Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.2.3 Erben

Zwar geht das ("werdende") Eigentum an einer Sondereigentumseinheit im Wege der Universalsukzession des § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser muss aber den Nachweis führen, dass es sich bei ihm tatsächlich um einen Erben handelt. Diesen Nachweis führt er am einfachsten durch Vorlage eines Erbscheins oder im Fall bereits erfolgter Grundbucheintragung du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Tod des Arbeitnehmers

Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich durch Vorlage des beim z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

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ZErb 10/2024, Gewöhnlicher ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob vorliegend die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach der EuErbVO gegeben ist. Der am … 1955 geborene Erblasser, ein deutscher Staatsangehöriger, ist am 10.10.2023 in einem Pflegeheim in Polen verstorben. Zuvor lebte er zusammen mit der Beteiligten, seiner (zweiten) Ehefrau, in der Z-Straße in … ...mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die ledige Erblasserin ist am TT.MM.2022 kinderlos verstorben. Der Beschwerdeführer begehrt die Erteilung eines ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins. Dafür beruft er sich auf ein Schriftstück, das von der Erblasserin herrühren soll. Bei dem Schriftstück handelt es sich um die Vorderseite eines Fensterbriefumschlags im Format 21 cm x 11 cm. In der linken oberen Ecke f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.4.3 Erben

Zwar geht das ("werdende") Eigentum an einer Sondereigentumseinheit im Wege der Universalsukzession des § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser muss aber den Nachweis führen, dass es sich bei ihm tatsächlich um einen Erben handelt. Diesen Nachweis führt er am einfachsten durch Vorlage eines Erbscheins oder im Fall bereits erfolgter Grundbucheintragung du...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Eingetragener Eigentümer war der 1980 verstorbene A. Mit notariellem Testament von 1978 (Bl. 52 ff. d.A.) setzte er seine namentlich bezeichneten Kinder B und C als befreite Vorerben zu je ½ ein und ordnete für die Teilung an, B solle das im Beschlusseingang genannte Grundstück erhalten. Weiter heißt es, Zitat "Erben – und zwar sowohl Ersatz- als auch Nacherben – nach meinen...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des KG behandelt die Problematik des Nachweises der Erbfolge bei unbenannten Erben in einem notariellen Testament für das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt soll Eintragungen nur vornehmen, wenn die zugrunde liegenden Erklärungen dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.[1] Im Regelfall wird die Erbfolge durch einen ...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / Leitsatz

Werden in einer öffentlichen Verfügung von Todes wegen namentlich nicht bezeichnete Kinder als Erben bestimmt, kann das Grundbuchamt gem. § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO die Vorlage eines Erbscheins (oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses) verlangen. Geburtsurkunden i.V.m. einer Versicherung an Eides statt, es seien keine weiteren Kinder geboren worden, genügen für den Nachwe...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1 in einem mit der Erblasserin mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist. Der Beteiligte zu 2 ist Sohn der Erblasserin und ihr einziges Kind. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1 schlossen am 29.5.1995, als sie noch nicht m...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Auf Antrag des Beteiligten zu 1 vom 15.1.2024 auf "amtliche Inverwahrnahme und Antrag auf Kontensperrung" hat das AG mit Beschl. v. 24.1.2024 Nachlasspflegschaft angeordnet. Es bestehe ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass, weil die Erben unbekannt bzw. die Erbschaftsannahme ungewiss seien. Vorliegend habe die Erblasserin zwei Testamente errichtet, ein notarielles gemei...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beschwerde und die ihr vorangegangene Erinnerung wenden sich gegen den Kostenansatz für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung an einem Grundstück im Grundbuch. Am 12.5.2021 war ein Erbfall eingetreten, der unter anderem die Umschreibung des Eigentums des Erblassers an einem Grundstück erforderlich machte. Die Erbauseinandersetzung erfolgte durch notariell beurkunde...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erbschein.

Rn 10 Im Erbschein ist die im Wege einer auflösenden Bedingung angeordnete Nacherbfolge unter Nennung der Bedingung anzugeben, § 2363.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erbschein für den Nacherben.

Rn 9 Er kann nach Eintritt des Nacherbfalls (§ 2139), aber schon vor Einziehung bzw Kraftloserklärung des Erbscheins des Vorerben erteilt werden (BeckOGK/Deppenkemper § 2139 Rz 57). Aufzunehmen ist der Zeitpunkt des Nacherbfalls (BayObLG FamRZ 90, 320, 322; 98, 1332, 1333), inwieweit das (Nach-)Erbrecht beschränkt ist (München 6.6.14 – VI 828/03) und die Person des Nacherben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbschein des Vorerben.

Rn 3 Notwendige Angaben sind zunächst die, die auch der gewöhnliche Erbschein enthalten muss (§ 2353 Rn 2). Daneben sind nach I die Angaben erforderlich über die (ausdrückliche oder in sonstiger Weise erklärte) Anordnung der Nacherbfolge, auch, dass sie nur für einen Bruchteil (Quote) des Nachlasses oder nur nach einem Miterben angeordnet ist, sowie auch in Fällen der §§ 210...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 1. Nachweis der Erbfolge mittels türkischen Erbscheins

In der Türkei erfolgt der Nachweis der Erfolge durch einen türkischen Erbschein. Praktisch relevant ist dieser Nachweis insbesondere, da nach Art. 37 der türkischen Grundbuchordnung (tGBO)[25] die Vorlage eines türkischen Erbscheins zur Eintragung eines ausländischen Erben ins Grundbuch erforderlich ist.[26] a. Sachliche Zuständigkeit Nach Art. 598 des türkischen Zivilgesetzbu...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 2. Nachweis der Erbfolge mittels deutschen Erbscheins

In Deutschland erfolgt seit Inkrafttreten der EuErbVO der Nachweis der Erbfolge mittels eines deutschen Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Da das ENZ allerdings vordergründig zum Nachweis der Erbfolge in einem anderen Mitgliedsstaat der EU konzipiert wurde,[32] wird sich hier auf die Nachweismöglichkeit mittels eines deutschen Erbscheins beschränkt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2366 BGB – Öffentlicher Glaube des Erbscheins.

Gesetzestext Erwirbt jemand von demjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch Rechtsgeschäft einen Erbschaftsgegenstand, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder die Befreiung von einem zur Erbschaft gehörenden Recht, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins, soweit die Vermutung des § 2365 reicht, als richtig, es sei denn, dass er die Un...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / II. Formulierung des Erbscheins bei Geltung ausländischen Erbstatuts

1. Eigenrechtserbschein Rz. 335 Keine Besonderheiten ergeben sich bei der Fassung des Erbscheins,[329] wenn deutsches Recht Erbstatut ist. Dabei ist unbeachtlich, ob die Geltung deutschen Rechts auf der deutschen Staatsangehörigkeit des Erblassers oder auf einer Rückverweisung auf das deutsche Recht beruht. Rz. 336 Auch dann, wenn lediglich für einen Teil des inländischen Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2361 BGB – Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins.

Gesetzestext 1Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. 2Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos. A. Zweck. Rn 1 Durch die Einziehung des unrichtigen, aber wirksam erteilten Erbscheins oder seine Kraftloserklärung (§ 352 I FamFG) vAw wird die Wirkung der §§ 2365–2367 beseitigt und somit der aus ihnen folgenden Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2365 BGB – Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins.

Gesetzestext Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei. A. Zweck. Rn 1 Der Erbschein ist regelmäßig als eine mit öffentlichem Glauben versehene Urkunde (§§ 2365, 2366, 2369) zum Nachweis der Rechtsnachfolge ge...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 4. Fremdrechtserbschein bei noch nicht geltend gemachten Noterbrechten

Rz. 343 In den meisten Rechtsordnungen, die ein materielles Noterbrecht vorsehen, ist der von der Erbfolge testamentarisch ausgeschlossene Noterbe nicht ipso iure am Nachlass dinglich beteiligt. Vielmehr muss er zunächst durch entsprechende Maßnahme (Erklärung gegenüber den Erben, Bewirken eines gerichtlichen Gestaltungsurteils) eine Reduktion der testamentarischen Verfügung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antrag.

Rn 12 Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt (BayObLG ZEV 01, 489). Der Inhalt des Erbscheins kann nicht ins Ermessen des Gerichts gestellt werden (BGH NJW 62, 42 [BGH 11.10.1961 - V BLw 13/60]; Ddorf 4.12.13 – I-3 Wx 201/13: zum Antrag auf Erbschein nach noch zu bildender Rechtsmeinung des NachlassG). Das Nachlassgericht ist an den Antrag gebunden (München NJW-RR 19, 971...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gegen den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unrichtigkeit.

Rn 2 Unrichtig ist ein Erbschein, wenn seine Erteilungsvoraussetzungen schon ursprünglich nicht vorlagen oder nachträglich weggefallen sind (BGHZ 40, 54, 56; BayObLG FamRZ 05, 1782). Er ist einzuziehen, wenn er nunmehr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr erteilt werden dürfte (Staud/Herzog Rz 16). Bloße Zweifel genügen nicht. Diese begründen eine Ermittlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Der Erbschein muss von sich heraus und ohne Bezugnahme auf andere Urkunden verständlich sein. Er soll den Erben durch die Richtigkeitsvermutung (§ 2365) legitimieren und den guten Glauben an seine Rechtsstellung zu schützen (§ 2366). Der Inhalt des Erbscheins ist daher dahin begrenzt, dass er das Erbrecht des berufenen Erben und etwaige Einschränkungen desselben zu beze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 6 Es handelt sich um ein reines Amtsverfahren (§ 26 FamFG). Ein Antrag ist nicht erforderlich, doch kann eine Anregung nach § 24 FamFG sinnvoll sein Das Nachlassgericht hat vAw zu ermitteln, hat es Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins. Dabei muss es nach pflichtgemäßem Ermessen alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 4 Das AG (und als Beschwerdeinstanz das OLG) entscheidet im Erbscheinsverfahren als Vorfrage über das Erbrecht durch Feststellungsbeschluss (Rn 26 f). Dieser erwächst, wenn keine Rechtsmittel mehr möglich ist, insb weil die Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) abgelaufen ist, in formelle Rechtskraft (§ 45 FamFG), vgl § 352e II 2 FamFG. Bei unveränderter Sachlage steht nach vorher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Feststellungsbeschluss.

Rn 25 Unter dem für bis zum 31.8.09 eingegangene Anträge maßgeblichen Recht (Rn 1) war anerkannt, dass in Ausnahmefällen, bei wegen zweifelhafter Rechtslage unabweislichem Bedürfnis (vgl BayObLG ZErb 01, 220), nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts ein Vorbescheid als Zwischenentscheidung möglich war, wenn zwei Beteiligte (wirksame) sich widersprechende Anträge st...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 3. Nachweis der Erbfolge und Anerkennung

Für die Erteilung eines deutschen Erbscheins ist vorliegend das Amtsgericht Köln als Nachlassgericht zuständig. Grundsätzlich umfasst der Erbschein alle Nachlassgegenstände des Erblassers in sämtlichen Staaten.[44] Allerdings besteht nach § 352c FamFG die Möglichkeit der Beschränkung des Erbscheins auf die im Inland befindlichen Gegenstände.[45] Eine Anerkennungsmöglichkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formen.

Rn 5 Der Alleinerbschein (§ 2353 Alt 1) weist den Alleinerben, der als Universalerbe bezeichnet wird, der Teilerbschein (§ 2353 Alt 2) das (Teil)Erbrecht eines von mehreren Miterben aus. Der gemeinschaftliche Erbschein bezeugt das Erbrecht sämtlicher Miterben unter Angabe der jeweiligen Erbteile (§ 352a II 1 FamFG; zu § 352a II 2 FamFG Celle 23.10.23 – 6 W 116/23). Ist deren...mehr

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ZErb 08/2024, Testierwille ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) begehrt die Erteilung eines Erbscheins nach dem am TT.MM.2022 verstorbenen AA (im Folgenden: der Erblasser) aufgrund testamentarischer Erbfolge. Sie war die Partnerin des Erblassers. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen. Seine Eltern und seine Schwester, der einzige Geschwisterteil, sind vorverstorben. Die Schwester des Erblass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Zwischen Vor- und Nacherbe (§§ 2100 ff) entsteht keine Erbengemeinschaft, sondern sie sind zeitlich versetzte Erben des gleichen Erblassers. Mit Eintritt des Erbfalls kommt zunächst nur ein Erbschein für den Vorerben (I aF iVm § 2353 in Betracht, der ihn legitimiert. In Hinblick auf seine auflösend befristete Erbeinsetzung und zum Schutz des aufschiebend befristet einge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ein Erbschein muss erteilt sein (s § 2353 Rn 28). Der Anordnungsbeschluss genügt nicht. Der Erbschein muss noch in Kraft sein. Seine vorläufige Rückgabe aufgrund einstweiliger Verfügung (§ 2361 Rn 10) schadet nicht (BGH NJW 61, 605 [BGH 23.11.1960 - V ZR 142/59]; 72, 582 [BGH 28.01.1972 - V ZB 29/71]). Es muss ein Erwerb durch dingliches Rechtsgeschäft vorliegen. Der Er...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / a. Sachliche Zuständigkeit

Nach Art. 598 des türkischen Zivilgesetzbuchs (tZGB)[27] wird ein Erbschein auf Antrag durch das Friedensgericht (sulh hukuk mahkemesi) oder durch einen Notar erteilt. Entsprechend bestimmt auch Art. 71/A Buchst. b) der türkischen Notarordnung (tNotO)[28], dass die Erteilung des Erbscheins durch einen Notar erfolgen kann. Dies gilt nach Art. 71/B Abs. 3 tNotO jedoch nicht, we...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 1. Anerkennung nach dem NA

Im Hinblick auf den beweglichen Nachlass kann nach § 17 S. 1 NA ein erbrechtliches Verhältnis durch einen Erbschein des Staats, dem der Erblasser angehörte, nachgewiesen werden. Demnach kann also ein türkischer Staatsangehöriger in Deutschland den Nachweis über die Erbfolge hinsichtlich beweglichen Vermögens mittels eines türkischen Erbscheins führen.[34] Gem. § 17 S. 2 NA i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 4 § 2365 begründet durch die widerlegliche (§ 292) Vermutung eine Beweiserleichterung für den Inhaber des Erbscheins. Über §§ 2365 ff schützt der Erbschein (s Rn 2) im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit dem im Zeugnis als Erben Bezeichneten gutgläubige Dritte. Der Erbschein muss formell gültig erteilt (§ 2353 Rn 28) und in Kraft sein; sein Besitz ist nicht nötig. Eine Bindu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. 2Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 11 Das Nachlassverfahren ist seit dem 1.9.09 in §§ 342 ff FamFG geregelt. Für die Erbscheinserteilung ist sachlich zuständig grds das Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichts (§ 2353, § 23a I Nr 2,II Nr 2 GVG; BaWü: staatliches Notariat gem §§ 1, 37 f LFGG; Art 147 EGBGB), funktionell grds der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), es sei denn, der Richtervorbehalt greift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachlass- und Erbscheinsverfahren mit internationalen Bezügen.

Rn 6 Die internationale Zuständigkeit (iZ) der deutschen Gerichte in Erbsachen unterliegt seit 17.8.15 vorrangig dem auf den gewöhnl Aufenthalt des Erblassers abstellenden Art 4 EuErbVO (s IPR-Anh 11 Vor EuErbVO Rn 8 f). Dies gilt auch für die Ausstellung eines deutschen Erbscheins (EuGH C-20/17 Oberle, NJW 18, 2309 m Aufs Kleinschmidt IPRax 20, 308 = ECLI:EU:C:2018:485; Wag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsmittel.

Rn 11 Gegen den Beschl (§ 38 I–III FamFG), der die Einziehung angeordnet oder sie ablehnt, ist Beschwerde (§§ 58 ff FamFG, § 11 RPflG) und Rechtsbeschwerde (§ 70 FamFG) statthaft (vgl Frankf ZEV 97, 454). Da die Einziehung oder Kraftloserklärung unumkehrbar ist (BGHZ 40, 54), ist eine Beschwerde gegen eine Einziehungsanordnung nur zulässig, solange die Einziehung noch nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Korrekturmöglichkeiten.

Rn 7 S § 2353 Rn 30. Der erteilte Erbschein kann berichtigt werden, wenn zunächst nur abstrakt, nicht namentlich bekannte Nacherben später der Person nach feststehen (Firsching/Graf Rz 4.295; aA Köster Rpfleger 00, 133, 139). Ansonsten ist ein erteilter Erbschein, der aufgrund späterer Veränderungen unrichtig wird, einzuziehen.mehr