ELStAM
ELStAM ist eine Abkürzung und steht für „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. Die ELStAM werden teilweise auch als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet.
Das ELStAM-Verfahren ersetzt seit 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier. Im Rahmen des ELStAM-Verfahrens kann der Arbeitgeber die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale seiner Arbeitnehmer aus der bundesweiten ELStAM-Datenbank abrufen, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet wird. Zum Abruf der ELStAM muss sich der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung über das ElsterOnline-Portal registrieren.
Zu den per ELStAM bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zählen insbesondere die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, die Merkmale für den Abzug der Kirchensteuer, ein eventuell beim Faktorverfahren gebildeter Faktor sowie gegebenenfalls Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge.
Arbeitgeber muss ELStAM anfordern
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Aufnahme des Dienstverhältnisses bei der Finanzverwaltung anzumelden und gleichzeitig die ELStAM anzufordern. Zur Anforderung der ELStAM muss er die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers, dessen Geburtsdatum und den Tag des Beginns des Dienstverhältnisses mitteilen, außerdem, ob es sich um ein erstes oder weiteres Dienstverhältnis handelt. Gegebenenfalls muss er angeben, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag abgerufen werden soll. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die entsprechenden Informationen zu geben.
Nach dem Abruf muss der Arbeitgeber die ELStAM in das Lohnkonto des Arbeitnehmers übernehmen und entsprechend deren Gültigkeit für die Dauer des Dienstverhältnisses für den Lohnsteuerabzug anwenden. Änderungen stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber monatlich zum Abruf bereit.
Der Arbeitgeber soll dem Arbeitnehmer die Anwendung des ELStAM-Verfahrens zeitnah mitteilen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsende (Datum) der Finanzverwaltung unverzüglich elektronisch übermitteln.