Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 2.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben sind die in § 10 EStG genannten Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.[1] Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich angesetzt werden.[2] Für den Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ist es ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / 2.2 Elektrofahrzeuge im Privatvermögen

Die THG-Quote gilt als ein handelbares (immaterielles) Wirtschaftsgut i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Bei der Veräußerung handelt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht um eine Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG, [1] also Einkünfte aus gelegentlichen Geschäften. Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern unterliegen der Besteuerung, wenn der Zeit...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / 2.1 Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen

Im unternehmerischen Bereich werden reine Elektrofahrzeuge mittlerweile als Dienstwagen und Poolfahrzeuge, Servicefahrzeuge, Lieferwagen, Mietwagen, E-Transporter, E-Lkw sowie E-Bus oder Taxen genutzt. Nach den derzeitigen Marktstrukturen können Unternehmen über spezialisierte Händler ihre THG-Quoten-Potenziale verkaufen. Lediglich bei Unternehmen mit einem größeren Elektro-...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema der Einkünfte aus der THG-Quote bei Elektrofahrzeugen kann sowohl den unternehmerischen als auch den privaten Bereich betreffen. Gerade im privaten Bereich bestanden bis vor kurzem aber noch viele Unsicherheiten bezüglich der korrekten steuerlichen Würdigung. Aktuell hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer Meldung auf seine Homepage hie...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen, wie auch die Ermi...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / 4 Fazit

Seit dem Jahr 2022 können Halter von reinen Elektrofahrzeugen die mit ihrem Ladestrom verbundene CO2-Ersparnis nutzen, um sie gegen Prämienzahlungen dem Handel mit sogenannten Treibhausgasminderungs-Quoten anzubieten. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht im Ertrag- und Umsatzsteuerbereich ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen h...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage Z – verbleibender Zuwendungsvortrag

Diese Anlage wird nicht nur bei einem bestehenden oder entstehenden Zuwendungsvortrag benötigt, sondern immer dann, wenn die Gesellschaft eine steuerlich berücksichtigungsfähige Spende (korrekt wird von "Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke" gesprochen) geleistet hat. Die Berechnung des abziehbaren Spendenbetrags wird ebenso auf der Anlage Z vorgenommen wie auch die Ermit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Beiderbeck (2008), Die bilanzielle Behandlung von Spielererlaubnissen im Profifußball als immaterielle Vermögenswerte, Berlin. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.7 Sonstig steuergesetzlich Verpflichteter

Rz. 23 Schließlich ist durch gesetzliche Definition des § 33 Abs. 1 AO derjenige Stpfl., der andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Pflichten zu erfüllen hat. Dies wird eingeschränkt durch die in § 33 Abs. 2 AO genannten Pflichten.[1] Unter diese allgemeine Begriffsbestimmung fallen die verschiedensten durch Steuergesetze begründeten Pflichten. Stpfl. ist damit z. B.: der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.1 Steuerschuldner

Rz. 15 Stpfl. ist, wer eine Steuer schuldet. Dies ist der Steuerschuldner, der nach dem jeweiligen Einzelsteuergesetz[1] infolge der Verwirklichung des Steuertatbestands[2] die Geldleistung[3] an die Finanzbehörde als eigene Leistung allein oder neben anderen Schuldnern als Gesamtschuldner[4] zu erbringen hat. Die Bestimmung des Steuerschuldners ist abhängig von der jeweils b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

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Update: Entwicklungen beim ... / 1. Internetdienstleistungsplattformen

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451, wurde eine Regelung eingeführt, die Zinserträge erfasst, welche aus Forderungen stammen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen erworben wurden. Im Einzelnen befindet sich der Grundtatbestand in § 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1 Einkommensteuer

1.1 Schadensbeseitigung als laufender Erhaltungsaufwand (Grundsätze) Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden an Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einnahmen dienen, stellen regelmäßig Erhaltungsaufwand [1] dar. Das gilt auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.3 Einzelfälle

1.3.1 Schadstoffgutachten als Werbungskosten Aufwendungen für ein Schadstoffgutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter des Grundstücks verursachten Untergrund- und Bodenverunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein. Die Aufwendungen betreffen zwar den Grund und Boden, jedoch ist dies unerheblich,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.2 Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen als Betriebsausgaben

1.2.1 Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug[1] Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO²-Kompensation (z. B. die Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar sein. Die Entscheidung hierüber ist unter Würdigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.2.2 Abzugsbeschränkungen

Erfüllen die Aufwendungen die grundsätzlichen Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs, ist zu prüfen, ob ein gesetzliches Abzugsverbot greift. In Betracht kommen hier § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (Geschenke) oder § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG (unangemessener Repräsentationsaufwand). Geschenke[2] Da ein Geschenk eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraussetzt, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastungen), wird die Einkommensteuer auf Antrag nach näherer Maßgabe des § 33 Abs. 3 EStG ermäßigt.[1] Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtig...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Sog. Aufmerksamkeiten sind überwiegend betrieblich veranlasste Sa...mehr

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Umweltschutz / 1.2.1 Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug

Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO²-Kompensation (z. B. die Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar sein. Die Entscheidung hierüber ist unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.3.2 Erneuerung eines asbesthaltigen Daches und Einbau einer Photovoltaikanlage

Mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses zu unternehmerischen Zwecken unterhält der Steuerpflichtige einen Gewerbebetrieb.[1] Kosten, die beim Einbau einer solchen Anlage für die Erneuerung der vorhandenen asbesthaltigen Dacheindeckung entstehen, können nicht als Betriebsausgaben (im Wege der sog. Aufwandseinlage) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4 Abgrenzung zu ­Herstellungsaufwand und anschaffungsnahem ­Aufwand

Da der BFH bewusst auf eine Definition der Erhaltungsaufwendungen zugunsten einer klaren Definition der Herstellungskosten verzichtet hat, ­liegen Erhaltungsaufwendungen dann vor, wenn nicht Herstellungskosten bzw. anschaffungsnaher Aufwand oder Anschaffungskosten gegeben sind. Dies ist daher – negativ umschrieben – dann der Fall, wenn die Maßnahmen weder zu einer Erweiterun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.3.1 Schadstoffgutachten als Werbungskosten

Aufwendungen für ein Schadstoffgutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter des Grundstücks verursachten Untergrund- und Bodenverunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein. Die Aufwendungen betreffen zwar den Grund und Boden, jedoch ist dies unerheblich, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 7 Günstige Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen mit nur 30 % ist möglich

Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG mit 30 % ist bei steuerpflichtigen "betrieblich veranlassten" Sachzuwendungen oder bei Geschenken möglich. Dies gilt nicht nur bei Zuwendungen an Geschäftspartner, sondern auch an die eigenen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss solche Zuwendungen, wie z. B. Sachgeschenke, die keine bloßen Aufmerksamkeiten mehr sind, zusätzlich zum ohnehin ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4.2 Anschaffungsnaher Aufwand

Für Baumaßnahmen, die in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, ist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Spezialvorschrift gegenüber § 255 HGB anzuwenden.[1] Daher ist zunächst zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erfüllt sind. Hierbei sind alle getätigten Aufwendungen einzubeziehen, außer den in § 6 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.1 Schadensbeseitigung als laufender Erhaltungsaufwand (Grundsätze)

Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden an Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einnahmen dienen, stellen regelmäßig Erhaltungsaufwand [1] dar. Das gilt auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.4.1 Herstellungskosten

Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands (eines Gebäudes) seine Erweiterung oder für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung (eines Gebäudes) entstehen.[1] Diese handelsrechtliche Begriffsbest...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.3 Abzugsfähigkeit der Jahressteuer bei der Einkommensteuer

Rz. 115 Nach geltendem Recht ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kein Sonderausgabenabzug der Jahressteuer möglich (vgl. auch Jülicher in T/G/J/G, § 23 Rn. 41). Es besteht damit die gleichzeitige Belastung der Zahlungen mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer. Rz. 116 Ursprünglich war die Jahressteuer bei der Einkommensteuer als dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18 Annex: Überschneidungsbereiche von Schenkungsteuer und Einkommensteuer, insbesondere vorweggenommene Erbfolge

18.1 Allgemeines Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuer...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.2 Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 31 Bis in die jüngste Zeit kontrovers wird das Verhältnis zwischen der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Einkommensteuer diskutiert. Die h. M. hält sich an die Vorgabe des Gesetzgebers in § 2 EStG und sieht den Kreis der einkommensteuerbaren Einkünfte auf die sieben Einkunftsarten beschränkt, bei denen eben der Erbfall fehlt. Danach stehen die beiden Steuern konkurrenzl...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.2.1 Abgrenzung von Einkommensteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Für ihre Zuwendungen an die Destinatäre erhält die Stiftung von diesen keine Gegenleistung. Zuwendungen an Destinatäre können daher auch schenkungssteuerbar sein. Für die Abgrenzung zur Ertragssteuerpflicht ist entscheidend, ob die Stiftung die Zuwendung als freiwillige Zuwendung i. S. v. § 7 ErbStG leistet. Leistungen an Destinatäre erfolgen nicht freiwillig, soweit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.3 Verhältnis Schenkungsteuer – Einkommensteuer

Rz. 445 Nachdem sich die FinVerw mit den Erlassen vom 20.04.2018 (BStBl I 2018, 632), die im R E 7.5 ErbStR übernommen wurden, der Auffassung des BFH angeschlossen hat, ist auch wieder eine klare Abgrenzung zwischen Schenkungsteuer und Ertragsteuer gegeben. Bei verdeckten Gewinnausschüttungen ist keine Doppelbelastung mit Schenkungsteuer und Ertragsteuer mehr zu befürchten. ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.1.1 Einkommensteuer

Rz. 134 Aus Sicht des Stiftungsgründers ist bei einer Unternehmensstiftung von einem einkommensteuerrechtlichen Rechtsträgerwechsel auszugehen mit der Folge, dass es bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Dieser Aufdeckungszwang gilt nicht für die Überführung von steuerfunktionalen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mituntern...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3a Übersicht – Erbschaftsteuer in aller Welt

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7 Speziell: Erbfall und Einkommensteuerrecht

Rz. 44 Die allgemeine Diskussion des Übergangs des Steuerschuldverhältnisses von Todes wegen wird in der Einkommensteuer zusätzlich überlagert durch Eigenheiten dieser Steuerdisziplin. Praxis-Beispiel Der selbständige Arzt A (Einnahme-Überschussrechnung) verstirbt unmittelbar nach der Behandlung des Privatpatienten P am 02.01.21 (Honoraranspruch: 10.000 EUR). Er hinterlässt n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.3 Schulden, die nach dem Erbfall entstehen

Rz. 194 Abzugsfähig sind auch Schulden, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, für die jedoch der Erblasser den wirtschaftlichen Grund gesetzt hat. So sind Schadenersatzansprüche, die auf einer schädigenden Handlung durch den Erblasser beruhen, bei denen der Schaden aber erst nach dessen Tod eingetreten ist, abzugsfähig. Rz. 195 Ebenfalls abzugsfähig ist die Einkommensteu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.4 Zahlung von Steuerschulden des anderen Ehegatten

Rz. 533 Sofern ein Ehegatte die Steuerschuld des anderen Ehegatten zahlt, z. B. Einkommensteuer im Rahmen einer getrennten Veranlagung oder USt, wenn der andere Ehegatte Unternehmer ist, liegt darin grundsätzlich eine freigebige Zuwendung. Rz. 534 Bei zur ESt zusammenveranlagten Ehegatten ist Folgendes zu berücksichtigen: Wird die Einkommensteuer von einem Ehegatten entrichte...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Bewertung von Nutzungen/Leistungen ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für anderen Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisermittlung beim Hausverkauf auf Rentenbasis; Einkommensteuer: Bestimmung von Anschaffungskosten eines vermieteten Grundstücks, wenn sich der Veräußerer an einer Wohnung den Nießb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Definition

Rz. 51 Zum verfügbaren Vermögen gehören 50 % der gemeinen Werte des miterworbenen Vermögens und zum Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 9 ErbStG bereits dem Erwerber gehörenden sonstigen Vermögens gem. § 28a Abs. 2 ErbStG, soweit solches Vermögen nicht zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört oder gehören würde. Beispiel (nach Viskorf/Löcherbach/Jehle, DS...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 2.3.1 Die unentgeltliche Leistungsfähigkeit

Rz. 22 Die strenge Trennung in die beiden gegensätzlichen Formen der entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragung führt herkömmlich in der ersten Gruppe (entgeltliche Übertragung = Veräußerung, Sacheinlage) zu einem einkommensteuerbaren Vorgang, während die unentgeltlichen Übertragungsakte zwar im EStG erwähnt werden, aber nicht selten steuerneutral vonstattengehen (s. § 6 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer

Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auch auf Zinseinnahmen ein Kapitalertrags...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Zins- und Gewinnansprüche

Rz. 32 Zinsansprüche sind dem Erwerber stets zeitanteilig zuzurechnen, auch wenn sie im Besteuerungszeitpunkt noch nicht fällig waren. Gleiches gilt für Gewinnansprüche. Bei Gewinnansprüchen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften ist allerdings zu beachten, dass der Gewinnanspruch bereits in der Bewertung des Anteils selbst erfasst wird (s. § 9 Rn. 60). Hinweis: Für den Fall, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Für die Entscheidung über die – nach § 149 Abs. 2 Satz 1 FGO statthafte – Erinnerung ist der Senat zuständig. [6] 1. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters ist nicht gegeben. Gemäß § 149 Abs. 4 FGO entscheidet über die Erinnerung das Gericht. Dies ist der Senat, gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 FGO in der Besetzung von drei Richtern. § 149 FGO enthält keine Regelung, die d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Bewertung von Nutzungen/Leistungen ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisermittlung beim Hausverkauf auf Rentenbasis oder beim Erwerb eines mit einem Erbbauzinsanspruch verbundenen Grundstücks, dessen Bewertung sich nach § 13 Abs. 1 BewG richtet (BFH...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Einzelfragen

Rz. 83 Nur insoweit Schulden und Lasten im wirtschaftlichen Zusammenhang (unabhängig vom rechtlichen Zusammenhang) mit dem erworbenen steuerpflichtigen Inlandsvermögen des beschränkt Steuerpflichtigen stehen und dieses Vermögen tatsächlich belasten, dürfen diese Schulden und Lasten bei der Ermittlung wertmindernd berücksichtigt werden (R E 2.2 Abs. 7 Satz 1 ErbStR). Im Umkeh...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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