Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Überblick

Rz. 58 Bis zur WEG-Novelle 2007 war die Zwangsversteigerung keine sinnvolle Option für eine Gemeinschaft. Die Gemeinschaft konnte ihre Hausgeldforderungen gegen einen Wohnungseigentümer nur als dinglich nicht gesicherte "persönliche Ansprüche" in der Rangklasse 5 des § 10 Abs. 1 ZVG geltend machen. Bei der (nach der Reihenfolge der Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG erfolgenden...mehr

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DRK-TV / 3.2.2.3 Abweichende Regelung bei bereits gewährter Besitzstandszulage nach § 7 TVÜ-DRK

Mitarbeiter, denen nach § 7 TVÜ-DRK bereits eine Besitzstandszulage zusteht (ehemalige Vergütungsgruppenzulage), werden in eigene Ü-Tabellen übergeleitet. In diese Ü-Tabellen ist die Besitzstandszulage bereits eingerechnet. Die gesonderte Zahlung dieser Zulage fällt mit dem Zeitpunkt der Überleitung in die SuE-Tabelle weg. Folgende Mitarbeiter sind hiervon betroffen: Entgeltgr...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / V. Anmeldung oder Beitritt zu einem laufenden Verfahren; Nachtitulierung

Rz. 74 Außer den titulierten Ansprüchen, aus denen die Gemeinschaft die Zwangsversteigerung betreibt, kann es noch weitere Hausgeldrückstände geben. Es ist sogar der Normalfall, dass nach der (ersten) Titulierung weitere Außenstände auflaufen. Die Gemeinschaft muss die weiteren Außenstände nicht zwangsläufig titulieren lassen. Denn bei der Erlösverteilung werden alle (nicht ...mehr

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§ 12 Verschiedenes / C. Die Verkehrssicherungspflicht

Rz. 39 Der Begriff Verkehrssicherungspflicht (oder "Verkehrspflicht") hat seinen Ursprung im zivilrechtlichen Deliktsrecht. Ausgangspunkt ist die Haftungsfrage in solchen Fällen, in denen ein Sach- oder Personenschaden eintritt, der nicht auf einer unmittelbaren Verletzungshandlung beruhte (sonst würde der Handelnde ohne weiteres nach § 823 Abs. 1 BGB haften). Haftet jeder, ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Erforderliche Grundlagenbeschlüsse

Rz. 70 Die HeizKV gibt kein festes Abrechnungssystem, sondern einen Rahmen vor, der von der Eigentümergemeinschaft (und nicht vom Verwalter) durch Beschluss ausgefüllt werden muss, soweit nicht schon die Teilungserklärung Vorgaben macht. Welche Entscheidungen getroffen werden müssen, wird nachfolgend erörtert. Rz. 71 Zunächst muss festgelegt werden, zu welchem Anteil die Gesa...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.4 Sonstige Härtegründe

Rz. 11a Ferner sind weitere Härtegründe vorstellbar wie hohes Alter (aber nicht generell, vgl. OLG Karlsruhe, RE, RiM 1, 35), jedenfalls wenn es mit Gebrechlichkeit zusammentrifft (OLG Karlsruhe, a.a.O; LG Berlin, Urteil v. 18.3.2016,65 S 171/15, juris. Auch der Gesundheitszustand (LG Berlin, Urteil v. 17.12.2014, 67 S 66/14, GE 2015 388: psychische Erkrankung) kann eine Rol...mehr

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DRK-TV / 5.3.2 Übergeleitete Mitarbeiter, die vor dem 1.1.2007 eingestellt wurden

Diejenigen Mitarbeiter, die bereits aus dem alten DRK Tarifvertrag in den Reform – Tarifvertrag zum 1.1.2007 übergeleitet wurden, und davor oder bis zum 31.12.2011 aufgrund eines Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs höhergruppiert wurden, verbleiben für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit grundsätzlich in der ihnen nach § 3 zugeordneten Entgeltgruppe. Die ...mehr

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Das Jahresmitarbeitergespräch / 3 Das Beurteilungsgespräch

Das Beurteilungsgespräch ist ein unerlässlicher Bestandteil jeder Mitarbeiterbeurteilung. Das Beurteilungsgespräch wird einmal im Jahr durchgeführt und dient in vielen Unternehmen als Basis für Gehaltsverhandlungen. Das Gespräch beginnt in der Regel mit einem Rückblick über die vorangegangene Periode und wendet sich gegen Ende der Zukunft zu. Nur wenn die Mitarbeiter versteh...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / bb) Zustimmungspflichtige Einstellung

Rz. 181 Eine Besonderheit besteht bei der Einstellung von Solo-Selbstständigen/Freien Mitarbeitern in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG . Grds. bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (nur) auf die Einstellung von Arbeitnehmern und nicht auf die Beschäftigung eines Freien Mitarbeiters.[313] Nach der ständigen Rechtsprechung de...mehr

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FoVo 07/2022, Angemessener Zeitraum im Sinne des Pfändungsschutzes zur Einstellung auf geringere Einkünfte

Leitsatz Ein "angemessener Zeitraum" i.S.d. § 850i ZPO, in dem sich der Schuldner aufgrund geringerer Einkünfte auf die neuen Lebensbedürfnisse einstellen muss, ist grundsätzlich mit sechs Monaten zu bestimmen, kann aber nach einer langen Erkrankung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls auch ausnahmsweise einen Zeitraum von einem Jahr umfassen. AG Dortmund, Beschl. v...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Informationspflicht

Rz. 243 Flankiert wird die zwingende Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und die Konkretisierung der eingesetzten Leiharbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG durch eine Pflicht des Verleihers, den Leiharbeitnehmer darüber zu informieren, dass er an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. In § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG hieß es in der ab dem 1...mehr

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AGS 07/2022, Willkürliche A... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere Entscheidung eines Verfassungsgerichts, in der dieses zur Kostenfolge nach Einstellung des Verfahrens Stellung nehmen muss. Es ist zu hoffen, dass vielleicht diese Entscheidung mit den – häufig vorschnellen – Kosten- und Auslagenentscheidungen der AG bei Einstellungen nach § 47 Abs. 2 OWiG aufräumt bzw. die AG zumindest dazu anhält, ihre Entscheidungen zu beg...mehr

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FoVo 07/2022, Weisen Sie den Insolvenzverwalter auf seine beschränkte Prüfungskompetenz hin!

Anmeldung aus zwei Forderungsgründen Eine Forderung kann aus Vertrag und aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, mithin aus zwei Rechtsgründen begründet sein. Für den Gläubiger ist es sinnvoll, die Forderung aus beiden Rechtsgründen anzumelden. Der vertragliche Anspruch ist meist leichter zu begründen und der deliktische Anspruch führt dazu, dass er nicht an der Rest...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / d) Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht

Rz. 239 Verstoßen Verleiher und Entleiher gegen die Offenlegungs- und die Konkretisierungspflicht, ist der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer – wie bisher nur bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung[503] – unwirksam (§ 9 Abs. 1 Nr. 1a AÜG), nicht hingegen der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.[504] Diese Rechtsfolge tritt allerdings nur ein, wenn gleich...mehr

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AGS 07/2022, Mitwirkung im ... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV

Das AG weist weiter darauf hin, dass selbst wenn der Beklagte der richtige Anspruchsgegner wäre, der Klägerin der geltend gemachte Rückerstattungsanspruch nicht zustünde. Denn die im Streit stehende Gebühr nach Nr. 5115 VV sei, da das gegen die Versicherungsnehmerin/Betroffene vor der Verwaltungsbehörde eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Mitwirkung des Bekl...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 6. Fälligkeit

Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt hingegen erst mit dem Ende der Tätigkeit ein.[13] Das Verwalteramt endet mit dem Tod oder der Geschäftsunfähigkeit des Verwalters,[14] der Entlassung aus dem Amt, einer Bestellung eines neuen Verwalters/Treuhänders, mit der Aufhebung o...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 4. Befriedigungsreihenfolge

Die Gebühren und Auslagen des Gerichts werden im Insolvenzverfahren grds. aus der Masse entnommen. Sie gelten nach § 54 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeiten. Folglich haben sie grds. Vorrang vor den "herkömmlichen" Insolvenzgläubigern und werden daher vorab befriedigt. Reicht die Masse nicht aus, um die Verfahrenskosten zu befriedigen, erfolgt eine Einstellung mangels Masse...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungskontext und frühere Rechtslage

Rz. 352 Die Vorschrift des § 80 BetrVG enthält in Abs. 1 die Zuweisung allgemeiner Aufgaben an den Betriebsrat sowie in Abs. 2 ein für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliches Informations- und Unterrichtungsrecht und ferner einen Anspruch auf Herausgabe einschlägiger Unterlagen.[783] Der nicht abschließende Aufgabenkatalog in § 80 Abs. 1 BetrVG ist dabei als Ergänzung...mehr

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AGS 07/2022, Willkürliche A... / II. Abweichung vom Regelfall nicht ohne Begründung

Das VerfG weist daraufhin, dass die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den Einzelfall Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grds. entzogen seien. Ein Richterspruch verstoße nicht schon dann gegen das Verbot objektiver Willkür, wenn die angegriffene Rechtsanwendung oder das Verfahren fehlerhaft seien. Hinzukommen müsse, dass R...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 5. Begrenzung der zulässigen Überlassungsdauer auf 18 Monate

Rz. 13 Mit dem AÜG-Änderungsgesetz vom 21.2.2017 wurde eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer (wieder) eingeführt. Nachdem die Überlassungshöchstdauer von früher zwölf Monaten im Rahmen der sogenannten "Hartz-Reformen"[19] abgeschafft worden war, sieht das aktuelle AÜG eine ähnliche Beschränkung wieder vor.[20] Bis zur Gesetzesnovelle war dem AÜG hinsichtlich des zeitliche...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 5. Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des Entleihers

Rz. 151 Beim Einsatz eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb handelt es sich unabhängig von der Überlassungsdauer um eine nach § 99 Abs. 1 BetrVG, § 14 Abs. 3 AÜG mitbestimmungspflichtige Einstellung.[346] Dies gilt auch, wenn mehrere befristete Überlassungen nacheinander erfolgen oder die ursprünglich vorgesehene Überlassungsdauer verlängert wird.[347] Der Betriebsrat i...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Deregulierung des AÜG insbesondere durch die "Hartz-Gesetze"

Rz. 5 Während die Dauer der Überlassung 1972 mit maximal drei Monaten sehr restriktiv reguliert war, hob der Gesetzgeber die Maximalfrist durch das Beschäftigtenförderungsgesetz vom 26.4.1985[9] zunächst von drei auf sechs Monate, 1994 sodann von sechs auf neun,[10] 1997 auf 12[11] und 2002 schließlich auf 24 Monate[12] an. Die stetige Erweiterung der Arbeitnehmerüberlassung...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Reichweite des Informationsanspruchs

Rz. 361 Die Ergänzung in § 80 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 BetrVG knüpft inhaltlich an die bereits im Jahr 2001 erfolgte Erstreckung des Informationsrechts auf im Betrieb beschäftigte Personen an, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.[816] Der Gesetzeswortlaut macht deutlich, dass der im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung bestehende Informationsanspruch ...mehr

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AGS 07/2022, Rahmengebühren... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das Rechtsmittel hatte Erfolg, soweit es sich gegen die Bewertung des Verfahrens als kostenrechtlich unterdurchschnittliche Angelegenheit gewendet hat. Dagegen ist die Terminsgebühr nur i.H.d. Mittelgebühr erhöhten Terminsgebühr zu Recht unterblieben. Das LG verweist darauf, dass dann, wenn keine Umstände erkennbar sind, die eine Erhöhung oder Ermäßigung rechtfertigen, dem V...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. Wertberechnung

Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens werden nach § 58 GKG nach dem Wert der Insolvenzmasse zzt. der Beendigung des Verfahrens erhoben. Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung dienen, werden nur i.H.d. für diese nicht erforderlichen Betrags angesetzt. Ist der Antrag auf Eröffnung des Insolven...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt

Rz. 68 Nicht einschlägig ist das Konzernprivileg, wenn der überlassene Arbeitnehmer "zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt" wurde. Der Begriff "und" ist missverständlich.[124] Richtigerweise kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.[125] Das Bindewort soll allein zum Ausdruck bringen, dass es nich...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungskontext und bisherige Rechtslage

Rz. 371 Die Vorschrift des § 92 BetrVG statuiert Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten und betrifft die grundlegende Personalplanung des Arbeitgebers für den Betrieb. Nach § 92 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über seine Personalplanung, daher den gegenwärtigen wie zukünftigen Personalbedarf und die hieraus folgenden person...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Ausschlussverhältnis von Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 75 Rechtsdogmatisch schließen sich Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb nach übereinstimmender Meinung der Rechtsprechung und Literatur aus.[139] Soweit zwischen zwei (oder mehr) Unternehmen ein Gemeinschaftsbetrieb besteht, findet das AÜG auf diese Kooperation der Trägerunternehmen keine Anwendung, weil tatbestandlich keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 A...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Zur Erfüllung der Mindestgliederungsvorschriften der GuV-Rechnung gemäß IAS 1.82 ea) ist nur ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus Buchwert...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / III. Gewerbesteuer

Rz. 14 Die Rechtslage bei der Gewerbesteuer ist der der Umsatzsteuer vergleichbar, wenngleich die Rechtsfolgen mit der Objektbezogenheit der Gewerbesteuer nur schwerlich in Einklang zu bringen sind.[18] Nach § 2 Abs. 5 GewStG gilt der Tod des Unternehmers als Einstellung des Gewerbebetriebes durch ihn und als Neugründung durch die Erben, wenn sie den Betrieb fortführen.[19] G...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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§ 23 Fallstudie 3: "Die feh... / a) Keine Beschränkung auf Vorgehen im Wege der selbstständigen Feststellungsklage

Rz. 10 Sofern der Erbe auf eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Auseinandersetzungsplans[6] oder auf anderweitige Auseinandersetzung verwiesen wird, betrifft dies den Fall, dass der Testamentsvollstrecker trotz Widerspruchs eines Miterben gegen den Teilungsplan die Auseinandersetzung – wegen des Vorhandenseins eines Überschusses – vornimmt.[7] Hier steht dem Tes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4.3 Vorläufige Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO

Rz. 150 Nach § 153a Abs. 1 S. 1, 2 StPO kann mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft vorläufig von der Erhebung der Anklage absehen und zugleich dem Beschuldigten auferlegen, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen (§ 153a Abs. 1 S. 2 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4 Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen

Rz. 147 Solche in einem Strafverfahren festgesetzten Leistungen sind nicht abziehbar, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Auflagen und Weisungen kommen im Strafverfahren insbesondere bei der Strafaussetzung zur Bewährung[1], bei der Verwarnung unter Strafvorbehalt[2] und beim Absehen der Staa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.1.2 Inhalte

Die in den Fortbildungsmaßnahmen vermittelten Inhalte hängen zum einen vom gewählten Resilienz-Modell und zum anderen von der Zielsetzung des Angebotes ab. Außerdem sollte geklärt werden, ob es lediglich um eine Einführung des Themas und eine Sensibilisierung gehen soll oder ob wirklich tiefgreifende Änderungen sowohl bei den Teilnehmern, als auch im Unternehmen gewünscht we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.1.3 Methoden

Maßnahmen zur Förderung der Resilienz bei einzelnen Menschen benötigen immer auch einen gewissen Input an theoretischem Hintergrundwissen. So sollten entsprechende Maßnahmen Informationen darüber anbieten, was Resilienz ist und wie sie im Verhältnis steht zur Stressbewältigung. Auch die Auswirkungen einer ausgeprägten Resilienz auf das psychische, körperliche und soziale Woh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 3.7.4.1 Ziele, Gliederung und Inhalt der Teile III und IV

Ziele, Gliederung und Inhalte der Teile III und IV stellen sich, auf Basis der verschiedenen Handlungsfelder, wie folgt dar:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.1.1 Formen

Verhaltensweisen und Eigenschaften, die in ihrer Summe Resilienz ausmachen, können nicht theoretisch gelehrt oder gelernt werden. Sie müssen gelebt und erarbeitet werden. Daher eignet sich als Fortbildungsformat keine reine Theorievermittlung. Wichtig Geeignete Formate Besser sind Formate, die das eigene Denken, das Hinterfragen eigener Denk- und Verhaltensweisen und den Austa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6 Konkrete Maßnahmen zur Resilienzförderung

Das wichtigste Instrument, das Unternehmen zur Verfügung steht, um deren Fähigkeiten in bestimmten Bereichen zu entwickeln, ist das Seminar. Seminare können entweder intern oder extern, als offenes Angebot oder für bestimmte Zielgruppen angeboten werden. Je nachdem, wie wichtig das Thema Resilienz einer Firma ist, können die Seminare lang oder kurz sein, einmalig oder mit Fo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 331 Abs. 1 Nr. 1a

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 1a sanktioniert die Offenlegung (vgl. § 325 Abs. 2a) eines von der Registerpublizität des JA befreienden EA nach internationalen RL-Standards (vgl. § 325 Abs. 2a Satz 1 i. V. m. § 315e Abs. 1), in dem die Verhältnisse der KapG unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 1 Stressmanagement

Stressbelastungen sollten natürlich als erstes an den Ursachen angegangen werden, wie es das Arbeitsschutzgesetz mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorschreibt. Es ist aber durchaus auch sinnvoll, die Mitarbeiter zu befähigen, mit den unvermeidbaren Stressphasen besser umzugehen. Verbesserte Stresskompetenz auf Seiten der Mitarbeiter kann dabei helfen, ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 4 Zeit- und Selbstmanagement

Im Rahmen von Arbeitsverdichtung fühlen sich viele Beschäftigte einem stark belastenden Zeitdruck ausgesetzt. Dieser ist eine der Hauptquellen für das Stressempfinden. Gerade Führungskräfte sind besonders vielen Ansprüchen an ihre Zeit ausgesetzt. Oft werden Zeit und Energie aber nicht sinnvoll eingesetzt, weil die Ziele und Prioritäten unklar sind und nicht planvoll genug v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Mängel in der Person des Abschlussprüfers

Rn. 2 Stand: EL 36 – ET:06/2022 § 10 Satz 1 Nr. 2 PublG enthält zwei in der Person des AP liegende Nichtigkeitstatbestände, nämlich die fehlerhafte Bestellung des AP sowie Gründe, die den AP von der Prüfung ausschließen. Die auf derartige Tatbestände begründete Nichtigkeit wird, soweit sie nicht geltend gemacht wird, geheilt, "wenn seit der Einstellung des Jahresabschlusses i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form der Feststellung, Zuständigkeit und Frist

Rn. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Feststellung erfolgt durch Beschluss. Formvorschriften dafür können durch das Gesetz oder Gesellschaftsvertrag/Satzung vorgesehen sein. Bei einem Einzelkaufmann kommt die Feststellung durch die Unterschrift auf dem JA zustande oder auch durch konkludentes Handeln, wie z. B. Beifügung des JA zur Steuererklärung (vgl. auch HdR-E, HGB § 245)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Tatvollendung

Rn. 53 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Tat nach § 331 Abs. 1 Nr. 1 ist mit der Aufstellung des JA oder Lageberichts sowie seiner Zugänglichmachung für die zur Kenntnisnahme Berechtigten vollendet. Nicht erforderlich ist, dass betreffender Abschluss festgestellt worden ist. Rn. 54 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Tat nach § 331 Abs. 1 Nr. 1a gilt als vollendet, sobald die Mitglie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fehlerhafte Beauftragung

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET:06/2022 Im Fall eines gesetzlich (vgl. z. B. nach §§ 1, 3, 6f. MitbestG) oder freiwillig aufgrund der Satzung gebildeten AR, soweit er eine Kompetenz entsprechend § 111 AktG hat, erfolgt die Auftragserteilung an den AP durch den AR (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Eine in dieser Situation fehlerhafte – z. B. durch die Geschäftsführung erfolgte – Auftragsert...mehr