Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale a) Land- und Forstwirtschaft Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff der LuF ergibt sich unmittelbar aus dem Verweis auf § 13 EStG , so dass sämtliche Voraussetzungen aus § 13 EStG erfüllt sein müssen (Vgl Pfeffermann in H/H/R, § 49 EStG Rz 130, August 2019). Insofern ergibt sich aus § 49 Abs 1 Nr 1 EStG keine eigenständige Begriffsdefinition. Abzugr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Personenidentität auf Erwerber- u Veräußererseite (§ 16 Abs 2 S 3 EStG)

1. Allgemeines Rn. 784 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Seit dem VZ 1994 (Missbrauchsbekämpfungs- u SteuerbereinigungsG, BGBl I 1993, 2310) gilt trotz des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 16 Abs 1 EStG ein Veräußerungsgewinn insoweit "nur" als laufender Gewinn, als auf Veräußerer- und Erwerberseite dieselbe(n) Person(en) beteiligt sind (zur Vorgeschichte: Groh,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gewerbebetrieb (§ 49 Abs 1 Nr 2 EStG)

1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG) Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Vorliegen eines Gewerbebetriebs stellt die Grundvoraussetzung für eine beschränkte StPfl nach § 49 Abs 1 Nr 2 EStG dar. Zu den Arten gewerblicher Einkünfte gelten sämtliche Einkünfte aus § 15 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG , einschließlich der Mitunternehmerschaft (s § 15 Rn 3ff (Bitz)). Darüber hinau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs 1 Nr 6 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 259 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Tatbestand umfasst uneingeschränkt sämtliche Einkünfte aus VuV iSv § 21 EStG. VuV meint die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung gegen Entgelt (vgl auch Ausführungen von Nacke (s § 21 Rn 294ff)). Der Tatbestand ist subsidiär gegenüber § 49 Abs 1 Nr 1–5 EStG (Subsidiarität innerhalb der beschränkten StPfl). Insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Private Veräußerungsgeschäfte (§ 49 Abs 1 Nr 8 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 286 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Tatbestand erfasst Einkünfte aus der privaten Veräußerung von inländischen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten iSd §§ 22 Nr 2, 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG. Voraussetzung ist, dass zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen und das Grundstück im Jahr der Veräußerung und den beiden vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Veräußerung von Teilanteilen (§ 16 Abs 1 S 2 EStG)

1. Hintergrund der Regelung Rn. 341 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bis zum 01.01.2002 galten § 16 Abs 1 Nr 2 u 3 EStG nicht nur für Veräußerungen des gesamten Mitunternehmeranteils bzw eines gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA, sondern ebenso für Veräußerungen eines Teilanteils (BFH v 06.11.1991, BStBl II 1992, 335; BFH v 13.02.1997, BStBl II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellung im Abzugsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung (§ 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fg) Entsprechende Anwendung des § 4 Abs 1 S 4 EStG

Rn. 1005 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 S § 4 Rn 248f (Hoffmann). Rn. 1006–1050 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Sonstige Leistungen (§ 49 Abs 1 Nr 9 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 291 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine (sonstige) Leistung iSd § 22 Nr 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft, Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst (BFH BStBl II 2008, 469; vgl BFH BStBl II 1979, 298). Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Selbstständige Arbeit (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale a) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) Rn. 173 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Über das Erfordernis des Vorliegens sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 18 EStG erfolgt eine Abgrenzung zur nichtselbstständigen Arbeit und zur gewerblichen Tätigkeit. Nur natürliche Personen unterfallen der Regelung. Ausländische KapGes können auch unter Beachtung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mitunternehmeranteil (§ 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

1. Begriff des Mitunternehmeranteils Rn. 251 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Parallel zur Ausgestaltung des § 15 Abs 1 EStG sieht auch § 16 Abs 1 EStG eine Begünstigung für die Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils vor. Der Begriff des Mitunternehmers in § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG u des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind daher identisch zu verstehen. Mitunternehmer ist danach, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Leibrenten und andere Leistungen (§ 49 Abs 1 Nr 7 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 280 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung bewirkt eine nachgelagerte Rentenbesteuerung auch auf Ebene der beschränkt StPfl ("Auslandsrentner") und trägt den europäischen Grundfreiheiten Rechnung (BT-Drucks 17/506, 25 f; vgl zur Riester-Zulage EuGH vom 10.09.2009, C 269/07). Erfasst werden Bezieher von Leibrenten und anderen Leistungen iSv § 22 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Steuerklasse VI (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 6 EStG gilt zunächst für ArbN, die nebeneinander von mehreren ArbG Arbeitslohn beziehen, für die LSt aus dem zweiten und jedem weiteren Dienstverhältnis. Für das erste Dienstverhältnis kommt für den ArbN die Einreihung in die StKl I bis V in Betracht, für alle weiteren Dienstverhältnisse erfolgt die Einreihung dagege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inlandsbezug durch Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz oder Ähnliches (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG trifft die Verpflichtung zum LSt-Abzug nur den ArbG, der im Inland entweder einen Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO), seinen Sitz (§ 11 AO), eine Betriebsstätte (§ 12 AO) oder einen ständigen Vertreter (§ 13 AO) hat (inländischer ArbG). Der Begriff des "I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Jahres-LSt bei laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Regelfall wird der laufende Arbeitslohn eines ArbN nicht für ein ganzes Jahr ausgezahlt, sondern in kürzeren Zeiträumen (idR monatlich). § 38a Abs 3 S 1 EStG sieht daher vor, dass die LSt bei laufendem Arbeitslohn jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahres-LSt erhoben wird, die sich bei Umrechnung des lau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerklasse IV (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl IV gehören verheiratete ArbN, wenn beide Ehegatten (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23) unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (zur Frage des Dauernd-getrennt-Lebens s Rn 24) und (mindestens) einer von ihnen Arbeitslohn bezieht. Für die Einreihung in StKl IV ist seit dem S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Festsetzung (§ 50c Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 62 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Zinsfestsetzung erfolgt nach § 239 AO von Amts wegen durch einen schriftlichen Bescheid. Der Zinsbescheid muss die Zinsen nach Art und Betrag ausweisen, den Zinsgläubiger bezeichnen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Nach § 50c Abs 4 S 2 EStG beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kj, in dem der Freistellungsbescheid erlasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ansässigkeitsbescheinigung (§ 50c Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sowohl im Rahmen des Freistellungsverfahrens als auch des Erstattungsverfahrens hat der Antragsteller seine steuerliche Ansässigkeit durch eine Bestätigung seiner zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen. Dies gilt im Gegensatz zu § 50d Abs 4 EStG aF auch für Ansprüche gemäß § 43b EStG, die auf dem Zufluss an eine ausländische Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Konkurrenz der Tatbestände des § 16 EStG

Rn. 30 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Tatbestände des § 16 Abs 1 EStG (Betriebsveräußerung) und § 16 Abs 3 EStG (Betriebsaufgabe) schließen einander grundsätzlich aus. Während bei der Betriebsveräußerung der Überträger alle funktional wesentlichen WG des BV auf einen Erwerber überträgt, der den (Teil-)Betrieb fortführt, die wirtschaftliche Organisationseinheit also grundsätzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländischer Verleiher (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG trifft auch einen ausländischen ArbG die Pflicht zum LSt-Abzug, sofern er einem Dritten (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung ArbN (Leih-ArbN) überlässt, ohne inländischer ArbG zu sein (ausländischer Verleiher). Gesetzgeberische Intention der Ausweitung des lohnsteuerrechtlichen ArbG-Begriffs ist, dass d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Seeschiffe, Luftfahrzeuge (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 95 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es handelt sich um Sondertatbestände, die eine lückenschließende beschränkte StPfl begründen, indem sie besondere Unternehmenstätigkeiten erfassen, jedoch gegenüber § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG subsidiär sind. Der Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im Inland begründet für den ausländischen Unternehmer keine inländische Betriebsstätt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kurzfristige Beschäftigung (§ 40a Abs 1 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine gelegentliche (s Rn 37) Beschäftigung bis zu 18 zusammenhängenden Arbeitstagen (s Rn 38), die zusätzlich entweder (s Rn 39) einen Durchschnittstageslohn von EUR 150 (§ 40a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) nicht übersteigt oder (s Rn 42) unvorhersehbar sofort erforderlich wird (§ 40a Abs 1 S 2 Nr 2 EStG). Außerdem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG

Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interpretation entweder als Betriebsaufgabe (echte Realteil...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerfreie Vergütungen neben der gesetzlichen Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 37 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bestimmte Aufwendungen kann ein Verband/Verein seinen Arbeitnehmern steuerfrei vergüten. Voraussetzung ist, dass eine Abrechnung dieser Beträge gegenüber dem Verband/Verein erfolgt, damit das Finanzamt ggf. nachprüfen kann, ob dem Arbeitnehmer diese Beträge tatsächlich entstanden sind. Eine Einzelabrechnung (Nachweis) der zu erstattenden Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erbfall und § 16 EStG

Rn. 2501 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 16 EStG regelt Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, somit Sachverhalte, die idR auf willensgesteuerten Handlungen beruhen (zu Ausnahmen s Rn 991f) und bei denen § 16 EStG zum einen der Abgrenzung der laufenden von den tarifbegünstigten Einkünften dient, s Rn 1, zum anderen die Voraussetzungen f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Verteilung des Aufgabegewinns (§ 16 Abs 3 S 8 EStG)

Rn. 1227 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Gibt eine Mitunternehmerschaft ihren Betrieb auf, ist der hieraus resultierende Aufgabegewinn grds nach dem zwischen den Mitunternehmern vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Rn. 1228 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Hiervon macht § 16 Abs 3 S 8 EStG eine Ausnahme und ordnet den Gewinn, soweit er daraus resultiert, dass einzelne WG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Veräußerung von BV (§ 16 Abs 1 EStG)

Schrifttum: Hermstädt, Die Vergünstigung des § 34 Abs 2 Nr 1 EStG bei Ablösung der Kaufpreisrente, FR 1976, 289; Tiedtke, Die Veräußerung eines Teilbetriebes iSd §§ 16 Abs 1 Nr 1 u 34 Abs 2 Nr 1 EStG, DStR 1979, 543; Tiedtke, Die Tankstelle als Teilbetrieb, FR 1981, 445; Bolk, Ertragsteuerliche Probleme bei Erbfolge u Erbauseinandersetzung, wenn zum Nachlass ein Mitunternehmeran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einbehaltung der LSt (§ 38 Abs 3 EStG)

A. Grundsätzliches/Überblick Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einbehaltungspflicht gemäß § 38 Abs 3 EStG stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ArbG dar (zu verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG s Heuermann, FR 2013, 354, einerseits und Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2013, 139, andere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Schiff- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 3 und 4 EStG)

A. Pauschale Besteuerung (§ 49 Abs 3 EStG) Rn. 311 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 3 EStG beinhaltet eine Sonderregelung für beschränkt stpfl Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen gemäß § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG, auch dann, wenn diese Einkünfte durch eine inländischen Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter erzielt werden, § 4...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewinnermittlung nach handelsrechtlichen Vorschriften oder § 4 Abs. 1, § 5 EStG

Tz. 18 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden die Gewinne in den einzelnen Tätigkeitsbereichen freiwillig nach handelsrechtlichen Vorschriften oder nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG (s. Anhang 10) durch Bilanzierung ermittelt, kann bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen ein Abzug als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) zugelassen werden. Ermittelt wird das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

Schrifttum: Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Schrifttum: Kessler, Neue Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten EStPfl im StBereinG 1986, BB 1986,1890; Bornheim, Einbeziehung ausländischer Grundstücksverkäufe in gewerblichen Grundstückshandel? – Bestandsaufnehme und ertragsteuerliche Gestaltungsempfehlung, DStR 1998,1773; Grams, Internationale Künstlerbesteuerung: Sind DJs beschränkt stpfl?, FR 1999,747; Pasch/Utesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thüsing/Hütter, Kindergeld und Europarecht: Welcher Handlungsspielraum besteht?, NZS 2016, 411; Wendl, Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie", HFR 2018, 721; Wendl, Sechsmonatige Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld nach § 66 Abs 3 EStG nF, DStR 2018, 2065; Schewe, Kindergeld – Bedeutung des § 66 Abs. 3 EStG bei rückwirkender Festsetzung, NZFam ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Höhe des Kindergeldes (§ 66 Abs 1 EStG )

Rn. 15 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ab dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 EUR, für die Vorjahre s Rn 90. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 20/3871, 24, 25) war lediglich eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 18 EUR und für das dritte Kind um 12 EUR auf 237 EUR monatlich vorgesehen. Mit den einheitlichen Kinde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG; § 4 Abs. 6 EStG, Anhang 10);

Wird aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Spende an eine andere steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung geleistet, kann diese im Rahmen der Höchstbeträge (20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der Löhne und Gehälter) als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG). Der Betriebsausgabenabzug für eine Spende aus dem steuerpflic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG, Anhang 10)

Nicht abzugsfähig sind die von einem Gericht, einer deutschen Behörde oder von Organen der Europäischen Union festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. Zu den Verwarnungsgeldern zählen auch die geringfügigen Verstöße im Straßenverkehr, wie z. B. das "Knöllchen" wegen falschen Parkens. Soweit eine Geldbuße auch einen Abschöpfungsanteil enthält, d. h. der dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ansparabschreibung (§ 7g EStG)

Rn. 1855 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Fraglich ist, ob eine Ansparabschreibung im Jahr der Realteilung noch vorgenommen werden kann, wenn deutlich ist, dass die beabsichtigte Investition erst künftig im BV des nach der Realteilung gebildeten Einzelunternehmens getätigt werden wird und eine verbindliche Bestellung des Ersatz-WG noch nicht vorliegt. Der BFH hat dies für einen Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Nachträgliche Betriebseinnahmen (§ 24 Nr 2 EStG)

Rn. 518 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nach Auffassung des FG BBg liegen (nicht begünstigte) nachträgliche BE (und kein Veräußerungsgewinn) vor, wenn ein ausscheidender Mitunternehmer (Insolvenzverwalter) zukünftig noch prozentual an den Erlösen beteiligt wird, die auf bei seinem Ausscheiden bereits eröffnete, noch laufende und deswegen noch nicht vollständig abrechenbare Mandat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG, Anhang 10)

Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind nur abzugsfähig, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind. Aufwendungen berühren die Lebensführung eines Steuerpflichtigen dann, wenn er sie aus persönlichen Motiven tätigt, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Aufzeichnungspflichtverletzung (§ 4 Abs. 7 EStG, Anhang 10)

Die Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1–4, 6b und 7 EStG (Anhang 10), wie für Geschenke, Bewirtungskosten etc., sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Fehlt es an dieser gesonderten Aufzeichnung, können die entsprechenden Aufwendungen bereits aus formalen Gründen nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Das Erfordernis der besond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Berücksichtigung des § 3 Nr. 26 EStG bei Arbeitnehmern, die in einem Dienstverhältnis stehen

Tz. 53 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Liegt ein Dienstverhältnis vor, kann die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bereits beim Lohnsteuerabzug Berücksichtigung finden. Eine zeitnahe Aufteilung des steuerfreien Höchstbetrages beim Lohnsteuerabzug innerhalb des Jahres ist nicht erforderlich. Das gilt auch dann, wenn feststeht, dass das Dienstverhältnis nicht bis zum E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG, Anhang 10)

Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen, wie z. B. Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Entstrickung (§ 16 Abs 3a EStG)

Rn. 1901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Vgl hierzu die im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe gemachten Ausführungen (s Rn 1000f). Rn. 1902–1950 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verzinsung des Erstattungsanspruchs (§ 50c Abs 4 EStG)

A. Anwendungsbereich Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 4 EStG regelt, dass ein Erstattungsbetrag in den Fällen eines Anspruchs nach § 50g EStG nach Maßgabe der §§ 238 und 239 AO zu verzinsen ist. Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit dem bisherigen § 50d Abs 1a EStG aF überein und wurde lediglich redaktionell gestrafft. Sie basiert auf der Vorgabe des Art 1 Abs 16 Zi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Körperschaftsklausel II (§ 16 Abs 5 EStG)

Schrifttum: Förster, SEStEG: Rechtsänderungen im EStG, DB 2007, 72. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 (Anwendung des § 8b KStG 2002 und Auswirkungen auf die GewSt); BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteilungserlass). A. Allgemeines Rn. 2101 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG wurde (erst aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Allgemeine Verfahrensbedingungen für Freistellungs- und Erstattungsanträge (§ 50c Abs 5 EStG)

A. Antragstellung (§ 50c Abs 5 S 1 und 3 EStG) und Bereitstellung der Entscheidung (§ 50c Abs 5 S 4 EStG) Rn. 68 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 50c Abs 5 S 1 EStG sind Freistellungsanträge und Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2022 gestellt werden, verpflichtend nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch zu übermitteln; für bis zum 31.12.2022 gestellte Anträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Erhebung der LSt/LSt-Abzug (§ 38 Abs 1 EStG)

A. Grundsatz/Begriff der LSt Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38 Abs 1 EStG legt fest, dass der von einem inländischen ArbG (S 1 Nr 1, S 2; s Rn 30ff), einem ausländischen Verleiher (S 1 Nr 2; s Rn 50ff) oder – für diese – von einem Dritten (S 3; s Rn 56ff) gezahlte Arbeitslohn (s Rn 21f) der LSt unterliegt. B. Gegenstand der LSt (Arbeitslohn) Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geringfügige Beschäftigung (§ 40a Abs 2 und 2a EStG)

a) Überblick Rn. 43 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer laufenden Beschäftigung ist ein Pauschsteuersatz von 2 % zulässig, wenn der Umfang der Beschäftigung als "geringfügig" anzusehen ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich ausschließlich nach der Höhe des monatlichen Entgelts, welches EUR 520 (bis 30.09.2022 EUR 450) nicht übersteigen darf (s Rn 45–45b). Die Stundenlohnbegre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils und Realteilung (§ 16 Abs 3 EStG)

A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interp...mehr