rz. 119 Die gesetzliche Rangfolgeregelung findet sich in § 1609 BGB und § 1582 BGB. Ehegattenunterhalt unterfällt entweder dem zweiten Rang nach § 1609 Nr. 2 BGB oder dem dritten Rang nach § 1609 Nr. 3 BGB und rangiert damit hinter dem Minderjährigenunterhalt nach § 1609 Nr. 1 BGB. Rz. 120 Praxistipp:mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / I. Gesetzliche Abgaben und Krankenversicherungsbeiträge

Rz. 15 Abzuziehen sind daher die gesetzlichen Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, soweit Kirchensteuerpflicht besteht), der Solidaritätszuschlag und die gesetzlichen Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) abzuziehen. Beim Minderjährigenunterhalt sind Aufwendungen für die private Krankenzusatzversicherung jedenfalls dann nicht anzu...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / dd) Betreuung durch andere Verwandte

Rz. 39 Wird das Kind bereits tatsächlich durch einen Verwandten (z.B. Großmutter) zeitweise betreut, ist es durchaus sachgerecht, dieses funktionierende Modell der Kinderbetreuung aufrechtzuerhalten – auch im Interesse des betreuenden Elternteils, der damit seine bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit weiter sicherstellen kann. Diese freiwilligen Betreuungsleistungen können durch...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 7. Keine Anrechnung des Wohnvorteils beim mietfreien Wohnen des Unterhaltsberechtigten im Hause eines Dritten

Rz. 116 Wird eine Immobilie bewohnt, die im Eigentum eines Dritten (z.B. der Eltern) steht, so stellt dies unterhaltsrechtlich eine freiwillige Leistung dar. Freiwillige Zuwendungen Dritter werden unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen angesehen, erhöhen daher weder die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen noch mindern sie den Bedarf des Unterhaltsberechtigten. Best...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / II. Beschränkung auf den Betrag bei alleiniger Haftung

Rz. 90 In seinem Beschl. v. 15.2.2017 – XII ZB 201/16 [121] hat der BGH erneut betont, dass die Unterhaltspflicht bei anteiliger Haftung auf den Betrag begrenzt ist, den der Unterhaltspflichtige bei alleiniger Unterhaltshaftung auf der Grundlage seines Einkommens zu zahlen hätte. Rz. 91 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / gg) Entbehrlichkeit einer Mahnung

Rz. 25 Nach Treu und Glauben ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die Unterhaltsleistung eindeutig und endgültig verweigert (sog. "Selbstmahnung"). Dann tritt Verzug ein ab dem Zeitpunkt der Erfüllungsverweigerung.[26] Reagiert der Verpflichtete lediglich auf eine Zahlungsaufforderung nicht, stellt dies allein aber noch keine Unterhaltsverweigerung dar, die den V...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Basisunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB

Rz. 23 Der Unterhaltsanspruch des § 1570 Abs. 1 BGB stützt sich allein auf die Betreuung des Kindes (kindbezogene Gründe). In § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB wird ein verbindlicher Basisunterhalt gewährt, der aber auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt ist. Rz. 24 Eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils besteht hier selbst bei bestehender Fremdbetreuungsm...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / C. Checkliste VKH-Nachsorge

Rz. 54 Es macht es Sinn, wenn der oder die Verfahrensbevollmächtigte soweit möglich Vorkehrungen trifft, um nicht nur dem Mandanten Schwierigkeiten zu ersparen, der hier leicht die Übersicht verlieren kann, sondern auch sich selbst unnötige und unbezahlte Mehrarbeit zu ersparen. Denn der Verfahrensbevollmächtigte wird auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens da...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 282 Voraussetzung ist ein vorsätzlich begangenes Verbrechen oder schweres Vergehen des Unterhaltsberechtigten, das sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet.[466] Rz. 283 Bei wiederholten schwerwiegenden Beleidigungen und Verleumdungen ist § 1579 Nr. 3 BGB insbesondere dann erfüllt, wenn derartige Ehrverletzungen mit nachteiligen Auswirkun...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 314 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Rz. 315 Bei der Billigkeitsabwägung im Einzelfall sind die Kindesbelange zu wahren und die Kindesbetreuung ist bes...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / I. Familienunterhalt der Ehegatten

Rz. 2 Der mit seiner Familie in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte schuldet den übrigen Familienmitgliedern Familienunterhalt (§§ 1360, 1360 a BGB). Praktische Bedeutung hat der Anspruch auf Familienunterhalt nicht in der Form eines Zahlungsanspruches gegen den anderen Ehegatten. Relevant wird dieser Anspruch aber als "Rechenposition" im Rahmen sog. unterhaltsrechtlich...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 8. Nachteil durch verringerte Altersversorgung

Rz. 149 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften mit der von Versorgungsnachteilen.[213] Rz. 150 Praxistipp: Diese Fragen werden erst dann praktisch relevant, wenn die Unterhaltsberechtigte Auch der der Bezug einer Erwerbsminderungsrente (Erwerbsunf...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / III. Mitwirkungspflichten und Auflagen im Verfahrenskostenhilfeformular

Rz. 8 Der Antragsteller ist zur Mitwirkung verpflichtet. Geschieht dies nicht, ist mit der Ablehnung des Antrags zu rechnen. BGH, Beschl. v. 16.11.2017 – IX ZA 21/17 Zitat Prozesskostenhilfe kann mangels Bedürftigkeit nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller, der nach eigenen Angaben weder über Einkommen noch Vermögen verfügt, nicht darlegt, wie er seinen Lebensunterhalt ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Voraussetzungen für die rückwirkende Durchsetzung von Unterhalt

Rz. 7 Unterhalt kann rückwirkend seit einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit nur dann durchgesetzt werden, wenn entwedermehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 156 Die Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile zwar kausal auf Entwicklungen und Umstände vor der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind, sich aber erst danach auswirken. Solch...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / I. Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 5 Mit der Zustellung des Scheidungsantrages beginnt der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB.[4] Dies ist das gesetzliche Korrelat zum Ende der Beteiligung an den Rentenanwartschaften des anderen Ehepartners über den Versorgungsausgleich. Rz. 6 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Beendigung der ehelichen Lebensverhältnisse

Rz. 19 Die für die Bedarfsermittlung gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB maßgeblichen früheren ehelichen Lebensverhältnisse enden nach der Rechtsprechung des BGH nicht bereits mit der Trennung der Ehegatten oder der Zustellung des Scheidungsantrages, sondern erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung. [20] Rz. 20 Entscheidend ist folglich die im Zeitpunkt der letzten mündlic...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage

Rz. 226 Ein gerichtlicher Titel über Unterhalt kann gem. § 238 FamFG abgeändert werden, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse eingetreten ist, die Grundlage der damaligen Entscheidung waren.[246] Die schlüssige Behauptung einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse ist zwingende Voraussetzung schon für die Zulässigkeit des Abänderu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 11 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB ist ein verhaltener Anspruch, entsteht also erst mit einem Verlangen und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig.[24] Rz. 12 Praktische Bedeutung hat zudem die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Entscheidung des BGH v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16

Rz. 101 Die Entscheidung des BGH v. 18.1.2017[128] befasst sich auf den ersten Blick nur mit der Frage von Tilgungsleistungen und Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge beim Elternunterhalt. Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten: Zitat a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuzie...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / C. Einschränkung der Haftung nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB

Rz. 40 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Grundsätzlich ist der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen minderjährigen unverheirateten oder diesen gleichgestellten volljährigen Kindern gesteigert leistungsverpflichtet. § 1603 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Er muss demnac...mehr