Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mittlerweile 37-mal geändert worden, zuletzt durch das Zweite Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG – v 01.12.2020 (BGBl I 2020, 2616), mit dem die Beträge in § 39b Abs 2 S 7 EStG angehoben worden sind. Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung bis zum Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG – v 29.11.2018 (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seibert, Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009: Das Faktorverfahren, Stbg 2008, 385; Sell/Sommer, Modifikation der LSt-Klasse IV – Das Faktorverfahren des § 39f EStG-E, DStR 2008, 1953; Beyer-Petz/Ende, Das Faktorverfahren – steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, DStR 2009, 2583; Schafhausen/Plenker, Faktorverfahren anstelle von Steuerklassenkombinatio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mittlerweile 26-mal geändert worden, zuletzt durch das JStG 2020 v 29.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) in dem die S 1 und 3 des § 39 Abs 3 EStG geändert worden sind (s Rn 40ff). Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung bis zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsjahr zu ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis von Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 2 S 3 EStG können Verluste nur vorgetragen werden, wenn kein Verlustrücktrag erfolgt ist, so dass ein Verlustvortrag grds nachrangig gegenüber dem Verlustrücktrag ist. Folglich kann es zu einem Verlustvortrag nur kommen, wenn der nicht ausgeglichene Verlust den Höchstbetrag für den Verlustrücktrag überschreitet oder ein Verlus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lewang/Surkamp, LSt-Abzugsverfahren 2011 – Besonderheiten aufgrund der Einführung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale ab 2012, DStR 2010, 2338; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 1690; Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Neuregelung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erweiterung des zulageberechtigten Personenkreises

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zulageberechtigt sind auch Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der Alterssicherung für Landwirte erhalten, wenn sie vor dem Leistungsbezug zu dem förderberechtigten Personenkreis gehört haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus einer privaten Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geltungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Regelung gilt grds für alle Einkunftsarten mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 111 Abs 1 S 2 EStG). Über §§ 8 u 31 Abs 1 S 1 KStG findet die Norm auch für Zwecke der KSt Anwendung, für die GewSt mangels gesonderter Verweisnorm jedoch nicht. Rn. 6–9 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung des abzugsfähigen Verlustes

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte iSv R 2 Abs 1 EStR 2012 negativ, kann dieser Verlust in einen anderen VZ zurück- bzw vorgetragen werden; zum Verlustabzug nach SA, ag Belastungen und Steuerbegünstigungen nach §§ 10e–10i EStG idF v 16.04.1997 s Rn 3. a) Abzugsfähiger Verlust in VZ 1999–2003 Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In den VZ 1999–200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Personenbezogenheit der Beschränkung des Verlustrücktrags

Rn. 56 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Begrenzung der Höhe des Verlustrücktrags ist eine persönliche, den jeweiligen StPfl betreffende Grenze und daher nicht übertragbar, BFH v 28.07.2004, XI R 54/99, BStBl II 2005, 262. Daher gilt bei PersGes und Personengemeinschaften der Höchstbetrag für jeden Beteiligten, beim Nießbrauch auf den einkunftserzielenden Nießbraucher, BFH v 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erstattungsanspruch

Rn. 74 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der aus der ESt-Veranlagung herrührende Erstattungsanspruch ist abtretbar, § 46 Abs 1 AO. Die Abtretung ist erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in schriftlicher Form dem zuständigen FA anzeigt; dabei bedarf es der Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und mutmaßlichen Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systematik des Verlustvortrags

Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Können Verluste in einem VZ nicht ausgeglichen bzw rückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht rückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, § 10d Abs 2 EStG. Die Möglichkeit der Nichtnutzung wird dabei nicht verfahrensrechtlich, sondern materiell-rechtlich verstanden, BFH v 15.05.2013, IX R 5/11, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorläufiger Verlustrücktrag 2021

Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im Rahmen des Dritten Corona-SteuerhilfeG wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses eine entsprechende Berücksichtigung eines erhöhten vorläufigen Verlustrücktrages 2021 bei der Steuerfestsetzung 2020 aufgenommen (BT-Drs 19/26970). Gemäß § 111 Abs 9 EStG gelten die Absätze 1 bis 7 hierfür entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Progressionszone

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Progressionszone ist in zwei Teilzonen aufgeteilt (§ 32a Abs 1 Nr 2 u 3 EStG). Die erste Progressionsteilzone (§ 32a Abs 1 Nr 2 EStG) zeichnet sich aus durch einen steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes von 14 % (Eingangssteuersatz) auf 23,9 % im Tarif 2014. Diese Zone endet schon bei einem zvE von 13 469 EUR. In der zweiten Progressionstei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Tragweite des Splittingverfahrens

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ohne Bedeutung für die Anwendung des Tarifs nach § 32a Abs 5 EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten ist, welcher der beiden Ehegatten das Einkommen bezogen hat. Auch wenn allein der Ehemann oder allein die Ehefrau das Familieneinkommen verdient hat, ist das Splittingverfahren anzuwenden. Dabei kann sich das Splitting unterschiedlich auswirke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abzugsfähiger Verlust ab VZ 2004

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ab VZ 2004 entfallen die Regelungen zur Beschränkung des vertikalen Verlustabzugs und werden durch die Schaffung einer horizontalen Verlustvortragsbeschränkung ersetzt; s Rn 68ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Härteregelungen

A. Allgemeines Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der gesetzliche Härteausgleich gemäß § 46 Abs 3 EStG und die Härteminderung gemäß § 46 Abs 5 EStG wurden als Abs 2 u 4 durch StÄndG vom 16.12.1954 in § 46 EStG eingeführt. Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde in Abs 3 S 2 eingefügt, wonach sich der Ausgleichsbetrag nach S 1 um den anteiligen Altersentlastungsbetrag nach § 24a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verlustrücktrag

1. Durchführung des Verlustrücktrags Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Voraussetzungen für die Veranlagung auf Antrag

A. Allgemeines Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustvortrag

1. Systematik des Verlustvortrags Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Können Verluste in einem VZ nicht ausgeglichen bzw rückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht rückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, § 10d Abs 2 EStG. Die Möglichkeit der Nichtnutzung wird dabei nicht verfahrensrechtlich, sondern materiell-rechtlich verstanden, BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tarifaufbau

1. Grundfreibetrag Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auch s Rn 2). Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e EStG beschreibt das Verfahren zur Bildung und Anwendung der ELStAM. Die Vorschrift baut durch die Abschaffung der Papier-LSt-Karten (§ 39 EStG aF) und Einführung der ELStAM (§ 39e EStG) die elektronische Kommunikation zwischen ArbG und Steuerbehörden weiter aus. Die Norm dient vor al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990 Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zum LSt-Verfahren Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das LSt-Verfahren ist von dem Veranlagungsverfahren nach § 46 EStG getrennt. Die LSt-Erhebung erfolgt unabhängig davon, ob später eine Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Sie beschränkt sich aber nur auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, hat aber nach hM auch insoweit keine Bindungswirkung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm gilt für unbeschränkt sowie beschränkt estpfl Personen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allgemeine Veranlagungsvoraussetzungen

1. Begriff und Zweck der Veranlagung Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Weiteres dazu s Erläut zu § 25 (Schneider). Für ArbN gilt die Sondervorschrift des § 46 EStG, die die Veranlagung mit den Einkünften aus nichtselbstständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Während § 110 EStG die pauschale Herabsetzung des Gesamtbetrages der Einkünfte 2019 für Zwecke der Bemessung der Vorauszahlungen für 2019 betrifft, hat die Regelung des § 111 EStG einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag für 2020 zum Gegenstand. Auch dieser pauschal ermittelte Verlustrücktrag wird nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Verhältnis zu § 2 Abs 3 EStG Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 2 Abs 3 S 2–8 EStG regelten in VZ 1999 bis VZ 2003 die Beschränkung der vertikalen Verrechnung von Verlusten und Gewinnen bzw Überschüssen zwischen Einkünften verschiedener Einkunftsarten innerhalb eines VZ. War dies hiernach nicht möglich, griff § 10d EStG ein und bestimmte näher, inwieweit Verluste auf ande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inzwischen erfolgte erhebliche Rechtsänderungen

A. Neuregelungen anlässlich des EigenheimrentenG Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der nach der Bundestagwahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah vor, dass die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Dieser politische Auftrag wurde durch das G zur verbesserten Einbeziehung der selbst gen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolge des Verlustabzugs

a) Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zvE Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis einschließlich VZ 1998 war der Verlustabzug nach Berücksichtigung von SA, ag Belastungen und evtl Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude nach §§ 10f und 10g idF v 16.04.1997 vorzunehmen. Für Verlustabzugsbeträge aus VZ 1998 und früher galt dies weiterhin,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der ESt-Tarife

A. Zeitliche Entwicklung der ESt-Tarife Rn. 6 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Entwicklung der ESt-Tarife für die Zeit seit dem Jahre 1946 wird bei Wagner in Blümich, § 32a EStG Rz 7ff (Stand: Juni 2020) ausführlich dargestellt (vgl auch Schöberle, DStR 1989, 567; Bareis in FS Offerhaus, 1053ff). Das zurzeit geltende Tarifsystem (Formeltarif) besteht seit dem Jahre 1958. Es ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39f EStG regelt verfahrensrechtliche Besonderheiten des LSt-Abzugs bei Ehegatten bzw eingetragenen Lebenspartnern (vgl § 2 Abs 8 EStG; seit dem 01.10.2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich, s Art 3 Abs 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39a EStG regelt das sog LSt-Ermäßigungsverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist es, dem ArbN zu ermöglichen, die durch den LSt-Abzug zu leistenden Vorauszahlungen bereits möglichst der voraussichtlichen Jahres-LSt anzupassen, sodass aus Sicht des ArbN keine ESt-Veranlagung notwendig ist bzw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b EStG enthält – den ArbG bindende – verfahrenstechnische Anweisungen und Berechnungsgrundsätze für die Ermittlung der LSt. Die Verbindlichkeit der Grundsätze des § 39b EStG für den ArbG ist vor dem Hintergrund, dass durch den LSt-Abzug die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbststä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Grundtarif

A. Tarifaufbau 1. Grundfreibetrag Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Grundfreibetrag des § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG wird auch als Nullzone bezeichnet. In diesem Steuerintervall bleibt das zvE steuerfrei. Der Grundfreibetrag ist Ausprägung des dem fiskalischen Zugriff entzogenen Existenzminimums (s BVerfG BStBl II 1993, 413; vgl BFH BStBl II 1986, 902; 2001, 778; 2018, 96; auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

A. Normzweck und Bedeutung der Norm Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ESt ist nach § 2 Abs 7 S 1 EStG eine Jahressteuer. Einkommensermittlungszeitraum ist gemäß § 2 Abs 7 S 2 EStG das Kj. Nach § 10d EStG ist es unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen zulässig, in einem VZ angefallene Verluste, die iRd Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zeitlicher Anwendungsbereich

A. VZ 1990 bis VZ 1993 Rn. 8 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d EStG wurde durch das StRefG 1990 (BGBl I 1988, 1093) erheblich verändert. Die neue Fassung war erstmals für den VZ 1990 anzuwenden gemäß § 52 Abs 1 idF 1990. Zur Anwendung des § 10d EStG auf dem Gebiet der ehemaligen DDR s § 57 Abs 4 EStG. B. VZ 1994 bis VZ 1998 Rn. 9 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das im Jahr 1994 einge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustrücktrag in VZ 1994–1998

Rn. 57 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In den VZ 1994–1998 konnte ein Verlust bis zur Höhe von 10 Mio DM 2 Jahre zurückgetragen werden, wobei der StPfl ein Wahlrecht hatte, in welchen der beiden zurückliegenden VZ zurückgetragen werden soll.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 EStG regelt grundlegende Fragen zu den LSt-Abzugsmerkmalen, insb deren Rechtsnatur, die Ausstellung und die Berichtigung von LSt-Abzugsmerkmalen in Sonderfällen sowie den Schutz der LSt-Abzugsmerkmale. Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 EStG regelt die Zuständigkeit für die Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Feststellung des Verlustvortrags

A. Grundlagen Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Fris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verlustrücktrag

A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verfahren

A. Zeitpunkt Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen FinBeh, ob und wann eine Prüfung nach § 50b EStG durchgeführt wird. Die Prüfung kann demnach bspw sowohl vor als auch nach der Veranlagung des StPfl erfolgen. Unterliegt der am Verfahren Beteiligte ohnehin der Außenprüfung, kann die Prüfung nach § 50b EStG mit der allg Außenprüfu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich

A. Zeitlicher Anwendungsbereich Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 52 Abs 53 EStG iVm § 111 Abs 9 EStG ist § 111 EStG für die VZ 2019, 2020 und 2021 anzuwenden (eingefügt durch Art 1 Nr 8 Buchst g des Zweiten Corona-SteuerhilfeG v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512 bzw Art 1 Nr 3 Buchst b u Nr 6 Buchst b des Dritten Corona-SteuerhilfeG v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330. Dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

A. Verhältnis zu anderen Vorschriften 1. Verhältnis zu § 2 Abs 3 EStG Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 2 Abs 3 S 2–8 EStG regelten in VZ 1999 bis VZ 2003 die Beschränkung der vertikalen Verrechnung von Verlusten und Gewinnen bzw Überschüssen zwischen Einkünften verschiedener Einkunftsarten innerhalb eines VZ. War dies hiernach nicht möglich, griff § 10d EStG ein und bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die einzelnen Amtsveranlagungstatbestände

1. Amtsveranlagung bei Nebeneinkünften über 410 EUR (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG) Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei unabhängig voneinander zu prüfende Alternativen. Zum einen die nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfenden stpfl Nebeneinkünfte und zum anderen die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Danach sind StPfl, deren Arbeitslohn dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Ergänzung und Verweis auf Basisrente

A. Allg zur Basisrente Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 StPfl, die nicht die Fördervoraussetzungen des § 10a EStG erfüllen und somit nicht in den Genuss der Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI EStG kommen können, haben die Möglichkeit, zum Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einen Basisrentenvertrag nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG abzuschließen. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Voraussetzungen für die Amtsveranlagung

A. Allgemeines Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die bedeutsamsten Regelungen des § 46 EStG sind der Veranlagungszwang bei mehreren Dienstverhältnissen und bei Eintragung von Freibeträgen auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug, die Veranlagung von Ehegatten und die Antragsveranlagung im Fall des § 46 Abs 2 Nr 8 u 9 EStG. B. Die einzelnen Amtsveranlagungstatbestände 1. Amtsvera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39c EStG trifft vor allem Regelungen für den Fall, dass der ArbG die ELStAM seines ArbN nicht abrufen kann. In diesen Fällen, in denen der ArbG also nicht über die für einen korrekten LSt-Abzug notwendigen elektronischen Informationen seines ArbN verfügt – wie etwa die Steuerklasse, ggf ...mehr