Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Von einem nachrangigen System ins nächste nachrangige System

Rz. 205 Die Abweichung vom Grundschema eines Bedürftigentestaments, so wie es für Menschen mit Behinderung Anwendung findet, fordert m.E. besondere Sachverhaltsaufklärung und ausreichende Anhaltspunkte für eine Prognoseentscheidung. Hier besteht das Problem darin, alle denkbaren Fallkonstellationen vorherzusehen und die unterschiedlichen Leistungsnormen auf "Fallgruben" zu p...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 260 Durch die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft wird der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet. Der Erblasser kann damit sein Vermögen binden, dem zum Vorerben Berufenen die Nutzungen des Vermögens zukommen lassen und störende Dritte vom Nachlass fernhalten. Rz. 261 §§ 2113 ff. BGB ordnen an, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Wiedererstellung des Nachrangs durch Herabsetzung von Leistung (§§ 31 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 31a, 31b SGB II) im Zusammenhang mit Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung

Rz. 220 Im Hinblick auf die von der Solidargemeinschaft aufzubringenden Mittel der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird es als Obliegenheitsverletzung angesehen, wenn der Hilfesuchende – in zu missbilligender Weise – sich selbst oder seine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in die Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen. Rz....mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / A. Einführung

Rz. 1 Nach dem SGB II werden Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst nach § 1 Abs. 3 SGB II u.a. Leistungen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeits...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Pflegebedürftigkeit und das Beihilferecht der Beamten

Rz. 18 Die Besonderheit des Fallbeispiels 1 besteht darin, dass der Ehemann der Pflegebedürftigen ein pensionierter Beamter ist. Beamte unterfallen nicht den allgemeinen Regeln der sozialen Sicherung. Für sie gilt das Alimentationsprinzip. Es "verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nac...mehr

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FoVo 09/2021, Berücksichtig... / Leitsatz

1. Unterhalt des Kindesvaters ist bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommen der Mutter als Schuldnerin anzurechnen, soweit der sozialrechtliche Regelsatz nebst anteiliger Mietkosten erreicht wird. 2. Kindergeld stellt kein anzurechnendes Einkommen dar. LG Berlin, Beschl. v. 21.6.2020 – 84 T 104/19mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XII. Vermögensverschonung 3: Schonvermögenstatbestände des § 90 Abs. 2 SGB XII

1. Übersicht Rz. 308 Das SGB XII stellt grundsätzlich nicht sämtliches Vermögen, das nach der obigen Prüfung als verwertbares Vermögen verbleibt, zur Anrechnung. Die Sozialhilfe darf nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht werden:mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / d) Berechnung nach Landesrecht – am Beispiel NRW

Rz. 40 Fallbeispiel 2: Der pflegebedürftige Pensionär Der an einer Demenz erkrankte und pensionierte Lehrer des Landes NRW[14] ist heimpflegebedürftig im Pflegegrad 3. Seine Pension beläuft sich auf monatlich 3.346,33 EUR. Die Heimpflegekosten setzen sich zusammen aus:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IX. Vermögensverschonung 1: Tatsächlich und wirtschaftlich unverwertbar – § 90 Abs. 1 SGB XII

1. Prüfungsschema Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücks...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Besteht überhaupt (noch) Testamentsvollstreckungsschutz?

(1) Die Verfügung über den Erbteil Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund ander...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Nichts bleibt: Kollidierende Pflichten aus ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 297 Fraglich bleibt, ob der Testamentsvollstrecker der Verpflichtung zur Herausgabe von Mitteln bei fehlenden Verwaltungsanordnungen für Unterhalt und nachlassbedingte Steuern sonst etwas entgegensetzen kann. Dagegen scheinen die Entscheidungen des BGH v. 24.7.2019[516] und die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.2.2016 zu sprechen. Die Literatur[517] kommt aber nach u...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Leistungen ohne Anrechnung: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Rz. 114 Lebzeitige wie letztwillige Gestaltungen sollten primär nicht darauf schauen, dass ein Mensch behindert ist, sondern darauf, ob und wenn ja welche Art von Leistungen dieser Mensch bezieht. Ein klassisches Beispiel einer Nichtanrechnung von Einkommen oder Vermögen sind die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Ein Einkommenseinsatz wird nach § 138 Abs. 1 N...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Subjektive Besonderheiten

Rz. 107 Verwertungshindernisse können sich auch aus subjektiven Gründen, z.B. der Person des Vermögensinhabers oder anderen Umständen, etwa gesundheitliche Gründe oder an eine Immobilie gebundene Verpflichtungen des Vermögensinhabers, ergeben.[172]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Angemessenheit

Rz. 321 Die Angemessenheit nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII wird – anders als nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II [555] – mittels einer Vielzahl von Kriterien (Kombinationstheorie [556]), z.B.mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / B. Ansprüche im Zusammenhang mit bereits "herausgabesicheren" Immobilienzuwendungen

Rz. 187 Schenkungsrückforderungsansprüche an einer Zuwendung kommen nicht mehr in Betracht, wenn seit dem Vollzug der Schenkung zehn Jahre vergangen sind. Dann sind Zuwendungen als solche herausgabe- und damit "sozialhilfesicher". Umso interessanter sind dann im Zusammenhang mit der Zuwendung vorbehaltene oder eingeräumte Ansprüche, Gegenleistungsansprüche oder Ersatzansprüc...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / C. Betreuerkosten und Forderungsübergang – § 1836e BGB (§ 1880 BGB n.F.)

Rz. 14 Von den Gerichtskosten sind die Vergütung und der Aufwendungsersatz des Betreuers zu unterscheiden. Rz. 15 Eine nicht berufsmäßig geführte Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. Wenn das Vermögen des Betreuten und der Umfang oder die Schwierigkeit der Betreuung es rechtfertigen, kann das Betreuungsgericht nach § 1836 Abs. 2 BGB (§ 1876 BGB n.F.) eine angem...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Bewohnen/Nutzen allein oder zusammen mit Angehörigen (§ 16 Abs. 5 SGB XII)

Rz. 320 Das "Bewohnen" oder "Nutzen" im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ist zu verneinen, wenn ein Haus voraussichtlich längere Dauer nicht mehr bewohnt wird. Ebenso ist es bei nur gelegentlich genutzten Immobilien wie z.B. Ferienwohnungen, so dass sich insoweit inhaltlich kein Unterschied ergibt. In dem Hausgrundstück muss die antragstellende Person allein oder zusammen ...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (§ 74 Abs. 6 S. 2 Alt. 1 FamFG). 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FamRZ 2020, 1030 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Höhe der dem Beteiligten zu 1 zustehenden V...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Unveräußerbare Rechte

Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, weil das Recht unveräußerbar bzw. unübertragbar ist. Typische Beispiele aus der Praxis für fehlende Verfügungsbefugnis an einem Recht sindmehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 2. Sozialrechtsähnliche Ansprüche

Rz. 219 Neben den landesrechtlichen Vorschriften gibt es auch sozialrechtsähnliche Ansprüche für besondere Fallgruppen von Geschädigten, wie z.B. das Conterganstiftungsgesetz.[121] Auch in diesen Gesetzen spielt der Einsatz eigenen Einkommens und eigenen Vermögens in unterschiedlicher Ausprägung eine Rolle und damit umgekehrt auch der Regress als Fall der Leistungsstörung. R...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausstattung und Wert

Rz. 332 Die in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geregelte Kombinationstheorie fordert auch die Prüfung von Ausstattung und Wert der Immobilie. Die Angemessenheit kann zu verneinen sein, wenn die Ausstattung den für den öffentlichen bzw. steuerbegünstigten Wohnungsbau üblichen Standard deutlich überschreitet; nicht aber soweit behinderungsbedingte oder pflegebedürftigkeitsbedingte Z...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VII. Vermögensverschonung III: Schonvermögenstatbestände

Rz. 131 Neben den Freibetragsregelungen nimmt das SGB II – wie bereits vorstehend auch für das SGB XII beschrieben – bestimmte verwertbare Vermögensgegenstände ausdrücklich von der Berücksichtigung aus (§ 12 Abs. 3 SGB II). Dabei geht es u.a. um eine gewisse Form der Besitzstandswahrung, z.B. um den Erhalt "des Dachs über dem Kopf" und andere sozialpolitisch als verschonungs...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Belastung einer Immobilie mit einem Verfügungsverbot

Rz. 234 Bei freiwilligen Zuwendungen ist anerkannt, dass sich der Erwerber bei gravierenden Änderungen ggf. auch den Entzug der Zuwendung gefallen lassen muss.[422] Das ist rechtstechnisch durch mehrere Rückabwicklungsformen machbar. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken – ggf. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – wird in der notariellen Praxis häufig ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XI. Geplante Neuregelung – zu beachten

Rz. 305 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.1.2021 vor. Danach sollen die nachfolgend besprochenen Vermögensschonregeln – auch vor dem Hintergrund der Corona- Sonderregeln – abgeändert und ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Nachranggrundsatz ist der Gegenpart zum Solidaritätsprinzip. Er steht für die Verantwortlichkeit des Einzelnen und z.T. seiner sog. Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft. Er steht dafür, dass eigenes Einkommen und Vermögen dieses Sozialverbandes vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen bzw. mindestens ein Kostenbeitrag aus eigenen Mitteln zu leisten ist. Ausdruck des N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Belastung einer Versicherung mit einem Verwertungsausschluss bis zum Ruhestand – § 168 Abs. 3 VVG

Rz. 236 Eine Lebensversicherung ist nach § 168 VVG für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode künd- und damit verwertbar. Für einen für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsvertrag gilt das nicht, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand unwiderruflich ausgeschlossen hat. Das BSG verneint eine grundsätzli...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 9. Kfz

Rz. 343 Die Schonung eines angemessenen Pkw für jeden in der Einsatzgemeinschaft Lebenden kennt die Sozialhilfe anders als das SGB II nicht. Andererseits sind in § 90 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII Gegenstände erfasst, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, worunter ein Kfz durchaus zu subsumieren sein kann.[589] Ein Pkw kann ab...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Temporäre Erhöhung der Wohnflächengrenzen

Rz. 307 Selbstgenutztes Wohneigentum soll nach der geplanten Neuregelung unabhängig von der Wohnfläche für die Dauer von zwei Jahren nicht als vorrangig zu verwertendes Vermögen herangezogen werden (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB II). Mit der Neuregelung werden die Angemessenheitsgrenzen teilweise von der Anzahl der Bewohner entkoppelt.[532] Die Neuregelung soll lauten: Zitat "eines ang...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Vermögensverschonung IV: Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 143 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II stellt darauf ab, dass als Vermögen diejenigen Sachen und Rechte nicht zu verwerten sind, deren Verwertung für den Betroffenen entweder offensichtlich unwirtschaftlich sind oder eine besondere Härte bedeuten würde. Die Prüfung dieser Ausnahmetatbestände erfordert grundsätzlich zunächst die Feststellung, in welcher Form und in welchem Zei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) (Nicht befreite) Vorerbschaft/Nacherbschaft

Rz. 258 Fallbeispiel 28: Die verdeckte Vor-/Nacherbschaft T ist Erbin geworden: Einziger Nachlassgegenstand ist eine Immobilie. Der Erblasser hatte verfügt: Alleinerbin wird meine Tochter. Mein alleiniger Nachlassgegenstand ist meine Immobilie in X-stadt. Meine Tochter darf diese Immobilie nur innerhalb ihrer Abkömmlinge weitervererben. T selbst fürchtet eine zukünftige Heima...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / X. Vermögensverschonung 2: unverwertbar aus rechtlichen Gründen

Rz. 229 Vermögensgegenstände, die nicht veräußerbar sind bzw. über die man nicht frei verfügen kann, unterliegen einem dauernden Verwertungshindernis, wenn die Aufhebung der Beschränkung nicht erreicht werden kann.[414] Es besteht aber kein Nutzungshindernis an der originären Sache oder ihrem Surrogat, so dass die Verwertung durch die zu erzielenden Einkünfte erfolgen kann. 1...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Beispiel Erbanteil

Rz. 103 Ein Miterbe kann über seinen Erbanteil verfügen, ihn verkaufen und verpfänden. In der Praxis kommt dies so gut wie nicht vor. Eine Verwertung am allgemeinen Markt kommt daher eher nicht in Betracht, sondern allenfalls innerhalb der Erbengemeinschaft. Da die Miterben über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen können, ist eine Verwertung bei dauerh...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 223 Die staatliche Hilfe bei der Verfolgung rechtlicher Interessen in der Form der Beratungs-, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe ist eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet des gerichtlichen Rechtsschutzes. Rz. 224 Ein Antragsteller ist wegen des für die Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) und die Prozesskostenhilfe (§ 115 ZPO) gleichermaßen geltenden Nachrangpri...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 265 Von vielen gesetzlichen Beschränkungen des Vorerben ("nicht befreite" Vorerbschaft) kann der Erblasser den Vorerben nach § 2136 BGB befreien. Der befreite Vorerbe ist berechtigt, den Nachlass für sich zu verbrauchen bzw. Erbschaftsgegenstände ersatzlos für sich zu verwenden. Die §§ 2130, 2134 BGB gelten für ihn nicht. Insoweit besteht ebenfalls kein Schutz gegen den ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

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FoVo 09/2021, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat einen vorläufigen Erfolg Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach §§ 567 Abs. 1, 793 ZPO; § 36 Abs. 4 S. 1 InsO zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Dem Schuldner war Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Die Verfügung über den Erbteil

Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund anderer Erblasseranordnungen geschützt ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / IV. Zusammenfassung

Rz. 226 In den vorstehenden Kapiteln – der Reise über die "Landkarte" der sozialen Sicherheit – hat sich gezeigt, dass die allermeisten Sozialleistungsansprüche für Zuflüsse aus Schenkung und Erbfall "unempfindlich" sind. Auch die Bedürftigkeit des Schenkers – also der Abfluss eigener Mittel – ist zumeist kein Thema. Dort droht kein Leistungsausschluss und auch kein "Sozialh...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiel Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 104 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben (§ 2047 BGB) stellt grundsätzlich einen verwertbaren Vermögensgegenstand dar.[166] Auch hier muss der Leistungsberechtigte auf jeden Fall gegenüber den Miterben die Zustimmung zur Auflösung der Erbengemeinschaft ernsthaft verlang...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Besondere Härte

Rz. 146 Fallbeispiel 65: Der Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung und Wohnungsrecht A war zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer eines Hausgrundstückes und eines unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücks. Die Grundstücke hatte der Vater dem Kläger 1993 gegen Einräumung eines Wohnungsrechtes zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Lebensgefährtin an einem Tei...mehr

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zfs 09/2021, Zur Berechnung... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet; ihm steht ein weitergehender Ersatz seines Verdienstausfallschadens (28.550,18 EUR) … zu … Es ist davon auszugehen, dass der Kläger auch im Falle weitergehender Bewerbungen wegen seines Alters, seines Ausbildungstandes und seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen keine wesentlich andere oder besser bezahlte Arbeitstätigkei...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / e) Wem nutzt es?

Rz. 31 Bisher fehlt auch eine differenzierte Auseinandersetzung mit letztwilligen Verfügungen, bei denen dem "Kind" mit Behinderung "unter dem Strich" nichts zugutekommt bzw. kommen kann. Der BGH hat trotz der vorstehend zitierten Entscheidung des XII. Senats des BGH seine zwei grundlegenden Argumentationselemente gegen eine Sittenwidrigkeit von Behindertentestamenten bisher ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Rz. 352 Zu den Härtefällen gehört die Ungleichbehandlung, die sich ergeben kann, wenn Ehegatten zum Teil dem Leistungssystem des SGB II und z.T. des SGB XII (gemischte Bedarfsgemeinschaft) angehören. Die Berechnung nach SGB XII darf nicht dazu führen, dass Vermögen, das nach der Zielsetzung des SGB II geschont werden soll, gleichwohl zugunsten der dem SGB XII unterworfenen P...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Grundstücksfläche

Rz. 328 Zu den Angemessenheitskriterien gehört auch die Grundstücksfläche, die im Regelfall [572] mit folgenden Werten als angemessen angesehen wird: Auch hier sind die Flächenangaben nicht "in Stein gemeißelt", sondern es entscheidet die Gesamt...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Nur für "Kinder"?

Rz. 25 Der BGH stellt bei seiner Prüfung essentiell auf die Testierfreiheit und die legitime Sorge von Eltern für ihre behinderten "Kinder" ab. Es gebe für die Tragung der besonderen Lasten, die mit der Erziehung und Betreuung behinderter Kinder verbunden seien, ein gesetzliches System im Sozialrecht,[59] das den Zugriff auf Eltern als Unterhaltsschuldner weitgehend ausschli...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatsächliche Verwertbarkeit

Rz. 102 Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen, belastet oder veräußert[162] werden können. Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder si...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 3. Exkurs: Abgrenzung von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Rz. 21 Besonders schwierig sind Fälle einzuschätzen, bei denen nicht von vorneherein klar ist, dass nur Leistungen der Eingliederungshilfe neben der existentiellen Hilfe benötigt werden. Das kann insbesondere in besonderen Wohnformen passieren, wenn ein Betroffener sowohl eingliederungshilfe- als auch pflegebedürftig ist. Ob jemand aufgrund seiner Behinderung Hilfe zur Pflege...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Hausgrundstück

Rz. 319 Zwei[548]- oder Mehrfamilienhäuser unterfallen dem Schutz von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht. Dabei ist rechtlich irrelevant, dass ein Haus nach dem Bewertungsgesetz als Zweifamilienhaus bezeichnet wird.[549] Ein Haus ist nicht geschont, wennmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sozialhilferegress durch Herabsetzung der Leistungen und Aufrechnung nach § 26 SGB XII

Rz. 569 Ein Leistungsberechtigter, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll mit der Kürzung der Sozialhilfeleistungen sanktioniert werden. Das gilt nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII auch für Leistungsbezieher, d...mehr