Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 180 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die beim > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161) zu beantragende Besteue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 139 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dazu müssen die Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erstausbildung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein > Erststudium stellen keine WK/BA dar (§ 9 Abs 6 und § 4 Abs 9 EStG). Sie sind nur beschränkt als SA bis zu 6 000 EUR im Kalenderjahr abzugsfähig (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG). Eine Ausnahme gilt, wenn die Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet (> Rz 5). Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bestehen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Grundsätzliches zum erweiterten Härteausgleich (§ 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV)

Rz. 147 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Betragen die mit LSt nicht belasteten Nebeneinkünfte in den Fällen des § 46 Abs 2 Nr 1 EStG (> Rz 37 ff) insgesamt mehr als 410 EUR, aber weniger als 820 EUR, so ist vom > Einkommen der Betrag abzuziehen, um den diese Nebeneinkünfte insgesamt niedriger als 820 EUR sind (erweiterter Härteausgleich nach § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV). Dies b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anwendungsbereich des § 46 Abs 2 EStG

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem Wegfall des § 46 Abs 1 EStG (> Rz 18) ist die Höhe des Einkommens für sich allein kein Grund für die Veranlagung eines ArbN, von dessen > Arbeitslohn LSt einbehalten worden ist. Veranlagt wird nur in den Fällen, die in § 46 Abs 2 Nr 1–9 EStG einzeln und abschließend aufgezählt sind (BFH 167, 52 = BStBl 1992 II, 720). Eine Veranlagung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ff) Antrag auf Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen (§ 32d Abs 6 EStG)

Rz. 132 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 ArbN, die neben ihren Arbeitseinkünften auch Kapitalerträge haben, die der 25 %igen KapESt unterlegen haben (vgl §§ 43, 43a EStG), für die der Sparer-Pauschbetrag (vgl § 20 Abs 9 EStG) noch nicht ausgeschöpft worden ist oder andere Möglichkeiten der Steuerminderung in Betracht kommen, können dafür oder um eine Günstigerprüfung zu bewirken, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Besondere Lohnsteuerberechnung für sonstige Bezüge (§ 46 Abs 2 Nr 5 und Nr 5a EStG)

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können bereits beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Sonstige Bezüge Rz 40 ff). Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung (§ 34 EStG) werden in der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 1 EStG überprüft (BFH/NV 2005, 1073...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammen zu veranlagende Arbeitnehmer mit Steuerklasse V oder VI oder IV/Faktor (§ 46 Abs 2 Nr 3a EStG)

Rz. 75 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind (§§ 26, 26b EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1 und > Splitting), beide > Arbeitslohn bezogen haben und von denen (mindestens) einer wenigstens für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach der Steuerklasse IV mit Faktor (> L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Härteausgleich (§ 46 Abs 3 und Abs 5 EStG)

Rz. 145 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 3 EStG stellt im Falle einer Veranlagung nach § 46 Abs 2 EStG (> Rz 35 ff) bestimmte Nebeneinkünfte von nicht mehr als 410 EUR von der Besteuerung frei (Härteausgleich). Darüber hinaus sieht § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV einen erweiterten Härteausgleich für Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR bis weniger als 820 EUR vor. Die Härtea...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verlustabzug (§ 10d EStG)

Rz. 112 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE; zu diesem > Einkommen Rz 1 sowie > Einkünfte Rz 3) nicht ausgeglichen werden können, werden nach Maßgabe von § 10d EStG auf frühere VZ rück- und ggf auf folgende VZ vorgetragen. Zu den Einzelheiten, Voraussetzungen sowie Beschränkungen > Verluste Rz 15 ff und > R 10d ESt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Arbeitnehmer mit Auslandsbezug (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorgesehen ist eine Veranlagung von Amts wegen für verheiratete EU-/EWR-ArbN, deren Ehegatte in einem EU-/EWR-Staat wohnt, wenn die LSt nach Steuerklasse III erhoben worden ist. EU-/EWR-ArbN idS sind nach § 1 Abs 1 EStG im > Inland unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, für die die Steuerklasse III festgestellt w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zum Härteausgleich (§ 46 Abs 3 EStG)

Rz. 146 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird nach § 46 Abs 2 EStG veranlagt und hat der Stpfl steuerpflichtige > Einkünfte von insgesamt nicht mehr als 410 EUR, von denen (zu Recht) kein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (ergänzend > Rz 43), wird grundsätzlich ein Betrag in Höhe dieser Einkünfte vom > Einkommen abgezogen (Härteausgleich). Hierdurch wird die > Freigrenze des § 46 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / H. Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG)

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 SA werden nicht nur bei einer Veranlagung zur ESt, sondern bei ArbN bereits beim LSt-Abzug (> Lohnsteuertarif Rz 36) und bei anderen Stpfl bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer berücksichtigt. Im Einzelnen gilt: Rz. 121 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für SA, die nicht Vorsorgeaufwendungen iSd > Rz 27–44 sind, wird ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Auflösung der Ehe und Wiederheirat im selben Kalenderjahr (§ 46 Abs 2 Nr 6 EStG)

Rz. 95 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 6 EStG regelt die Veranlagung für den VZ, in dem eine Ehe aufgelöst worden und einer der früheren Ehegatten im selben VZ eine neue Ehe eingegangen ist, dieselbe Person für diesen VZ also zu jeweils zwei steuerpflichtigen und ggf die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllenden (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches – Abgrenzung § 46 von § 25 EStG

Rz. 28 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn er nach § 46 EStG entweder von Amts wegen oder auf Antrag zu veranlagen ist. Grundvoraussetzung ist in beiden Fällen, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist (§ 46 Abs 2 Satz 1 EStG) und einer d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Lohnsteuerabzug mit einem Freibetrag (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN ist von Amts wegen zu veranlagen, wenn das FA einen Freibetrag iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 oder 6 EStG ermittelt hat (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG), der idR dem ArbG auf Abruf vom BZSt als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt worden ist. Die Pflichtveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG ist nur für ArbN durchzuführen, deren im VZ in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 Buchst b EStG

Rz. 143 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können auch beschränkt steuerpflichtige ArbN beantragen, wenn sie > Inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU (> Europäische Union) oder des EWR (> Europäischer Wirtschaftsraum) sind und in einem dieser Staaten einen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge handeln. Sie können durch die > Lohnsteuerbescheinigung oder eine Beitragsbescheini...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Förderung schutzwürdiger Kulturgüter (§ 10g EStG)

Rz. 114 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 10g EStG begünstigt Maßnahmen an bestimmten schutzwürdigen Kulturgütern. Mit dieser Vorschrift soll jenen Stpfl bei der im Interesse der Allgemeinheit liegenden Erhaltung von Kulturgütern geholfen werden, die diese nicht zur Einkunftserzielung nutzen – dann führen die Aufwendungen zu BA/WK (vgl § 7i, § 11b EStG) – oder die Baudenkmale nic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ii) Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig iSv § 1 Abs 3 EStG

Rz. 137 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist bereits im LSt-Abzugsverfahren ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig iSv § 1 Abs 3 EStG gestellt und dieser auch genehmigt worden, ist schon nach § 46 Abs 2 Nr 7 Buchst b EStG ein Fall für eine Pflichtveranlagung gegeben (> Rz 101, 142); zuständig ist das > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161). Wird dieser ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) § 50d Abs 1 EStG analog

Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einen Erstattungsanspruch, den der ArbN bereits während des noch laufenden Kalenderjahres beim > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG geltend machen kann, leitet der BFH aus einer analogen Anwendung des § 50d Abs 1 Satz 2 EStG ab (vgl BFH 226, 529 = BStBl 2012 II, 493). Das betrifft jene Fälle, in denen der ArbG Teile des Arbeitslohns dem LSt-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG)

Rz. 22 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Abziehbar als SA sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl gehörenden Kindes iSv § 32 Abs 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Schulgeld (§ 10 Abs 1 Nr 9 EStG)

Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Erhält der Stpfl für ein Kind einen Kinderfreibetrag oder > Kindergeld (vgl § 32 Abs 1 bis 6 EStG und > Kinderfreibeträge Rz 30–49), so kann er einen Teil des Entgelts, das er für den Schulbesuch eines Kindes entrichtet, als SA abziehen (§ 10 Abs 1 Nr 9 EStG). Seit dem VZ 2008 ist der Abzug je Kind und Kalenderjahr auf 30 % des Schulgelds, h...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Arbeitslohn aus mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rz. 65 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein ArbN, der im selben Zeitraum nebeneinander von mehreren ArbG > Arbeitslohn bezogen hat, der dem LSt-Abzug unterliegt, wird von Amts wegen zur ESt veranlagt (§ 46 Abs 2 Nr 2 EStG). IdR handelt es sich um ArbN mit Steuerklasse VI, die > Mehrere Dienstverhältnisse haben (> Steuerklassen Rz 26 ff). Von dieser Pflichtveranlagung werden auch d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG)

Rz. 23 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen, die der Stpfl für die erste Berufsausbildung (> Erstausbildung) oder für ein > Erststudium macht, die nicht im Rahmen eines (Ausbildungs-)Dienstverhältnisses erworben werden (dann WK; > Bildungsaufwendungen Rz 12, 21), sowie für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf (> Rz 23/2), sind nur im Rahmen eines Höchstbetrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Förderung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmale, Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 10f EStG)

Rz. 113 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Anknüpfend an die Voraussetzungen der §§ 7h und 7i EStG begünstigt § 10f EStG Herstellungskosten, bestimmte Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand für in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen gelegene Gebäude und Baudenkmale. § 10f EStG, der zeitlich nicht befristet ist, bietet die Möglichkeit, bestimmte Aufwendunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Spenden (§ 10b EStG)

Rz. 111 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Spenden und Parteibeiträge sind nach Maßgabe der §§ 10b, 34g EStG als SA abziehbar. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen > Parteibeiträge und > Spenden sowie > R 10b.1 EStR.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 36 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Begünstigt sind Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung (> Rz 26/1; BFH 260, 148 = BStBl 2018 II, 230, VerfB gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG vom 08.05.2019 – 2 BvR 1733/18). Sie deckt ein Risiko, das dem Versorgungsniveau der Sozialhilfe iSd SGB XII entspricht (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG; BMF vom 24....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 Euro (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Die Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rz. 71 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Beim LSt-Abzug wird seit dem VZ 2010 (> Rz 23) eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die sich aus Teilbeträgen zur > Rentenversicherung, > Krankenversicherung und > Pflegeversicherung zusammensetzt (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 EStG; > Vorsorgepauschale Rz 20 ff). Die Summe der Teilbeträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wird mindestens mit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den als SA begrenzt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen gehören (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Beiträge für bestimmte kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte (Basisrente-Erwerbsminderung; § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 35/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Seit dem VZ 2014 werden auch Beiträge zur ausschließlichen Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente) oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) als SA berücksichtigt (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst bb EStG; BMF vom 24.05.2017, Rz 45–55, BStBl 2017 I, 820). Voraussetzung für d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 30 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Beiträge können vom Landwirt, seinem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner oder in bestimmten Fällen von mitarbeitenden Familienangehörigen (> Angehörige) geleistet werden. Sie werden an die > Landwirtschaftliche Alterskasse entrichtet. Werden dem Versicherten aufgrund des Gesetzes zur Alterssicherung der Landwirte Beitragszusch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Beiträge für bestimmte kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte (Rürup- oder Basisrente-Alter; § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG)

Rz. 32 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem SA-Abzug werden Beiträge zum Aufbau einer Rürup- oder Basisrente-Alter gefördert. Das ist eine kapitalgedeckte RV mit einem privaten Versicherer, die – ebenso wie die GRV – zur Basisversorgung gehört (> Renteneinkünfte Rz 20 ff). Der Versicherungsvertrag muss bestimmte Bedingungen erfüllen (vgl § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versorgungsleistungen iZm Vermögensübergaben (§ 10 Abs 1a Nr 2 EStG)

Rz. 18 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unbeschränkt abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versorgungsleistungen iZm Vermögensübergaben (§ 10 Abs 1a Nr 2 EStG; H 10.3 EStH). Zu den Einzelheiten > Dauernde Lasten; außerdem > Rentenaufwand Rz 3 ff; > Renteneinkünfte Rz 108 ff. Zuwendungen, die freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 31 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Berufsständische Versorgungseinrichtungen müssen den GRV vergleichbare Leistungen erbringen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG). Eine Übersicht über berufsständische Versorgungseinrichtungen, die diese Voraussetzung erfüllen, enthält das BMF-Schreiben vom 08.07.2014, BStBl 2014 I, 1098. Für die Besteuerung der (späteren) Leistungen ist es ohne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Unterhalt für ehemalige Ehegatten bzw Lebenspartner (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG)

Rz. 21 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft werden bis zu 13 805 EUR im VZ als SA berücksichtigt, wenn der Stpfl dies im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, bei der Veranlagung oder der F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erstattung nach dem EStG

1. Entstehung und Verwirklichung des Erstattungsanspruchs Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz eine bestimmte Leistungspflicht knüpft (vgl § 38 AO). Weil der Erstattungsanspruch das Gegenstück zum Steueranspruch ist, gilt hier nichts anderes wie dort. Fü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beiträge für die Basisversorgung im Alter (§ 10 Abs 1 Nr 2 EStG)

a) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In Betracht kommen grundsätzlich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Regionalträger der > Deutsche Rentenversicherung. Dabei kann es sich um Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge hand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Altersvorsorgebeiträge (§ 10a EStG – Riester-Rente)

Rz. 110 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Seit dem VZ 2002 werden Altersvorsorgebeiträge zu einer > Riester-Rente im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich gefördert. Die Förderung wird für Pflichtversicherte in der GRV ebenso wie für Beamte und vergleichbare Personen gewährt. Sie soll – neben anderen Maßnahmen – einen Anreiz zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Alter...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Übertragung kindbedingter Vergünstigungen auf Elternteile, die nicht die Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung erfüllen (§ 46 Abs 2 Nr 4a EStG)

Rz. 85 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eltern, die nicht die Voraussetzungen für eine > Ehegattenbesteuerung Rz 1 erfüllen, also dauernd getrennt lebende, geschiedene, nicht miteinander verheiratete oder Eltern nichtehelicher Kinder, werden als Folge eines gemeinsamen Antrags, kindbedingte Steuerermäßigungen anders als bei jedem zur Hälfte zu berücksichtigen, von Amts wegen veran...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kirchensteuer (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG)

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Unbeschränkt abziehbar ist die gezahlte KiSt, sowie sie nicht als Zuschlag zur Kapitalertrag- bzw zur > Abgeltungsteuer gezahlt wurde (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG; > R 10.7 EStR; H 10.7 EStH). Zu Einzelheiten > Kirchensteuer Rz 70–76. Die Entscheidung über den Abzug von Kirchenbeiträgen nach > R 10.7 Abs 1 EStR ist eine Billigkeitsmaßnahme iSv § 16...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Veranlagung auf Antrag (§ 46 Abs 2 Nr 8 und 9 EStG)

a) Grundsätzliches Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Zuge der deutschen > Einkommensteuer besteuert werden nur Einkünfte, die einer der nachfolgend genannten sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können (§ 2 Abs 1 EStG; vgl dort vor allem konkret Satz 1 Nr 1 bis 7). Die Einteilung in abschließend sieben Einkunftsarten (mit dem Charakter der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG als gewisse Auf...mehr