Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Unterschrift

Rz. 49 Durch die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers ermöglicht und zudem sichergestellt werden, dass der zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist und es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt[34]. Nach § 2247 Abs. 3 BGB soll die Namensunterschrift aus Vor- und Familiennamen bestehen. Es kann folglich auch mit anderen Kennzeichnungen unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 59 Die Annahme des Vermächtnisses bewirkt, dass der Pflichtteilsberechtigte dieses endgültig erwirbt und gleichzeitig seinen Pflichtteilsanspruch verliert, soweit er durch das Vermächtnis gedeckt ist.[175] Erweist sich der Vermächtnisanspruch im Nachhinein als nicht werthaltig, ändert dies an der Annahme und den sich aus ihr ergebenden Konsequenzen nichts, insbesondere i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Auskunftsklage

Rz. 327 Soweit kein Verjährungsrisiko besteht, kann der Pflichtteilsberechtigte auch eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage.[923] Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskunftsklage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / V. Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

Rz. 74 § 2100 BGB erlaubt die Anordnung einer zeitlichen Aufeinanderfolge verschiedener Erben nach einem Erblasser. Dies bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben berufenen Erben herauszugeben hat. Vorerbe und Nacherbe werden beide Erben des Erblassers. Jeder ist auf Zeit Alleinerbe und beide sind jeweils Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Verfügungsbeschränkung ohne Befreiungsmöglichkeit

Rz. 37 Verfügt der Vorerbe unentgeltlich über Nachlassgegenstände, so mindert sich der Nachlasswert. § 2113 Abs. 2 BGB berücksichtigt daher auf Kosten der Verkehrssicherheit das Interesse des Nacherben am Erhalt des Nachlasswertes dahingehend, dass unentgeltliche Verfügungen, die der Nacherbe nicht genehmigt, unwirksam sind, was auch vom Erblasser nicht durch Befreiung umgan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Lebzeitiger Ausgleich des Zugewinns

Rz. 80 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der (modifizierten) Zugewinngemeinschaft, kann durch den lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns Vermögen von dem Ehegatten, der den höheren Zugewinn erzielt hat, auf den anderen Ehegatten schenkungsteuerfrei gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG übertragen werden.[134] Rz. 81 Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört die Ausgleichsforderung nach § 1378 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungszeitpunkt

Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Voraussetzungen aber nicht nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 12 Sobald der Erbe die Rechte aus dem Girovertrag (wie etwa Auskunftsansprüche, Kündigungen) wahrnehmen und Verfügungen (Auszahlungen der durch die Erblasserbank verwalteten Nachlassvaluta),[2] die auf ihn kraft Universalsukzession übergegangen sind, vornehmen will, muss er "sein Erbrecht" gegenüber der Bank nachweisen. Dies ist erforderlich, wenn der Erbe Abhebungen von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / C. Zusatzpflichtteil

Rz. 35 Voraussetzung für die Anwendung des § 2305 BGB ist, dass der Pflichtteilsberechtigte Miterbe geworden ist.[96] Soweit der dem Pflichtteilsberechtigten zugewendete Erbteil belastet ist, spielt dies keine Rolle; entscheidend ist aber, dass er wertmäßig hinter der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zurückbleibt.[97] Maßgeblich ist hierbei grundsätzlich ein Vergleich der hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 23 Grundsätzlich dient der Erbschein zur Legitimation in Bezug auf das Erbe. Er bietet der Bank die Sicherheit, dass derjenige, der ihn zusammen mit seinem Personalausweis vorlegt, tatsächlich erbrechtlich legitimiert ist.[7] Es hat eine persönliche Legitimation zu erfolgen. Es reicht nicht die Übersendung einer Kopie des Personalausweises.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Antragsberechtigte Personen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Die Rechte des ... / 4. Kritische Würdigung des Wegfalls des Exequaturverfahrens

Es ist zweifelhaft, ob die völlige Abschaffung des Exequaturverfahrens in diesem sensibles Handeln erfordernden Bereich des Kindschaftsrechts tatsächlich das ausdrückliche Ziel der umfassenden Stärkung des Kindeswohlschutzes fördert.[77] Denn sicherlich dienen schnellere Verfahren und größere Rechtssicherheit den Interessen des Kindes[78] – insbesondere im Hinblick auf die s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Offene Punkte

Trotz der Präzisierungen und Klarstellungen verbleiben auch nach der Reform offene Fragen, die sich erst im Verlaufe der Zeit bei der praktischen Anwendung der neuen Normen beantworten lassen werden. Mit nicht wenigen Punkte wird sich dabei auch der EuGH befassen müssen.[86] Im Rahmen der Zuständigkeit ist insbesondere das Verhältnis zu Drittstaaten offen:[87] Unter welchen B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Wiederverheiratungsklauseln

Rz. 142 Mit der Wiederverheiratungsklausel – sei es innerhalb der Einheits-, sei es innerhalb der Trennungslösung – regeln die Ehegatten ein "unwägbares Moment ihres Ordnungsplans".[175] Der Wille der Ehegatten bei Abfassung des Testaments kann verschiedene Schwerpunkte haben. Soll das Ausschlussprinzip den Vorrang erhalten, ist lediglich wichtig, dass nach dem Wegfall des (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / B. Unterhaltsansprüche und Erbfall

Rz. 14 Auch nach einer Scheidung kann ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des unterhaltspflichtigen Erblassers nach Maßgabe der §§ 1569–1586b, 1933 S. 3 BGB beibehalten, obwohl sein Erbrecht nach § 1933 S. 1 BGB erlischt. Nachfolgend werden die Auswirkungen des Todes auf einige Unterhaltsansprüche kurz beleuchtet. I. Anspruch der werdenden Mutter eines Erben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Feststellungsklage

Rz. 332 Mit Hilfe der Feststellungsklage kann z.B. die verbindliche (also in Rechtskraft erwachsende) Feststellung getroffen werden, ob ein rechtswirksamer Pflichtteilsverzicht vorliegt oder ein Fall der Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit gegeben ist. Hätte der Berechtigte aber bereits die Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, fehlt ihm für die Feststellungsklage das Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 124 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / I. Testierfähigkeit

Rz. 36 Grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit eines jeden Testaments ist die Testierfähigkeit, die in § 2229 BGB geregelt ist. Hierunter ist die Fähigkeit zu verstehen, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.[12] Erforderlich ist hierfür die Einsicht des Erblassers in die Tragweite und Bedeutung seines Handelns. Er muss also zum einen verstehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Repräsentationssystem und Eintrittsrecht

Rz. 18 Der dem Erblasser am nächsten Stehende repräsentiert seinen Stamm und schließt die eigenen Abkömmlinge von der Erbfolge aus (§§ 1924 Abs. 2, 1925 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, 1926 Abs. 5, 1928 Abs. 2, 1929 Abs. 2 BGB). Fällt der gesetzliche Erbe weg, treten seine Abkömmlinge in seine erbrechtliche Position, § 1924 Abs. 3 BGB. Dieses Eintrittsrecht resultiert aus dem Prinzip d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Immobilienbewertung / III. Bewertungsstichtag

Rz. 31 Beides ist im Zeitablauf Veränderungen unterworfen: die Immobilie (Zustand und Nutzung) und ihr Umfeld (Lage und Markt). Deshalb ist der Verkehrswert eines Grundstücks begriffsnotwendigerweise eine zeitabhängige Größe. Während der Wertermittlungsstichtag die maßgeblichen allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt als Grundlage der Wertermittlung definiert, b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Pflichtteilsverzicht

Rz. 310 Das Pflichtteilsrecht kann durch Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten ausgeschlossen werden. In Betracht kommt hierzu sowohl ein Erbverzicht als auch ein (isolierter) Pflichtteilsverzicht. Sedes materiae sind die Vorschriften §§ 2346 ff. BGB. Es handelt sich in beiden Fällen um sog. erbrechtliche Verfügungsgeschäfte, die nicht lediglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / VI. Schiedsklausel

Rz. 112 Die Schiedsgerichtsbarkeit[101] ist im Erbrecht[102] noch wenig verbreitet. Gerade bei Unternehmertestamenten kann die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Dazu gehören etwa:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Erbfolge nach Stämmen

Rz. 21 Die Erbfolge nach Stämmen besagt, dass jeder Abkömmling mit seinen eigenen Abkömmlingen einen eigenen erbrechtlich relevanten Stamm bildet. Dieser Grundsatz gilt für die absteigende Richtung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / I. Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung eines bestimmten Erbscheins

Rz. 122 Überblick Rz. 123 Gegen die Weigerung des Nachlassgerichts, einen bestimmten vom Antragsteller begehrten Erbschein zu erteilen, ist nach § 58 FamFG die befristete Beschwerde zulässig. Auch wenn ein Rechtspfleger entschieden hat, verweist § 11 Abs. 1 RPflG auf den Beschwerdeweg nach § 58 FamFG. Die Notfrist beträgt dabei einen Monat, § 63 FamFG. Rz. 124 Beschwerdeberech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) "Genussverzicht"

Rz. 246 Darüber hinaus verlangt der BGH die endgültige Ausgliederung des Geschenks aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers. Liegt ein sog. Genussverzicht [731] nicht vor, beginnt die Zehnjahresfrist nicht zu laufen.[732] Zur Begründung verweist der BGH auf die Protokolle zum Entwurf des § 2325 BGB.[733] Hintergrund der Regelung sei gewesen, das Recht des Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Personengesellschaft

Rz. 159 Die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich grundsätzlich nach §§ 1629, 1824, 181 BGB. Kommt es zu Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten, so ist nach der h.M. § 181 BGB nicht anzuwenden.[247] Geht es um Änderungen eines Gesellschaftsvertrages, bleibt es hingegen bei der Anwendung der §§ 1629, 1824, 181 BGB, da es hier tatsächlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Zuständigkeiten

Die gesamte Neuregelung der Zuständigkeitsvorschriften zielt darauf ab, die räumliche Nähe zwischen dem Forum und dem Kind zu sichern.[14] Insofern ist es konsequent, dass nach Art. 7 Brüssel-IIb-VO die Zuständigkeit in erster Linie den Gerichten des Mitgliedstaates zufällt, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz basieren eb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Besondere Zuständigkeit

Rz. 11 Eine Besonderheit ergibt sich für die Zuständigkeitsprüfung in sachlicher wie in örtlicher Hinsicht, sofern die Höfeordnung zur Anwendung gelangt. Nach § 18 Abs. 2 HöfeO ist ausschließlich das Landwirtschaftsgericht zuständig. Landwirtschaftsgericht ist das Amtsgericht nach § 2 LwVG. Örtlich ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Hofstelle liegt, § 10 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Allgemeines

Rz. 9 Für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist zwingend eine umfassende Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Dabei macht es keinen Unterschied, inwieweit es sich um ein Mandat vor dem Erbfall oder nach dem Erbfall handelt, da letztlich in beiden Fällen nur die Kenntnis über Vermögensverhältnisse, Familienverhältnisse, etwaige Vorempfänge und Güterstände eine fundierte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / g) "Güterstandsschaukel"

Rz. 42 Die Begründung der Gütergemeinschaft ist geeignet, außerhalb des § 2325 BGB Vermögen auf den weniger begüterten Ehegatten pflichtteilsfest zu übertragen. Allerdings führt dies regelmäßig auch zu einer Erhöhung der Pflichtteilsquote. Es werden Modelle diskutiert, die unter den Begriffen "Güterstandsschaukel" [46] oder "Schaukelmodell" erörtert werden.[47] Dabei geht es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes, zu dem er allein durch den Willen des Erblassers berufen ist, auch wenn er von anderer Seite zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist.[86] Der Testamentsvollstrecker übt sein Amt aus eigenem Recht aus und hat eine weitgehend freie Stellung gegenüber den Erben. Auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Testamentsvollstrecker

Rz. 322 Der Testamentsvollstrecker gewährleistet, dass die Anordnungen des Erblassers ausgeführt werden. Hinterlässt der Erblasser eine Erbengemeinschaft, bietet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung die besten Möglichkeiten, Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern. Nicht ohne Grund geht bspw. in den USA in den meisten Bundesstaaten ein Nachlass zwingend zunäch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / bb) Testierfähigkeit

Rz. 55 Die Testierfähigkeit kann nur dann Gegenstand der Ermittlungen des Nachlassgerichts sein, wenn sich gewisse Auffälligkeiten ergeben, die Zweifel an der Testierfähigkeit erkennen lassen.[85] Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung können Anlass zur Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder ner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / VI. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 182 Ein viel zu seltenes Mittel, um Zahlungsansprüche im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Berechnungen "zu steuern", ist das Konstrukt der Ehegatteninnengesellschaft. Aus einer Ehegatteninnengesellschaft kann ein Auseinandersetzungsguthaben entstehen, das erbrechtlich als Verbindlichkeit oder Forderung Einfluss auf die Nachlassmasse haben kann. Hintergrund dieses von der R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / bb) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 206 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge.[178] Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins aufgrund von Nr. 5 AGB-Banken

Rz. 14 Die Rechtslage ändert sich wesentlich, da die neuen AGB-Vertragsinhalt zwischen der Bank und dem Erblasser geworden sind. Die "alten" AGB wurden ersetzt, da der BGH diese für unwirksam befand.[4] Praxishinweis Vielfach gehen die Erben von Bankkunden fälschlicherweise davon aus, dass die Vorlage des Testaments oder der Sterbeurkunde zur Legitimation genügt, um über das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / I. Überblick

Rz. 212 Familienstiftungen werden im BGB nicht ausdrücklich genannt. Der BGB-Gesetzgeber orientierte sich am Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung, das auch privatnützige bzw. Familienstiftungen umfasst. Zivilrechtliche Sonderregeln für privatnützige Stiftungen existieren jedoch teilweise in den Landesstiftungsgesetzen.[334] Rz. 213 Sonderregeln für Familienstiftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / I. Letztwillige Verfügung

Rz. 3 Nacherbe ist, wer erst dann Erbe des Erblassers wird, wenn zuvor ein anderer Erbe war. § 2100 BGB normiert dies zu Beginn des 3. Titels des 3. Abschnitts ("Testament"). Damit wird u.a. deutlich: Eine gesetzliche Vor- und Nacherbfolge gibt es nicht, es bedarf des Testaments oder eines Erbvertrages.[6] Auch die gesetzliche Folge der Auslegungs- und Ergänzungsregeln der §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 3. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 32 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[92] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Auskunft über den Bestand des Nachlasses (§ 2127 BGB)

Rz. 99 Der Auskunftsanspruch, von dem der Erblasser den Vorerben befreien kann, setzt zunächst voraus, dass Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt. Die Vermutung einer bevorstehenden Verletzung genügt. Es muss auch kein Verschulden des Vorerben behauptet werden; die Verwaltung muss für den Nacherben o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Behandlung von Wertpapieren (§§ 2116, 2117 BGB)

Rz. 49 Der Vorerbe unterliegt bzgl. Wertpapiere Beschränkungen. Er hat die Pflicht, sie entweder zu hinterlegen (§ 2116 BGB) oder sie auf seinen Namen umzuschreiben bei gleichzeitiger Sicherung, dass nur mit Zustimmung des Nacherben über sie verfügt werden darf (§ 2117 BGB).[62] § 2116 BGB zählt zu den entsprechenden Papieren Inhaberpapiere (nebst Erneuerungsscheinen, § 805 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / b) Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 147 Muss der Erbe zur Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses gezwungen werden, lautet der Klageantrag auf Zustimmung zur Auflassung (§ 925 BGB) und zur Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO).[299] Nach rechtskräftiger Verurteilung gilt die Zustimmung des Erben zur Auflassung und zur grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung als erteilt. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / VI. Aufhebungsverfahren und Ehegattenerbrecht

Rz. 85 Statt eines Scheidungsverfahrens kann auch ein in der Praxis seltenes Aufhebungsverfahren rechtshängig sein. Der Unterschied zur Scheidung liegt in der Besonderheit, dass die Gründe für eine Eheaufhebung bereits im Zeitpunkt der Eheschließung vorlagen und sich nicht wie bei der Scheidung erst während der Ehe ergeben müssen. Die Aufhebungsgründe sind abschließend in § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / b) Das Eigenvermögen als Haftungsobjekt? – der Erbe haftet unbeschränkt

Rz. 7 Damit aber nicht genug: Der in Lehrbüchern formelhaft daherkommende Satz, "der Erbe haftet unbeschränkt" für die Nachlassverbindlichkeiten, heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass das deutsche Erbrecht von dem Grundsatz ausgeht, dass die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten nicht per se oder gar ispo iure auf den Nachlass beschränkt ist, sondern der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / bb) Klage auf Erfüllung eines Nießbrauchvermächtnisses an einem Grundstück

Rz. 150 Erfüllt der Erbe nicht freiwillig das Nießbrauchvermächtnis an einem Grundstück, muss der Vermächtnisnehmer Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB und der Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO erheben. Ist das Urteil rechtkräftig, gilt die Erklärung gem. § 894 ZPO als abgegeben. Ist nur eine Zug um Zug-Verurteilung möglich, ist § 894 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / VII. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 301 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinande...mehr